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   VGH Bayern, 05.12.2018 - 11 CS 18.2351   

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VGH Bayern, 05.12.2018 - 11 CS 18.2351 (https://dejure.org/2018,42410)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.12.2018 - 11 CS 18.2351 (https://dejure.org/2018,42410)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 11 CS 18.2351 (https://dejure.org/2018,42410)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 11 Abs. 7, § 46 Abs. 1 S. 1; VwGO § 154 Abs. 2; GKG § 47, § 52 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2
    Einstweiliger Rechtsschutz - Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Einstweiliger Rechtsschutz - Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums

  • ra.de
  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung bei Konsum von Amphetamin und Metamphetamin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auch der einmalige Rückfall während einer drogenfreien Phase kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2018 - 11 CS 18.2351
    Gemäß § 11 Abs. 7 FeV unterbleibt die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens, wenn die Nichteignung des Betroffenen zur Überzeugung der Fahrerlaubnisbehörde feststeht (BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 Rn. 36).
  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 11 CS 15.1447

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2018 - 11 CS 18.2351
    Die hierzu nach der Rechtsprechung des Senats zugrunde zu legende verfahrensrechtliche Einjahresfrist beginnt grundsätzlich mit dem Tag, den der Betroffene als Beginn der Betäubungsmittelabstinenz angegeben hat oder von dem an, unabhängig von einem solchen Vorbringen, ausreichende Anhaltspunkte für eine derartige Entwicklung vorliegen (BayVGH, B.v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - ZfSch 2015, 717 Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 11 CS 18.460

    Anordnung des Sofortvollzugs - Entziehung der Fahrerlaubnis und Pflicht zur

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2018 - 11 CS 18.2351
    Vielmehr müssen Umstände hinzutreten, die diese Behauptung glaubhaft und nachvollziehbar erscheinen lassen (stRspr, vgl. nur BayVGH, B.v. 29.11.2018 - 11 CS 18.2228 - juris Rn. 15; B.v. 3.4.2018 - 11 CS 18.460 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 29.11.2018 - 11 CS 18.2228

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gutachten und Prognose

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2018 - 11 CS 18.2351
    Vielmehr müssen Umstände hinzutreten, die diese Behauptung glaubhaft und nachvollziehbar erscheinen lassen (stRspr, vgl. nur BayVGH, B.v. 29.11.2018 - 11 CS 18.2228 - juris Rn. 15; B.v. 3.4.2018 - 11 CS 18.460 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 11 ZB 17.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Einnahme von Amphetaminen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2018 - 11 CS 18.2351
    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber mindestens einmal sogenannte harte Drogen wie Amphetamin oder Metamphetamin konsumiert hat (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.1808

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Denn nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV entfällt bei der Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) die Fahreignung unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2018 - 11 CS 18.2351 - juris Rn. 10; B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936

    Anordung eines ärztlichen Gutachtens wegen Fahreignungszweifeln im Hinblick auf

    Die sog. verfahrensrechtliche Einjahresfrist beginnt grundsätzlich mit dem Tag, den der Betroffene als den Beginn der Alkohol- oder Betäubungsmittelabstinenz angegeben hat, oder von dem an, unabhängig von einem solchen Vorbringen, Anhaltspunkte für eine derartige Entwicklung vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.1019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 21; B.v. 5.12.2018 - 11 CS 18.2351 - juris Rn. 12; B.v. 29.11.2018 - 11 CS 18.2228 - juris Rn. 15 jeweils m.w.N.).

    Dazu gehört in der Regel der durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen einschließlich Labordiagnostik geführte Nachweis einer erfolgreichen Entwöhnungsbehandlung sowie eine einjährige Abstinenz (vgl. Nr. 8.4 der Anlage 4 und BayVGH, B.v. 5.12.2018 a.a.O.; B.v. 29.11.2018 a.a.O., zum Erfordernis eines Nachweises).

  • VG Regensburg, 03.08.2020 - RO 8 K 18.2086

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Amphetamin)

    Liegen solche Umstände nicht vor, ist die Widerspruchsbehörde nicht gehalten, der Frage nachzugehen, ob die Klägerin die Fahreignung wiedererlangt hat (vgl. BayVGH, B. v. 5.12.2018 - 11 CS 18.2351, BeckRS 2018, 32450 Rn. 12).

