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   VGH Bayern, 27.02.2017 - 11 CS 16.2316   

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VGH Bayern, 27.02.2017 - 11 CS 16.2316 (https://dejure.org/2017,8845)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.02.2017 - 11 CS 16.2316 (https://dejure.org/2017,8845)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Februar 2017 - 11 CS 16.2316 (https://dejure.org/2017,8845)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FeV § 11 Abs. 7, Abs. 8 Satz 1, § ... 14 Abs. 1 Satz 3, § 46 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3,; Anlage 4 Nrn. 9.2.2; FeV § 11 Abs. 7, Abs. 8 S. 1, § 14 Abs. 1 S. 3, § 46 Abs. 1 S. 1, Abs. 3; Anlage 4 zur FeV Nr. 9.2.2
    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis nach gelegentlichem Cannabiskonsum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis nach gelegentlichem Cannabiskonsum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Gelegentlicher Cannabiskonsum; Fehlendes Trennungsvermögen; Erstmalige (noch verwertbare) Fahrt unter Cannabiseinfluss (5, 1 ng/ml THC); Maßnahmen des § 14 FeV; Nichtbeibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Interessenabwägung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2017 - 11 CS 16.2316
    Gelegentlicher Konsum von Cannabis liegt vor, wenn der Betroffene in zwei oder mehr selbständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (stRspr, zuletzt BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439; BayVGH, B.v. 18.4.2016 - 11 ZB 16.285 - juris Rn. 11).

    1.2 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts trennt ein gelegentlicher Konsument von Cannabis dann nicht in der gebotenen Weise zwischen diesem Konsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs, wenn er fährt, obwohl angesichts des bei ihm festgestellten Tetrahydrocannabinol-Werts (THC) eine hierdurch bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - DAR 2014, 711).

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2017 - 11 CS 16.2316
    Es besteht kein Zweifel daran, dass die Fahrerlaubnisbehörde in einem Fall, in dem ein Betroffener aufgrund eines Geschehnisses in der Vergangenheit die Fahreignung zunächst verloren hatte, vor der Entziehung der Fahrerlaubnis zu prüfen hat, ob der Betroffene die Fahreignung zwischenzeitlich wieder erlangt hat, wenn gewichtige Anhaltspunkte hierfür bestehen (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - BayVBl 2006, 18).

    Da es für die angemessene Begründung einer für die Wiedergewinnung der Fahreignung positiven Verkehrsprognose wesentlich ist, dass zur positiven Veränderung der körperlichen Befunde einschließlich der Laborbefunde ein tiefgreifender und stabiler Einstellungswandel hinzutreten muss, der es wahrscheinlich macht, dass der Betroffene auch in Zukunft die notwendige Abstinenz einhält (vgl. Begründung zu Kap. 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, gültig ab 1.5.2014, zuletzt geändert durch Erlass des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 3.3.2016 [VkBl 2016, 185]), erfordert das - ggf. neben ärztlichen Feststellungen - eine psychologische Bewertung (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2005 a.a.O. Rn. 19), mithin ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten.

  • VGH Bayern, 29.08.2016 - 11 CS 16.1460

    Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2017 - 11 CS 16.2316
    1.3 Nach jüngerer Rechtsprechung des Senats (vgl. B.v. 29.8.2016 - 11 CS 16.1460 - Blutalkohol 54, 52) ist es offen und deshalb in einem Hauptsacheverfahren zu klären, ob bei einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten nach einer erstmaligen Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss mit einer THC-Konzentration von 1 ng/ml oder mehr, die aber - wie hier - nicht zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch ein Strafgericht geführt hat, die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 7 FeV entziehen muss oder ob entsprechend dem Vorgehen bei fahrerlaubnisrechtlichem Alkoholmissbrauch (§ 13 FeV i.V.m. Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV) nur eine medizinisch-psychologische Untersuchung nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV angeordnet werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - 16 B 1294/11

