Rechtsprechung
VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.1350 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung der Fahreignung bei vorangegangenem Betäubungsmittelkonsum (Cannabis) unter Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Verlust der Fahreignung bei regelmäßigem Betäubungsmittelkonsum; Qualifizierung einer Betäubungsmitteleinnahme als "regelmäßig"; ...
- archive.org
- Judicialis
FeV § 14 Abs. 1 Satz 4; ; Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 4 Nr. 9.2.1; ; Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 4 Nr. 9.2.2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Drogenscreening
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Entziehung der Fahrerlaubnis - Regelmäßiger Cannabiskonsum
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Täglicher Cannabiskonsum und Straßenverkehr
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Entziehung der Fahrerlaubnis - Regelmäßiger Cannabiskonsum
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 03.05.2006 - RN 5 S 06.762
- VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.1350
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (10)
- VGH Bayern, 14.09.2006 - 11 CS 06.1475
Entziehung der Fahrerlaubnis - "Gelegentlichkeit" des Cannabiskonsums - etwa …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.1350
Besteht in anderen Fallgestaltungen, in denen Fahreignungszweifel aus dem Konsum von Cannabis herrühren, Aufklärungsbedarf im Hinblick auf den Fortbestand der Fahreignung, so ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs wie folgt zu unterscheiden: Behauptet der Betroffene, er werde Haschisch bzw. Marihuana künftig nur noch in einer Weise konsumieren, die nicht in Widerspruch zu den Vorgaben der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung steht, so ist für die Forderung nach einem körperlichen Nachweis der Cannabisabstinenz naturgemäß kein Raum (BayVGH vom 14.9.2006 Az. 11 CS 06.1475/11 C 06.1476, S. 16 f. des Beschlussumdrucks).Anders verhält es sich, wenn der Pflichtige selbst vorträgt, er habe vom Gebrauch dieses Rauschmittels gänzlich Abstand genommen: In solchen Fällen ist nichts dagegen zu erinnern, wenn die Richtigkeit der Abstinenzbehauptung mit den dafür in Betracht kommenden medizinischen und psychologischen Methoden überprüft und, wenn sie sich nicht als zutreffend erweist, dem Betroffenen entgegengehalten wird, ihm könne angesichts seiner insoweit unwahren Einlassung auch nicht geglaubt werden, dass er zwischen dem Konsum dieses Rauschmittels und dem Fahren in der gebotenen Weise trennen werde (BayVGH vom 14.9.2006, a.a.O., S. 18 des Beschlussumdrucks).
- VGH Bayern, 29.08.2002 - 11 CS 02.1606
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.1350
Der Verwaltungsgerichtshof sieht das in dieser Bestimmung enthaltene Tatbestandsmerkmal der "Regelmäßigkeit" dann als erfüllt an, wenn Cannabis täglich oder nahezu täglich konsumiert wird (BayVGH vom 29.8.2002 Az. 11 CS 02.1606; BayVGH vom 3.9.2002 ZfSch 2003, 429/431).Eine regelmäßige Cannabiseinnahme hat der Verwaltungsgerichtshof sogar dann verneint, wenn ein Rechtsschutzsuchender eigenen Angaben zufolge ca. fünf bis zehn Gramm Haschisch pro Monat verbraucht hat, wobei auf den einzelnen Joint ungefähr ein halbes Gramm entfallen sei (vgl. BayVGH vom 29.8.2002, a.a.O.).
- BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64
Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.1350
Da auch keine Anhaltspunkte dafür vorgetragen wurden oder ersichtlich sind, dass der Antragsgegner gleichwohl aus der Zwangsgeldandrohung vollstrecken will, ergibt sich aus der Nummer 4 des streitgegenständlichen Bescheids seit der Ablieferung des Führerscheins am 1. März 2006 keine Beschwer für den Antragsteller mehr (vgl. zur Erledigung eines Zwangsmittels, wenn das damit verfolgte Ziel erreicht wurde, BVerwG vom 9.2.1967 BVerwGE 26, 161/163;… Gerhardt in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 88 zu § 113).
