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   VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.1813   

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https://dejure.org/2022,36932
VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.1813 (https://dejure.org/2022,36932)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.11.2022 - 11 CS 22.1813 (https://dejure.org/2022,36932)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. November 2022 - 11 CS 22.1813 (https://dejure.org/2022,36932)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Fahrtenbuch, Geschwindigkeitsüberschreitung, Mitwirkungspflicht des Halters, Dauer der Maßnahme. DSGVO

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVZO § 31a; DSGVO Art. 6, 17
    Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 23 km/h - einstweiliger Rechtsschutz

  • IWW

    § 31a StVZO, Art. 6 DSGVO, Art. 17 DSGVO, EUV 2016/679 Art. 6, EUV 2016/679 Art. 17

  • rewis.io

    Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs, Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 23 km/h, Verwertbarkeit des Ergebnisses einer Geschwindigkeitsmessung, Zumutbarer Ermittlungsaufwand bei Schweigen auf Anhörungsschreiben, Zeitliche Bemessung der ...

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrtenbuchauflage - Bestreiten einer Ordnungswidrigkeit

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrtenbuch: Mitwirkungspflichten des Halters - Unbestimmte Dauer der Auflage

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage wegen Verkehrsverstößen verstößt nicht gegen DSGVO

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.1813
    Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31a Abs. 1 StVZO erfüllt, liegen der Erlass der Anordnung und die Bestimmung der Dauer im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde (BVerwG, U.v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 - BVerwGE 152, 180 Rn. 16) und müssen sich damit als verhältnismäßig erweisen.

    Zudem kann die Fahrtenbuchauflage ihren Zweck, künftig die Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten zu ermöglichen und dies zugleich den betroffenen Fahrern zur Verhinderung weiterer Zuwiderhandlungen im Vorfeld vor Augen zu führen (vgl. BVerwG, U.v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 - BVerwGE 152, 180 Rn. 19), nur erfüllen, wenn die ordnungsgemäße Führung kontrolliert werden kann.

    Wenn das Landratsamt eine Aufhebung der Verpflichtung nach neun Monaten in Aussicht gestellt hat, bewegt sich dies ersichtlich in dem Rahmen, den die Rechtsprechung für vergleichbare bzw. mit einem Punkt im Fahrerlaubnisregister bewertete Verstöße gebilligt hat (vgl. BVerwG, U.v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 - BVerwGE 152, 180 Rn. 20 ff.; OVG NW, B.v. 13.1.2016 - 8 A 1030/15 - NJW 2016, 968 = juris Rn. 15; VGH BW, B.v. 4.12.2013 - 10 S 1162/13 - DAR 2014, 103 = juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 11 CS 18.1240 - juris Rn. 19; B.v. 31.1.2022 - 11 CS 21.3019 - juris Rn. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.1813
    Insbesondere dürfen Geschwindigkeitsmessergebnisse, die mit amtlich zugelassenen Geräten in standardisierten Verfahren gewonnen werden, nach Abzug der Messtoleranz von Behörden und Gerichten im Regelfall ohne Weiteres zu Grunde gelegt werden, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder unsachgemäße Bedienung vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 11 CS 18.1240 - juris Rn. 13; VGH BW, B.v. 10.8.2015 - 10 S 278/15 - VRS 129 Nr. 13 = juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 20.12.2018, a.a.O. Rn. 4 ff.; OVG LSA, B.v. 2.2.2020, a.a.O. Rn. 8; NdsOVG, B.v. 23.9.2020 - 12 ME 130/20 - ZfSch 2021, 177 = juris Rn. 9).

    Bei einer derartigen Sachlage ist die zuständige Behörde folglich grundsätzlich nicht mehr gehalten, weitere aufwendige und zeitraubende Ermittlungsmaßnahmen vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 1.4.2019 - 11 CS 19.214 - juris Rn. 14; VGH BW, B.v. 10.8.2015 - 10 S 278/15 - VRS 129 Nr. 13 = juris Rn. 8; BVerwG, B.v. 1.3.1994 - 11 B 130.93 - VRS 88, 158 = juris Rn. 4).

