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   VGH Bayern, 15.09.2009 - 11 CS 09.1166   

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VGH Bayern, 15.09.2009 - 11 CS 09.1166 (https://dejure.org/2009,72653)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.09.2009 - 11 CS 09.1166 (https://dejure.org/2009,72653)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. September 2009 - 11 CS 09.1166 (https://dejure.org/2009,72653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    "Gelegentlichkeit" eines Cannabiskonsums;Mehr als einjähriger Abstand zwischen den Konsumakten;Herleitung der "Gelegentlichkeit" eines Cannabiskonsums aus der THC-COOH-Konzentration;Einnahme sowohl von Cannabis als auch von Alkohol;Regelmäßige Erforderlichkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2009 - 11 CS 09.1166
    In der Entscheidung vom 21. Dezember 2004 (NJW 2005, 349/351) habe das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass sich Spuren von THC noch über Tage, u. U. sogar über Wochen hinweg in Blutproben nachweisen ließen.

    Wenn die THC-Konzentration einerseits bereits nach vier bis acht Stunden im Bereich der Nachweisgrenze (d.h. bei ca. 0,5 ng/ml oder darunter) liegen kann (so Aderjan, a.a.O., S. 12), das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 21. Dezember 2004 (a.a.O., S. 351) andererseits anmerkte, Spuren von THC ließen sich noch über Tage, u. U. sogar über Wochen hinweg in Blutproben nachweisen, so verdeutlicht das ebenfalls die geringe Geschwindigkeit, mit der mehrere Stunden nach dem Konsum im Körper noch vorhandenes THC nur noch metabolisiert wird.

    Im Beschluss vom 21. Dezember 2004 (a.a.O., S. 351) hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass eine Einschränkung der Fahrtüchtigkeit in der Wissenschaft zum Teil erst ab einer THC-Konzentration von 1 ng je Milliliter Serum, zum Teil sogar erst bei einem über diesem Wert liegenden THC-Befund angenommen wird.

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2009 - 11 CS 09.1166
    Ausdruck eines Mangels dieser Art ist es, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber ungeachtet einer im Einzelfall anzunehmenden oder jedenfalls nicht auszuschließenden drogenkonsumbedingten Fahruntüchtigkeit nicht bereit ist, vom Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr abzusehen (BVerfG vom 20.6.2002 NJW 2002, 2378/2379 f.).

    Krüger gelangte in dem am 15. August 2001 in den Verfahren 1 BvR 2062/96 und 1 BvR 1143/98 für das Bundesverfassungsgericht gefertigten Gutachten zwar zu dem zusammenfassenden Ergebnis, bei einer Kombination von Betäubungsmitteln mit Alkohol steige das Unfallrisiko dramatisch an (S. 9 und 11 des Gutachtens).

  • VGH Bayern, 19.07.2005 - 11 CS 05.1008
    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2009 - 11 CS 09.1166
    Selbst wenn Cannabis und Alkohol nur bei wenigen und spezifischen Gelegenheiten sowie jeweils nur in geringer Menge konsumiert würden, sei nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Juli 2005 (Az. 11 CS 05.1008) der Verlust der Fahreignung nicht ohne weiteres zu verneinen.

    Von der Konstellation, über die der Senat im Beschluss vom 19. Juli 2005 (a.a.O.) zu befinden hatte, unterscheidet sich der vorliegende Fall insofern, als der dortige Antragsteller die gleichzeitige Einnahme von Cannabis und Alkohol ausdrücklich eingeräumt hatte; seine Einlassung, beide Rauschmittel nur in geringen Mengen konsumiert zu haben, erachtete das Gericht für unglaubwürdig.

  • BVerfG, 01.08.2002 - 1 BvR 1143/98

    Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund eines einmalig festgestellten

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2009 - 11 CS 09.1166
    Krüger gelangte in dem am 15. August 2001 in den Verfahren 1 BvR 2062/96 und 1 BvR 1143/98 für das Bundesverfassungsgericht gefertigten Gutachten zwar zu dem zusammenfassenden Ergebnis, bei einer Kombination von Betäubungsmitteln mit Alkohol steige das Unfallrisiko dramatisch an (S. 9 und 11 des Gutachtens).
  • VGH Bayern, 20.01.2006 - 11 CS 05.1584
    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2009 - 11 CS 09.1166
    Die Zwangsgeldandrohung entfaltet für den Betroffenen von da an keine Beschwer mehr; sie hat sich erledigt (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats seit der Entscheidung vom 20.1.2006 Az. 11 CS 05.1584).
  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen"

