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VGH Bayern, 04.09.2006 - 11 CS 05.1579 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Verfahrensgang
- VG München, 24.05.2005 - M 6b S 05.1513
- VGH Bayern, 04.09.2006 - 11 CS 05.1579
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453
Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum …
Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2006 - 11 CS 05.1579
Dies steht auch in Einklang mit der neueren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, wonach ein Wert von 17 ng/ml THC-COOH nicht zum Nachweis eines gelegentlichen Cannabiskonsums ausreicht (BayVGH vom 25. Januar 2006, DAR 2006, 349 ff). - VGH Bayern, 07.05.2001 - 11 B 99.2527
Voraussetzungen einer Gutachtenanforderung bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis …
Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2006 - 11 CS 05.1579
Dass die Aufforderung zur Beibringung des Gutachtens rechtmäßig sein muss, ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut des § 11 Abs. 8 FeV, folgt aber nach der Rechtsprechung des Gerichts aus der Bezugnahme der Verordnungsbegründung auf die (frühere) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BayVGH vom 7.5.2001, BayVBl 2002, 116).
- VGH Bayern, 14.09.2006 - 11 CS 06.1475
Entziehung der Fahrerlaubnis - "Gelegentlichkeit" des Cannabiskonsums - etwa …
Denn nur unter dieser Voraussetzung kann das Verhalten des Pflichtigen dahingehend gewertet werden, dass er vorwerfbar die Benutzung eines Beweismittels vereitelt hat und deswegen die zu beweisende Tatsache - hier seine Nichteignung - nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444 und 446 ZPO als erwiesen angesehen werden kann (OVG NW vom 10.7.2002 VRS 105, 76/78; vgl. zur gebotenen Berücksichtigung von Gesichtspunkten, derentwegen der Adressat einer Gutachtensanforderung ggf. unverschuldet verhindert war, sie - fristgerecht - beizubringen, auch BayVGH vom 9.2.2005 Az. 11 CS 04.2438, sowie BayVGH vom 4.9.2006 Az. 11 CS 05.1579). - VGH Bayern, 07.11.2006 - 11 ZB 05.3034
Entziehung der Fahrerlaubnis - Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; …
Denn nur unter dieser Voraussetzung kann das Verhalten des Pflichtigen dahingehend gewertet werden, dass er vorwerfbar die Benutzung eines Beweismittels vereitelt hat und deswegen die zu beweisende Tatsache - hier seine Nichteignung - nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444 und 446 ZPO als erwiesen angesehen werden kann (OVG NW vom 10.7.2002 VRS 105, 76/78; vgl. zur gebotenen Berücksichtigung von Gesichtspunkten, derentwegen der Adressat einer Gutachtensanforderung ggf. unverschuldet verhindert war, sie ? fristgerecht ? beizubringen, ferner BayVGH vom 9.2.2005 Az. 11 CS 04.2438; BayVGH vom 4.9.2006 Az. 11 CS 05.1579; BayVGH vom 14.9.2006 Az. 11 CS 06.1475/11 C 06.1476). - VGH Bayern, 14.01.2008 - 11 CS 07.2731
Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtbefolgung einer Gutachtensanordnung; …
Dieser Schluss ist allerdings nur tragfähig, wenn für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/96; vgl. auch BayVGH vom 7.11.2006 Az. 11 ZB 05.3034; BayVGH vom 4.9.2006 Az. 11 CS 05.1579; BayVGH vom 14.9.2006 Az. 11 CS 06.1475/11 C 06.1476).