    Dabei kommt es auf die besonderen Umstände des Einzelfalls, wie etwa die konkrete Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes, nicht an (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 = juris Rn. 9 f.; VGH BW, B.v. 10.8.2015 - 10 S 278/15 - VRS 129 Nr. 13 = juris Rn. 14).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2020 - 3 M 16/20

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches mit Anordnung der sofortigen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.1813
    Die Behörde, die die Auferlegung eines Fahrtenbuchs prüft, muss zwar ebenso wie das Verwaltungsgericht in einem sich anschließenden Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage alle (objektiven) Tatbestandsmerkmale der Bußgeld- bzw. Strafvorschrift selbstständig dahin prüfen, ob ein Verkehrsverstoß mit hinreichender Sicherheit feststeht (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2012 - 11 CS 11.2727 - juris Rn. 28; OVG NW, B.v. 20.12.2018 - 8 B 1018/18 - juris Rn. 4; OVG LSA, B.v. 2.2.2020 - 3 M 16/20 - DAR 2020, 647 = juris Rn. 8).

    Insbesondere dürfen Geschwindigkeitsmessergebnisse, die mit amtlich zugelassenen Geräten in standardisierten Verfahren gewonnen werden, nach Abzug der Messtoleranz von Behörden und Gerichten im Regelfall ohne Weiteres zu Grunde gelegt werden, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder unsachgemäße Bedienung vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 11 CS 18.1240 - juris Rn. 13; VGH BW, B.v. 10.8.2015 - 10 S 278/15 - VRS 129 Nr. 13 = juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 20.12.2018, a.a.O. Rn. 4 ff.; OVG LSA, B.v. 2.2.2020, a.a.O. Rn. 8; NdsOVG, B.v. 23.9.2020 - 12 ME 130/20 - ZfSch 2021, 177 = juris Rn. 9).

    Hierbei kann die Behörde auf die Bewertungen abstellen, die in den einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften mit der Ausgestaltung der Sanktionen sowie in § 40 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) i.V.m. Anlage 13 mit der Einordnung eines Delikts in das Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktsystem) zum Ausdruck gebracht worden sind (vgl. VGH BW, a.a.O.; OVG LSA, B.v. 2.2.2020 - 3 M 16/20 - DAR 2020, 647 = juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 15.10.2018 - 11 CS 18.1240

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.1813
    Insbesondere dürfen Geschwindigkeitsmessergebnisse, die mit amtlich zugelassenen Geräten in standardisierten Verfahren gewonnen werden, nach Abzug der Messtoleranz von Behörden und Gerichten im Regelfall ohne Weiteres zu Grunde gelegt werden, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder unsachgemäße Bedienung vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 11 CS 18.1240 - juris Rn. 13; VGH BW, B.v. 10.8.2015 - 10 S 278/15 - VRS 129 Nr. 13 = juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 20.12.2018, a.a.O. Rn. 4 ff.; OVG LSA, B.v. 2.2.2020, a.a.O. Rn. 8; NdsOVG, B.v. 23.9.2020 - 12 ME 130/20 - ZfSch 2021, 177 = juris Rn. 9).

    Wenn das Landratsamt eine Aufhebung der Verpflichtung nach neun Monaten in Aussicht gestellt hat, bewegt sich dies ersichtlich in dem Rahmen, den die Rechtsprechung für vergleichbare bzw. mit einem Punkt im Fahrerlaubnisregister bewertete Verstöße gebilligt hat (vgl. BVerwG, U.v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 - BVerwGE 152, 180 Rn. 20 ff.; OVG NW, B.v. 13.1.2016 - 8 A 1030/15 - NJW 2016, 968 = juris Rn. 15; VGH BW, B.v. 4.12.2013 - 10 S 1162/13 - DAR 2014, 103 = juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 11 CS 18.1240 - juris Rn. 19; B.v. 31.1.2022 - 11 CS 21.3019 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 ZB 22.895

    Fahrtenbuchauflage gegen Kfz-Händler und Dokumentationspflicht bei Probefahrten

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.1813
    Sie stellt eine der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dienende Maßnahme der Gefahrenabwehr dar, mit der dafür Sorge getragen werden soll, dass künftige Feststellungen eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich sind (vgl. BayVGH, B.v. 22.7.2022 - 11 ZB 22.895 - ZfSch 2022, 595 = juris Rn. 19; OVG NW, B.v. 11.11.2013 - 8 B 1129/13 - VRS 125, 243 = juris Rn. 12).