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2017 - 11 CS 16.2316
    Denn vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falls, dass eine Person nach einem einmaligen Konsum zum einen bereits kurz darauf ein Kraftfahrzeug führt und zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät und die Polizei einen Drogentest veranlasst, ist in einem Akt der Beweiswürdigung regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 21.04.2015 - 11 ZB 15.181 - juris; B.v. 7.1.2014 - 11 CS 13.2427, 11 C 13.2428 - juris; OVG NW, B.v. 12.3.2012 - 16 B 1294/11 - DAR 2012, 275).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2017 - 11 CS 16.2316
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78).
  • VGH Bayern, 07.01.2014 - 11 CS 13.2427

    Gelegentlicher Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2017 - 11 CS 16.2316
    Denn vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falls, dass eine Person nach einem einmaligen Konsum zum einen bereits kurz darauf ein Kraftfahrzeug führt und zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät und die Polizei einen Drogentest veranlasst, ist in einem Akt der Beweiswürdigung regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 21.04.2015 - 11 ZB 15.181 - juris; B.v. 7.1.2014 - 11 CS 13.2427, 11 C 13.2428 - juris; OVG NW, B.v. 12.3.2012 - 16 B 1294/11 - DAR 2012, 275).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2014 - 10 S 404/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eingeräumten Konsums harter Drogen -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2017 - 11 CS 16.2316
    Es kann hier offen bleiben, ob eine glaubhafte und nachvollziehbare Darlegung des Fahrerlaubnisinhabers (vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 11 ZB 16.1124 - juris Rn. 15) ausreicht, um weitere Aufklärungsmaßnahmen ergreifen zu müssen, oder ob ohne Bindung an starre zeitliche Grenzen und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu beurteilen ist, ob sich der Betroffene trotz des Ablaufs einer längeren Zeitspanne weiterhin als fahrungeeignet erweist (vgl. VGH BW, B.v. 7.4.2014 - 10 S 404/14 - Blutalkohol 51, 191).
  • VGH Bayern, 14.09.2016 - 11 CS 16.1467

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Erstmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2017 - 11 CS 16.2316
    Der Senat hat daher in mehreren Fällen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bei einer einmaligen Teilnahme mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss im Wege einer Interessenabwägung die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen einen Fahrerlaubnisentziehungsbescheid unter der Auflage wiederhergestellt, dass sich der Betreffende unter Absolvierung eines Drogenkontrollprogramms einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterzieht (vgl. zuletzt B.v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - juris).
  • VGH Bayern, 21.04.2015 - 11 ZB 15.181

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; einmaliger

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2017 - 11 CS 16.2316
    Denn vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falls, dass eine Person nach einem einmaligen Konsum zum einen bereits kurz darauf ein Kraftfahrzeug führt und zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät und die Polizei einen Drogentest veranlasst, ist in einem Akt der Beweiswürdigung regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 21.04.2015 - 11 ZB 15.181 - juris; B.v. 7.1.2014 - 11 CS 13.2427, 11 C 13.2428 - juris; OVG NW, B.v. 12.3.2012 - 16 B 1294/11 - DAR 2012, 275).
  • VGH Bayern, 28.07.2016 - 11 ZB 16.1124

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Anforderungen an den Nachweis der Wiedererlangung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2017 - 11 CS 16.2316
    Es kann hier offen bleiben, ob eine glaubhafte und nachvollziehbare Darlegung des Fahrerlaubnisinhabers (vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 11 ZB 16.1124 - juris Rn. 15) ausreicht, um weitere Aufklärungsmaßnahmen ergreifen zu müssen, oder ob ohne Bindung an starre zeitliche Grenzen und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu beurteilen ist, ob sich der Betroffene trotz des Ablaufs einer längeren Zeitspanne weiterhin als fahrungeeignet erweist (vgl. VGH BW, B.v. 7.4.2014 - 10 S 404/14 - Blutalkohol 51, 191).
  • VGH Bayern, 18.04.2016 - 11 ZB 16.285

