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   VGH Bayern, 04.02.2010 - 11 CS 09.3034   

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https://dejure.org/2010,72024
VGH Bayern, 04.02.2010 - 11 CS 09.3034 (https://dejure.org/2010,72024)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.02.2010 - 11 CS 09.3034 (https://dejure.org/2010,72024)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 11 CS 09.3034 (https://dejure.org/2010,72024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage des geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens; Anzeichen für Alkoholmissbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2010 - 11 CS 09.3034
    Der Schluss von der Nichtvorlage des Gutachtens auf die Nichteignung des Fahrerlaubnisinhabers setzt über den Wortlaut des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV hinaus voraus, dass die angeordnete Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 BayVBl 2006, 118 = DVBl 2005, 1333; st. Rspr. des Senats).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2010 - 11 CS 09.3034
    Die konkrete Alkoholauffälligkeit, die Anlass für eine Gutachtensaufforderung geben kann, muss nicht im Zusammenhang mit einer Teilnahme am Straßenverkehr stehen (vgl. VGH BW vom 24.6.2002 NZV 2002, 580 f.).
  • VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878
    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2010 - 11 CS 09.3034
    Für die Gutachtensanforderung nach dieser Vorschrift genügt es, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kraftfahrer zwischen einem schädlichen Alkoholkonsum und einer Teilnahme am Straßenverkehr möglicherweise nicht hinreichend sicher trennen kann, d.h. wenn aufgrund der Gesamtumstände Zweifel an seinem Trennungsvermögen bestehen (vgl. auch Hentschel/König/Bauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 13 FeV RdNr. 21; vgl. ferner Beschluss des Senats vom 4.1.2006 Az. 11 CS 05.1878).
  • VGH Bayern, 20.01.2012 - 11 CS 11.3011

    Verdacht auf Alkoholmissbrauch bei impulshafter Gewaltanwendung unter

    Ein derartiger Kontrollverlust lässt es durchaus als möglich erscheinen, dass der Antragsteller in erheblich alkoholisiertem Zustand am Straßenverkehr teilnimmt, wie er dies bereits einmal am 1. Juli 2007 getan hat (vgl. auch BayVGH vom 04.02.2010 Az. 11 CS 09.3034).
  • VGH Bayern, 06.12.2012 - 11 CS 12.2173

    Beschwerde; MPU-Anordnung

    Ein derartiger Kontrollverlust unter erheblicher Alkoholisierung lässt es durchaus als möglich erscheinen, dass der Antragsteller in erheblich alkoholisiertem Zustand am Straßenverkehr teilnimmt, wie er das bereits früher getan hat (vgl. hierzu BayVGH vom 20.01.2012 a.a.O., vom 04.02.2010 - 11 CS 09.3034 ).
  • VG Bremen, 08.06.2011 - 5 V 456/11

    Fahrerlaubnisentziehung - Alkoholauffälligkeiten außerhalb des Straßenverkehrs

    Für die Gutachtensanforderung nach dieser Vorschrift genügt es, wenn aufgrund der Gesamtumstände Zweifel am Trennungsvermögen bestehen (Hentschel/AYH./Dauer/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 13 FeV, Rn. 21; vgl. BayVGH, B. v. 04.02.2010 - 11 CS 09.3034).
  • VG Bremen, 04.08.2010 - 5 V 912/10

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauchs bei Nichtbeibringung

    Für die Gutachtensanforderung nach dieser Vorschrift genügt es, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Betroffene zwischen einem schädlichen Alkoholkonsum und einer Teilnahme am Straßenverkehr nicht hinreichend sicher trennen kann, d.h. wenn aufgrund der Gesamtumstände Zweifel an seinem Trennungsvermögen bestehen (Hentschel/König/Bauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 13 FeV Rdnr. 21; vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 04.02.2010, Az. 11 CS 09.3034).
  • VG Bremen, 02.02.2011 - 5 V 44/11

    Zum Fahrerlaubnisentzug nach Alkoholmissbrauch und Verweigerung einer

    Für die Gutachtensanforderung nach dieser Vorschrift genügt es, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Betroffene zwischen einem schädlichen Alkoholkonsum und einer Teilnahme am Straßenverkehr nicht hinreichend sicher trennen kann, d.h. wenn aufgrund der Gesamtumstände Zweifel an seinem Trennungsvermögen bestehen (Hentschel/König/Bauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 13 FeV Rdnr. 21; Bay. VGH, Beschl. v. 04.02.2010, Az. 11 CS 09.3034).
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