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   VGH Bayern, 10.01.2011 - 11 CS 10.2404   

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VGH Bayern, 10.01.2011 - 11 CS 10.2404 (https://dejure.org/2011,67992)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.01.2011 - 11 CS 10.2404 (https://dejure.org/2011,67992)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Januar 2011 - 11 CS 10.2404 (https://dejure.org/2011,67992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einmalige Trunkenheitsfahrt (2,50 ‰) mit einem Fahrrad; Verbot, Fahrzeuge aller Art im Straßenverkehr zu führen

  • bussgeldsiegen.de

    Trunkenheitsfahrt 2,50 Promille mit Fahrrad - Fahrerlaubnisentziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2011 - 11 CS 10.2404
    Zu der Frage, wie lange Vorkommnisse, aus denen sich Zweifel an der Fahreignung einer Person ergeben, zum Anknüpfungspunkt für die Forderung nach Beibringung von Fahreignungsgutachten gemacht werden dürfen, hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Auseinandersetzung mit den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2005 (Az. 3 C 21.04 Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11; Az. 3 C 25.04 Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 12) rechtsgrundsätzlich im Beschluss vom 6. Mai 2008 (Az. 11 CS 08.551 RdNrn. 34 - 42) geäußert.

    Ist ein Vorfall danach noch verwertbar, ist für eine weitere einzelfallbezogene Prüfung im Sinne der im Verfahren 3 C 25.04 am 9. Juni 2005 ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dahingehend, "ob die gegebenen Verdachtsmomente noch einen Gefahrenverdacht begründen", im Regelfall kein Raum mehr.

    Nur dann, wenn sich die Zweifel an der Fahreignung einer Person aus länger zurückliegenden Umständen herleiten, die keine Eintragung im Verkehrszentralregister nach sich ziehen, muss unter Anwendung der Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in der am 9. Juni 2005 in der Sache 3 C 25.04 ergangenen Entscheidung (a.a.O.) aufgestellt hat, einzelfallbezogen und unter Einbeziehung aller relevanten Umstände geprüft werden, "ob die gegebenen Verdachtsmomente noch einen relevanten Gefahrenverdacht begründen".

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2011 - 11 CS 10.2404
    Zu der Frage, wie lange Vorkommnisse, aus denen sich Zweifel an der Fahreignung einer Person ergeben, zum Anknüpfungspunkt für die Forderung nach Beibringung von Fahreignungsgutachten gemacht werden dürfen, hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Auseinandersetzung mit den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2005 (Az. 3 C 21.04 Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11; Az. 3 C 25.04 Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 12) rechtsgrundsätzlich im Beschluss vom 6. Mai 2008 (Az. 11 CS 08.551 RdNrn. 34 - 42) geäußert.

    Denn durch eine Doppelprüfung, bei der im Anschluss an die Feststellung, dass der anlassgebende Sachverhalt nach § 29 StVG (bzw. nach § 65 Abs. 9 StVG in Verbindung mit den dort in Bezug genommenen Vorschriften) noch verwertbar ist, zusätzlich "eine Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung aller relevanten Umstände" im Sinne der letztgenannten Entscheidung durchgeführt würde, würde der am 9. Juni 2005 vom Bundesverwaltungsgericht in der Sache 3 C 21.04 aufgestellte Grundsatz unterlaufen, dass die vom Gesetzgeber festgelegten Fristen "nicht unter Hinweis auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beiseite geschoben oder relativiert werden" können (BVerwG vom 9.6.2005 Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2009 - 10 B 10930/09

    Kein Fahrradverbot nach Alkoholmissbrauch

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2011 - 11 CS 10.2404
    In der Entscheidung vom 25. September 2009 (DAR 2010, 35) sei das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz davon ausgegangen, dass die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bei einem mit 2, 33 â?° erstmals alkoholauffällig gewordenen Fahrradfahrer unverhältnismäßig sei.

    Der Rechtsauffassung, die das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 25. September 2009 (a.a.O.) vertreten hat, folgt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof grundsätzlich nicht (vgl. Beschluss vom 28.12.2010 Az. 11 CS 10.2095).