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

  • VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 B 18.2482

    Ärztliche Verordnung von medizinischem Cannabis - Beigebrauch von illegalem

    Die Rechtsgrundlagen sind daher insoweit austauschbar (vgl. zum Austausch von § 11 Abs. 7 und Abs. 8 FeV BayVGH, B.v. 21.1.2019 - 11 ZB 18.2066 - juris Rn. 18; B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 25; B.v. 27.2.2017 - 11 CS 16.2316 - juris Rn. 28).
  • VG Würzburg, 24.04.2017 - W 6 S 17.325

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis und Fahrerlaubnisentzug

    Dafür genügt, dass er mindestens zweimal unabhängig voneinander Cannabis konsumiert hat (BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 11 CS 17.143 - juris; B.v. 27.2.2017 - 11 CS 16.2316 - juris; B.v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - juris; B.v. 29.8.2016 - 11 CS 16.1460 - ZfSch 2016, 595; BVerwG, U.v. 20.10.2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10, § 3 StVG Nr. 16).

    Erst wenn auch solche substanziierten Darlegungen erfolgen, ist ihre Glaubhaftigkeit unter Würdigung sämtlicher Fallumstände zu überprüfen (BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 11 CS 17.143 - juris; B.v. 27.2.2017 - 11 CS 16.2316 - juris; B.v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris; OVG SH, B.v. 23.1.2017 - 4 MB 2/17 - juris).

    Siehe jetzt aber etwa BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 11 CS 17.143 - juris; B.v. 27.2.2017 - 11 CS 16.2316 - juris; B.v. 23.5.2016 - 11 CS 16.690 - NJW 2016, 2601; B.v. 11.3.2015 - 11 CS 14.2200 - juris sowie OVG NRW, B.v. 15.3.2017 - 16 A 432/16 - juris; VGH BW, B.v. 7.3.2017 - 10 S 328/17 - Blutalkohol 54, 142 [2017]; B.v. 22.7.2016 - 10 S 738/16 - VRS 130, Nr. 70 [2016]; OVG SH, B.v. 23.1.2017 - 4 MB 2/17 - juris; NdsOVG, B.v. 28.11.2016 - 12 ME 180/16 - NJW 2017, 1129; OVG Bln-Bg, U.v. 16.6.2016 - 1 B 37.14 - Blutalkohol 53, 393 [2016]; OVG Bremen, B.v. 25.2.2016 - 1 B 9.16 - ZfSch 2016, 598).

    Die mit der Fahrerlaubnisentziehung für den Antragsteller verbundenen Nachteile in Bezug auf seine berufliche Tätigkeit und seine private Lebensführung müssen von ihm im Hinblick auf den hohen Rang der durch die Verkehrsteilnahme eines ungeeigneten Kraftfahrers gefährdeten Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit sowie im Hinblick auf das überwiegende Interesse der Verkehrssicherheit hingenommen werden (BayVGH, B.v. 27.2.2017 - 11 CS 16.2316 - juris; VGH BW, B.v. 22.7.2016 - 10 S 738/16 - VRS 130, Nr. 70 [2016]; OVG Bremen, B.v. 25.2.2016 - 1 B 9.16 - ZfSch 2016, 598).

  • VG Würzburg, 19.05.2017 - W 6 S 17.453

    Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss - Gelegentlicher Cannabiskonsum

    Erst wenn auch solche substantiierten Darlegungen erfolgen, ist ihre Glaubhaftigkeit unter Würdigung sämtlicher Fallumstände zu überprüfen (BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 11 CS 17.143 - juris; B.v. 27.2.2017 - 11 CS 16.2316 - juris; B.v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris; OVG SH, B.v. 23.1.2017 - 4 MB 2/17 - juris).

