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   VGH Bayern, 17.02.2010 - 11 CS 09.2977   

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https://dejure.org/2010,14331
VGH Bayern, 17.02.2010 - 11 CS 09.2977 (https://dejure.org/2010,14331)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.02.2010 - 11 CS 09.2977 (https://dejure.org/2010,14331)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - 11 CS 09.2977 (https://dejure.org/2010,14331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Autobahn um mehr als 30 km/h; Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Geschwindigkeitsbeschränkung; nur ausnahmsweise Überlassung des Tatfahrzeugs an Dritte; bisherige Unauffälligkeit des Halters im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrtenbuchauflage hängt nicht von der Rechtmäßigkeit einer Verkehrszeichenregelung ab - Nicht festzustellender Fahrer des Verkehrsverstoßes ausreichend für Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.1992 - 10 S 2173/92

    Fahrtenbuchauflage gemäß StVZO § 31a nach vorangegangener ausreichender

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2010 - 11 CS 09.2977
    Auf die Frage, auf welcher Art von Straße die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde, kommt es in diesem Zusammenhang ebenso wenig an (vgl. VGH BW vom 1.10.1992 NZV 1993, 47/48) wie darauf, ob die Zuwiderhandlung zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat (BVerwG vom 13.10.1978, ebenda).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.1991 - 10 S 2544/91

    Fahrzeughalter im Sinne des StVZO § 31a

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2010 - 11 CS 09.2977
    Denn da bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h die Anordnung, ein Fahrtenbuch für die Dauer eines Jahres zu führen, ermessengerecht sein kann (BVerwG vom 13.10.1978 Az. VII C 49.77, Juris, RdNr. 23; ebenso VGH BW vom 30.10.1991 NZV 1992, 167/168 für den Fall einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h), kann nicht davon gesprochen werden, die Antragsgegnerin habe eine unverhältnismäßige oder ermessensfehlerhafte Entscheidung getroffen, wenn sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 33 km/h (nur diesen gegenüber dem Messergebnis um 5 km/h geminderten Wert hat sie dem Antragsteller entgegengehalten) zum Anlass für eine Fahrtenbuchauflage genommen hat, die sich auf etwas mehr als ein halbes Jahr erstreckt.
  • BVerwG, 13.10.1978 - 7 C 49.77

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Geschlossene Ortsschaft - Fahrtenbuchauflage -

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2010 - 11 CS 09.2977
    Denn da bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h die Anordnung, ein Fahrtenbuch für die Dauer eines Jahres zu führen, ermessengerecht sein kann (BVerwG vom 13.10.1978 Az. VII C 49.77, Juris, RdNr. 23; ebenso VGH BW vom 30.10.1991 NZV 1992, 167/168 für den Fall einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h), kann nicht davon gesprochen werden, die Antragsgegnerin habe eine unverhältnismäßige oder ermessensfehlerhafte Entscheidung getroffen, wenn sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 33 km/h (nur diesen gegenüber dem Messergebnis um 5 km/h geminderten Wert hat sie dem Antragsteller entgegengehalten) zum Anlass für eine Fahrtenbuchauflage genommen hat, die sich auf etwas mehr als ein halbes Jahr erstreckt.
  • VG Regensburg, 17.04.2019 - RN 3 K 19.267

    Datenschutz-Grundverordnung steht einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen

    Dann kann bereits bei einem einmaligen Verstoß eine Fahrtenbuchauflage angeordnet werden (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2010 - 11 CS 09.2977 - juris Rn. 17).
  • VG Mainz, 22.11.2010 - 3 L 1381/10

    Fahrtenbuchauflage - Kein Zeugnisverweigerungsrecht bezüglich Fahrer

    Wollte man dem Einwand, der Halter werde sein Fahrzeug künftig keinem Dritten überlassen, Beachtlichkeit zuerkennen, wäre dem Anliegen, dessen Durchsetzung § 31 a StVZO dient (nämlich in einer möglichst großen Zahl von Fällen die Person, die eine Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften begangen hat, feststellen zu können), weithin nicht mehr Rechnung getragen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 11 CS 09.2977, juris [Rdnr. 16, 17]).