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2009 - 11 CS 09.1166
    2.1 Eine "gelegentliche" Einnahme von Cannabis liegt immer dann vor, wenn dieses Betäubungsmittel im Rahmen mindestens zweier selbständiger Vorgänge des Sich-Berauschens konsumiert wurde (ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs seit dem Beschluss vom 27.3.2006 Az. 11 CS 05.1559).
  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 11 CS 06.1475

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Gelegentlichkeit" des Cannabiskonsums - etwa

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2009 - 11 CS 09.1166
    An der "Gelegentlichkeit" des Cannabisgebrauchs ändert es nichts, wenn zwischen den Konsumvorgängen mehrere Jahre liegen (vgl. BayVGH vom 14.9.2006 Az. 11 CS 06.1475 u. a.).
  • BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung;

    Zu berücksichtigen ist im Übrigen, dass der Verwaltungsgerichtshof unabhängig davon auch auf die Vagheit der Einlassung des Klägers hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht hat, dass beide Substanzen auch unter zeitlichem und mengenmäßigem Blickwinkel in einer Weise eingenommen worden sein müssten, die zu einer kombinierten Rauschwirkung habe führen können; insoweit verweist er auf seinen Beschluss vom 15. September 2009 - 11 CS 09.1166 - (juris), in dem er sich zu Recht - wie auch weitere Instanzgerichte (VGH Mannheim, Beschlüsse vom 10. Februar 2006 - 10 S 133/06 - DÖV 2006, 483, und vom 19. August 2013 - 10 S 206/13 - juris; VG Hamburg, Beschluss vom 10. September 2009 - 15 E 1544/09 - juris; VG Osnabrück, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 6 B 95/10 - juris) auf den Standpunkt gestellt hat, dass es im Hinblick auf die Gefahren des Mischkonsums, deren Vermeidung die Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung dient, allein auf die kombinierte Rauschwirkung ankommt.

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 15. September 2009 - 11 CS 09.1166 - juris Rn. 32 ff.), der sich insoweit auf einen Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - (NJW 2005, 349 ff.) und auf die Begründung des Bundesrates zu § 24a Abs. 1 StVG in der seinerzeitigen Fassung (BTDrucks 13/1439 S. 4) beruft, liegen die Schwellen für eine cannabisbedingte Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit bei einer THC-Konzentration von 1 ng/ml und für eine alkoholbedingt verminderte Fahrtüchtigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 0, 3 bis 0, 4 Promille, wobei nicht ausgeschlossen werden könne, dass bei Aufnahme beider Substanzen Werte, die jeweils unter diesen Schwellen lägen, in ihrer Summation Einfluss auf die Fahreignung haben könnten; dies könne allerdings nicht als feststehend im Sinne des § 11 Abs. 7 FeV betrachtet werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 10 S 3174/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; Zugrundelegung

    Der Kläger hat sich insoweit - auch erst auf Nachfragen des Gerichts - eher vage dahin eingelassen, dass er sich auf andere Sachen wie Schule und Studium konzentriert habe (vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 21.02.2007 - 10 S 2302/06 -, VBlBW 2007, 314; Senatsbeschluss vom 16.08.2010 - 10 S 1668/10 - BayVGH, Beschluss vom 15.09.2009 - 11 CS 09.1166 -, Juris).
  • VGH Bayern, 12.03.2012 - 11 B 10.955

    Veränderung der die örtliche Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde begründenden

    Hinsichtlich der Frage, ob beim Kläger ein Mischkonsum von Alkohol und Cannabis stattgefunden habe, verweist der Beklagte auf den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 15. September 2009 (Az. 11 CS 09.1166 ).
  • VGH Bayern, 01.07.2022 - 11 CS 22.860

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Eine schematische Festlegung von Zeiträumen - wie sie der Antragsteller hier mit einer Grenze von einem Jahr in den Raum stellt - verbietet sich dabei (vgl. dazu BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - DAR 2005, 581 = juris Rn. 22 ff.; U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 = juris Rn. 21 ff.; BayVGH, B.v. 26.5.2021 - 11 CS 21.730 - juris Rn. 24; B.v. 24.9.2020 - 11 CS 20.1234 - juris Rn. 20; B.v. 20.11.2006 - 11 CS 06.118 - juris Rn. 20 f.; B.v. 15.9.2009 - 11 CS 09.1166 - juris Rn. 21; VGH BW, U.v. 22.11.2012 - 10 S 3174/11 - VRS 124, 168 = juris Rn. 28; B.v. 8.7.2021 - 13 S 1800/21 - ZfSch 2021, 534 = juris Rn. 15; B.v. 3.12.2021 - 13 S 3408/21 - DAR 2022, 166 = juris Rn. 13; NdsOVG, B.v. 4.12.2008 - 12 ME 298/08 - juris Rn. 10; B.v. 7.6.2012 - 12 ME 31/12 - SVR 2012, 437 = juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 24.10.2012 - 11 B 12.1523

