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   VGH Bayern, 18.06.2013 - 11 CS 13.882   

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VGH Bayern, 18.06.2013 - 11 CS 13.882 (https://dejure.org/2013,15760)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.06.2013 - 11 CS 13.882 (https://dejure.org/2013,15760)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - 11 CS 13.882 (https://dejure.org/2013,15760)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gelegentlicher Cannabiskonsum

  • verkehrslexikon.de

    Zum Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlendem Trennvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - 16 B 1294/11

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2013 - 11 CS 13.882
    Kommt der Betroffene seiner Mitwirkungsobliegenheit nicht nach, obwohl ihm das ohne weiteres möglich und zumutbar ist und er sich der Erheblichkeit der in Rede stehenden Umstände bewusst sein muss, ist es zulässig, dieses Verhalten bei der Beweiswürdigung zu seinen Lasten zu berücksichtigen (vgl. OVG NW, B.v. 12.3.2012 - 16 B 1294/11 - DAR 2012, 275).

    Doch vor dem Hintergrund des geschilderten, äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument zum Einen bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und er zum Anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät, die Polizei drogentypische Auffälligkeiten feststellt und einen Drogentest durchführt, rechtfertigt in einem Akt der Beweiswürdigung (vgl. OVG NW, B.v. 12.3.2012 - 16 B 1294/11 - DAR 2012, 275) die Annahme, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss.

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2013 - 11 CS 13.882
    Eine gelegentliche Einnahme von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt vor, wenn tatsächlich mindestens zweimal Cannabis in voneinander unabhängigen Konsumakten eingenommen wurde (st.Rspr des Senats, vgl. z.B. B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43; v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1453 - ZfS 2006, 294).

    Soweit sich aus den Abbildungen 1 und 2 im Anhang 2 des Gutachtens, das Prof. Dr. Aderjan vom Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg am 29. August 2005 für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in der Streitsache 11 CS 05.1453 erstattet hat, ergibt, dass es mit fortschreitender Zeit teilweise zu einem Wiederansteigen der THC-COOH-Konzentration im Plasma bzw. im Serum kommt, kann diese Gegebenheit vorliegend unberücksichtigt bleiben, da der Senat zum Zwecke des Nachweises eines wiederholten Cannabiskonsums durch den Antragsteller nicht auf das Abbauprodukt "THC-Carbonsäure", sondern auf die THC-Konzentration selbst abstellt.

  • VGH Bayern, 04.03.2013 - 11 CS 13.43

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Verstoß gegen das

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2013 - 11 CS 13.882
    Eine gelegentliche Einnahme von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt vor, wenn tatsächlich mindestens zweimal Cannabis in voneinander unabhängigen Konsumakten eingenommen wurde (st.Rspr des Senats, vgl. z.B. B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43; v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1453 - ZfS 2006, 294).

    Erst wenn hierzu substantiierte Darlegungen erfolgen, ist ihre Glaubhaftigkeit unter Würdigung sämtlicher Fallumstände zu überprüfen (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43 - Rn. 31; v. 26.9.2011 - 11 CS 11.1427; v. 26.10.2012 - 11 CS 12.2182; ebenso OVG RhPf, B.v. 2.3.2011 - 10 B 11400/10 - DAR 2011/279; OVG NW, B.v. 26.7.2009 - 16 B 1895/9; VGH BW, U.v. 21.2.2007 -10 S 2302/06 - VBl BW 2007, 214).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2011 - 10 B 11400/10

    Glaubhaftigkeit der Behauptung eines erstmaligen Cannabiskonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2013 - 11 CS 13.882
    Erst wenn hierzu substantiierte Darlegungen erfolgen, ist ihre Glaubhaftigkeit unter Würdigung sämtlicher Fallumstände zu überprüfen (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43 - Rn. 31; v. 26.9.2011 - 11 CS 11.1427; v. 26.10.2012 - 11 CS 12.2182; ebenso OVG RhPf, B.v. 2.3.2011 - 10 B 11400/10 - DAR 2011/279; OVG NW, B.v. 26.7.2009 - 16 B 1895/9; VGH BW, U.v. 21.2.2007 -10 S 2302/06 - VBl BW 2007, 214).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 10 S 2302/06

