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   VGH Bayern, 06.10.2005 - 11 CS 05.1505   

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https://dejure.org/2005,2143
VGH Bayern, 06.10.2005 - 11 CS 05.1505 (https://dejure.org/2005,2143)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.10.2005 - 11 CS 05.1505 (https://dejure.org/2005,2143)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - 11 CS 05.1505 (https://dejure.org/2005,2143)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer durch einen anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis im Inland durch eine deutsche Behörde; Möglichkeiten der Dokumentation der Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis in einem Führerschein in Deutschland; ...

  • archive.org
  • Judicialis

    Richtlinie 91/439/EWG Art. 8; ; Richtlinie 91/439/EWG Anhang Ia; ; StVG § 3 Abs. 1 Satz 2; ; StVG § 3 Abs. 2 Satz 3; ; FeV § 47 Abs. 1; ; FeV § 47 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Fahrerlaubnisse - Ablieferung, Vorlage oder Umtausch ausländischer EU-Führerscheine nach Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Aberkennung einer EU-ausländischen Fahrerlaubnis

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausländischer Führerschein wird nicht ersatzlos eingezogen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 09.06.2005 - 11 CS 05.478

    anlassloser Verwaltungsakt; vorsorgliche Untersagung, von einer ausländischen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2005 - 11 CS 05.1505
    Auf den Umstand, dass ein solcher Verwaltungsakt nicht für sofort vollziehbar erklärt werden müsste, weil er unter den Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist (vgl. BayVGH vom 9.6.2005 Az. 11 CS 05.478), wird hingewiesen.
  • VGH Bayern, 11.09.2006 - 11 CS 06.2418
    II. Diejenigen Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen, über die noch nicht im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Oktober 2005 (Az. 11 CS 05.1505) entschieden wurde, fallen je zur Hälfte dem Antragsteller und dem Antragsgegner zu Last.

    Das Verfahren war daher entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen; der angefochtene Beschluss ist entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO i.V.m. § 173 VwGO wirkungslos geworden, soweit diese Entscheidung nicht bereits durch den rechtskräftigen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Oktober 2005 (Az. 11 CS 05.1505) abgeändert worden ist.

    Der Streitwert für das vorliegende, am 6. Oktober 2005 von der Sache 11 CS 05.1505 abgetrennte Beschwerde verfahren war in Höhe des Unterschieds zwischen dem Streitwert von 500,- EUR, der für den am 6. Oktober 2005 bereits entschiedenen Verfahrensteil festgesetzt wurde, und dem für die Zeit vor der Abtrennung maßgeblichen Streitwert von 2.500,- EUR zu veranschlagen.

  • OVG Saarland, 30.03.2006 - 1 W 2/06

    Aberkennung einer EU-ausländischen Fahrerlaubnis

    zu alledem ausführlich Bay.VGH, Beschluss vom 6.10.2005 - 11 CS 05.1505 -, Juris; in diesem Sinne auch Ludovisy, DAR 2006, 9 ff. (14).

    so auch Bay. VGH, Beschluss vom 6.10.2005, a.a.O..

  • OVG Thüringen, 27.04.2007 - 2 EO 485/06
    Die Anordnung, den tschechischen Führerschein zum Zwecke der Eintragung der Aberkennung des Rechts, von der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, bei der Antragsgegnerin vorzulegen, findet ihre Rechtsgrundlage in § 3 Abs. 2 Satz 3 StVG, § 47 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 FeV, deren Voraussetzzungen erfüllt sind (zur verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung von § 47 FeV vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 11 CS 05.1505 -).

    Sofern der Vermerk im Feld 13 eingetragen wird, ist für jeden mit der Überwachung des Straßenverkehrs betrauten Amtsträger innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der EU-Führerscheinrichtlinien, dem die durch das Gemeinschaftsrecht vorgegebene Funktion dieses Feldes als bekannt unterstellt werden muss, ersichtlich, dass es sich insoweit um eine Angabe handelt, die nur für die Verwaltung des Führerscheins in dem Mitgliedstaat, der diese Eintragung vorgenommen hat, nicht aber darüber hinaus von Bedeutung ist (vgl. hierzu insgesamt BayVGH, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 11 CS 05.1505 -).

