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   VGH Bayern, 08.01.2016 - 11 CS 15.2485   

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VGH Bayern, 08.01.2016 - 11 CS 15.2485 (https://dejure.org/2016,1257)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.01.2016 - 11 CS 15.2485 (https://dejure.org/2016,1257)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Januar 2016 - 11 CS 15.2485 (https://dejure.org/2016,1257)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Wohnsitzverstoß bei Erteilung der später umgetauschten Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Inhabers zur Vorlage seines österreichischen Führerscheins zur Eintragung eines Sperrvermerks

  • rewis.io

    Wohnsitzverstoß bei Erteilung der später umgetauschten EU-Fahrerlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines Inhabers zur Vorlage seines österreichischen Führerscheins zur Eintragung eines Sperrvermerks

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung eines Inhabers zur Vorlage seines österreichischen Führerscheins zur Eintragung eines Sperrvermerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 13.02.2013 - 11 B 11.2798

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes im ausländischen EU-Führerschein

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2016 - 11 CS 15.2485
    Eine im Wege des Umtauschs in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat erworbene Fahrerlaubnis, die auf der Grundlage einer von einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat unter Nichtbeachtung der Wohnsitzvoraussetzung erteilten Fahrerlaubnis ausgestellt worden ist, berechtigt jedenfalls dann entsprechend § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland, wenn der umtauschende Mitgliedstaat die Fahreignung des Führerscheininhabers nicht überprüft hat (vgl. BayVGH, U. v. 13.3.2013 - 11 B 11.2798 - juris; B. v. 24.11.2014 - 11 ZB 14.1193 - VRS 127, 331).
  • VGH Bayern, 31.10.2014 - 11 CS 14.1627

    Verwertbarkeit länger zurückliegender Zuwiderhandlungen im Verkehr unter

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2016 - 11 CS 15.2485
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Taten verwertbar sind und dem Betreffenden vorgehalten werden können, solange sie im Fahreignungsregister noch nicht getilgt sind (BVerwG, U. v. 9.6.2005 - 3 C 21/04 - NJW 2005, 3440 = juris Rn. 25 ff.; BayVGH, B. v. 30.9.2015 - 11 ZB 15.1591 - juris; B. v. 12.8.2015 - 11 CS 15.1499 - juris; B. v. 31.10.2014 - 11 CS 14.1627 - juris).
  • VGH Bayern, 08.09.2015 - 11 CS 15.1634

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2016 - 11 CS 15.2485
    Insbesondere bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, ist das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch (Schmidt, a. a. O. § 80 Rn. 36; BayVGH, B. v. 22.10.2015 - 11 CS 15.1963 - juris Rn. 14; B. v. 8.9.2015 - 11 CS 15.1634 - juris Rn. 6 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 12.08.2015 - 11 CS 15.1499

    Fahrerlaubnisentziehung; Trunkenheitsfahrten; Tilgungsfristen; Hemmung;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2016 - 11 CS 15.2485
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Taten verwertbar sind und dem Betreffenden vorgehalten werden können, solange sie im Fahreignungsregister noch nicht getilgt sind (BVerwG, U. v. 9.6.2005 - 3 C 21/04 - NJW 2005, 3440 = juris Rn. 25 ff.; BayVGH, B. v. 30.9.2015 - 11 ZB 15.1591 - juris; B. v. 12.8.2015 - 11 CS 15.1499 - juris; B. v. 31.10.2014 - 11 CS 14.1627 - juris).
  • VG Bayreuth, 16.04.2013 - B 1 K 12.481

    Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen Führerschein im Bundesgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2016 - 11 CS 15.2485
    In beiden Fällen ergibt sich aus dem Umtausch keine Berechtigung des Antragstellers, von seinem österreichischen Führerschein in Deutschland Gebrauch zu machen, da er von der dem Umtausch zugrunde liegenden tschechischen Fahrerlaubnis nach dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 16. April 2013 (Az. B 1 K 12.481) im Bundesgebiet wegen eines Wohnsitzverstoßes keinen Gebrauch machen darf.
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2016 - 11 CS 15.2485
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Taten verwertbar sind und dem Betreffenden vorgehalten werden können, solange sie im Fahreignungsregister noch nicht getilgt sind (BVerwG, U. v. 9.6.2005 - 3 C 21/04 - NJW 2005, 3440 = juris Rn. 25 ff.; BayVGH, B. v. 30.9.2015 - 11 ZB 15.1591 - juris; B. v. 12.8.2015 - 11 CS 15.1499 - juris; B. v. 31.10.2014 - 11 CS 14.1627 - juris).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 11 CS 15.1963

