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   ArbG Stuttgart, 09.07.2014 - 11 Ca 1767/14   

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https://dejure.org/2014,26739
ArbG Stuttgart, 09.07.2014 - 11 Ca 1767/14 (https://dejure.org/2014,26739)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 09.07.2014 - 11 Ca 1767/14 (https://dejure.org/2014,26739)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - 11 Ca 1767/14 (https://dejure.org/2014,26739)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Hausverbot nach beendetem Arbeitsverhältnis; Einschränkung bei marktbeherrschender Stellung des Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegen Verstoßes gegen Geschäftsinteressen des Arbeitgebers erteiltes Hausverbot nach beendetem Arbeitsverhältnis rechtmäßig

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 12 GG, Art 14 GG, Art 3 GG
    Hausverbot nach beendetem Arbeitsverhältnis - Einschränkung bei marktbeherrschender Stellung des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hausverbot nach beendetem Arbeitsverhältnis

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hausverbot nach beendetem Arbeitsverhältnis

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 115/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Hausverbot für Vorsitzenden der NPD in einem

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 09.07.2014 - 11 Ca 1767/14
    So ist in der Rechtsprechung des BGH eine Feststellungsklage lediglich vergangenheitsbezogen bei einem durch Fristablauf erledigten Hausverbot, welches nicht mehr beseitigt werden kann, anerkannt worden und zwar insbesondere unter dem Aspekt der Rehabilitierung (BGH 09.03.2012 -V ZR 115/11- Rnr: 28, juris "Wellnesshotel"; 30.10.2009 -X ZR 253/08- Rnr: 8 ff, juris "Stadionverbot").

    Anderes gilt für das Hausverbot vom 20.06.2012, welches ohnehin nicht mehr aufgehoben werden kann (BGH 09.03.2012, a.a.O.).

    Das schließt das Recht ein, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken zu erlauben und die Einhaltung dieser Zwecke mittels eines Hausverbots durchzusetzen (BGH 09.03.2012 -V ZR 115/11- Rnr: 8, juris "Wellnesshotel"; 20.01.2006 -V ZR 134/05- Rnr: 7, juris "Flughafenverbot", jeweils m.w.N.).

    Die Abwägung führt dazu, dass ein den Vertrag vereitelndes Hausverbot der Rechtfertigung durch besonders gewichtige Sachgründe bedarf (BGH 09.03.2012 -V ZR 115/11- Rnr: 10, 14, juris "Wellnesshotel"; ohne Einschränkung bei vertraglichen Bindungen offenbar: BGH 30.10.2009 -V ZR 253/08- Rnr: 11, 14, juris "Stadionverbot").

    Hier liegt die Annahme besonders nahe, es sei unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall jedem der Zutritt gestattet, der sich im Rahmen des üblichen Verhaltens bewegt (BGH 09.03.2012 -V ZR 115/11- Rnr: 22, 23, juris "Wellnesshotel"; 03.11.1993 -IIX ZR 106/93- Rnr: 12, juris "Taschenkontrolle"; 20.01.2006 -V ZR 134/05- Rn: 8, 9, juris "Flughafenverbot").

  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 253/08

    Bundesweites Stadionverbot bestätigt

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 09.07.2014 - 11 Ca 1767/14
    Die Abwägung führt dazu, dass ein den Vertrag vereitelndes Hausverbot der Rechtfertigung durch besonders gewichtige Sachgründe bedarf (BGH 09.03.2012 -V ZR 115/11- Rnr: 10, 14, juris "Wellnesshotel"; ohne Einschränkung bei vertraglichen Bindungen offenbar: BGH 30.10.2009 -V ZR 253/08- Rnr: 11, 14, juris "Stadionverbot").

    Auf die Frage der Strafbarkeit des Verhaltens und das Ausmaß der Schuld kommt es nicht entscheidend an (BGH 30.10.2009 -V ZR 253/08- Rn: 21 ff, juris "Stadionverbot" zur Einstellung eines Ermittlungsverfahrens, welches auf einem Anfangsverdacht wegen Landfriedensbruchs beruhte).

  • BGH, 20.01.2006 - V ZR 134/05

    Flughafenverbot für Abschiebungsgegnerin rechtmäßig

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 09.07.2014 - 11 Ca 1767/14
    Das schließt das Recht ein, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken zu erlauben und die Einhaltung dieser Zwecke mittels eines Hausverbots durchzusetzen (BGH 09.03.2012 -V ZR 115/11- Rnr: 8, juris "Wellnesshotel"; 20.01.2006 -V ZR 134/05- Rnr: 7, juris "Flughafenverbot", jeweils m.w.N.).

    Hier liegt die Annahme besonders nahe, es sei unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall jedem der Zutritt gestattet, der sich im Rahmen des üblichen Verhaltens bewegt (BGH 09.03.2012 -V ZR 115/11- Rnr: 22, 23, juris "Wellnesshotel"; 03.11.1993 -IIX ZR 106/93- Rnr: 12, juris "Taschenkontrolle"; 20.01.2006 -V ZR 134/05- Rn: 8, 9, juris "Flughafenverbot").

  • BGH, 15.01.2013 - XI ZR 22/12

    Ordentliche Kündigungsrecht der privaten Banken

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 09.07.2014 - 11 Ca 1767/14
    Eine Bindung der Beklagten in diesem Sinne fände ihre Rechtfertigung in der mittelbaren Einflussnahme auf die Vertragsbeziehungen zwischen dem Kläger und anderen Arbeitgebern (zur Auswirkung von (sozialen) Machtverhältnissen auf das Verhältnis einzelner Privatrechtsobjekte zueinander für den Gleichheitssatz: BGH 15.01.2013 -XI ZR 22/12- Rn: 26 ff, juris "Kündigung eines Bankvertrages").
  • LAG Düsseldorf, 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13

    Hausverbot für dreibeinigen Hund im Büro

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 09.07.2014 - 11 Ca 1767/14
    In der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung spielen Streitigkeiten um die Wirksamkeit eines Hausverbots eine untergeordnete Rolle oder betreffen Sonderfälle (LAG Düsseldorf 24.03.2014 -9 Sa 1207/13- juris: Hausverbot für einen Hund).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2015 - 6 Sa 30/15

    Außerordentliche Kündigung - Weigerung, den Betrieb zu verlassen - Hausverbot -

    Allerdings unterliegt die Ausübung des Hausrechts Beschränkungen, wenn der Inhaber zur Gestattung des Aufenthalts vertraglich verpflichtet ist (vgl. BGH 09. März 2012 - V ZR 115/11 - Rn. 10, ArbG Stuttgart 09. Juli 2014 - 11 Ca 1767/14 - Rn. 47, jeweils zitiert nach juris).
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