    Behörden und Gerichte haben ein berechtigtes Interesse daran, die ihnen im öffentlichen Interesse obliegenden Aufgaben zu erfüllen, zu denen die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten gehört (vgl. BayVGH, B.v. 22.7.2022 - 11 ZB 22.895 - ZfSch 2022, 595 = juris Rn. 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 8 B 1018/18

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsmessverfahren mit der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.1813
    Die Behörde, die die Auferlegung eines Fahrtenbuchs prüft, muss zwar ebenso wie das Verwaltungsgericht in einem sich anschließenden Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage alle (objektiven) Tatbestandsmerkmale der Bußgeld- bzw. Strafvorschrift selbstständig dahin prüfen, ob ein Verkehrsverstoß mit hinreichender Sicherheit feststeht (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2012 - 11 CS 11.2727 - juris Rn. 28; OVG NW, B.v. 20.12.2018 - 8 B 1018/18 - juris Rn. 4; OVG LSA, B.v. 2.2.2020 - 3 M 16/20 - DAR 2020, 647 = juris Rn. 8).

    Insbesondere dürfen Geschwindigkeitsmessergebnisse, die mit amtlich zugelassenen Geräten in standardisierten Verfahren gewonnen werden, nach Abzug der Messtoleranz von Behörden und Gerichten im Regelfall ohne Weiteres zu Grunde gelegt werden, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder unsachgemäße Bedienung vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 11 CS 18.1240 - juris Rn. 13; VGH BW, B.v. 10.8.2015 - 10 S 278/15 - VRS 129 Nr. 13 = juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 20.12.2018, a.a.O. Rn. 4 ff.; OVG LSA, B.v. 2.2.2020, a.a.O. Rn. 8; NdsOVG, B.v. 23.9.2020 - 12 ME 130/20 - ZfSch 2021, 177 = juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 01.04.2019 - 11 CS 19.214

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung des Führens eines Fahrtenbuchs

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.1813
    Bei einer derartigen Sachlage ist die zuständige Behörde folglich grundsätzlich nicht mehr gehalten, weitere aufwendige und zeitraubende Ermittlungsmaßnahmen vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 1.4.2019 - 11 CS 19.214 - juris Rn. 14; VGH BW, B.v. 10.8.2015 - 10 S 278/15 - VRS 129 Nr. 13 = juris Rn. 8; BVerwG, B.v. 1.3.1994 - 11 B 130.93 - VRS 88, 158 = juris Rn. 4).

    Allerdings muss die Bußgeldbehörde auch in solchen Fällen naheliegenden und mit wenig Aufwand durchführbaren Ansätzen zur Fahrerermittlung nachgehen und das Ergebnis ihrer Bemühungen dokumentieren (vgl. BayVGH, U.v. 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 - DAR 2016, 286 = juris Rn. 17; B.v. 1.4.2019 - 11 CS 19.214 - juris Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2019 - 12 ME 170/18

    Anhörungsbogen; Bußgeldverfahren; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.1813
    Unzureichende Mitwirkung des angehörten Fahrzeughalters hat jedoch insoweit Bedeutung für die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31a StVZO, als sie den Einwand abschneiden kann, die Feststellung des Fahrzeugführers wäre nach der Verkehrszuwiderhandlung möglich gewesen, wenn die Bußgeldbehörde weiter ermittelt hätte (vgl. BayVGH, B.v. 26.5.2020 - 11 ZB 20.546 - juris Rn. 17; NdsOVG, B.v. 14.1.2019 - 12 ME 170/18 - NJW 2019, 1013 = juris Rn. 17).

