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   VGH Bayern, 21.12.2006 - 11 CS 06.1264   

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VGH Bayern, 21.12.2006 - 11 CS 06.1264 (https://dejure.org/2006,43048)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.12.2006 - 11 CS 06.1264 (https://dejure.org/2006,43048)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 11 CS 06.1264 (https://dejure.org/2006,43048)
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Wird zitiert von ... (27)

  • OVG Saarland, 14.05.2008 - 1 B 191/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligem Konsum so genannter harter Drogen

    Wie die in Ziffer 9.2 der Anlage 4 zur FeV allein für Cannabis vorgenommene Differenzierung zwischen regelmäßiger und gelegentlicher Einnahme zeigt, gilt Ziffer 9.1 für jeglichen Fall der Einnahme eines anderen Betäubungsmittels als Cannabis so schon OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.03.2006 - 1 W 8/06 - und vom 22.12.2004 - 1 W 42/04 -, ebenso Hamburgisches OVG, Beschlüsse vom 20.11.2007 - 3 So 147/06 -, NJW 2008, 1465, und vom 24.01.2007 - 3 Bs 300/06 -, und Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.12.2006 - 11 Cs 06.1264 -, die beiden zuletzt genannten Beschlüsse zitiert nach Juris.

    So sind beispielsweise für die Wirkung von Kokain eine Verminderung der Kritikfähigkeit sowie des Vorsichts- und Sorgfaltsverhaltens, gepaart mit Euphorie, gesteigertem Antrieb und Gefühlen von Dominanz und Überlegenheit charakteristisch vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.12.2006, a.a.O. mit entsprechendem Nachweis.

    Dem in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird dadurch Genüge getan, dass die Bewertung der fehlenden Fahreignung bei Einnahme von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz (ausgenommen Cannabis) nach der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 zur FeV nur für den Regelfall gilt vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.12.2006, a.a.O..

  • VG Augsburg, 08.04.2009 - Au 7 S 09.406

    Entzug der Fahrerlaubnis; Konsum von Kokain; einjährige Abstinenz nicht gegeben

    Deshalb muss nach der ständigen Rechtsprechung des BayVGH (z.B. vom 27.10.2005, Az 11 CS 05.1967, vom 4.1.2006, Az 11 CS 05.1878, vom 13.10.2006 Az 11 CS 06.1724, vom 21.12.2006 Az 11 CS 06.1264) in diesen Fällen nicht zwingend eine ausschließlich einzelfallbezogene Begründung gegeben werden.

    Damit geht eine Straßenverkehrsgefährdung einher, der wirksam nur durch die Entziehung der Fahrerlaubnis begegnet werden kann (vgl. BayVGH vom 21.12.2006 - 11 CS 06.1264).

    Dass der Antragsteller bislang noch nicht unter der Wirkung von Betäubungsmitteln ein Kraftfahrzeug geführt haben soll, rechtfertigt allein noch nicht eine besondere Steuerungsfähigkeit, mit der der Mangel an Willensstärke und der Kontrollverlust beim Konsum "harter" Drogen als kompensiert gelten könnte (vgl. so ausdrücklich BayVGH vom 21.12.2006, Az. 11 CS 06.1264).

  • VG Augsburg, 25.05.2012 - Au 7 K 12.470

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Damit geht eine Straßenverkehrsgefährdung einher, der wirksam nur durch die Entziehung der Fahrerlaubnis begegnet werden kann (BayVGH vom 21.12.2006, 11 CS 06.1264; VG Augsburg vom 12. August 2008, Au 3 S 08.1047).

    Der Vortrag der Klägerin, dass sie bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei und ihr nicht nachgewiesen werden könne, jemals vorher oder nachher unter Einfluss toxikologischer Stoffe am Straßenverkehr teilgenommen zu haben, rechtfertigt nicht eine besondere Steuerungsfähigkeit, mit der der Mangel an Willensstärke und der Kontrollverlust beim Konsum "harter" Drogen als kompensiert gelten könnte (vgl. so ausdrücklich BayVGH vom 21.12.2006 Az. 11 CS 06.1264).

  • VG Augsburg, 12.08.2008 - Au 3 S 08.1047

    Entzug der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetamin; einmalig; verfahrensrechtliche

    Damit geht eine Straßenverkehrsgefährdung einher, der wirksam nur durch die Entziehung der Fahrerlaubnis begegnet werden kann (BayVGH vom 21.12.2006, 11 CS 06.1264).

