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   VGH Bayern, 23.02.2006 - 11 CS 05.1968   

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VGH Bayern, 23.02.2006 - 11 CS 05.1968 (https://dejure.org/2006,5693)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.02.2006 - 11 CS 05.1968 (https://dejure.org/2006,5693)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 11 CS 05.1968 (https://dejure.org/2006,5693)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei einem dem Kläger nicht zurechenbaren Verschuldens seitens seines Prozessbevollmächtigten; Zweck des Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Ausgestaltung der ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht: Wiedereinsetzung bei versehentlichem Versendungsfehler durch zuverlässige Bürokraft - Straßenverkehrsrecht - Entziehung der Fahrerlaubnis nach - unbewusstem - Ecstasykonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2006 - 11 CS 05.1968
    Er hat einen charakterlich-sittlichen Mangel gezeigt, indem er bereit war, das Interesse der Allgemeinheit an sicherer und verkehrsgerechter Fahrweise seinen eigenen Interessen unterzuordnen und die hieraus resultierende Verkehrsgefährdung in Kauf genommen hat (BVerfG vom 20.6.2002, NJW 2002, 2378 ff).

    Was die teilweise abweichende Behandlung des Cannabiskonsums im Verhältnis zu anderen Betäubungsmitteln betrifft, hat diese ihren Grund unter anderem darin, dass im Fall von Cannabis die Fähigkeit zur realistischen Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit und Fahrtüchtigkeit offenbar erst bei zumindest häufigerem Gebrauch dieser Substanz deutlich in Frage steht (vgl. insoweit die medizinisch-wissenschaftlichen Stellungnahmen, die in der Entscheidung des BVerfG vom 20.6.2002, NJW 2002, 2378 ff, dokumentiert sind).

  • OVG Brandenburg, 22.07.2004 - 4 B 37/04

    Zum Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaligem Amphetaminkonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2006 - 11 CS 05.1968
    Es obliegt insoweit dem Betroffenen, durch schlüssigen Vortrag die besonderen Umstände darzulegen und nachzuweisen, die ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigen sollen (vgl. OVG Brandenburg vom 22.7.2004 a.a.O. m.w.N.).

    Für die Ungleichbehandlung gibt es wegen der unterschiedlichen Wirkungsweisen, wegen des unterschiedlichen Wissens über die Auswirkungen der Drogen auf die Fahreignung und wegen der Unterschiede der sozialen Kontrolle des Konsums sachliche Gründe (vgl. BVerwG vom 23.08.1996 NZV 1996, 467 unter Hinweis auf BVerfGE 90, 145/196 f.; BayVGH vom 16.09.2004 Az. 11 CS 04.1510 und zuletzt vom 14.2.2006 a.a.O.; VGH Baden-Württemberg vom 22.11.2004 ZfS 2005, 158 ; OVG Brandenburg vom 22.7.2004, VRS 107, 397 ; Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung, Kommentar, Abschnitt 1.1 zu Kapitel 3.12.1 - S. 169 ff.).

  • VGH Bayern, 14.02.2006 - 11 ZB 05.1406

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Konsum von Methamphetamin

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2006 - 11 CS 05.1968
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs hat bereits der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) im Regelfall gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV die Fahrungeeignetheit zur Folge (vgl. zuletzt Beschluss vom 14.2.2006 Az. 11 ZB 05.1406) In der ganz herrschenden Rechtsprechung der anderen Obergerichte wird diese Auffassung geteilt (vgl. BayVGH vom 14.2.2006 a.a.O. m.w.N.).In der dem Kläger am 11. Dezember 2004 um 7.01 Uhr entnommenen Blutprobe wurden der Ecstasy-Wirkstoff MDMA in einer Konzentration von 99 ng/ml und der MDMA-Metabolit MDA in einer Konzentration von 4, 7 ng/ml nachgewiesen.

