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   VGH Bayern, 28.10.2014 - 11 CS 14.1713   

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VGH Bayern, 28.10.2014 - 11 CS 14.1713 (https://dejure.org/2014,38589)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.10.2014 - 11 CS 14.1713 (https://dejure.org/2014,38589)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Oktober 2014 - 11 CS 14.1713 (https://dejure.org/2014,38589)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fragestellung in der Aufforderung zur Beibringung des Fahreignungsgutachtens Entziehung der Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad; Interessenabwägung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2014 - 11 CS 14.1713
    Vielmehr ist auch ein Fahrrad als Fahrzeug im Sinne dieser Vorschrift anzusehen (BVerwG, U.v. 21.5.2008 - 3 C 32.07 - BVerwGE 131, 163/164; B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - NJW 2013, 2696 Rn. 7).

    Ein derartig hoher Wert deutet auf chronischen Alkoholkonsum und damit auf ein Alkoholproblem hin, das die Gefahr weiterer Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr in sich birgt (vgl. BVerwG, U.v. 21.5.2008 a.a.O S. 166 f.; BayVGH, B.v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2014 - 11 CS 14.1713
    Der Schluss aus der Nichtbeibringung des Gutachtens auf die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (§ 11 Abs. 8 FeV) ist allerdings nur dann zulässig, wenn die von der Fahrerlaubnisbehörde festgelegten, im Gutachten zu klärenden Fragen (§ 11 Abs. 6 FeV) nicht zu beanstanden, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig sind (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081; B.v. 11.6.2008 - 3 B 99.07 - NJW 2008, 3014).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07

    Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisbehörde; Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2014 - 11 CS 14.1713
    Der Schluss aus der Nichtbeibringung des Gutachtens auf die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (§ 11 Abs. 8 FeV) ist allerdings nur dann zulässig, wenn die von der Fahrerlaubnisbehörde festgelegten, im Gutachten zu klärenden Fragen (§ 11 Abs. 6 FeV) nicht zu beanstanden, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig sind (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081; B.v. 11.6.2008 - 3 B 99.07 - NJW 2008, 3014).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12

    Fahrzeuge aller Art; Fahrerlaubnis; fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Fahrrad;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2014 - 11 CS 14.1713
    Vielmehr ist auch ein Fahrrad als Fahrzeug im Sinne dieser Vorschrift anzusehen (BVerwG, U.v. 21.5.2008 - 3 C 32.07 - BVerwGE 131, 163/164; B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - NJW 2013, 2696 Rn. 7).
  • VGH Bayern, 01.10.2012 - 11 BV 12.771

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad (1,9 ‰), wobei der Fahrer nicht Inhaber einer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2014 - 11 CS 14.1713
    Dies gilt besonders bei einem Fahrrad, dessen Gebrauch ein gesteigertes Maß an Balance erfordert und damit besondere Anforderungen an den Gleichgewichtssinn stellt (BayVGH, U.v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (Blutalkoholkonzentration von 1,75 ‰)

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2014 - 11 CS 14.1713
    Ein derartig hoher Wert deutet auf chronischen Alkoholkonsum und damit auf ein Alkoholproblem hin, das die Gefahr weiterer Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr in sich birgt (vgl. BVerwG, U.v. 21.5.2008 a.a.O S. 166 f.; BayVGH, B.v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 07.01.2020 - 11 CS 19.2237

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad

    Allerdings deutet eine Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr auch ohne Abhängigkeit auf chronischen Alkoholkonsum und damit auf ein Alkoholproblem hin, das die Gefahr weiterer Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr in sich birgt (vgl. BayVGH, B.v. 28.10.2014 - 11 CS 14.1713 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.06.2019 - 11 ZB 19.187

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge und Entziehung der

    Eine Blutalkoholkonzentration von 1, 6 %o oder mehr deutet auf chronischen Alkoholkonsum und damit auf ein Alkoholproblem hin, das die Gefahr weiterer Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr in sich birgt (vgl. BayVGH, B.v. 28.10.2014 - 11 CS 14.1713 - juris Rn. 10 m.w.N.), bzw. begründet den Verdacht eines die Fahreignung ausschließenden Alkoholmissbrauchs (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.2013 a.a.O.).
  • VGH Bayern, 24.10.2018 - 11 CS 18.203

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Fahrradfahrt unter Alkoholeinfluss

    Eine Blutalkoholkonzentration von 1, 6 %o oder mehr deutet auf chronischen Alkoholkonsum und damit auf ein Alkoholproblem hin, das die Gefahr weiterer Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr in sich birgt (vgl. BayVGH, B.v. 28.10.2014 - 11 CS 14.1713 - juris Rn. 10 m.w.N.), bzw. begründet den Verdacht eines die Fahreignung ausschließenden Alkoholmissbrauchs (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.2013 a.a.O.).

