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   VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139   

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VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139 (https://dejure.org/2010,25948)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.08.2010 - 11 CS 10.1139 (https://dejure.org/2010,25948)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. August 2010 - 11 CS 10.1139 (https://dejure.org/2010,25948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Alkoholabhängigkeit;Umfang der sich aus § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. e, zweite Alternative FeV ergebenden Befugnis zur Gutachtensanforderung;Behauptung von Trennungsvermögen trotz Alkoholabhängigkeit;Rechtsgrundlage zur Aufklärung einer solchen Behauptung;Angabe einer ...

  • verkehrslexikon.de

    Anordnung eines Facharztgutachtens bei Anhaltspunkten für Alkoholabhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (203)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139
    Bringt er das verlangte Gutachten demgegenüber bei, kann es selbst dann den Beleg seiner Ungeeignetheit erbringen, wenn sich die Anforderung einer solchen Ausarbeitung im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung als rechtswidrig erweisen sollte (BVerwG vom 5.7.2001 Az. 3 C 13.01 RdNr. 26).

    Der im Raum stehende Begründungsmangel kann auch nicht dadurch geheilt werden, dass die Behörde - z.B. im Rahmen des anhängigen Widerspruchsverfahrens - den Hinweis auf § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. e FeV durch die Angabe der zutreffenden Rechtsgrundlage ersetzt (vgl. zur Unzulässigkeit eines "Auswechselns" der für eine Gutachtensanforderung zunächst genannten, nicht tragfähigen Gründe BVerwG vom 5.7.2001, a.a.O., RdNr. 27; VGH BW vom 23.2.2010 Az. 10 S 221/09 RdNr. 41).

  • VGH Bayern, 19.06.2006 - 11 C 06.103

    Erteilung der Fahrerlaubnis - Wiedergewinnung der Fahreignung nach

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139
    Als überwunden kann eine Abhängigkeit vielmehr erst dann gelten, wenn die körperlichen und seelischen Mechanismen, die den Betroffenen haben "süchtig" werden lassen, in einem Ausmaß eliminiert oder korrigiert werden konnten, dass die Prognose begründet ist, der Betroffene werde sich in seinem Handeln auf Dauer nicht mehr von diesen somatischen bzw. psychischen Gegebenheiten determinieren lassen (vgl. BayVGH vom 19.6.2006 Az. 11 C 06.103 , RdNr. 17).

    Die Schwierigkeiten, die sich daraus ergaben, dass diese Prognose ehedem durch Ärzte im Rahmen von nach § 13 Satz 1 Nr. 1 FeV zu erstellenden Gutachten vorzunehmen war (vgl. dazu BayVGH vom 19.6.2006, a.a.O., RdNr. 18), sollten durch die Neuregelung ausgeräumt werden.

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139
    Sie sind deswegen stärker von Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützt (BVerfG vom 24.6.1993 BVerfGE 89, 69/83 f.).

    Hinzu kommt, dass die Beurteilung des Charakters im Wesentlichen auf einer Auswertung von Explorationsgesprächen und damit auf einer Methode beruht, die nicht die Stringenz von Laboruntersuchungen aufweist und Unwägbarkeiten nicht ausschließt (BVerfG vom 24.6.1993, a.a.O., S. 84).

  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 11 CS 10.291

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach dem Abklingen einer akuten Episode

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139
    Innerhalb seines Anwendungsbereichs - d.h. soweit dem Inhaber einer Fahrerlaubnis diese Berechtigung wegen fehlender Eignung oder mangelnder Befähigung aberkannt werden soll (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 FeV) - verdrängt das Rechtsinstitut der Entziehung der Fahrerlaubnis die sich aus Art. 48 f. BayVwVfG ergebenden allgemeinen Grundsätze über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten (HessVGH vom 4.6.1985 VRS Bd. 70, S. 228/229; NdsOVG vom 27.9.1991 Az. 12 M 7440/91 RdNr. 2; VGH BW vom 17.12.1991 VRS Bd. 82, S. 383/384; HambOVG vom 30.1.2002 VRS Bd. 102, S. 393/398 f.; VG Hamburg vom 2.5.2002 Az. 15 VG 1374/2002 RdNr. 18; VG Saarlouis vom 12.9.2007 Az. 10 L 1012/07 RdNrn. 20 f.; BayVGH vom 25.5.2010 Az. 11 CS 10.291 RdNr. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2010 - 10 S 221/09