    Für die Ungleichbehandlung gibt es wegen der unterschiedlichen Wirkungsweisen, wegen des unterschiedlichen Wissens über die Auswirkungen der Drogen auf die Fahreignung und wegen der Unterschiede der sozialen Kontrolle des Konsums sachliche Gründe (vgl. BVerwG vom 23.08.1996 NZV 1996, 467 unter Hinweis auf BVerfGE 90, 145/196 f.; BayVGH vom 16.09.2004 Az. 11 CS 04.1510 und zuletzt vom 14.2.2006 a.a.O.; VGH Baden-Württemberg vom 22.11.2004 ZfS 2005, 158 ; OVG Brandenburg vom 22.7.2004, VRS 107, 397 ; Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung, Kommentar, Abschnitt 1.1 zu Kapitel 3.12.1 - S. 169 ff.).

  • BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96

    Straßenverkehrsrecht - Drogenscreening bei Fahreignungszweifeln infolge

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2006 - 11 CS 05.1968
    Für die Ungleichbehandlung gibt es wegen der unterschiedlichen Wirkungsweisen, wegen des unterschiedlichen Wissens über die Auswirkungen der Drogen auf die Fahreignung und wegen der Unterschiede der sozialen Kontrolle des Konsums sachliche Gründe (vgl. BVerwG vom 23.08.1996 NZV 1996, 467 unter Hinweis auf BVerfGE 90, 145/196 f.; BayVGH vom 16.09.2004 Az. 11 CS 04.1510 und zuletzt vom 14.2.2006 a.a.O.; VGH Baden-Württemberg vom 22.11.2004 ZfS 2005, 158 ; OVG Brandenburg vom 22.7.2004, VRS 107, 397 ; Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung, Kommentar, Abschnitt 1.1 zu Kapitel 3.12.1 - S. 169 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2004 - 10 S 2182/04

    Es besteht kein Gebot der Gleichbehandlung der Rauschdrogen beim

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2006 - 11 CS 05.1968
    Für die Ungleichbehandlung gibt es wegen der unterschiedlichen Wirkungsweisen, wegen des unterschiedlichen Wissens über die Auswirkungen der Drogen auf die Fahreignung und wegen der Unterschiede der sozialen Kontrolle des Konsums sachliche Gründe (vgl. BVerwG vom 23.08.1996 NZV 1996, 467 unter Hinweis auf BVerfGE 90, 145/196 f.; BayVGH vom 16.09.2004 Az. 11 CS 04.1510 und zuletzt vom 14.2.2006 a.a.O.; VGH Baden-Württemberg vom 22.11.2004 ZfS 2005, 158 ; OVG Brandenburg vom 22.7.2004, VRS 107, 397 ; Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung, Kommentar, Abschnitt 1.1 zu Kapitel 3.12.1 - S. 169 ff.).
  • VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878
    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2006 - 11 CS 05.1968
    Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde nach der ständigen Rechtsprechung des Senats darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach Auffassung der Behörde diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. z.B. BayVGH vom 27.10.2005 Az. 11 CS 05.1967, vom 4.1.2006 Az. 11 CS 05.1878).
  • OVG Sachsen, 04.02.2003 - 3 BS 65/02

    Vollziehungsanordnung, Begründungserfordernis, Ungeeignetheit, Cannabis,

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2006 - 11 CS 05.1968
    Im Übrigen verlangt Vorbemerkung 2 der Anlage 4 zur FeV auch nach der vom Antragsteller ins Feld geführten Rechtsprechung des OVG Sachsen (Beschluss vom 4.2.2003, DÖV 2003, 1047 ) und des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 23.5.2000, ZfSch 2000, 418) nicht in jedem Regelfall der in Anlage 4 genannten Krankheiten oder Mängel die Einholung eines Gutachtens.
  • VGH Bayern, 27.10.2005 - 11 CS 05.1967
    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2006 - 11 CS 05.1968
    Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde nach der ständigen Rechtsprechung des Senats darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach Auffassung der Behörde diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. z.B. BayVGH vom 27.10.2005 Az. 11 CS 05.1967, vom 4.1.2006 Az. 11 CS 05.1878).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2006 - 11 CS 05.1968
    Die Haaranalysegutachten vom 5. August 2005 und vom 31. Januar 2006 führen schließlich auch unter dem Blickwinkel der Entscheidung des Senats vom 9. Mai 2005 (Az. 11 CS 04.2526, VRS 109, 64 ff) zu keinem anderen Ergebnis.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2000 - 7 A 12289/99