    Hieraus allein kann nicht eine besondere Steuerungsfähigkeit abgeleitet werden (Vorbemerkung 3 Satz 2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung), mit der der Mangel an Willensstärke und der Kontrollverlust bei Konsum "harter" Drogen als kompensiert gelten könnten (vgl. ausdrücklich BayVGH vom 21.12.2006, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 23.03.2009 - Au 7 S 09.222

    Entzug der Fahrerlaubnis; Konsum von Kokain

    Damit geht eine Straßenverkehrsgefährdung einher, der wirksam nur durch die Entziehung der Fahrerlaubnis begegnet werden kann (vgl. BayVGH vom 21.12.2006 - 11 CS 06.1264).

    Dass die Antragstellerin bislang noch nie unter der Wirkung von Betäubungsmitteln ein Kraftfahrzeug geführt habe, rechtfertigt allein noch nicht eine besondere Steuerungsfähigkeit, mit der der Mangel an Willensstärke und der Kontrollverlust bei Konsum "harter" Drogen als kompensiert gelten könnte (vgl. so ausdrücklich BayVGH vom 21.12.2006 - 11 CS 06.1264).

  • VG Augsburg, 17.11.2008 - Au 3 K 08.1046

    Entzug der Fahrerlaubnis; Amphetamin; verfahrensrechtliche Einjahresfrist

    Damit geht eine Straßenverkehrsgefährdung einher, der wirksam nur durch die Entziehung der Fahrerlaubnis begegnet werden kann (BayVGH vom 21.12.2006, 11 CS 06.1264).

    Hieraus allein kann nicht eine besondere Steuerungsfähigkeit abgeleitet werden (Vorbemerkung 3 Satz 2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung), mit der der Mangel an Willensstärke und der Kontrollverlust bei Konsum "harten" Drogen als kompensiert gelten könnten (vgl. ausdrücklich BayVGH vom 21.12.2006, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 09.03.2012 - Au 7 S 12.259

    Entzug der Fahrerlaubnis; (einmaliger) Konsum von Amphetamin

    Damit geht eine Straßenverkehrsgefährdung einher, der wirksam nur durch die Entziehung der Fahrerlaubnis begegnet werden kann (BayVGH vom 21.12.2006, 11 CS 06.1264; VG Augsburg vom 12. August 2008, Au 3 S 08.1047).

    Dass der Antragsteller bislang nicht unter der Wirkung von "harten" Drogen ein Kraftfahrzeug geführt hat, rechtfertigt allein noch nicht eine besondere Steuerungsfähigkeit, mit der der Mangel an Willensstärke und der Kontrollverlust beim Konsum "harter" Drogen als kompensiert gelten könnte (vgl. so ausdrücklich BayVGH vom 21.12.2006 - 11 CS 06.1264).

  • VG Hamburg, 21.08.2012 - 15 E 1665/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Kokainkonsum; Feststellung durch Haaranalyse;

    Auch bedarf es nicht der Feststellung, dass der betroffene Kraftfahrer unter Wirkung von Kokain ein Fahrzeug geführt hat (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 24.04.2002, 3 Bs 19/02, juris Rn. 14) , denn anders als beim Cannabiskonsum ist beim Konsum von Kokain nicht zu erwarten, dass dem Konsumenten eine zuverlässige Trennung von Konsum und Kraftfahrzeugnutzung gelingt (vgl. dazu ausführlich BayVGH, Beschluss vom 21.12.2006, 11 CS 06.1264, juris Rn. 22; s. a. VG Hamburg, Beschluss vom 25.7.2007, 15 E 2337/07) .

    Entsprechend ist gemäß Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV nach Kokainabhängigkeit regelmäßig ein Jahr Abstinenz zu verlangen, um eine erneute Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr annehmen zu können (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 21.12.2006, 11 CS 06.1264, juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.9.2003, 10 S 1917/02, juris Rn. 32) .

  • VG Bayreuth, 09.03.2010 - B 1 E 10.82

    1. Ein gemäß § 123 Abs. 5 VwGO unstatthafter Antrag auf Erlass einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer und des zuständigen Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs reicht es bei einer Fahrerlaubnisentziehung aus, die für den Fall typische Interessenlage aufzuzeigen; die Darlegung besonderer zusätzlicher Gründe für die Erforderlichkeit der sofortigen Vollziehung ist nicht geboten (vgl. z.B. BayVGH vom 10.3.2008 Az. 11 CS 07.3453, vom 16.1.2007 Az. 11 CS 06.1268, vom 21.12.2006 Az. 11 CS 06.1264, vom 23.2.2006 Az. 11 CS 05.1968 und vom 2.3.2004 Az. 11 CS 03.3398).