    Fahrerlaubnis: Auswechseln der Begründung für die Anordnung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139
    Der im Raum stehende Begründungsmangel kann auch nicht dadurch geheilt werden, dass die Behörde - z.B. im Rahmen des anhängigen Widerspruchsverfahrens - den Hinweis auf § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. e FeV durch die Angabe der zutreffenden Rechtsgrundlage ersetzt (vgl. zur Unzulässigkeit eines "Auswechselns" der für eine Gutachtensanforderung zunächst genannten, nicht tragfähigen Gründe BVerwG vom 5.7.2001, a.a.O., RdNr. 27; VGH BW vom 23.2.2010 Az. 10 S 221/09 RdNr. 41).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.1991 - 12 M 7440/91

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Verweisung; Landesrecht; Rücknahme eines

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139
    Innerhalb seines Anwendungsbereichs - d.h. soweit dem Inhaber einer Fahrerlaubnis diese Berechtigung wegen fehlender Eignung oder mangelnder Befähigung aberkannt werden soll (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 FeV) - verdrängt das Rechtsinstitut der Entziehung der Fahrerlaubnis die sich aus Art. 48 f. BayVwVfG ergebenden allgemeinen Grundsätze über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten (HessVGH vom 4.6.1985 VRS Bd. 70, S. 228/229; NdsOVG vom 27.9.1991 Az. 12 M 7440/91 RdNr. 2; VGH BW vom 17.12.1991 VRS Bd. 82, S. 383/384; HambOVG vom 30.1.2002 VRS Bd. 102, S. 393/398 f.; VG Hamburg vom 2.5.2002 Az. 15 VG 1374/2002 RdNr. 18; VG Saarlouis vom 12.9.2007 Az. 10 L 1012/07 RdNrn. 20 f.; BayVGH vom 25.5.2010 Az. 11 CS 10.291 RdNr. 25).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139
    Denn im Lichte der Schutzpflicht, die der öffentlichen Gewalt für die Rechtsgüter "Leben" und "Gesundheit" obliegt (vgl. z.B. BVerfG vom 16.10.1977 BVerfGE 46, 160/164), kann es schlechthin nicht verantwortet werden, dem Antragsteller ohne vorherige medizinisch-psychologische Begutachtung die motorisierte Teilnahme am Straßenverkehr zu erlauben.
  • VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.2244

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis // Verdacht nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139
    Nur soweit eine Fahrerlaubnis aus Gründen aberkannt werden soll, die keinen Bezug zur Eignung oder Befähigung des Inhabers aufweisen, kann ggf. auf Art. 48 f. BayVwVfG zurückgegriffen werden (HambOVG vom 12.1.1996 Az. Bs VI VII 178/95 RdNr. 9; vgl. auch BayVGH vom 11.6.2007 Az. 11 CS 06.2244 RdNr. 62).
  • VG Hamburg, 02.05.2002 - 15 VG 1374/02
    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139
    Innerhalb seines Anwendungsbereichs - d.h. soweit dem Inhaber einer Fahrerlaubnis diese Berechtigung wegen fehlender Eignung oder mangelnder Befähigung aberkannt werden soll (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 FeV) - verdrängt das Rechtsinstitut der Entziehung der Fahrerlaubnis die sich aus Art. 48 f. BayVwVfG ergebenden allgemeinen Grundsätze über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten (HessVGH vom 4.6.1985 VRS Bd. 70, S. 228/229; NdsOVG vom 27.9.1991 Az. 12 M 7440/91 RdNr. 2; VGH BW vom 17.12.1991 VRS Bd. 82, S. 383/384; HambOVG vom 30.1.2002 VRS Bd. 102, S. 393/398 f.; VG Hamburg vom 2.5.2002 Az. 15 VG 1374/2002 RdNr. 18; VG Saarlouis vom 12.9.2007 Az. 10 L 1012/07 RdNrn. 20 f.; BayVGH vom 25.5.2010 Az. 11 CS 10.291 RdNr. 25).
  • VGH Bayern, 15.04.2010 - 11 ZB 08.2452

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Vertrauensschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139
    Sind die Grundsätze über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten auf die Entziehung von Fahrerlaubnissen wegen fehlender Eignung oder mangelnder Befähigung aber nicht anwendbar, so gilt das auch für die in Art. 48 Abs. 2 und 3 BayVwVfG geregelten Einschränkungen, die der Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsakts bei schutzwürdigem Vertrauen u. U. entgegenstehen können (vgl. u. a. BayVGH vom 15.4.2010 Az. 11 ZB 08.2452 , RdNr. 12).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2010 - 10 S 319/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - formelle Anforderungen an die Anordnung zur

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 11 CS 10.227

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Begründung des Sofortvollzugs; Drogenkonsum