    In Anbetracht des Umstandes, dass bereits die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h eine Fahrtenbuchauflage von einem Jahr begründen kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. Februar 2010, a.a.O. [Rdnr. 18, m.w.N.]), begegnet die Dauer der Anordnung über einen Zeitraum von 8 Monaten unter Berücksichtigung des Einzelfalles keinen rechtlichen Bedenken.

  • VG Mainz, 08.11.2019 - 3 L 1039/19

    Fahrtenbuchauflage für 15 Monate rechtmäßig

    Auf die Frage, auf welcher Art von Straße die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde, kommt es in diesem Zusammenhang ebenso wenig an wie darauf, ob die Zuwiderhandlung zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 - 7 C 49/77 -, VkBl. 1979, 209 = juris Rn. 23; BayVGH, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 11 CS 09.2977 -, SVR 2010, 193 = juris Rn. 18).

    Berücksichtigt man, dass bereits die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h eine Fahrtenbuchauflage von einem Jahr rechtfertigen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 - 7 C 49/77 -, a.a.O. = juris Rn. 23; HessVGH, Beschluss vom 6. Dezember 2014 - 2 UZ 3375/04 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 11 CS 09.2977 -, juris Rn. 18), ist angesichts der hier in Rede stehenden Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 34 km/h und damit um fast die Hälfte, der in der Ahndung mit einem Punkt im Verkehrszentralregister zum Ausdruck kommenden Schwere dieses Verkehrsverstoßes, des Risikos einer Wiederholung sowie der in dem Telefonat des Antragstellers mit der Polizei zum Ausdruck kommenden fehlenden Bereitschaft, an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes mitzuwirken, die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für die Dauer von 15 Monaten unter Ermessensgesichtspunkten und unter Berücksichtigung des mit ihr verfolgten Zwecks nicht zu beanstanden (vgl. auch OVG S-H, Beschluss vom 26. März 2012 - 2 LA 21/12 -, juris Rn. 11).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2013 - 8 B 1213/13

    Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs; Unmöglichkeit der Feststellung eines

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 11 CS 09.2977 -, VRS 119, 176 = juris Rn. 17.

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 11 CS 09.2977 -, VRS 119, 176 = juris Rn. 16; ebenso VG Mainz, Beschluss vom 22. November 2010 - 3 L 1381/10.MZ -, LKRZ 2011, 78 = juris Rn. 9, und dem folgend Beck/Berr, Owi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 6. Aufl. 2012, Rn. 335.

  • VG Düsseldorf, 05.03.2015 - 6 K 7123/13

    Zu den Erfolgsaussichten der Fahrzeugführerermittlung in Rumänien

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 11 CS 09.2977 -, juris Rn. 17; 35 (= VRS 119, 176); OVG NRW, Beschluss vom 9. Dezember 2013 - 8 A 2113/13 -.
  • VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage

    Dann kann bereits bei einem einmaligen Verstoß eine Fahrtenbuchauflage angeordnet werden (BayVGH, B. v. 17.2.2010 - 11 CS 09.2977 - juris Rn. 17).
  • VG Düsseldorf, 16.09.2014 - 6 K 4512/13

    Fahrtenbuchauflage nach einer Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScanSpeed

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 11 CS 09.2977 -, juris Rn. 17; 35 (= VRS 119, 176); OVG NRW, Beschluss vom 9. Dezember 2013 - 8 A 2113/13 -.
  • VG Regensburg, 22.11.2021 - RO 3 S 21.2061

    Unmöglichkeit der Ermittlung des Fahrzeugführers vor Anordnung einer

    Dann kann bereits bei einem einmaligen Verstoß eine Fahrtenbuchauflage angeordnet werden (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2010 - 11 CS 09.2977 - juris Rn. 17).
  • VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.1256

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

    Dann kann bereits bei einem einmaligen Verstoß eine Fahrtenbuchauflage angeordnet werden (BayVGH, B.v. 17.2.2010 - 11 CS 09.2977 - juris Rn. 17).
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