    Alkohol- und Cannabiskonsum ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr; Fahreignung

    Nach der früheren Rechtsprechung des Senats, die vor Einholung des Gutachtens vom 9. Januar 2012 entwickelt wurde, war das Merkmal des zusätzlichen Gebrauchs von Alkohol i.S. von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nur dann erfüllt, wenn beide Substanzen - Cannabis und Alkohol - auch ohne Bezug zum Straßenverkehr unter zeitlichem und mengenmäßigem Blickwinkel in einer Weise eingenommen werden, die zu einer kombinierten Rauschwirkung führen kann (BayVGH vom 15.9.2009 Az. 11 CS 09.1166).
  • VGH Bayern, 24.09.2020 - 11 CS 20.1234

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Beibringung eines

    Zum anderen müsste sich, da das Merkmal der "Gelegentlichkeit" insoweit der Abgrenzung zum einmaligen (experimentellen) Probierkonsum dient, ein erneuter Konsum auch nach innerem Zusammenhang sowie unter zeitlichen Gesichtspunkten als Fortsetzung des früheren Konsummusters darstellen (vgl. dazu BVerwG, U.v. 9.6.2005, a.a.O. Rn. 22 ff.; U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 = juris Rn. 21 ff.; BayVGH, B.v. 20.11.2006 - 11 CS 06.118 - juris Rn. 20 f.; B.v. 15.9.2009 - 11 CS 09.1166 - juris Rn. 21; U.v. 10.4.2018 - 11 BV 18.259 - juris Rn. 21; VGH BW, U.v. 22.11.2012 - 10 S 3174/11 - juris Rn. 28; NdsOVG, B.v. 4.12.2008 - 12 ME 298/08 - juris Rn. 10; B.v. 7.6.2012 - 12 ME 31/12 - juris Rn. 7).
  • VG Neustadt, 26.06.2014 - 1 L 525/14

    Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung; gelegentlicher Konsum bei

    So hat auch der VGH Bayern (Beschluss vom 15. September 2009 - 11 CS 09.1166 und Beschluss vom 2. April 2009 - 11 CS 09.372) die Berücksichtigung eines mehrere Jahre zurückliegenden Konsums bejaht und insbesondere eine Zeitspanne von 5 Jahren seit dem zurückliegenden Konsum nicht als rechtliches Verwertungshindernis angenommen.
  • VG Augsburg, 23.04.2013 - Au 7 S 13.499

    Entzug der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Drogenfahrt mit 56,9

    Zu den Abbauwerten von THC-COOH führte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. September 2009 (Az. 11 CS 09.1166 - juris Rn. 23 f.; Unterstreichungen durch das Gericht) unter Bezugnahme auf wissenschaftliche Studien aus:.
  • VG Augsburg, 15.05.2013 - Au 7 S 13.590

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Mischkonsum mit

    Zum anderen lässt sich sowohl aus dem THC-Wert wie auch dem THC-COOH-Wert der untersuchten Blutprobe in Verbindung mit der Einlassung des Antragstellers zum Zeitpunkt des angeblichen Konsums etwa fünf Tage vor Blutentnahme unter Berücksichtigung der Abbaugeschwindigkeit dieser Stoffwechselprodukte jedenfalls der gelegentliche Cannabiskonsum belegen (vgl. dazu ausführlich BayVGH, B.v. 15.9.2009 - 11 CS 09.1166 - juris Rn. 23 f.; B.v. 5.3.2009 - 11 CS 08.3046 - juris Rn. 15).
  • VG Augsburg, 18.06.2012 - Au 7 S 12.739

    Entzug der Fahrerlaubnis; Gelegentlicher Cannabiskonsum; Abgrenzung zu einmaligem

    Zu den Abbauwerten von THC-COOH führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH vom 15.9.2009 Az. 11 CS 09.1166 RdNr. 23 f.; Unterstreichungen durch das Gericht) unter Bezugnahme auf wissenschaftliche Studien aus:.
  • VG Augsburg, 18.07.2014 - Au 7 K 14.704

    Entzug der Fahrerlaubnis; Gelegentlicher Cannabiskonsum trotz des Vortrags

  • VG Augsburg, 15.02.2010 - Au 7 S 10.97

    Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Cannabiskonsum; gelegentlicher Konsum

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