  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2011 - 11 CS 10.2404
    Zu der Frage, wie lange Vorkommnisse, aus denen sich Zweifel an der Fahreignung einer Person ergeben, zum Anknüpfungspunkt für die Forderung nach Beibringung von Fahreignungsgutachten gemacht werden dürfen, hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Auseinandersetzung mit den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2005 (Az. 3 C 21.04 Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11; Az. 3 C 25.04 Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 12) rechtsgrundsätzlich im Beschluss vom 6. Mai 2008 (Az. 11 CS 08.551 RdNrn. 34 - 42) geäußert.
  • VGH Bayern, 28.12.2010 - 11 CS 10.2095

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; alkoholisierter Radfahrer ohne

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2011 - 11 CS 10.2404
    Der Rechtsauffassung, die das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 25. September 2009 (a.a.O.) vertreten hat, folgt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof grundsätzlich nicht (vgl. Beschluss vom 28.12.2010 Az. 11 CS 10.2095).
  • VG Mainz, 10.07.2012 - 3 L 823/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Randale auf einem Volksfest in Volltrunkenheit

    Auch wenn ausweislich der vorgelegten Laboruntersuchungen der Antragsteller in Bezug auf die als Indikatoren für Alkoholmissbrauch geltenden Werte - etwa Gamma-GT, GOT oder GPT - negativ waren, gilt es zu berücksichtigen, dass diese Werte nur eine eingeschränkte Indizfunktion für eine behauptete Alkoholabstinenz haben, da sie sich bei abstinentem Verhalten bereits nach wenigen Wochen normalisieren (vgl. für Gamma-GT BayVGH, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 11 CS 10.2404 -, juris [Rdnr. 24]).
  • VGH Bayern, 01.10.2012 - 11 BV 12.771

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad (1,9 ‰), wobei der Fahrer nicht Inhaber einer

    Den Streitwert eines Klageverfahrens, das das Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, zum Gegenstand hat, nimmt der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung (vergl. z.B. BayVGH vom 28.12.2010 Az. 11 CS 10.2095 ; vom 10.1.2011 Az. 11 CS 10.2404 ; vom 9.5.2011 Az. 11 CS 11.301/11 C 11.302 , vom 10. Mai 2012 Az. 11 CS 12.822 ) mit der Hälfte des Auffangwertes nach § 52 Abs. 2 GKG an.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2011 - 1 S 19.11

    Gutachtenanordnung nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad; BAK: 2,57 Promille

    Dem in § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c) FeV festgelegten Grenzwert von 1, 6 Promille liegt die Erkenntnis zugrunde, dass ein Verkehrsteilnehmer, der diese hohe Alkoholkonzentration erreichen konnte und gleichwohl noch in der Lage war, im Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen, die Vermutung regelmäßigen, übermäßigen Alkoholkonsums und des damit typischerweise einhergehenden Verlustes der Fähigkeit, die eigene Fahrtüchtigkeit kritisch einschätzen zu können, begründet (vgl. VGH München, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 11 CS 10.2404 - juris Rn. 22; VGH Kassel, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 2 B 1076/10 - juris Rn. 7 m. w. Nachw.).
  • VG Neustadt, 30.01.2012 - 3 K 954/11

    Untersagen des Führens von Fahrzeugen wegen einmaliger Trunkenheitsfahrt mit dem

    Da dem Umstand, dass eine Person einen derart hohen Grad an Alkoholisierung erreichen konnte und sie darüber hinaus gleichwohl noch in der Lage war, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen, hohe Aussagekraft dafür zukommt, dass sie in weit überdurchschnittlichem Maß alkoholgewöhnt ist, und eine derartige Alkoholgewöhnung typischerweise mit dem Verlust der Fähigkeit einhergeht, die eigene Fahrtüchtigkeit kritisch einschätzen zu können, ist es auch nicht unverhältnismäßig, wenn die Rechtsordnung bereits an eine einmalige Trunkenheitsfahrt die Verpflichtung knüpft, ein medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten vorzulegen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 11 CS 10.2404 -, juris, Rn. 22; zum Radfahrer als sog. Ersttäter: BVerwG, Urteil vom 27. September 1995, a.a.O., Rn. 13; a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. September 2009, a.a.O., Rn. 12).
  • VG Neustadt, 08.08.2014 - 3 L 636/14