    Weiterhin ist auch bei der vom Gericht eigenständig vorzunehmenden Interessenabwägung dann, wenn das behördliche Handeln nach summarischer Prüfung nicht rechtswidrig erscheint, in der Regel das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung schwerer zu gewichten als das private Interesse des Antragstellers, vorerst weiter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, selbst bei beruflicher Betroffenheit (vgl. BayVGH a.a.O. und z.B. vom 5.9.2008 Az. 11 CS 08.1890, vom 10.9.2007 Az. 11 CS 07.46, vom 6.9.2007 Az. 11 CS 07.480, vom 16.1.2007 Az. 11 CS 06.1268, vom 21.12.2006 Az. 11 CS 06.1264, vom 13.10.2006 Az. 11 CS 06.1724, vom 4.4.2006 Az. 11 CS 05.3214, vom 23.2.2006 Az. 11 CS 05.1968, vom 27.7.2005 Az. 11 CS 05.801, vom 17.1.2005 in BayVBl 2005, 278, vom 13.1.2005 Az. 11 CS 04.2968, vom 4.1.2005 Az. 11 CS 04.2838 und vom 14.5.2003 Az. 11 CS 03.924).

  • VG Augsburg, 17.11.2011 - Au 7 S 11.1593

    Entzug der Fahrerlaubnis; (einmaliger) Konsum von Amphetamin

    Damit geht eine Straßenverkehrsgefährdung einher, der wirksam nur durch die Entziehung der Fahrerlaubnis begegnet werden kann (BayVGH vom 21.12.2006, 11 CS 06.1264; VG Augsburg vom 12. August 2008, Au 3 S 08.1047).

    Dass der Antragstellerin bislang nicht unter der Wirkung von "harten" Drogen ein Kraftfahrzeug geführt hat, rechtfertigt allein noch nicht eine besondere Steuerungsfähigkeit, mit der der Mangel an Willensstärke und der Kontrollverlust beim Konsum "harter" Drogen als kompensiert gelten könnte (vgl. so ausdrücklich BayVGH vom 21.12.2006 - 11 CS 06.1264).

  • VG Augsburg, 18.10.2011 - Au 7 S 11.1414

    Entzug der Fahrerlaubnis; Konsum von Kokain; eigene Angaben des

  • VG Augsburg, 19.02.2010 - Au 7 S 10.154

    Entziehung der Fahrerlaubnis; einmaliger Konsum von Amphetamin/Speed

  • VGH Bayern, 26.07.2007 - 11 ZB 05.2932

    Verlust der Fahreignung wegen Verstoßes gegen das Trennungsgebot bei Konsum von

  • VG Hamburg, 19.01.2010 - 15 E 3338/09

    Fahrerlaubnisentziehung nach Konsum von Captagon

  • VG Bayreuth, 09.10.2012 - B 1 S 12.787

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Bayreuth, 12.12.2011 - B 1 S 11.792

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Methamphetamin; Nachweis in Blutprobe;

  • VG Augsburg, 06.06.2013 - Au 7 K 13.465

    Entziehung der Fahrerlaubnis; mehrfacher Konsum von Amphetamin; Drogenfahrt;

  • VG Bayreuth, 08.04.2009 - B 1 S 09.249

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignungsgutachten berechtigt gefordert; negatives

  • VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 3 S 08.1166

    Entzug der Fahrerlaubnis; Konsum von Kokain; einmalig; lange Bearbeitungsdauer

  • VG Augsburg, 09.01.2008 - Au 3 S 07.1722

    Fahrerlaubnis; Entzug; Ungeeignetheit; Amphetamin; Metamphetamin; Behauptung

  • VG Augsburg, 10.02.2009 - Au 7 S 08.1774

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Betäubungsmitteln; Amphetamin ("harte"

  • VG Augsburg, 22.02.2013 - Au 7 K 12.1507

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum harter Droge (hier: Heroin) zugestanden

  • VG Augsburg, 07.12.2010 - Au 7 K 10.604

    Entziehung der Fahrerlaubnis; einmaliger Konsum von Amphetamin; keine

  • VG Augsburg, 01.07.2009 - Au 7 S 09.733

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Betäubungsmitteln; Kokain ("harte"

  • VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 7 S 13.467

    Entziehung der Fahrerlaubnis; mehrfacher Konsum von Amphetamin; Drogenfahrt;

  • VG Augsburg, 25.09.2009 - Au 7 K 09.817

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetamin nicht nachgewiesen

  • VG Augsburg, 16.10.2008 - Au 3 S 08.1351

    Entzug der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetamin; eigene Angaben des

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