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   VGH Bayern, 06.04.2020 - 11 CS 20.432   

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https://dejure.org/2020,11937
VGH Bayern, 06.04.2020 - 11 CS 20.432 (https://dejure.org/2020,11937)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.04.2020 - 11 CS 20.432 (https://dejure.org/2020,11937)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. April 2020 - 11 CS 20.432 (https://dejure.org/2020,11937)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 3 Abs. 1 S. 1; §§ 11 Abs. 8, 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. c; Nr. 8.1 und 8.2 der Anlage 4, 46 Abs. 1 S. 1
    Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

  • rewis.io

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung Trunkenheit - Nichtvorlage eines Gutachtens - dreimonatige Abstinenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 17.01.2020 - 11 B 19.1274

    Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2020 - 11 CS 20.432
    Hinsichtlich der Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge hat die Fahrerlaubnisbehörde - ohne dass ihr insoweit ein Ermessen zukommt - das Führen von Fahrzeugen oder Tieren zu untersagen, wenn sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet dafür erweist (vgl. BayVGH, U.v. 17.1.2020 - 11 B 19.1274 - BeckRS 2020, 211 Rn. 23; B.v. 31.1.2020 - 11 ZB 19.2322 - juris Rn. 14 f.).

    Obwohl nach Ansicht des Senats die gerichtliche Überprüfung der Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen nicht zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, sondern zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Gerichts vorzunehmen ist (vgl. BayVGH, U.v. 17.1.2020 a.a.O. Rn. 18 ff.), kann die Beschwerde diesbezüglich keinen Erfolg haben.

  • VGH Bayern, 18.01.2016 - 11 ZB 15.2025

    Rechtmäßige Anordnung des medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2020 - 11 CS 20.432
    Nach Beendigung des Missbrauchs besteht die Fahreignung gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV für alle Fahrerlaubnisklassen erst dann wieder, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, was durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris Rn. 13; B.v. 18.1.2016 - 11 ZB 15.2025 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 15.03.2019 - 11 CS 19.199

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Erreichen der Punktegrenze

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2020 - 11 CS 20.432
    Zum anderen ist, unabhängig davon, ob eine Verwirkung im Sicherheitsrecht überhaupt in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2019 - 11 CS 19.199 - juris Rn. 13 m.w.N.), hier nicht ersichtlich, dass der Antragsteller darauf hätte vertrauen können, dass ihm die Fahrerlaubnis wegen dieses Vorfalls nicht entzogen wird.
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2020 - 11 CS 20.432
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der Begutachtung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 19).
  • VGH Bayern, 31.01.2020 - 11 ZB 19.2322

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge - Berufungszulassung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2020 - 11 CS 20.432
    Hinsichtlich der Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge hat die Fahrerlaubnisbehörde - ohne dass ihr insoweit ein Ermessen zukommt - das Führen von Fahrzeugen oder Tieren zu untersagen, wenn sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet dafür erweist (vgl. BayVGH, U.v. 17.1.2020 - 11 B 19.1274 - BeckRS 2020, 211 Rn. 23; B.v. 31.1.2020 - 11 ZB 19.2322 - juris Rn. 14 f.).
  • VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 CS 15.1204

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Alkoholmissbrauch; Fragestellung; Wiedererlangung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2020 - 11 CS 20.432
    Nach Beendigung des Missbrauchs besteht die Fahreignung gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV für alle Fahrerlaubnisklassen erst dann wieder, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, was durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris Rn. 13; B.v. 18.1.2016 - 11 ZB 15.2025 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 25.06.2020 - 11 CS 20.791

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Es kann dahinstehen, ob eine Verwirkung im Rahmen sicherheitsrechtlicher Befugnisse, die nicht im Ermessen der Behörde stehen, überhaupt in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 11 CS 20.123 - juris Rn. 32; v. 6.4.2020 - 11 CS 20.432 - juris Rn. 11; v. 8.4.2020 - 11 ZB 19.2337 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 11 CS 21.1965

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachtens

    Erlangt der Betroffene seine Fahreignung erst nach Erlass des Entziehungsbescheides wieder, sieht das Gesetz eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis vor (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 21 m.w.N.; B.v. 6.4.2020 - 11 CS 20.432 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 08.03.2022 - 11 CS 22.166

    Entziehung der Fahrberechtigung im Inland nach Trunkenheitsfahrt mit einem

    Nach Beendigung des Missbrauchs besteht die Fahreignung gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV für alle Fahrerlaubnisklassen erst dann wieder, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, was durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.4.2020 - 11 CS 20.432 - juris Rn. 9; B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2743

    Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach Trunkenheitsfahrt mit einem

    Nach Beendigung des Missbrauchs besteht die Fahreignung gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV für alle Fahrerlaubnisklassen erst dann wieder, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, was durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.4.2020 - 11 CS 20.432 - juris Rn. 9; B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris Rn. 13).
  • VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 S 21.203

    Führen eines Fahrzeugs (Fahrrad) mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 8

    Der Antragsteller ist daher darauf zu verweisen, im Rahmen eines Antrags auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis seine Eignung zu belegen (BayVGH, B.v. 6.4.2020 - 11 CS 20.432 - juris Rn. 9 f.).
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