  • BVerwG, 07.04.2022 - 3 C 9.21

    Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch

    Waren - wie gezeigt - die Voraussetzungen des in der Gutachtensanforderung als Rechtsgrundlage angeführten § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b FeV erfüllt, kann offen bleiben, ob zu den Anforderungen, die nach § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV an die Begründung einer Gutachtensanforderung zu stellen sind, auch die Angabe der dafür in Anspruch genommenen Rechtsgrundlage gehört (offengelassen u. a. vom VGH München, Beschluss vom 24. August 2010 - 11 CS 10.11 39 - SVR 2011, 275 und vom VG Schleswig, Gerichtsbescheid vom 14. Oktober 2014 - 3 A 254/13 - juris Rn. 22) und ob jedenfalls dann, wenn die Fahrerlaubnisbehörde eine Rechtsgrundlage angibt, diese Angabe auch zutreffen muss (so die überwiegende Rechtsprechung der Instanzgerichte, vgl. etwa VGH München, Beschlüsse vom 24. August 2010 - 11 CS 10.11 39 - SVR 2011, 275 und vom 16. August 2012 - 11 CS 12.16 24 - Blutalkohol 49 , 340 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. September 2019 - 12 ME 141/19 - Blutalkohol 56 , 414 ; offengelassen vom VGH Mannheim, Urteil vom 18. Juni 2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19 und Beschluss vom 15. Januar 2014 - 10 S 1748/13 - NJW 2014, 1833 , anders noch Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 - VRS 103, 224 ; ebenso die Mehrheitsmeinung in der Literatur, vgl. etwa Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 44; Scheidler, DAR 2014, 685 ).
  • VGH Bayern, 27.03.2012 - 11 CS 12.201

    Verlust der Fahreignung wegen Alkoholabhängigkeit

    Kein Sonderfall im Sinn der Vorbemerkung 3 zur Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung allein wegen Nichtteilnahme des Alkoholabhängigen als Fahrzeugführer am Straßenverkehr in alkoholisiertem Zustand (Abgrenzung zu BayVGH vom 24.8.2010 Az. 11 CS 10.1139);.

    Durch das Fehlen konkreter Anhaltspunkte für ein trotz nachgewiesener Alkoholabhängigkeit bestehendes Trennungsvermögen unterscheide sich der vorliegende Fall von der Sachverhaltsgestaltung, die dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. August 2010 (Az. 11 CS 10.1139 ) zugrunde gelegen habe.

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich insoweit maßgeblich von der Konstellation, die dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. August 2010 (a.a.O.) zugrunde lag.

    Ein Anhaltspunkt für die Richtigkeit dieser fachärztlichen Einschätzung ergab sich in dem vom beschließenden Senat am 24. August 2010 (a.a.O.) entschiedenen Verfahren aus dem Umstand, dass der dortige Antragsteller trotz eines erkennbar ausgeprägten Verlangens nach Alkohol (er war, nachdem er das von ihm gelenkte Fahrzeug abgestellt hatte, auf dem Weg zu seiner Wohnung bei bestehendem akutem Alkoholentzugssyndrom zusammengebrochen, wobei er eine mit vollen Bierflaschen gefüllte Tasche mit sich führte) während der vorangegangenen Fahrt vollständig nüchtern gewesen war (seine Atemluft wies ca. 50 Minuten nach dem Kollaps einen Alkoholgehalt von 0, 0 mg/l auf).

    In der Tatsache, dass der Antragsteller des durch den Beschluss von 24. August 2010 (a.a.O.) beendeten Verfahrens nie betrunken im Straßenverkehr in Erscheinung getreten war, obwohl er allen erkennbaren Umständen nach berufsbedingt in erheblichem Umfang als Kraftfahrer unterwegs gewesen war (er war als Messebauer tätig), sah der Senat lediglich ein weiteres, nachrangiges Indiz für die potentielle Richtigkeit der auch damals aufgestellten Behauptung, er verfüge trotz eingetretener Alkoholabhängigkeit über die Fähigkeit, zwischen dem Alkoholkonsum und dem Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr zu trennen (vgl. BayVGH vom 24.8.2010, a.a.O., RdNr. 53).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 10 S 1266/13

    Bindungswirkung des § 3 Abs. 3 StVG bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Eine unberechtigte Aufforderung zur Gutachtensbeibringung kann nicht nachträglich geheilt werden (BVerwG, Urt. v. 05.07.2001 - 3 C 13/01 - juris Rn. 27; VGH Mannheim, Urt. v. 23.02.2010 - 10 S 221/09 - juris Rn. 41; BayVGH, Beschl. v. 24.08.2010 - 11 CS 10.1139 - juris; jeweils zum Auswechseln der Begründung der Gutachtensanforderung).
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