    Rücknahme einer rechtswidrig erteilten Fahrerlaubnis; Erteilung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2016 - 11 CS 15.2485
    Insbesondere bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, ist das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch (Schmidt, a. a. O. § 80 Rn. 36; BayVGH, B. v. 22.10.2015 - 11 CS 15.1963 - juris Rn. 14; B. v. 8.9.2015 - 11 CS 15.1634 - juris Rn. 6 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 11 ZB 14.1193

    Eine im Wege des Umtauschs in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat erworbene

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2016 - 11 CS 15.2485
    Eine im Wege des Umtauschs in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat erworbene Fahrerlaubnis, die auf der Grundlage einer von einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat unter Nichtbeachtung der Wohnsitzvoraussetzung erteilten Fahrerlaubnis ausgestellt worden ist, berechtigt jedenfalls dann entsprechend § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland, wenn der umtauschende Mitgliedstaat die Fahreignung des Führerscheininhabers nicht überprüft hat (vgl. BayVGH, U. v. 13.3.2013 - 11 B 11.2798 - juris; B. v. 24.11.2014 - 11 ZB 14.1193 - VRS 127, 331).
  • VGH Bayern, 30.09.2015 - 11 ZB 15.1591

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug; Anordnung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2016 - 11 CS 15.2485
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Taten verwertbar sind und dem Betreffenden vorgehalten werden können, solange sie im Fahreignungsregister noch nicht getilgt sind (BVerwG, U. v. 9.6.2005 - 3 C 21/04 - NJW 2005, 3440 = juris Rn. 25 ff.; BayVGH, B. v. 30.9.2015 - 11 ZB 15.1591 - juris; B. v. 12.8.2015 - 11 CS 15.1499 - juris; B. v. 31.10.2014 - 11 CS 14.1627 - juris).
  • VGH Bayern, 21.03.2017 - 11 B 16.2007

    Umtausch einer unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilten

    Die dagegen erhobene Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 8. Januar 2016 zurückgewiesen (Az. 11 CS 15.2485).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 856/17

    Entziehung der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis durch Ausstellermitgliedsstaat

    37 § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV findet auch dann Anwendung, wenn - wie im vorliegenden Fall - ein unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis ausgestellter EU-Führerschein ohne erneute Überprüfung der Fahreignung in einen Führerschein eines anderen EU-Mitgliedstaats umgetauscht wird, der seinerseits keinen weiteren Wohnsitzverstoß dokumentiert (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 24.11.2014 - 11 ZB 14.1193 - BayVBl 2015, 419 und vom 08.01.2016 - 11 CS 15.2485 - juris sowie Urteil vom 21.03.2017 - 11 B 16.2007 - VRS 131, 218).
  • VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 1 K 15.708

    Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Vortrag der Beteiligten, die Gerichtsakte, insbesondere auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 16.04.2013 Az. B 1 K 12.481, die Akten des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes B 1 S 15.707, insbesondere die dort ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 21.10.2015 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 08.01.2016 - 11 CS 15.2485 sowie die übermittelten Behördenakten Bezug genommen (§ 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO).

    Es ist damit sowohl durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 und B.v. 8.1.2016 - 11 CS 15.2485) als auch durch den Europäischen Gerichtshof nicht nur geklärt, dass eine Fahrerlaubnis, die unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erteilt wurde selbst nicht anerkannt werden muss (vgl. z.B. EuGH, U.v. 19.5.2011 - C-184/10).