- VGH Bayern, 03.09.2002 - 11 CS 02.1082
Straßenverkehrsrecht: Fahreignungszweifel, Regelmäßiger Cannabiskonsum
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.1350
Der Verwaltungsgerichtshof sieht das in dieser Bestimmung enthaltene Tatbestandsmerkmal der "Regelmäßigkeit" dann als erfüllt an, wenn Cannabis täglich oder nahezu täglich konsumiert wird (BayVGH vom 29.8.2002 Az. 11 CS 02.1606; BayVGH vom 3.9.2002 ZfSch 2003, 429/431). - BVerfG, 01.08.2002 - 1 BvR 1143/98
Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund eines einmalig festgestellten …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.1350
Dahinstehen kann, ob dem Vorschlag von Daldrup (referiert auf Seite 2 des von Berghaus in den Verfahren 1 BvR 2062 und 1 BvR 1143/98 für das Bundesverfassungsgericht erstatteten Gutachtens) zu folgen ist, ein regelmäßiger Cannabiskonsum sei dann zu bejahen, wenn es zu mehr als 200 Einnahmen dieses Betäubungsmittels pro Jahr komme. - VGH Bayern, 08.03.2006 - 11 CS 05.1572
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Ecstasykonsum ohne …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.1350
Da sich Betäubungsmittel auch im Harn rasch abbauen (…vgl. Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, a.a.O., S. 179, Tabelle 2), ist das Ergebnis von Urinuntersuchungen u. a. nur dann forensisch gesichert, wenn zwischen der Einbestellung des Probanden und der Urinabgabe maximal 48 Stunden liegen (vgl. BayVGH vom 8.3.2006 Az. 11 CS 05.1572;… Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, a.a.O., S. 180). - VGH Bayern, 20.11.2006 - 11 CS 06.118
Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentlichkeit des Cannabiskonsums bei …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.1350
Die Zahl von acht Urintests, deren Beibringung der Verwaltungsgerichtshof jüngst von einem Rechtsschutzsuchenden verlangt hat, dessen Fahreignung unter dem Blickwinkel des Cannabiskonsums klärungsbedürftig war (BayVGH vom 20.11.2006 Az. 11 CS 06.118), kann insoweit auch als Obergrenze für die Bandbreite des behördlichen Ermessens gelten. - VGH Bayern, 13.12.2005 - 11 CS 05.1350
behauptete Vertauschung von Blutproben; behaupteter unbewusster Konsum von …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.1350
Angesichts der Wertung des Verordnungsgebers, wonach die Einnahme von Cannabis unter dem Blickwinkel der Auswirkungen auf die Fahreignung mit dem Konsum sonstiger ("harter") Betäubungsmittel nicht vollauf gleichgestellt werden darf, muss die Häufigkeit der Laboruntersuchungen, die in derartigen Fällen gefordert werden, allerdings deutlich hinter der Zahl von zwölf Drogenscreenings zurückbleiben, die nach der Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH vom 13.12.2005 Az. 11 CS 05.1350) von Konsumenten harter Betäubungsmittel verlangt werden dürfen. - BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.1350
Denn der Antragsteller ist bzw. war nicht nur, wie das diese Bestimmung voraussetzt, gelegentlicher Konsument von Cannabis; in seiner Person liegen auch, wie aus den Ausführungen in Abschnitt II.1.b dieses Beschlusses folgt, zahlreiche weitere Tatsachen vor, die - auch wenn sie gegenwärtig nicht ausreichen, um die Fahreignung des Antragstellers bereits zu verneinen - es als ernsthaft möglich erscheinen lassen, dass aus seiner motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr eine Gefahr für dessen Sicherheit resultieren könnte, die u. U. deutlich über dem Sicherheitsrisiko liegt, das allgemein mit der Zulassung von Personen zum öffentlichen Straßenverkehr einhergeht (vgl. BVerfG vom 20.6.2002 BayVBl 2002, 667/669). - VGH Bayern, 18.10.1999 - 11 CS 99.617
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.1350
Kannheiser (…a.a.O., S. 60) hat darauf hingewiesen, dass - je nach diagnostischer Schärfe der eingesetzten Verfahren - chronische, auf den Gebrauch von Cannabis zurückzuführende Veränderungen teilweise erst nach einer Konsumdauer von zehn bis 15 Jahren, mit sensitiveren Verfahren nach einer Konsumdauer von fünf Jahren entdeckt werden; in seinem am 26. März 1999 für den beschließenden Senat erstatteten Gutachten hat er darüber hinaus ausgeführt, die kürzeste Konsumdauer, bei der in klinischen Studien von kognitiven Verschlechterungen bei Konsumenten berichtet worden sei, habe mehr als ein Jahr betragen (referiert in BayVGH vom 18.10.1999 Az. 11 CS 99.617).