    Kommt er dem nicht nach, darf auch ein rechtmäßiges Verhalten im Bußgeldverfahren in einem nachfolgenden Verwaltungsverfahren zur Fahrtenbuchanordnung unter gefahrenabwehrrechtlichem Blickwinkel als Obliegenheitsverletzung gewürdigt werden, die den angemessenen Ermittlungsaufwand reduziert hat (vgl. NdsOVG, B.v. 14.1.2019 - 12 ME 170/18 - NJW 2019, 1013 = juris Rn. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.1984 - 10 S 447/84

    Fahrtenbuchauflage - Umfang der daraus resultierenden Verpflichtung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.1813
    Ihrer Pflicht, den Verwaltungsakt aus diesem Grunde unter Kontrolle zu halten, kann die Behörde demnach insbesondere dadurch genügen, dass sie in dem Bescheid in Aussicht stellt, die Notwenigkeit seiner Fortdauer nach einer bestimmten Zeit zu überprüfen (vgl. VGH BW, U.v. 3.5.1984 - 10 S 447/84 - VBlBW 1984, 318/319 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 27.7.1970 - VII B 19.70 - Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 6; ebenso OVG Bremen, U.v. 9.12.1975 - I BA 52/74 - DAR 1976, 53/55).
  • OVG Bremen, 09.09.1975 - I BA 52/74

    Rechtmäßigkeit der Auferlegung der Führung eines Fahrtenbuches; Unmöglichkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.1813
    Ihrer Pflicht, den Verwaltungsakt aus diesem Grunde unter Kontrolle zu halten, kann die Behörde demnach insbesondere dadurch genügen, dass sie in dem Bescheid in Aussicht stellt, die Notwenigkeit seiner Fortdauer nach einer bestimmten Zeit zu überprüfen (vgl. VGH BW, U.v. 3.5.1984 - 10 S 447/84 - VBlBW 1984, 318/319 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 27.7.1970 - VII B 19.70 - Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 6; ebenso OVG Bremen, U.v. 9.12.1975 - I BA 52/74 - DAR 1976, 53/55).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13

    Verlässlichkeit geeichter Geschwindigkeitsmessgeräte; Privilegierung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2020 - 8 A 4299/19

    Fahrtenbuchauflage, Mitwirkungsobliegenheit, Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung

  • VGH Bayern, 13.10.2022 - 11 CS 22.1897

    Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung - einstweiliger

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • VGH Bayern, 31.01.2022 - 11 CS 21.3019

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei erstmaliger Verletzung des Abstandsgebots

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - 8 A 1030/15

    Erlass einer Fahrtenbuchauflage von 12 Monaten bei erstmaligem Verkehrsverstoß;

  • BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61

    Grundgesetzverstoß und Widerspruch zu den Vorschriften über ein

  • BVerwG, 27.07.1970 - VII B 19.70

    Verpflichtung zur Führung von Fahrtenbüchern - Voraussetzungen der Anordnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2016 - 8 B 64/16

    Führen eines Fahrtenbuchs bei Unmöglichkeit der Feststellung eines

  • VG Regensburg, 17.04.2019 - RN 3 K 19.267

    Datenschutz-Grundverordnung steht einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen

  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 11 BV 15.1164

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

  • VGH Bayern, 09.01.2012 - 11 CS 11.2727

    Fahrtenbuchauflage

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2013 - 8 B 1129/13

    Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches bei fehlender Feststellung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2018 - 8 A 740/18

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs gegenüber einem Fahrzeughalter für auf

  • VGH Bayern, 23.06.2015 - 11 CS 15.950

    Fahrtenbuchauflage; Haltereigenschaft; Anhörung als Halter; Mitwirkungspflichten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2015 - 8 B 1465/14

