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   VGH Bayern, 30.08.2016 - 11 CS 16.1542   

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https://dejure.org/2016,29416
VGH Bayern, 30.08.2016 - 11 CS 16.1542 (https://dejure.org/2016,29416)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.08.2016 - 11 CS 16.1542 (https://dejure.org/2016,29416)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. August 2016 - 11 CS 16.1542 (https://dejure.org/2016,29416)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen eines Kfz im Straßenverkehr aufgrund Einnahme von Drogen; Wiedererlangung der Fahreignung im Entziehungsverfahren durch Nachweis (hier: Beibringung eines Gutachtens)

  • rewis.io

    Wiedererlangung der Fahreignung im Entziehungsverfahren; Einwand unvorsätzlicher Drogeneinnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung; Fahrerlaubnis; Wiedererlangung; Fahreignung; Amphetamin; Drogen

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen eines Kfz im Straßenverkehr aufgrund Einnahme von Drogen; Wiedererlangung der Fahreignung im Entziehungsverfahren durch Nachweis (hier: Beibringung eines Gutachtens)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 19.01.2016 - 11 CS 15.2403

    Erforderlichkeit eines glaubhaften Sachverhalts als Einlassung gegen einen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2016 - 11 CS 16.1542
    Der Antragsteller hat auch nicht geltend gemacht, dass ihm die konsumierte Substanz ohne sein Wissen verabreicht worden sei (vgl. zu den Voraussetzungen der Darlegung eines unwissentlichen Konsums BayVGH, B. v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - ZfSch 2016, 175 = juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 20.07.2016 - 11 CS 16.1157

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Konsum harter Drogen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2016 - 11 CS 16.1542
    Für die Anordnung eines Abstinenzprogramms war ebenfalls kein Raum, da der Antragsteller schon keine einjährige Drogenabstinenz behauptet hat und darüber hinaus auch noch Umstände hinzutreten müssten, die diese Behauptung glaubhaft und nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 20.7.2016 -11 CS 16.1157 - juris m. w. N.).
  • VG Würzburg, 03.01.2017 - W 6 S 16.1300

    Rechtmäßige Fahrerlaubnisentziehung wegen Betäubungsmittelkonsums

    Ein Kraftfahrer, der Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (außer Cannabis) konsumiert, ist - unabhängig von einer Teilnahme am Straßenverkehr, unabhängig von der Konzentration des Betäubungsmittels im Blut oder Urin und unabhängig von den konkreten betäubungsmittelbedingten Ausfallerscheinungen oder gar einer Fahruntüchtigkeit - im Regelfall als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen (vgl. zuletzt etwa BayVGH, B.v. 30.8.2016 - 11 CS 16.1542 - juris; B.v. 15.6.2016 - 11 CS 16.879 - juris; B.v. 9.6.2016 - 11 CS 16.942 - juris; B.v. 23.2.2016 - 11 CS 16.38 - juris; B.v. 28.1.2016 - 11 CS 15.2616; B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - BayVBl 2016, 812 sowie SaarlOVG, B.v. 28.9.2016 - 1 B 273/16 - Blutalkohol 53, 488 [2016]; B.v. 27.9.2016 - 1 B 241/16 - DV 2016, 316; VGH BW, U.v. 27.7.2016 - 10 S 1880/15 - Blutalkohol 53, 490 [2016]; OVG NRW, B.v. 23.7.2015 - 16 B 656/15 - juris; B.v. 10.2.2015 - 16 B 86/15 - juris; SächsOVG, B.v. 10.12.2014 - 3 B 148/14 - DÖV 2015, 304; ThürOVG, B.v. 9.7.2014 - 2 EO 589/13 - ThürVBl 2015, 40; jeweils m.w.N.).

    Der Antragsteller musste jedenfalls damit rechnen, dass es sich um ein Betäubungsmittel handelt; gleichwohl hat er es bewusst konsumiert (vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2016 - 11 CS 16.1542 - juris).

    Erst wenn ein Betäubungsmittelkonsument angibt, dass er seit in der Regel mindestens einem Jahr betäubungsmittelabstinent ist, muss die Behörde dem nachgehen, da die Behörde im Entziehungsverfahren die Ungeeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers belegen muss und auf die gesetzliche Regelvermutung der Ungeeignetheit nach Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV nicht mehr als feststehend abstellen kann, wenn ein Betroffener eine einjährige Abstinenz seit dem letzten Drogenkonsum geltend macht (vgl. etwa SaarlOVG, B.v. 28.9.2016 - 1 B 273/16 - Blutalkohol 53, 488 [2016]; BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649 - juris; B.v. 13.9.2016 - 11 ZB 16.1565 - juris; B.v. 30.8.2016 - 11 CS 16.1542 - juris; B.v. 15.6.2016 - 11 CS 16.879 - juris; VGH BW, U.v. 27.7.2016 - 10 S 1880/15 - Blutalkohol 53, 490 [2016]).

  • VGH Bayern, 14.11.2018 - 11 CS 18.963

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Heroinkonsums

    Dies ist bei einem Drogenkonsumenten nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV entsprechend Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV regelmäßig dann der Fall, wenn eine Abstinenz von einem Jahr und ein motivational gefestigter Verhaltens- und Einstellungswandel nachgewiesen werden (BayVGH, B.v. 3.4.2018 - 11 CS 18.460 - juris Rn. 15 f.; B.v. 30.8.2016 - 11 CS 16.1542 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 11 CS 18.460

    Anordnung des Sofortvollzugs - Entziehung der Fahrerlaubnis und Pflicht zur

    Hierzu reicht die bloße Abstinenzbehauptung nicht aus, sondern es müssen Umstände hinzutreten, die diese Behauptung glaubhaft und nachvollziehbar erscheinen lassen (BayVGH, B.v. 30.8.2016 - 11 CS 16.1542 - juris Rn. 13; v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - ZfSch 2015, 717 Rn. 18; v. 24.6.2015 -11 CS 15.802 - juris Rn. 19).
  • VG München, 02.05.2019 - M 6 S 19.1540

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Cannabis und Kokain)

    Zu der Abstinenzbehauptung müssen Umstände hinzutreten, die diese Behauptung glaubhaft und nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2016 - 11 CS 16.1542 - juris Rn. 13; B. v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - ZDF 2015, 717 Rn. 18).
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