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07
Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen …
Nach den vorliegenden verkehrswissenschaftlichen Gutachten (Berghaus, Gutachten in den Verfahren des BVerfG - 1 BvR 2062/98 und 1 BvR 1143/98 - Kannheiser, Gutachten v. 26.03.1999 im Verfahren BayVGH - 11 B 98.1093 - ders., NZV 2000, 57 ff.; Bundesanstalt für Straßenwesen, Expertengespräch vom 18.03.1998 zum Thema "Fahreignung bei chronischem Cannabiskonsum", Protokoll über das Expertengespräch, Bundesanstalt für Straßenwesen, S. 9) hat der Cannabiskonsum nur dann diese Folgen, wenn er täglich oder nahezu täglich erfolgt (Senatsbeschl. v. 30.05.2003 - 10 S 1907/02 -, DAR 2003, 481 = VBlBW 2003, 397; v. 16.06.2003 - 10 S 430/03 -, NJW 2003, 3004; Beschl. v. 26.11.2003 - 10 S 2048/03 -, DAR 2004, 170; BayVGH, Beschl. v. 03.09.2002 - 11 CS 02.1082 -, Blutalkohol 2004, 97; Beschl. v. 07.12.2006 - 11 CS 06.1350 -, juris, Rn. 25; OVG NW, Beschl. v. 07.01.2003 - 19 B 1249/02 -, DAR 2003, 187, 188).Auf den Cannabiskonsum zurückzuführende Langzeitschäden körperlicher oder psychischer Art (z. B? amotivationales Syndrom) treten nach dem Gutachten von Kannheiser bei regelmäßigen Konsumenten frühestens bei einer Konsumdauer von einem Jahr auf (NVwZ 2000, 57, 60 ff.; zusammengefasst auch in BayVGH, Beschl. v. 07.12.2006 - 11 CS 06.1350 - und v. 18.10.1999 - 11 CS 99.617 - Beeinträchtigung der kognitiven Eigenschaften eines Konsumenten).
- VGH Bayern, 08.02.2008 - 11 CS 07.3017
Regelmäßiger Cannabiskonsum; behauptete Wiedererlangung der Fahreignung; …
Um diese Rechtsfolge aus der regelmäßigen Einnahme von Cannabis herleiten zu können, bedürfe es nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Dezember 2006 (Az. 11 CS 06.1350) eines nahezu täglichen Konsums.Im Beschluss vom 7. Dezember 2006 (a.a.O.) habe der Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt, obgleich die Angaben des dortigen Antragstellers hochgradig ungesichert gewesen seien und er außer einem Drogen- auch ein Alkoholproblem gehabt habe; das sei vorliegend nicht der Fall.