    Fahrtenbuchauflage bei Firmenfahrzeug nach vorangegangener angemessener

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2020 - 12 ME 130/20

    Fahrtenbuchanordnung; Geschwindigkeitsmessgerät; Rohmessdaten

  • BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99

    Zum Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zur Rechtmäßigkeit einer

  • VGH Bayern, 26.05.2020 - 11 ZB 20.546

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches

  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2023 - 7 B 10360/23

    Führen eines Fahrtenbuchs; Preisgabe von persönlichen Daten an die Polizei- oder

    Dabei bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten im Ordnungswidrigkeitenverfahren - in dessen Rahmen die vorliegenden Ermittlungen vorgenommen wurden - in den sachlichen Anwendungsbereich der DSGVO fällt (zweifelnd: VG Regensburg, Urteil vom 17. April 2019 - RN 3 K 19.267 -, juris Rn. 25 ff.) oder sie hiervon gemäß Art. 2 Abs. 2 lit. b) DSGVO ausgenommen ist (ebenfalls offenlassend: BayVGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2022 - 11 ZB 22.895 -, juris Rn. 18 und vom 30. November 2022 - 11 CS 22.1813 -, juris Rn. 34).

    Gleiches gilt für das Führen eines Fahrzeugbuchs durch und die damit verbundene Datenerhebung durch den Fahrzeughalter (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30. November 2022 - 11 CS 22.1813 -, juris Rn. 34; ferner HambOVG, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 4 Bs 84/20 -, juris Rn. 19: Zulässigkeit nach Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 13 S 404/23

    Fahrtenbuchanordnung; fehlende Befristung; Selbstbindung durch Verwaltungspraxis

    Die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nach § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO ist in der Regel von vornherein zu befristen (Abgrenzung zu BayVGH, Beschluss vom 30.11.2022 - 11 CS 22.1813 - juris Rn. 32).

    Zur Begründung wurde unter anderem auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.11.2022 - 11 CS 22.1813 - juris Rn. 31 f. verwiesen.

    14 Der vom Regierungspräsidium unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 30.11.2022 - 11 CS 22.1813 - juris Rn. 31 f.) vertretenen Auffassung, dass es unter dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht geboten sei, die Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuchs bereits im Zeitpunkt der Anordnung zu befristen, sondern es im Regelfall genüge, wenn die Behörde in dem Bescheid in Aussicht stelle, die Notwendigkeit einer Fortdauer nach einer von vornherein bestimmten Zeit zu überprüfen, vermag der Senat nicht zu folgen.

  • VGH Bayern, 06.12.2022 - 11 ZB 22.1662

    Zumutbarer Ermittlungsaufwand bei Schweigen des Halters im Anhörungsschreiben

    Dazu gehört es insbesondere, dass er den bekannten oder auf einem vorgelegten Foto der Verkehrsüberwachungsanlage erkannten Fahrer, ggf. auch sich selbst, benennt oder zumindest den möglichen Täterkreis eingrenzt und die Täterfeststellung durch Nachfragen im Kreis der Nutzungsberechtigten fördert (vgl. OVG NW, B.v. 30.6.2015 - 8 B 1465/14 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 30.11.2022 - 11 CS 22.1813 - juris Rn. 20).

    Kommt er dem nicht nach, darf auch ein rechtmäßiges Verhalten im Bußgeldverfahren im nachfolgenden Verwaltungsverfahren zur Anordnung eines Fahrtenbuchs unter gefahrenabwehrrechtlichem Blickwinkel als Obliegenheitsverletzung gewürdigt werden, die den angemessenen Ermittlungsaufwand reduziert (vgl. NdsOVG, B.v. 14.1.2019 - 12 ME 170/18 - NJW 2019, 1013 = juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 30.11.2022 a.a.O.).

    Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage nach § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO setzt nicht voraus, dass der Halter seine Mitwirkungsobliegenheiten schuldhaft nicht erfüllt oder die Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers sonst zu vertreten hat (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2022 a.a.O. Rn. 18; B.v. 22.4.2008 - 11 ZB 07.3419 - juris Rn. 16; OVG LSA, B.v. 5.3.2021 - 3 M 224/20 - juris Rn. 22; OVG Hamburg, B.v. 1.12.2020 - 4 Bs 84/20 - DVBl 2021, 749 = juris Rn. 18; OVG NRW, B.v. 21.3.2016 - 8 B 64/16 - juris Rn. 13 f. jeweils m.w.N.).

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