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   VGH Bayern, 23.04.2013 - 11 CS 13.219   

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VGH Bayern, 23.04.2013 - 11 CS 13.219 (https://dejure.org/2013,11715)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.04.2013 - 11 CS 13.219 (https://dejure.org/2013,11715)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. April 2013 - 11 CS 13.219 (https://dejure.org/2013,11715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Trennungsvermögen; Gutachtensanordnung, angemessene Frist zur Vorlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2009 - 10 B 10508/09

    Fahrerlaubnisrecht - Frist zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 11 CS 13.219
    Keinesfalls hat sich die Dauer der Frist danach zu richten, wie lange der Betroffene zur Sicherstellung einer positiven Begutachtung benötigt (so auch OVG RhPf, B.v. 21.7.2009 -10 B 10508/09).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 10 S 2302/06

    Mangelnde Fahreignung aufgrund Konsums von Cannabis - Erstkonsum nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 11 CS 13.219
    Erst wenn hierzu substantiierte Darlegungen erfolgen, ist ihre Glaubhaftigkeit unter Würdigung sämtlicher Fallumstände zu überprüfen (ebenso OVG RhPf, B.v. 2.3.2011 - 10 B 11.400 - 10 - DAR 2011/279; OVG NRW, B.v. 29.7.2009 - 16 B 1895/9; VGH BW, U.v. 21.2.2007 - 10 S 2302/06 - VBl BW 2007, 214).
  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen"

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 11 CS 13.219
    Nach neueren Erkenntnissen lässt sich aus dem Nachweis eines bestimmten Wertes für THC-COOH nicht zwingend der Nachweis für das Vorliegen eines gelegentlichen Cannabiskonsums führen (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2006, 11 CS 05.1559 unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme des Instituts für Rechtsmedizin der Universität München vom 23. August 2009 an das Staatsministerium des Innern, bestätigt durch weitere Stellungnahme vom 25. Oktober 2005 an das Staatsministerium des Innern sowie "Maastricht"-Studie: Möller, BA 2006, 361).
  • VGH Bayern, 26.09.2011 - 11 CS 11.1427

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Sofortvollzug der Ablieferungsverpflichtung;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 11 CS 13.219
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (B.v. 26.9.2011 - 11 CS 11.1427; B.v. 26.10.2012 - 11 CS 12.2182) ist im Falle der Teilnahme eines Kraftfahrzeugführers am Straßenverkehr unter der Einwirkung von Cannabis zur Verneinung seiner Fahreignung eine weitere Aufklärung durch Ermittlungen zur Häufigkeit seines Konsums nur dann geboten, wenn er ausdrücklich behauptet und substanziell darlegt, er habe erstmals Cannabis eingenommen und sei somit weder gelegentlicher noch regelmäßiger Konsument.
  • VGH Bayern, 26.10.2012 - 11 CS 12.2182

    Gelegentlicher Cannabiskonsum und fehlendes Trennungsvermögen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 11 CS 13.219
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (B.v. 26.9.2011 - 11 CS 11.1427; B.v. 26.10.2012 - 11 CS 12.2182) ist im Falle der Teilnahme eines Kraftfahrzeugführers am Straßenverkehr unter der Einwirkung von Cannabis zur Verneinung seiner Fahreignung eine weitere Aufklärung durch Ermittlungen zur Häufigkeit seines Konsums nur dann geboten, wenn er ausdrücklich behauptet und substanziell darlegt, er habe erstmals Cannabis eingenommen und sei somit weder gelegentlicher noch regelmäßiger Konsument.
  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.1808

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Dient die Vorlage des Gutachtens nicht dem Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung, sondern wie hier der Klärung der Frage, ob der Fahrerlaubnisinhaber seine Fahreignung verloren hat, ist die Beibringungsfrist nach der Zeitspanne zu bemessen, die von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zur Erstattung des Gutachtens voraussichtlich benötigt wird (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2013 - 11 CS 13.219 - juris Rn. 20; Dauer, a.a.O. § 11 FeV Rn. 45).

    Weder aus der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2017 - 11 CS 17.1483 - juris Rn. 5, 26; B.v. 21.10.2015 - 11 C 15.2036 - juris Rn. 18; B.v. 23.4.2013 - 11 CS 13.219 - juris Rn. 20: jeweils zwei Monate für ausreichend erachtet) noch aus der Verwaltungspraxis anderer Hoheitsträger lässt sich eine behördliche Verpflichtung ableiten, regelmäßig drei Monate zur Beibringung eines Gutachtens einzuräumen.