Allen erkennbaren Umständen nach muss vielmehr davon ausgegangen werden, dass der Antragsteller bzw. sein anwaltlicher Bevollmächtigter durch die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Dezember 2006 (a.a.O.) aufmerksam gemacht wurden (er wird auf Seite 8 unten der erstinstanzlichen Entscheidung unter Angabe des Aktenzeichens zitiert).
- VGH Bayern, 04.02.2009 - 11 CS 08.2591
Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Rechtswidrigkeit der …
Den Belangen der Verkehrssicherheit kann entweder dadurch Rechnung getragen werden, dass zunächst ein von der Behörde überwachtes Drogenscreening angeordnet wird und anschließend noch die erforderliche psychologische Begutachtung oder die Behörde die medizinisch-psychologische Begutachtung mit längerer Fristsetzung anordnet und Vorlagefristen für die medizinischen Nachweise - ggf. nach Absprache mit der Untersuchungsstelle - vorsieht (vgl. BayVGH vom 9.5.2005 a.a.O., vom 7.12.2006 11 CS 06.1350, vom 27.2.2007 a.a.O.).
- VGH Bayern, 16.01.2007 - 11 CS 06.1268
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen …
Bei gelegentlicher Einnahme von Cannabis genügt statt einer vollständigen Abstinenz auch der nachgewiesene Übergang zu einem straßenverkehrsrechtlich zulässigen Cannabisgebrauch (Bereitschaft und Fähigkeit, Konsum und Fahren zu trennen) für die Dauer mindestens eines Jahres (vgl. BayVGH vom 21.4.2006 und vom 7.12.2006 a.a.O.).Da der Antragsteller behauptet, nach dem 23. April 2005 den Cannabiskonsum vollständig eingestellt zu haben, darf von ihm auch ein körperlicher Abstinenznachweis in Form wiederholter Urinuntersuchungen verlangt werden (vgl. BayVGH vom 7.12.2006 11 CS 06.1350).
- VG Gelsenkirchen, 20.09.2013 - 9 L 807/13
Gutachtenaufforderung; Verhältnismäßigkeit; Wahlmöglichkeit; Blut- und …
vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 30. März 2000 - 3 Bs 62/00 -, NZV 2000, 348 = juris, Rn. 4; VG Augsburg, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - Au 3 S 00.1457 -, juris, Rn. 19; VG Saarlouis, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 10 L 284/11 -, juris, Rn. 9; vgl. weiterhin BayVGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2006 - 11 CS 06.1350 -, juris, Rn. 36, vom 7. März 2008 - 11 CS 08.346 -, juris, Rn. 6, vom 29. November 2012 - 11 CS 12.2276 -, juris, Rn. 11, und vom 10. Juni 2013 - 11 ZB 13.734 -, juris, Rn. 4 - offengelassen bei VGH Baden-Württ., Beschluss vom 5. November 2001 - 10 S 1337/01 -, NZV 2002, 294 = juris, Rn. 10; a.A., aber insoweit ohne Begründung OVG Saarland, Beschluss vom 3. Mai 2007 -1 B 23/07 -, Blutalkohol 45, 148.Wird aber eine Gruppe von Ärzten oder Institutionen für die Erstellung eines angeforderten Gutachtens abstrakt als gleich geeignet angesehen - hier auf jeden Fall innerhalb jeder der benannten Gruppen -, vgl. zu Unterscheidungen zwischen den Gruppen BayVGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 11 CS 06.1350 -, juris, Rn. 36, bedarf es jedenfalls einer besonderen Rechtfertigung durch die Fahrerlaubnisbehörde, wenn der Betroffene dazu verpflichtet werden soll, das Gutachten nicht bei dem preisgünstigsten Anbieter erstellen zu lassen.