    Mangelnde Fahreignung aufgrund Konsums von Cannabis - Erstkonsum nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2013 - 11 CS 13.882
    Erst wenn hierzu substantiierte Darlegungen erfolgen, ist ihre Glaubhaftigkeit unter Würdigung sämtlicher Fallumstände zu überprüfen (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43 - Rn. 31; v. 26.9.2011 - 11 CS 11.1427; v. 26.10.2012 - 11 CS 12.2182; ebenso OVG RhPf, B.v. 2.3.2011 - 10 B 11400/10 - DAR 2011/279; OVG NW, B.v. 26.7.2009 - 16 B 1895/9; VGH BW, U.v. 21.2.2007 -10 S 2302/06 - VBl BW 2007, 214).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 10 S 3174/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; Zugrundelegung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2013 - 11 CS 13.882
    Vor diesem Hintergrund bedarf es einer ausdrücklichen Behauptung mit substantiierten Darlegungen dazu, dass es sich bei der festgestellten Einnahme von Drogen tatsächlich um einen erstmaligen Konsum gehandelt hat (vgl. VGH BW, U.v. 22.11.2012 - 10 S 3174/11, Rn. 26 f. - DÖV 2013, 282).
  • VGH Bayern, 08.09.2008 - 11 CS 08.2062

    "Gelegentlichkeit" eines Cannabiskonsums; eingestandene Einnahme dieses

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2013 - 11 CS 13.882
    Hierfür reicht jedoch nicht eine bloße gegenteilige Äußerung, sondern es müssten Einzelheiten geschildert und dargetan werden, warum es entgegen seiner Äußerung in der polizeilichen Vernehmung nicht zu einem Konsum zum genannten Zeitpunkt gekommen ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.9.2008 - 11 CS 08.2062 - Rn. 14), zumal der Antragsteller laut Polizeibericht zwischen 2.00 Uhr und 5.00 Uhr geschlafen haben will.
  • VGH Bayern, 25.11.2008 - 11 CS 08.2238

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Nachweis eines zweiten Konsumakts;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2013 - 11 CS 13.882
    Ein Cannabiskonsum vor 2.00 Uhr und dann wieder nach 5.00 Uhr wären in diesem Fall zwei getrennt zu sehende Konsumakte und keine einheitliche Tat, so dass der Fall nicht mit dem vom Senat am 25. November 2008 - 11 CS 08.2238 - entschiedenen Fall, wie die Beschwerde meint, vergleichbar ist.
  • VGH Bayern, 26.09.2011 - 11 CS 11.1427

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Sofortvollzug der Ablieferungsverpflichtung;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2013 - 11 CS 13.882
    Erst wenn hierzu substantiierte Darlegungen erfolgen, ist ihre Glaubhaftigkeit unter Würdigung sämtlicher Fallumstände zu überprüfen (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43 - Rn. 31; v. 26.9.2011 - 11 CS 11.1427; v. 26.10.2012 - 11 CS 12.2182; ebenso OVG RhPf, B.v. 2.3.2011 - 10 B 11400/10 - DAR 2011/279; OVG NW, B.v. 26.7.2009 - 16 B 1895/9; VGH BW, U.v. 21.2.2007 -10 S 2302/06 - VBl BW 2007, 214).
  • VGH Bayern, 26.10.2012 - 11 CS 12.2182

    Gelegentlicher Cannabiskonsum und fehlendes Trennungsvermögen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2013 - 11 CS 13.882
    Erst wenn hierzu substantiierte Darlegungen erfolgen, ist ihre Glaubhaftigkeit unter Würdigung sämtlicher Fallumstände zu überprüfen (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43 - Rn. 31; v. 26.9.2011 - 11 CS 11.1427; v. 26.10.2012 - 11 CS 12.2182; ebenso OVG RhPf, B.v. 2.3.2011 - 10 B 11400/10 - DAR 2011/279; OVG NW, B.v. 26.7.2009 - 16 B 1895/9; VGH BW, U.v. 21.2.2007 -10 S 2302/06 - VBl BW 2007, 214).
  • VGH Bayern, 27.03.2013 - 11 CS 13.548

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Amphetaminen

  • VG München, 30.04.2015 - M 6b K 14.3403

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentliche Einnahme von Cannabis; fehlende

    Der gelegentliche Cannabiskonsum im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV ist bereits bei einer zweimaligen Einnahme dieses Betäubungsmittels anzunehmen (BayVGH, B.v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1453 - juris; B.v. 18.6.2013 - 11 CS 13.882 - juris).

    Das erkennende Gericht geht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs davon aus, dass THC im Blut relativ schnell abgebaut wird und bereits nach 6 Stunden, abhängig von der konsumierten Menge, nur noch THC-Werte zwischen 1 und 2 ng/ml und darunter erreicht werden (s. BayVGH, B.v. 13.5.2013 - 11 ZB 13.523, B.v. 18.6.2013 - 11 CS 13.882 - juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (s. B.v. 18.6.2013 - 11 CS 13.882 - juris), der das erkennende Gericht in ebenfalls ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. VG München, B.v. 29.10.2013 - M 6b S 13.3418 - juris), ist im Fall der Teilnahme eines Kraftfahrzeugführers am Straßenverkehr unter der Einwirkung von Cannabis zur Verneinung seiner Fahreignung eine weitere Aufklärung durch Ermittlungen zur Häufigkeit seines Konsums nur dann geboten, wenn er ausdrücklich behauptet und substantiiert darlegt, er habe erstmals Cannabis eingenommen und sei somit weder gelegentlicher noch regelmäßiger Konsument.