  • VG München, 05.07.2013 - M 6b S 13.2428

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabis-Konsums und fehlenden

    Vor diesem Hintergrund bedarf es einer ausdrücklichen Behauptung mit substantiierten Darlegungen dazu, dass es sich bei der festgestellten Einnahme von Cannabis tatsächlich um einen erstmaligen Konsum gehandelt hat (BayVGH, B.v. 18.6.2013 - 11 CS 13.882; B.v. 23.4.2013 - 11 CS 13.219 - juris Rn. 17 und 18).

    Das erkennende Gericht gelangt daher zu der Überzeugung, dass die damals vom Antragsteller gemachten Angaben als zutreffend auszusehen sind und sich der Antragsteller daran festhalten lassen muss (BayVGH, B.v. 23.4.2013 - 11 CS 13.219 - juris Rn. 12 und 13).

    Zutreffend ist es vielmehr, dass mit einem Wert von unter 100 ng/ml THC-Carbonsäure kein gesicherter Nachweis für das Vorliegen eines gelegentlichen Konsums in Abgrenzung zu einem bloß einmaligen Probierkonsum geführt werden kann (BayVGH, B.v. 23.4.2013 - 11 CS 13.219 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 31.07.2019 - 11 CS 19.1101

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Gutachtens

    Die Beibringungsfrist war daher nach der Zeitspanne zu bemessen, die von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zur Erstattung des Gutachtens voraussichtlich benötigt wird (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2013 - 11 CS 13.219 - juris Rn. 20; Dauer, a.a.O. § 11 FeV Rn. 45).
  • VGH Bayern, 08.03.2022 - 11 CS 22.166

    Entziehung der Fahrberechtigung im Inland nach Trunkenheitsfahrt mit einem

    Dass sich die Bemessung der Frist an den Umständen des Einzelfalls zu orientieren hat, bedeutet jedenfalls in Entziehungsfällen nicht, dass hierfür die persönlichen Bedürfnisse des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend sind, sondern dass dem Betroffenen die Beibringung möglich und zumutbar sein muss bzw. eine Gutachterstelle zur Erstellung des Gutachtens tatsächlich in der Lage ist (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 45; BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 26 f.; B.v. 23.4.2013 - 11 CS 13.219 - juris Rn. 20).

    Eignungszweifeln ist im Entziehungsfall so zeitnah wie möglich durch die gesetzlich vorgegebenen Aufklärungsmaßnahmen nachzugehen, da insofern die Abwendung möglicher erheblicher Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer in Frage steht (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2013 a.a.O.).

  • VG München, 18.07.2023 - M 19 S 23.1648

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad

    Bei Eignungszweifeln sind im Entziehungsfall vielmehr so zeitnah wie möglich die gesetzlich vorgegebenen Aufklärungsmaßnahmen zu ergreifen, da insofern die Abwendung möglicher erheblicher Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer in Frage steht (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2013 - 11 CS 13.219 - juris Rn. 20).
  • VG Berlin, 17.07.2023 - 11 L 184.23

    Führerscheinverlust wegen E-Scooter-Fahrt nach Cannabiskonsum

    Vorzuwerfen ist ihm die Nichtvorlage nur, wenn die Frist für die Vorlage des Gutachtens angemessen und es dem Betroffenen unter Berücksichtigung aller Umstände möglich ist, der Aufforderung der Behörde nachzukommen (VGH München, Beschluss vom 23. April 2013 - 11 CS 13.219 -, juris Rn. 20).
  • VG Bayreuth, 22.05.2023 - B 1 S 23.320

    Nichtvorlage Gutachten, Alkoholabusus, Alkoholabhängigkeit, Hausarztbericht,

    Die Beibringungsfrist ist nach der Zeitspanne zu bemessen, die von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zur Erstattung des Gutachtens voraussichtlich benötigt wird (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 26; B.v. 23.4.2013 - 11 CS 13.219 - juris Rn. 20).

    Weder aus der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2017 - 11 CS 17.1483 - juris Rn. 5, 26; B.v. 21.10.2015 - 11 C 15.2036 - juris Rn. 18; B.v. 23.4.2013 - 11 CS 13.219 - juris Rn. 20: jeweils zwei Monate für ausreichend erachtet) noch aus der Verwaltungspraxis anderer Hoheitsträger lässt sich eine behördliche Verpflichtung ableiten, regelmäßig (z.B.) drei Monate zur Beibringung eines Gutachtens einzuräumen (BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 28).