- VG München, 04.12.2007 - M 1 K 07.2536
Fahrerlaubnis; Cannabis; regelmäßiger Konsum; Erledigung durch Abstinenznachweis …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (B.v. 18.12.2006 Az. 11 ZB 05.1069; v. 7.12.2006 Az.: 11 CS 06.1350 ) sieht das in dieser Bestimmung enthaltene Tatbestandsmerkmal der "Regelmäßigkeit" dann als erfüllt an, wenn Cannabis täglich oder nahezu täglich konsumiert wird.Zu rechnen ist insoweit damit, dass das subjektive Intoxikationsempfinden wegen einer sich herausbildenden Toleranz nicht mehr ausreichend ausgeprägt ist, so dass der Konsument objektiv beeinträchtigende Drogenwirkungen nicht mehr (ausreichend) wahrnimmt bzw. sie unterschätzt (BayVGH v. 7.12.2006, a.a.O. unter Bezugnahme auf Kannheiser, NZV 2000, 57/67 f.).
- VGH Bayern, 21.11.2023 - 11 CS 23.1206
Gutachtenanordnung wegen Fahreignungszweifeln aufgrund Depressionen und …
Diese Erwägung stand in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 7.12.2006 - 11 CS 06.1350 - juris Rn. 36;… B.v. 7.3.2008 - 11 CS 08.346 - juris Rn. 8;… B.v. 29.11.2012 - 11 CS 12.2276 - juris Rn. 11;… offen allerdings U.v. 15.2.2019 - 11 BV 18.2403 - juris Rn. 33). - VGH Bayern, 15.02.2019 - 11 BV 18.2403
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Diabetes - Anforderungen der …
Im Übrigen kann offen bleiben, ob es auch deshalb an einem zurechenbaren Verschulden der handelnden Bediensteten fehlt, weil der erkennende Senat früher die Auffassung vertreten hat, Gutachten von Fachärzten mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation seien nicht hinreichend verlässlich und der Kreis der Ärzte, die ein Verfahrensbeteiligter mit der verkehrsmedizinischen Begutachtung betrauen dürfe, sei auf Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Facharzt für Rechtsmedizin" und auf Ärzte in Begutachtungsstellen für Fahreignung beschränkt (…vgl. BayVGH, B.v. 29.11.2012 - 11 CS 12.2276 - juris Rn. 11; B.v. 7.12.2006 - 11 CS 06.1350 - juris Rn. 36). - VG Bayreuth, 21.10.2013 - B 1 S 13.579
Entziehung der Fahrerlaubnis
Allerdings ist insoweit auch zu beachten, dass in § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 5 FeV ausdrücklich Ärzte in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung als mögliche Gutachtergruppe vorgesehen sind und deren Gutachten aufgrund ihrer Erfahrung eine besondere Verlässlichkeit beizumessen ist (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 29.11.2012 - 11 CS 12.2276 - juris Rn. 11, B.v. 7.3.2008 - 11 CS 08.346 - und B.v. 7.12.2006 - 11 CS 06.1350 - juris Rn. 36).Auch als Facharzt für Allgemeinmedizin besitzt der Gutachter, insbesondere aufgrund seiner Tätigkeit in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, zweifellos die fachliche Kompetenz, aufgrund von Diagnosen und Feststellungen anderer Fachärzte in Verbindung mit eigenen Feststellungen eine zuverlässige Beurteilung der Fahreignung vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 29.11.2012 - 11 CS 12.2276 - juris Rn. 11, B.v. 7.3.2008 - 11 CS 08.346 - und B.v. 7.12.2006 - 11 CS 06.1350 - juris Rn. 36).