- VGH Bayern, 25.06.2008 - 11 CS 08.269
Entziehung der Fahrerlaubnis; erheblicher Verkehrsverstoß, Straftat und …
Dieser Schluss ist allerdings nur tragfähig, wenn für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/96; vgl. auch BayVGH vom 7.11.2006 Az. 11 ZB 05.3034; BayVGH vom 4.9.2006 Az. 11 CS 05.1579; BayVGH vom 14.9.2006 Az. 11 CS 06.1475/11 C 06.1476). - VG München, 21.11.2008 - M 1 K 08.3329
Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens; Umfang des …
Auch in einer jüngeren Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (v. 4.9.2006 Az. 11 CS 05.1579) wird die Frage, ob eine polytoxikologische - und damit nicht auf Cannabis beschränkte - Untersuchung zulässig ist, mangels Entscheidungserheblichkeit ausdrücklich offen gelassen. - VG München, 08.11.2006 - M 1 S 06.3962
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Amphetaminkonsum und …
Ob der Behörde ein Ermessen eingeräumt ist (so BayVGH v. 4.9.2006 Az. 11 CS 05.1579) oder ihr lediglich die Befugnis gewährt wird, auch ohne gutachterliche Feststellung von der Nichteignung auszugehen, kann bei dieser Sachlage dahingestellt bleiben. - VG Regensburg, 20.11.2014 - RO 8 S 14.1785
Entziehung der Fahrerlaubnis
Denn nur unter diesen Voraussetzungen kann das Verhalten des Pflichtigen dahin gewertet werden, dass er vorwerfbar die Benutzung eines Beweismittels vereitelt hat und deswegen die zu beweisende Tatsache - hier seine Nichteignung - nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444 und 446 ZPO als erwiesen angesehen werden kann (OVG Münster, B.v. 10.7.2002 - 19 B 1249/02; vgl. zur gebotenen Berücksichtigung von Gesichtspunkten, derentwegen der Adressat einer Gutachtensanforderung ggf. unverschuldet verhindert war, das Gutachten - fristgerecht - beizubringen; ferner BayVGH, B.v. 9.2.2005 - 11 CS 04.2438, BayVGH, B.v. 4.9.2006 - 11 CS 05.1579, BayVGH, B.v. 14.9.2006 - 11 CS 06.1475, BayVGH, B.v. 7.11.2006 - 11 ZB 05.3034). - VGH Bayern, 10.09.2008 - 11 CS 08.2010
Angeordnete Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens
Denn nur unter dieser Voraussetzung kann das Verhalten des Pflichtigen dahingehend gewertet werden, dass er vorwerfbar die Benutzung eines Beweismittels vereitelt hat und deswegen die zu beweisende Tatsache - hier seine Nichteignung - nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444 und 446 ZPO als erwiesen angesehen werden kann (OVG NRW vom 10.7.2002 VRS 105, 76/78; vgl. zur gebotenen Berücksichtigung von Gesichtspunkten, derentwegen der Adressat einer Gutachtensanforderung unverschuldet verhindert war, ihr - fristgerecht - nachzukommen, ferner BayVGH vom 9.2.2005 Az. 11 CS 04.2438; BayVGH vom 4.9.2006 Az. 11 CS 05.1579; BayVGH vom 14.9.2006 Az. 11 CS 06.1475/11 C 06.1476). - VG Regensburg, 26.11.2013 - RN 8 S 13.1824
Entziehung der Fahrerlaubnis; Anforderung eines ärztlichen Gutachtens; Besitz von …
Denn nur unter diesen Voraussetzungen kann das Verhalten des Pflichtigen dahin gewertet werden, dass er vorwerfbar die Benutzung eines Beweismittels vereitelt hat und deswegen die zu beweisende Tatsache - hier seine Nichteignung - nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444 und 446 ZPO als erwiesen angesehen werden kann (OVG Münster v. 10.7.2002 VRS 105, Seite 74, 78; vgl. zur gebotenen Berücksichtigung von Gesichtspunkten, derentwegen der Adressat einer Gutachtensanforderung ggf. unverschuldet verhindert war, das Gutachten - fristgerecht - beizubringen; ferner BayVGH v. 9.2.2005 Az. 11 CS 04.2438, BayVGH v. 4.9.2006 Az. 11 CS 05.1579, BayVGH v. 14.9.2006 Az. 11 CS 06.1475, BayVGH v. 7.11.2006 Az. 11 ZB 05.3034 - jeweils . - VGH Bayern, 06.02.2009 - 11 CS 08.2459
Prozesskostenhilfe; keine hinreichende Erfolgsaussicht; Trunkenheitsfahrt mit dem …
Dieser Schluss ist tragfähig, wenn für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens nicht ausnahmsweise ein ausreichender Grund besteht (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/96; vgl. auch BayVGH vom 7.11.2006 Az. 11 ZB 05.3034; vom 4.9.2006 Az. 11 CS 05.1579; vom 14.9.2006 Az. 11 CS 06.1475/11 C 06.1476).