  • VGH Bayern, 07.09.2020 - 11 CS 20.1418

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Der Senat hat eine Beibringungsfrist von zwei Monaten grundsätzlich für ausreichend erachtet (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 28; B.v. 9.10.2017 - 11 CS 17.1483 - juris Rn. 26; B.v. 21.10.2015 - 11 C 15.2036 - juris Rn. 18; B.v. 23.4.2013 - 11 CS 13.219 - juris Rn. 3, 20; ebenso SächsOVG, B.v. 18.5.2020 - 6 B 346/19 - juris Rn. 2, 6 f.; OVG Bremen, B.v. 10.2.2020 - 2 B 269/19 - juris Rn. 15).
  • VG Bayreuth, 11.07.2023 - B 1 K 23.173

    Nichtvorlage Gutachten, Alkoholabusus, Alkoholabhängigkeit, Hausarztbericht,

    Die Beibringungsfrist ist nach der Zeitspanne zu bemessen, die von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zur Erstattung des Gutachtens voraussichtlich benötigt wird (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 26; B.v. 23.4.2013 - 11 CS 13.219 - juris Rn. 20).

    Weder aus der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2017 - 11 CS 17.1483 - juris Rn. 5, 26; B.v. 21.10.2015 - 11 C 15.2036 - juris Rn. 18; B.v. 23.4.2013 - 11 CS 13.219 - juris Rn. 20: jeweils zwei Monate für ausreichend erachtet) noch aus der Verwaltungspraxis anderer Hoheitsträger lässt sich eine behördliche Verpflichtung ableiten, regelmäßig (z.B.) drei Monate zur Beibringung eines Gutachtens einzuräumen (BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 28).

  • VGH Bayern, 23.11.2020 - 11 CS 20.1780

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Andererseits sind für die Fristsetzung nicht die persönlichen Bedürfnisse des Fahrerlaubnisinhabers maßgeblich und ist nicht angezeigt, die Frist so zu bemessen, dass das Gutachten den Zweck, die gegenwärtige Fahreignung zu klären, von vornherein verfehlen würde (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2013 - 11 CS 13.219 - juris Rn. 20; B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 26; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 11 FeV Rn. 45).
  • VGH Bayern, 05.05.2022 - 11 CS 22.927

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VG Augsburg, 23.01.2017 - Au 7 S 16.1724

    Zur sofortigen Vollziehbarkeit des Entzugs einer Fahrerlaubnis

  • VG München, 26.04.2016 - M 26 K 16.559

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund gelegentlicher Einnahme von Cannabis

  • VG München, 18.03.2014 - M 1 K 14.351

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines MPU-Gutachtens; Gelegentlicher

  • VG Aachen, 20.04.2020 - 3 L 1330/19

    Fahrerlaubnisentziehung; Entziehung; Fahreignung; Cannabis; Cannabisfahrt;

  • VG Saarlouis, 21.01.2014 - 6 L 2052/13

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines medizinisch-psychologischen

  • VG Köln, 21.04.2021 - 22 L 333/21
  • VG Regensburg, 26.11.2013 - RN 8 S 13.1824

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Anforderung eines ärztlichen Gutachtens; Besitz von

  • VG München, 22.12.2016 - M 26 S 16.5362

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums

  • VG Bayreuth, 30.05.2023 - B 1 S 23.350

    Schwere Alkoholisierung, Alkoholtoleranz, Zweifel i. S. d. § 11 Abs. 2 Satz 1

  • VG Bayreuth, 11.05.2023 - B 1 S 23.239

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis, Gebrauch zu

  • VG München, 23.03.2015 - M 6a S 15.608

    Wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss

  • KG, 07.02.2014 - 3 Ws (B) 14/14

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss (hier

  • OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 44/22

    Vorläufiger Rechtsschutz; Alkoholmissbrauch; Anhaltspunkte; Verwertbarkeit; MPU;

  • VG Bayreuth, 28.02.2014 - B 1 S 14.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VG München, 27.03.2018 - M 26 S 18.284

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentlicher Cannabiskonsum

  • VG Bayreuth, 14.11.2019 - B 1 S 19.995

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VG München, 29.06.2016 - M 26 S 16.2342

    Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehbarkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG München, 08.04.2014 - M 1 S 14.1106

    Fahrt unter Cannabiseinfluss

  • VG Augsburg, 13.12.2013 - Au 7 S 13.1781

    Gelegentlicher Cannabiskonsum (zeitlicher Abstand von neun Jahren zwischen den

  • VG Bayreuth, 16.05.2023 - B 1 S 23.277

    Zweifel an der Fahreignung i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV, Zeitablauf akutes

  • VG München, 05.10.2015 - M 1 S 15.3311

    Anfechtungsklage, Fahreignung, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisentziehung,

  • VG Augsburg, 17.12.2013 - Au 7 K 13.838

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetamin, Cocain und Cannabis;

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