- VG Augsburg, 17.02.2017 - Au 7 K 16.556
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum
Beruft sich der Betroffene - wie hier - aber ausdrücklich auf Abstinenz, so ist er grundsätzlich hieran festzuhalten (BayVGH, B.v. 8.8.2013 - 11 ZB 13.1345; B.v. 14.9.2006 - 11 CS 06.1475; B.v. 7.12.2006 - 11 CS 06.1350; B.v. 4.6.2007 - 11 CS 06.2806 - jeweils juris). - VG München, 06.11.2008 - M 6b S 08.3887
Cannabis; Abstinenz oder fehlendes Trennvermögen; negatives …
- VGH Bayern, 07.03.2008 - 11 CS 08.346
Auswahl einer bestimmten Gutachtergruppe i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 3 FeV durch die …
- VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 09.2849
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum; Abstinenzbehauptung und …
- VGH Bayern, 02.03.2009 - 11 CS 08.3150
Gelegentlicher Cannabiskonsum; Fahrt mit 1,9 µg/l THC im Blut; Verlust der …
- VGH Bayern, 31.07.2008 - 11 CS 08.1103
Verlust der Fahreignung wegen Alkoholmissbrauchs; einmalige Trunkenheitsfahrt mit …
- VGH Bayern, 04.06.2007 - 11 CS 06.2806
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum, …
- VGH Bayern, 18.12.2006 - 11 ZB 05.1069
- VG Freiburg, 04.01.2017 - 5 K 4237/16
Fahrerlaubnisrecht - Cannabiskonsum zur Bekämpfung starker Schmerzen
- VGH Bayern, 19.12.2022 - 11 B 22.632
Anordnung der Beibringung eines Fahreignungsgutachtens wegen einer Psychose
- VG Würzburg, 13.02.2014 - W 6 S 14.62
Fehlende eigene Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde über Erfordernis der …
- VG Augsburg, 22.01.2016 - Au 7 S 15.1859
Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentlicher Cannabis-Konsument
- VG Freiburg, 14.09.2015 - 4 K 1937/15
Regelmäßige Einnahme von Cannabis
- VG Bayreuth, 10.07.2012 - B 1 S 12.453
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 10.06.2013 - 11 ZB 13.734
Fahreignung; Parkinsonsche Krankheit
- VG Bayreuth, 29.09.2009 - B 1 K 09.418
Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; THC-Konzentration …
- VG München, 10.02.2015 - M 6b S 14.5844
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 04.05.2009 - 11 CS 09.262
Prozesskostenhilfe; Fahrerlaubnisentziehung; gelegentlicher Cannabiskonsum
- VGH Bayern, 08.08.2013 - 11 ZB 13.1345
Fehlende Fahreignung wegen gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlendem …
- VG Augsburg, 04.01.2012 - Au 7 S 11.1771
Verlust der Fahreignung wegen motorisierter Verkehrsteilnahme unter relevantem …
- VG Cottbus, 17.04.2012 - 1 L 99/12
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG Gelsenkirchen, 13.06.2023 - 9 K 1152/23
Fahreignung; regelmäßige Einnahme von Cannabis; Medizinalcannabis; ärztliche …
- VG Würzburg, 26.03.2014 - W 6 S 14.189
Isolierter Prozesskostenhilfeantrag für noch zu stellenden Sofortantrag auf …
- VG Augsburg, 23.01.2012 - Au 7 S 11.1853
Verlust der Fahreignung wegen motorisierter Verkehrsteilnahme unter relevantem …
- VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 7 S 11.1062
Entzug der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen; …
- VG München, 23.07.2010 - M 1 S 10.2874
Einstweiliger Rechtsschutz; Entziehung der Fahrerlaubnis; regelmäßiger …
- VG München, 02.04.2009 - M 6a S 09.608
Entziehung der Fahrerlaubnis; Cannabis und zusätzlicher Konsum von Alkohol; …
- VG Ansbach, 13.05.2011 - AN 10 S 11.00897
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG Ansbach, 04.11.2009 - AN 10 S 09.01935
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG München, 30.01.2017 - M 26 S 17.125
Fahrerlaubnisentziehung nach Facharztgutachten bei Diabetes mellitus
- VG München, 17.02.2016 - M 26 S 16.277
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens
- VG Ansbach, 31.10.2008 - AN 10 S 08.01747
Regelmäßige Einnahme von Cannabis bei mehr als 150 ng/ml THC-COOH gemäß Daldrup …