  • VG München, 15.01.2015 - M 6b S 14.5608

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Ein gelegentlicher Cannabiskonsum im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV ist bereits bei einer zweimaligen Einnahme dieses Betäubungsmittels anzunehmen (BayVGH, B.v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1453 - juris; B.v. 18.6.2013 - 11 CS 13.882 - juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (s. B.v. 18.6.2013 - 11 CS 13.882 - juris), der das erkennende Gericht in ebenfalls ständiger Rechtsprechung folgt (VG München, B.v. 29.10.2013 - M 6b S 13.3418 - juris), ist im Falle der Teilnahme eines Kraftfahrzeugführers am Straßenverkehr unter der Einwirkung von Cannabis zur Verneinung seiner Fahreignung eine weitere Aufklärung durch Ermittlungen zur Häufigkeit seines Konsums nur dann geboten, wenn er ausdrücklich behauptet und substantiell darlegt, er habe erstmals Cannabis eingenommen und sei somit weder gelegentlicher noch regelmäßiger Konsument.

  • VGH Bayern, 07.01.2014 - 11 CS 13.2427

    Gelegentlicher Cannabiskonsum

    Ob körperliche Besonderheiten im Einzelfall grundsätzlich zu einem verzögerten Abbau von Cannabis führen können (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2013 - 11 CS 13.882 - juris Rn. 11; B.v. 13.5 2013 - 11 ZB 13.523 - juris Rn. 16 ff.), wie in der Beschwerde vorgetragen, kann offen bleiben, weil der Antragsteller nicht vorgetragen hat, dass bei ihm selbst körperliche Besonderheiten vorliegen.
  • VG München, 09.09.2014 - M 6b S 14.2795

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentliche Einnahme von Cannabis (bestritten);

    Ein gelegentlicher Cannabiskonsum im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV ist bereits bei einer zweimaligen Einnahme dieses Betäubungsmittels gegeben (BayVGH, B. v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1453 - juris; B. v. 18.6.2013 - 11 CS 13.882 - juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 18.6.2013 - 11 CS 13.882 - juris), der das erkennende Gericht in ebenfalls ständiger Rechtsprechung folgt (VG München, B. v. 29.10.2013 - M 6b S 13.3418 - juris), ist im Falle der Teilnahme eines Kraftfahrzeugführers am Straßenverkehr unter der Einwirkung von Cannabis zur Verneinung seiner Fahreignung eine weitere Aufklärung durch Ermittlungen zur Häufigkeit seines Konsums nur dann geboten, wenn er ausdrücklich behauptet und substantiell darlegt, er habe erstmals Cannabis eingenommen und sei somit weder gelegentlicher noch regelmäßiger Konsument.

  • VG München, 29.10.2013 - M 6a S 13.3418

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabis-Konsums und

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 18.6.2013 - 11 CS 13.882 - juris), der das erkennende Gericht in ebenfalls ständiger Rechtsprechung folgt (VG München, B.v. ...7.2013 - ... - juris), ist im Falle der Teilnahme eines Kraftfahrzeugführers am Straßenverkehr unter der Einwirkung von Cannabis zur Verneinung seiner Fahreignung eine weitere Aufklärung durch Ermittlungen zur Häufigkeit seines Konsums nur dann geboten, wenn er ausdrücklich behauptet und substantiell darlegt, er habe erstmals Cannabis eingenommen und sei somit weder gelegentlicher noch regelmäßiger Konsument.

    2.3.2 Ein gelegentlicher Cannabiskonsum im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV ist bereits bei einer zweimaligen Einnahme dieses Betäubungsmittels gegeben (BayVGH, B.v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1453 - juris; B.v. 18.6.2013 - 11 CS 13.882 - juris).

  • VG München, 04.10.2013 - M 6a S 13.2832

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabis-Konsums und

    Ein gelegentlicher Cannabiskonsum im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV ist bereits bei einer zweimaligen Einnahme dieses Betäubungsmittels gegeben (BayVGH, B.v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1453 - juris; B.v. 18.6.2013 - 11 CS 13.882 - juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 18.6.2013 - 11 CS 13.882 - juris), der das erkennende Gericht in ebenfalls ständiger Rechtsprechung folgt (VG München, B.v. ...7.2013 - ... - juris) ist im Falle der Teilnahme eines Kraftfahrzeugführers am Straßenverkehr unter der Einwirkung von Cannabis zur Verneinung seiner Fahreignung eine weitere Aufklärung durch Ermittlungen zur Häufigkeit seines Konsums nur dann geboten, wenn er ausdrücklich behauptet und substantiell darlegt, er habe erstmals Cannabis eingenommen und sei somit weder gelegentlicher noch regelmäßiger Konsument.