  • VG Bayreuth, 24.06.2016 - B 1 K 15.708

    Nichtanerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

    Den gleichzeitig mit Klageerhebung gestellten Antrag, die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids des Landratsamts ... vom 07.09.2015 aufzuheben, lehnte das Verwaltungsgericht Bayreuth mit Beschluss vom 21.10.2015 - B 1 S. 15.707 ab, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die dagegen erhobene Beschwerde mit Beschluss vom 08.01.2016 - 11 CS 15.2485 zurück.

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Vortrag der Beteiligten, die Gerichtsakte, insbesondere auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 16.04.2013 - B 1 K 12.481, die Akten des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes B 1 S. 15.707, insbesondere die dort ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 21.10.2015 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 08.01.2016 - 11 CS 15.2485 sowie die übermittelten Behördenakten Bezug genommen (§ 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2017 - 10 S 1216/17

    Entziehung eines echten Führerscheins eines Mitgliedstaats der EU, der aufgrund

    Sie befassen sich mit der Frage, ob nach Maßgabe des Unionsrechts beim Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis im umtauschenden Mitgliedstaat eine neue materielle Berechtigung erteilt wird oder ob ein solcher Umtausch allein das Ausweisdokument betrifft (offen lassend mit Tendenz für Erwerb einer neuen EU-Fahrerlaubnis BVerwG, Urteil vom 27.09.2012 a. a. O. sowie BayVGH, Urteil vom 28.02.2013 a. a. O. Rn. 29) sowie - in verschiedenen Variationen - mit der Frage, ob - in anderen Fällen als dem in § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 Alt. 2 FeV bzw. Art. 11 Abs. 6 UAbs. 2 Satz 2 der RL 2006/126/EG geregelten - "Unregelmäßigkeiten" einer EU-Fahrerlaubnis (vgl. EuGH, Urteil vom 13.10.2011 - C-224/10, Apelt - juris sowie Beschluss vom 22.11.2011 - C-590/10, Köppl - juris) auch noch nach ihrem prüfungsfreien Umtausch in eine (weitere) EU-Fahrerlaubnis zu berücksichtigen sind, was - anders als dies der Antragsteller meint - von der Rechtsprechung ganz überwiegend bejaht wird (vgl. neben dem vom Antragsteller zitierten Urteil des BayVGH, Urteil vom 28.02.2013 a. a. O. Rn. 29: BVerwG, Beschluss vom 08.09.2011 - 3 B 19.11 - ZfSch 2012, 597; Senatsbeschluss vom 11.09.2014 - 10 S 817/14 - NJW 2014, 3739; BayVGH, Beschlüsse vom 24.11.2014 - 11 ZB 14.1193 - BayVBl 2015, 419 sowie vom 08.01.2016 - 11 CS 15.2485 - juris sowie Urteil vom 21.03.2017 - 11 B 16.2007 - juris; OVG Saarland, Beschluss vom 10.03.2017 - 1 B 357/16 - juris; a. A. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 28 FeV Rn. 23; OLG Stuttgart, Urteil vom 05.02.2015 a. a. O.; Thüringer OLG, Beschluss vom 08.07.2013 a. a. O. unter Hinweis auf den strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz).
  • VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 11 B 16.2007

    Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Vortrag der Beteiligten, die Gerichtsakte, insbesondere auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 16.04.2013 Az. B 1 K 12.481, die Akten des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes B 1 S 15.707, insbesondere die dort ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 21.10.2015 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 08.01.2016 - 11 CS 15.2485 sowie die übermittelten Behördenakten Bezug genommen (§ 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO).

    Es ist damit sowohl durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 und B.v. 8.1.2016 - 11 CS 15.2485) als auch durch den Europäischen Gerichtshof nicht nur geklärt, dass eine Fahrerlaubnis, die unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erteilt wurde selbst nicht anerkannt werden muss (vgl. z.B. EuGH, U.v. 19.5.2011 - C-184/10).

  • VG Gera, 23.01.2019 - 3 E 2327/18

    Anordnung der Beibringung einer erneuten medizinisch- psychologischen Gutachtens

    Die Fahrerlaubnisklasse A wirkt sich nicht streitwerterhöhend aus, weil sie nach der Anlage 3 zur FeV mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 der Anlage 9 Nrn. 53 und 54 eingeschränkt ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 8. Januar 2016 - 11 CS 15.2485 - Juris).
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