    Siehe jetzt aber etwa BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 11 CS 17.143 - juris; B.v. 27.2.2017 - 11 CS 16.2316 - juris; B.v. 23.5.2016 - 11 CS 16.690 - NJW 2016, 2601; B.v. 11.3.2015 - 11 CS 14.2200 - juris sowie OVG NRW, B.v. 15.3.2017 - 16 A 432/16 - juris; VGH BW, B.v. 7.3.2017 - 10 S 328/17 - Blutalkohol 54, 142 [2017]; B.v. 22.7.2016 - 10 S 738/16 - VRS 130, Nr. 70 [2016]; OVG SH, B.v. 23.1.2017 - 4 MB 2/17 - juris; NdsOVG, B.v. 28.11.2016 - 12 ME 180/16 - NJW 2017, 1129; OVG Bln-Bg, U.v. 16.6.2016 - 1 B 37.14 - Blutalkohol 53, 393 [2016]; OVG Bremen, B.v. 25.2.2016 - 1 B 9.16 - ZfSch 2016, 598).

    Die mit der Fahrerlaubnisentziehung für den Antragsteller verbundenen Nachteile in Bezug auf seine berufliche Tätigkeit und seine private Lebensführung müssen von ihm im Hinblick auf den hohen Rang der durch die Verkehrsteilnahme eines ungeeigneten Kraftfahrers gefährdeten Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit sowie im Hinblick auf das überwiegende Interesse der Verkehrssicherheit hingenommen werden (BayVGH, B.v. 27.2.2017 - 11 CS 16.2316 - juris; VGH BW, B.v. 22.7.2016 - 10 S 738/16 - VRS 130, Nr. 70 [2016]; OVG Bremen, B.v. 25.2.2016 - 1 B 9.16 - ZfSch 2016, 598).

  • VGH Bayern, 05.10.2023 - 11 CS 23.1413

    Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangenem Konsum von Amphetamin

    Folglich kann auch dahinstehen, ob an der vorgenannten Rechtsprechung zur "verfahrensrechtlichen Einjahresfrist" bzw. "Halbjahresfrist" und an der Forderung, die Fahrerlaubnisbehörde müsse bei einer Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens dem notwendigen Abstinenzzeitraum Rechnung tragen, festzuhalten ist (offen gelassen auch in BayVGH, B.v. 27.2.2017 - 11 CS 16.2316 - DAR 2018, 101 = juris Rn. 25).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2018 - 1 S 101.18

    Fahren unter erhöhtem THC-Carbonsäurewert; Zeitpunkt des Beginns der

    der Anlage 4 zur FeV genannten materiellrechtlichen Zeitspanne zur Wiedererlangung der Fahreignung auch eine verfahrensrechtliche Bedeutung dahin zuspricht, dass ein Jahr nach dem Tag, den der Betroffene als Abstinenzbeginn behauptet, gleichsam automatisch nicht mehr vom Fortbestehen der fehlenden Fahreignung ausgegangen werden dürfe (sog. verfahrensrechtliche Jahresfrist vgl. BayVGH Beschluss vom 4. Februar 2009 - 11 CS 08.2591 - juris Rn. 17 und Beschluss vom 9. Mai 2005 - 11 CS 04.2526 - juris Rn. 20, 26; offenlassend aber Beschluss vom 27. Februar 2017 - 11 CS 16.2316 - juris Rn. 25) dringt sie nicht durch.
  • VG Würzburg, 16.10.2019 - W 6 K 19.453

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum

    Diese Rechtsgrundlage wurde im Übrigen auch in dem Sachverhalt des vom Beklagten angeführten Beschluss des Verwaltungsgerichts München (B.v. 8.11.2016 - 6 S 16.3333, bestätigt von BayVGH, B.v. 27.2.2017 - 11 CS 16.2316) herangezogen.

    Da es nach der Maßgabe von Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV für die angemessene Begründung einer für die Wiedergewinnung der Fahreignung positiven Verkehrsprognose wesentlich ist, dass zur positiven Veränderung der körperlichen Befunde einschließlich der Laborbefunde ein tiefgreifender und stabiler Einstellungswandel hinzutreten muss, der es wahrscheinlich macht, dass der Betroffene auch in Zukunft die notwendige Abstinenz einhält, erfordert das ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten (BayVGH, B.v. 27.2.2017 - 11 CS 16.2316).