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Kokain

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2006 - 11 CS 05.1968
    Im Übrigen verlangt Vorbemerkung 2 der Anlage 4 zur FeV auch nach der vom Antragsteller ins Feld geführten Rechtsprechung des OVG Sachsen (Beschluss vom 4.2.2003, DÖV 2003, 1047 ) und des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 23.5.2000, ZfSch 2000, 418) nicht in jedem Regelfall der in Anlage 4 genannten Krankheiten oder Mängel die Einholung eines Gutachtens.
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • VGH Bayern, 31.05.2007 - 11 C 06.2695

    Straßenverkehrsrecht: Eignungszweifel nach Genuss von Methamphetamin

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat bereits der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) im Regelfall gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV die Fahrungeeignetheit zur Folge (vgl. BayVGH vom 14.2.2006 Az. 11 ZB 05.1406 und vom 23.2.2006 Az. 11 CS 05.1968).

    So hat der Senat in einem anderen Fall (Beschluss vom 23.2.2006 Az. 11 CS 05.1968) dem Betroffenen die unbewusste Verabreichung von Ecstasy nach detaillierter Beschreibung der Situation, die dazu geführt hat (Racheakt früherer Freunde), geglaubt.

  • VGH Bayern, 12.03.2007 - 11 CS 06.2028

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Einnahme morphinhaltiger

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat bereits der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) im Regelfall gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV die Fahrungeeignetheit zur Folge (vgl. BayVGH vom 14.2.2006 Az. 11 ZB 05.1406, vom 23.2.2006 Az. 11 CS 05.1968 und vom 13.9.2006 Az. 11 ZB 06.835).

    So hat der Senat in einem anderen Fall (Beschluss vom 23.2.2006 a. a. O.) dem Betroffenen die unbewusste Verabreichung von Ecstasy nach detaillierter Beschreibung der Situation, die dazu geführt hat, geglaubt.

  • VGH Bayern, 26.07.2007 - 11 ZB 05.2932

    Verlust der Fahreignung wegen Verstoßes gegen das Trennungsgebot bei Konsum von

    Für die Ungleichbehandlung gibt es wegen der unterschiedlichen Wirkungsweisen, wegen des unterschiedlichen Wissens über die Auswirkungen der Drogen auf die Fahreignung und wegen der Unterschiede der sozialen Kontrolle des Konsums sachliche Gründe (vgl. BVerwG vom 23.8.1996 NZV 1996, 467 unter Hinweis auf BVerfGE 90, 145/196 f.; BayVGH vom 16.9.2004 Az. 11 CS 04.1510; BayVGH vom 14.2.2006 Az. 11 ZB 05.1406; BayVGH vom 23.2.2006 Az. 11 CS 05.1968; VGH Baden-Württemberg vom 22.11.2004 ZfS 2005, 158; OVG Brandenburg vom 22.7.2004 VRS 107, 397; Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung, Kommentar, Abschnitt 1.1 zu Kapitel 3.12.1 - S. 169 ff.).

    Dieses Verständnis der gesetzlichen Regelung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH vom 14.2.2006 Az. 11 ZB 05.1406; vom 23.2.2006 Az. 11 CS 05.1968; vom 13.9.2006 Az. 11 ZB 06.835; vom 21.12.2006 Az. 11 CS 06.1264; vom 4.6.2007 Az. 11 CS 06.2947).

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