    Mit 1,73 Promille auf dem Fahrrad unterwegs - Fahrerlaubnisentzug und

    Da dem Umstand, dass eine Person einen derart hohen Grad an Alkoholisierung erreichen konnte und sie darüber hinaus gleichwohl noch in der Lage war, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen, hohe Aussagekraft dafür zukommt, dass sie in weit überdurchschnittlichem Maß alkoholgewöhnt ist, und eine derartige Alkoholgewöhnung typischerweise mit dem Verlust der Fähigkeit einhergeht, die eigene Fahrtüchtigkeit kritisch einschätzen zu können, ist es nicht unverhältnismäßig, wenn die Rechtsordnung bereits an eine einmalige Trunkenheitsfahrt die Verpflichtung knüpft, ein medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten vorzulegen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 11 CS 10.2404 -, juris).
  • VG Augsburg, 11.03.2013 - Au 7 K 13.249

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad (1,73 Promille), wobei die Fahrerin nicht

    Dem Grenzwert von 1, 6 Promille (vgl. § 13 Satz 1 Nr. 2 c FeV) liegt die Erkenntnis zugrunde, dass ein Verkehrsteilnehmer, der diese hohe Alkoholkonzentration erreichen konnte und gleichwohl in der Lage war, im Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen, die Vermutung regelmäßigen, übermäßigen Alkoholkonsums und des damit typischerweise einhergehenden Verlustes der Fähigkeit, die eigene Fahrtüchtigkeit kritisch einschätzen zu können, begründet (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2011 - 11 CS 10.2404).
  • VGH Bayern, 07.01.2013 - 11 C 12.2212

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Antrag auf Neuerteilung der

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (z.B. B.v. 6.5.2008 - 11 CS 08.551; B.v. 10.1.2011 - 11 CS 10.2404) hängt die Berücksichtigungsfähigkeit von Sachverhalten, die in das Verkehrszentralregister einzutragen sind, allein davon ab, ob sie dem Betroffenen nach den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes noch entgegengehalten werden dürfen.
  • OVG Thüringen, 06.07.2012 - 2 EO 923/11

    Streitwert bei Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen

    Da dort die Untersagung des Führens von Fahrrädern und sonstigen fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen nicht aufgeführt, aber nach Nr. 46.9 für die Fahrerlaubnisklasse M (zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und 45 km/h) nur der hälftige Auffangwert anzusetzen sei, erscheine es angemessen, für die Untersagung des Führens von Fahrrädern und sonstigen fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ebenfalls den halben Auffangstreitwert zu Grunde zu legen (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 3 E 81/09 - ebenso BayVGH, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 11 CS 10.2404 - OVG B-BRB, Beschluss vom 28. Februar 2011 - OVG 1S 19.11 u. a. - jeweils Juris).
  • VGH Bayern, 10.05.2012 - 11 CS 12.822

    Verkehrsteilnahme mit einem Fahrrad unter Alkoholeinfluss (BAK mindestens 1,66

    Für die Klassen B und C1 wären in einem Hauptsacheverfahren nach den Empfehlungen in den Abschnitten II.46.3 bzw. II.46.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 2004, 1327) jeweils 5.000,-- EUR anzusetzen; dieser Betrag erhöht sich nach dem Abschnitt II.46.8 des Streitwertkatalogs um 2.500,-- EUR für die Klasse E. Den Streitwert eines Klageverfahrens, das das Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, zum Gegenstand hat, nimmt der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BayVGH vom 28.12.2010 Az. 11 CS 10.2095 ; vom 10.1.2011 Az. 11 CS 10.2404 ; vom 9.5.2011 Az. 11 CS 11.301/11 C 11.302 ) ebenfalls mit der Hälfte des Auffangwertes nach § 52 Abs. 2 GKG an.
  • VGH Bayern, 14.11.2012 - 11 ZB 12.1821

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage des geforderten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ( z.B. BayVGH vom 10.1.2011 Az. 11 CS 10.2404) hängt die Berücksichtigungsfähigkeit von Sachverhalten, die in das Verkehrszentralregister einzutragen sind, allein davon ab, ob sie dem Betroffenen nach den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes noch entgegengehalten werden dürfen.
  • VG Augsburg, 31.01.2018 - Au 7 S 17.1739

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Gutachtens

  • VG München, 31.07.2013 - M 1 S 13.2990

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtbeibringung eines fachärztlichen Gutachtens

  • VG München, 03.02.2012 - M 6b S 11.5154

    Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad (BAK 2,12 ‰); medizinisch-psychologisches

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