    Im konkreten Fall wurden keine besonderen Umstände, welche für die Drogenabstinenz sprechen, vorgebracht, sodass sich die Widerspruchsbehörde mit der verfahrensrechtlichen Einjahresfrist überhaupt nicht befassen hätte müssen (vgl. BayVGH, B. v. 5.12.2018 - 11 CS 18.2351, BeckRS 2018, 32450 Rn. 12).

  • VGH Bayern, 09.07.2019 - 11 CS 19.1066

    Wiedererlangung der Fahreignung nach Drogenkonsum

    Umstände, die diese Behauptung für einen ausreichend langen Zeitraum glaubhaft und nachvollziehbar erscheinen ließen (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2018 - 11 CS 18.2351 - juris Rn. 12 m.w.N.), sind weder hinreichend dargelegt noch sonst ersichtlich.
  • VGH Bayern, 21.01.2019 - 11 ZB 18.2066

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag hinsichtlich der Entziehung der

    Im Übrigen ist die Auffassung des Verwaltungsgerichts zutreffend, dass die Beklagte der Frage einer Wiedererlangung der Fahreignung nach Ablauf der verfahrensrechtlichen Einjahresfrist schon deshalb nicht nachgehen musste, weil der Kläger seine Abstinenz nicht substantiiert behauptet hat (zur Notwendigkeit einer solchen substantiierten Abstinenzbehauptung vgl. nur BayVGH, B.v. 5.12.2018 - 11 CS 18.2351 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 11 CS 19.2421

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums - Einstweiliger Rechtsschutz

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, genügt die bloße Behauptung der Drogenabstinenz jedoch regelmäßig nicht, sondern es müssen Umstände hinzutreten, die diese Behauptung glaubhaft und nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2018 - 11 CS 18.2351 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VG München, 17.02.2020 - M 26 S 19.6322

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums - einstweiliger

    Die Frage der Wiedererlangung der Fahreignung ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Entziehungsverfahren zu prüfen, wenn eine Wiedererlangung in zeitlicher Hinsicht bereits möglich ist (sog. "verfahrensrechtliche Einjahresfrist") und der Betreffende eine beachtliche Abstinenzbehauptung erhoben hat (BayVGH, B.v. 5.12.2018 - 11 CS 18.2351).
  • VG Augsburg, 18.09.2020 - Au 7 S 20.1496

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Amphetamin) - einstweiliger

    Gemäß § 11 Abs. 7 FeV unterbleibt die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens, wenn die Nichteignung des Betroffenen zur Überzeugung der Fahrerlaubnisbehörde feststeht (BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 Rn. 36; BayVGH, B.v. 5.12.2018 - 11 CS 18.2351 - juris Rn. 9).
  • VG Bayreuth, 15.06.2021 - B 1 S 21.618

    Entzug der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum zugegeben, eine Fahrt

    Die Frage der Wiedererlangung der Fahreignung ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Entziehungsverfahren zu prüfen, wenn eine Wiedererlangung in zeitlicher Hinsicht bereits möglich ist (sog. "verfahrensrechtliche Einjahresfrist") und der Betreffende eine beachtliche Abstinenzbehauptung erhoben hat (VG München, B.v.17.2.2020 - M 26 S 19.6322 - juris Rn. 22 unter Berufung auf BayVGH, B.v. 5.12.2018 - 11 CS 18.2351 - juris).
  • VG München, 20.01.2020 - M 26 K 19.4018

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

    Die Abstinenz ist allerdings substantiiert zu behaupten, d.h. es müssen Umstände hinzutreten, die diese Behauptung glaubhaft und nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2018 - 11 CS 18.2351 - juris Rn. 12).
  • VG Ansbach, 29.01.2021 - AN 10 S 20.02642

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Amphetamin) - einstweiliger

  • VG Bayreuth, 09.09.2021 - B 1 K 21.571

    Entziehung der Fahrerlaubnis, zurecht gefordertes MPU-Gutachten nicht vorgelegt,

  • VG Augsburg, 21.11.2019 - Au 7 S 19.1653

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund nachgewiesenen Drogenkonsums

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