  • VGH Bayern, 22.08.2022 - 11 CS 22.1202

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

    Zwar trägt die Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen des Entziehungsverfahrens nach dem sog. Günstigkeitsprinzip die materielle Beweislast für das Fehlen der Fahreignung (vgl. BVerwG, U.v. 18.3.1982 - 7 C 69.18 - BVerwGE 65, 157 = juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 18.6.2013 - 11 CS 13.882 - juris Rn. 14).
  • VG München, 22.12.2016 - M 26 S 16.5362

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (s. z. B. BayVGH, B. v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris Rn. 14, B. v. 18.6.2013 - 11 CS 13.882 - juris; vgl. hierzu auch VGH BW, B. v. 22.7.2016 - 10 S 738/16 - juris Rn. 6 ff.; OVG NW, B. v. 23.6.2014 - 16 B 500/14 - juris), der das erkennende Gericht in ebenfalls ständiger Rechtsprechung folgt (z. B. VG München, B. v. 15.12.2016 - M 26 S 16.5205, B. v. 29.10.2013 - M 6b S 13.3418 - juris), ist im Fall der Teilnahme eines Kraftfahrzeugführers am Straßenverkehr unter der Einwirkung von Cannabis zur Verneinung seiner Fahreignung eine weitere Aufklärung durch Ermittlungen zur Häufigkeit seines Konsums nur dann geboten, wenn er ausdrücklich behauptet und substantiell darlegt, er habe erstmals im Rahmen eines Probierkonsums Cannabis eingenommen oder frühere Konsumakte lägen derart weit zurück, dass daran nicht mehr angeknüpft werden kann, und die neuerliche Einnahme beruhe auf besonderen Umständen.
  • VG München, 23.01.2017 - M 26 S 16.5527

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von Cannabiskonsum

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (s. z. B. BayVGH, B. v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris Rn. 14, B. v. 18.6.2013 - 11 CS 13.882 - juris; vgl. hierzu auch VGH BW, B. v. 22.7.2016 - 10 S 738/16 - juris Rn. 6 ff.; OVG NW, B. v. 23.6.2014 - 16 B 500/14 - juris), der das erkennende Gericht in ebenfalls ständiger Rechtsprechung folgt (z. B. VG München, B. v. 15.12.2016 - M 26 S 16.5205, B. v. 29.10.2013 - M 6b S 13.3418 - juris), ist im Fall der Teilnahme eines Kraftfahrzeugführers am Straßenverkehr unter der Einwirkung von Cannabis zur Verneinung seiner Fahreignung eine weitere Aufklärung durch Ermittlungen zur Häufigkeit seines Konsums nur dann geboten, wenn er ausdrücklich behauptet und substantiell darlegt, er habe erstmals im Rahmen eines Probierkonsums Cannabis eingenommen oder frühere Konsumakte lägen derart weit zurück, dass daran nicht mehr angeknüpft werden kann, und die neuerliche Einnahme beruhe auf besonderen Umständen.
  • VG Halle, 27.06.2018 - 7 B 161/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums; gelegentlicher Konsum;

    Erst wenn hierzu substantiierte Darlegungen erfolgen, ist ihre Glaubhaftigkeit unter Würdigung sämtlicher Fallumstände zu überprüfen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 11 CS 13.882 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02. März 2011 - 10 B 11400/00 - VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 21. Februar 2007 - 10 S 2302/06 - und vom 22. November 2012 - 10 S 3174/11 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG München, 04.12.2014 - M 6a S 14.3673

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wegen Nichtvorlage eines

  • VG München, 15.09.2014 - M 6b S 14.3041

    Entziehung der Fahrerlaubnis; (zumindest) gelegentlicher Konsum; Teilnahme am

  • VG Ansbach, 14.05.2014 - AN 10 K 13.01840

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentliche Einnahme von Cannabis; gelegentliche

  • VG Osnabrück, 16.04.2014 - 6 B 11/14

    Fahrerlaubnis; Cannabis; Nachweisdauer THC; Entziehung; gelegentlicher Konsum;

  • VG München, 05.07.2013 - M 6b S 13.2428

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabis-Konsums und fehlenden

  • VG München, 23.02.2017 - M 6 S 16.5339

    Entzug der Fahrerlaubnis bei nicht ausreichender Darlegung eines "Probierkonsums"

  • VG München, 21.01.2014 - M 6b S 13.5501

    Fehlendes Trennungsvermögen steht fest bei einem THC-Wert im Blut von über 2,0

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