    Der Senat hält daran fest, dass die von der Fahrerlaubnisbehörde gestellte Frage nach körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen, die mit einem unkontrollierten Konsum von Alkohol in Zusammenhang gebracht werden können, aufgrund der durch die Worte "insbesondere" sowie "und auch" hergestellten Verknüpfung mit den nachfolgenden Fragen dahingehend zu verstehen ist, dass sie nur der Abklärung des nach Nr. 8.1 und 8.2 Anlage 4 zur FeV erforderlichen Vermögens des Betroffenen dient, das Führen von Fahrzeugen und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum sicher zu trennen (vgl. BayVGH, B.v. 30.5.2017 - 11 CS 17.274 - NJW 2017, 2695 = juris Rn. 29; B.v. 8.4.2016 - 11 C 16.319 u.a. - juris Rn. 17; B.v. 10.3.2015 - 11 CS 15290 - juris Rn. 13, B.v. 28.10.2014 - 11 CS 14.1713 - juris Rn. 12 f.).

  • VG Ansbach, 26.01.2018 - AN 10 S 17.02198

    Verwertbarkeit der Erkenntnisse eines Strafverfahrens zu einer Trunkenheitsfahrt

    Insbesondere war auch die Fragestellung in der Gutachtensaufforderung anlassbezogen und verhältnismäßig (siehe zu diesem nach der ständigen Rechtsprechung beachtlichen Erfordernis BayVGH, Beschluss vom 28.10.2014, 11 CS 14.1713).

    Da also ohnehin, auch wenn nur das Trennungsvermögen bei Alkoholmissbrauch, untersucht wird, körperliche Untersuchungen gemacht werden und auch das psychologische Leistungsvermögen untersucht wird, ist der erste Teil der Fragestellung unschädlich, wenn, wie in der hiesigen Fragestellung, durch das Wörtchen insbesondere dargelegt wird, dass es im Wesen um die Abklärung des Trennungsvermögens geht (so BayVGH, Beschluss vom 28.10.2014, 11 CS 14.1713).

  • VGH Bayern, 30.05.2017 - 11 CS 17.274

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Zwar versteht der Senat (vgl. B.v. 28.10.2014 - 11 CS 14.1713 - juris Rn. 12) die Frage nach körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen, die mit einem unkontrollierten Konsum von Alkohol in Zusammenhang gebracht werden können, regelmäßig dahingehend, dass sie nur der Abklärung des nach Anlage 4 Nrn. 8.1 und 8.2 zur Fahrerlaubnisverordnung erforderlichen Vermögens des Betroffenen dient, das Führen von Fahrzeugen und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum sicher zu trennen.
  • VGH Bayern, 08.04.2016 - 11 C 16.319

    Verhältnismäßigkeit und Kostentragung bei Gutachtenanordnung aufgrund

    Die so zu verstehende Fragestellung ist daher im Rahmen der Abklärung des Trennungsvermögens ohnehin aufgeworfen und damit zwar möglicherweise verzichtbar, aber zur Klarstellung für den Kläger und den zu beauftragenden Gutachter hilfreich und damit unschädlich (vgl. BayVGH, B. v. 28.10.2014 - 11 CS 14.1713 - juris Rn. 13; B. v. 10.3.2015 - 11 CS 15.290 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 17.04.2019 - 11 CS 19.24

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Beibringung eines

    Eine Blutalkoholkonzentration von 1, 6 âEUR° oder mehr deutet auf chronischen Alkoholkonsum und damit auf ein Alkoholproblem hin, das die Gefahr weiterer Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr in sich birgt (vgl. BayVGH, B.v. 28.10.2014 - 11 CS 14.1713 - juris Rn. 10 m.w.N.), bzw. begründet den Verdacht eines die Fahreignung ausschließenden Alkoholmissbrauchs (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.2013 a.a.O.).
  • VGH Bayern, 12.08.2015 - 11 CS 15.1499

    Fahrerlaubnisentziehung; Trunkenheitsfahrten; Tilgungsfristen; Hemmung;

    Mangels Rüge wird erst im Widerspruchsverfahren zu prüfen sein, ob die Fragestellung in der Beibringungsanordnung vom 23. Oktober 2014 den gesetzlichen Anforderungen entspricht (vgl. BayVGH, B.v. 27.5.2014 - 11 CS 14.258 - juris Rn. 15; B.v. 28.10.2014 - 11 CS 14.1713 - juris Rn. 12; B.v. 10.3.2015 - 11 CS 15.290 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 CS 15.1204

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Alkoholmissbrauch; Fragestellung; Wiedererlangung

    Die Fahrerlaubnisbehörde ist davon ausgegangen, dass die Fragestellung in der Gutachtensanordnung vom 24. Oktober 2013 rechtswidrig war (vgl. zur Unzulässigkeit der Frage nach körperlichen und/oder geistigen Mängeln ohne hinreichende Anhaltspunkte BayVGH, B.v. 28.10.2014 - 11 CS 14.1713 juris Rn. 13) und hat deshalb trotz Nichtvorlage des damit angeforderten Gutachtens dem Antragsteller die Fahrerlaubnis nicht entzogen, sondern eine neue Gutachtensanordnung erlassen.
  • VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 CS 15.290

    Wiederholte Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss

    Er beruft sich auf eine Entscheidung des Senats vom 28. Oktober 2014 (11 CS 14.1713 - juris), mit der eine entsprechende Fragestellung als rechtmäßig angesehen worden sei.
  • VG Ansbach, 18.10.2022 - AN 10 S 22.01493

    Vorläufiger Rechtsschutz: Fahrerlaubnisentzug nach Trunkenheitsfahrt mit einem

  • VG Ansbach, 15.10.2020 - AN 10 S 20.01687

    Formulierung der Fragestellungen für die Erstellung eines

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