  • VGH Bayern, 21.01.2019 - 11 ZB 18.2066

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag hinsichtlich der Entziehung der

    Die Rechtsgrundlagen sind daher insoweit austauschbar (BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 25; B.v. 27.2.2017 - 11 CS 16.2316 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 14.11.2018 - 11 CS 18.963

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Heroinkonsums

    Dabei kann mit Rücksicht auf den unklaren Zugang des Anhörungsschreibens vom 18. September 2017 außer Betracht bleiben, dass die Fahrerlaubnisbehörde hierfür bis zum Erlass des Bescheids auch keinerlei Anhaltspunkte hatte, weil ihr diese Umstände nicht bekannt geworden sind bzw. sein konnten, und daher nicht verpflichtet gewesen wäre, dem nachzugehen (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2017 - 11 CS 16.2316 - DAR 2018, 101 = juris Rn. 25 ff.; B.v. 4.2.2009 - 11 CS 08.2591 - SVR 2009, 111 = juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 11 CS 17.1066

    Begründungsumfang bei Zweifeln an der Fahreignung - Kein Nachschieben von Gründen

    Zwar käme bei Annahme offener Erfolgsaussichten der Klage dem privaten Interesse des Antragstellers, weiterhin am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen zu können, geringeres Gewicht zu als der Pflicht des Staates zum Schutz von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer, wenn die Ungeeignetheit des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen feststünde und die Fahrerlaubnisbehörde daher berechtigt wäre, ihm die Fahrerlaubnis gemäß § 11 Abs. 7 FeV auch ohne Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens zu entziehen (zu einem insoweit grundsätzlich möglichen Austausch der Rechtsgrundlage vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 Rn. 28; BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 24 f., B.v. 27.2.2017 - 11 CS 16.2316 - juris Rn. 28).
  • VG Gelsenkirchen, 25.08.2020 - 9 L 1013/20

    Cannabis; Trennungsverstoß; medizinisch-psychologische Untersuchung;

    Ebenso, wie die Fahreignung nicht lediglich durch Zeitablauf wiedererlangt werden kann, sondern ohne Beachtung starrer zeitlicher Vorgaben grundsätzlich vom Fortbestand einer zuvor festgestellten oder feststellbaren Fahrungeeignetheit auszugehen ist, solange der materielle Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung nicht erbracht worden ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. September 2010 - 16 B 382/10 -, juris Rn. 5 ff., 21 ff., juris, m. w. N.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 13. Juni 2018 - 7 K 12261/17 -, juris Rn. 41 - 45; A.A. BayVGH, Beschlüsse vom 22. September 2015 - 11 CS 15.1447 -, Rn. 18, juris, vom 27. Februar 2017 - 11 CS 16.2316 -, Rn. 25, juris, jeweils m.w.N. und wohl vom 4. Juni 2019 - 11 CS 19.669 -, Rn. 14, juris, entfällt der durch die Anknüpfungstatsache eines Trennungsverstoßes ausgelöste Aufklärungsbedarf im Zusammenhang des § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV ohne einen gesicherten, den gesetzlichen und medizinischen Anforderungen entsprechenden Abstinenznachweis regelmäßig nicht allein durch Zeitablauf.
  • VG Augsburg, 23.07.2019 - Au 7 S 19.812

    Fahreignung bei ärztlich verordnetem Cannabiskonsum

  • VGH Bayern, 04.04.2017 - 11 CS 17.364

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum

  • VG Cottbus, 28.04.2022 - 7 L 82/22
  • VGH Bayern, 20.04.2017 - 11 CS 17.96

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums

  • VG Gelsenkirchen, 13.06.2018 - 7 K 12261/17

    Fahrerlaubnis Entziehung verfahrensrechtliche Einjahresfrist Drogenabstinenz

  • VG Köln, 28.05.2021 - 6 L 711/21
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2018 - 1 S 101.18

    Fahrerlaubnisentzug; Konsum harter Drogen; Eignungsbewertung; Abstinenz;

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