  • VG Stuttgart, 19.01.2006 - 10 K 3261/05

    Berücksichtigung eines EU-Führerscheins im Verfahren des vorläufigen

    29 Ob allerdings das Urteil des Europäischen Gerichtshofs diese Folgerung auch für den hier gegebenen Sachverhalt trägt, bei dem es nicht im eigentlichen Sinne um die vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage geht, ob die von einem Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat von vornherein "ungültig" ist, sondern darum, unter welchen Voraussetzungen diese von dem für den Betroffenen aufgrund von dessen ständigem Wohnsitz zuständigen Mitgliedstaat, der sie als "gültig" ansieht, entzogen werden darf bzw. muss, ist in der Rechtsprechung umstritten und kann im vorliegenden Eilverfahren nicht hinreichend geklärt werden (vgl. einerseits OVG Koblenz, Beschluss vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG - VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.09.2005 - 11 K 1167/05 - VG Neustadt, Beschluss vom 04.07.2005 - 3 L 1031/05.NW - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.11.2004 - Ss 16/04 (42/04); andererseits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 - und Beschlüsse vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - sowie vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.07.2005 - 4 K 755/05; VG München, Beschluss vom 13.01.2005 - M 6b S 04.5543 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 - AG Kassel, Urteil vom 19.07.2005, NZV 2005, 601; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 - OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 - 16 B 736/05 - differenzierend BayVGH, Beschluss vom 06.10.2005 - 11 CS 05.1505 - s. auch VG München, Vorlagebeschluss vom 04.05.2005 - M 6a K 04.1 -).

    Es muss im Interesse der Verkehrssicherheit gewährleistet sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber nicht durch Vorlage des Führerscheins den Anschein erwecken kann, zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt zu sein (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - a.A. BayVGH, Beschluss vom 06.10.2005 - 11 CS 05.1505 -).

  • VGH Hessen, 16.12.2005 - 2 TG 2511/05

    EU-Führerschein; Anerkennung im Inland; Alkoholproblematik

    Zwar hat der Antragsteller in seiner Führerscheinangelegenheit bereits eine durch verwaltungsgerichtlichen Beschluss vom 5. August 2005 erlassene einstweilige Anordnung erwirkt; diese betrifft aber nur - statt der vom Antragsgegner geforderten "Ablieferung" bzw. "Übersendung" - die "Herausgabe" des tschechischen Führerscheins an den Antragsteller, nachdem in diesem ein Sperrvermerk des Inhalts angebracht ist, das von ihm innerhalb Deutschlands kein Gebrauch gemacht werden darf (vgl. hierzu Beschluss des VGH München vom 6. Oktober 2005 - 11 CS 05.1505 -, JURIS).
  • VG Münster, 26.06.2006 - 10 L 361/06

    Missbräuchlicher Führerscheintourismus

    vgl. dazu VGH München, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 11 CS 05/1505 - in: DAR 2006, 38 (42 f.); VGH Kassel, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 TG 2511/05 -, in: DAR 2006, 345 (346).
  • VG Düsseldorf, 23.01.2007 - 6 L 2493/06
    Denn der Betroffene verfügt weiterhin über das Recht, den Führerschein außerhalb von Deutschland zu gebrauchen, so auch BayVGH, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 11 CS 05.1505, juris.

    Das OVG NRW hat die demgegenüber weniger in die Rechte des Betroffenen eingreifende Anordnung, den ausländischen Führerschein innerhalb einer bestimmten Frist zur Eintragung der Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, nach § 3 Abs. 2 Satz 2 StVG i.V.m. § 47 Abs. 2 FeV für rechtmäßig gehalten, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2006 - 16 B 1494/06; vgl. zu den Möglichkeiten, die Aberkennung des Rechts auf einer EU-Fahrerlaubnis zu dokumentieren, BayVGH, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 11 CS 05.1505, juris.

  • VG Mainz, 01.02.2006 - 3 L 24/06

    Keine ersatzlose Ablieferung des Führerscheins bei Aberkennung einer

    Aberkennt eine deutsche Behörde dem Inhaber einer Fahrerlaubnis, die durch einen anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, das Recht, von dieser Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, so kann der Betroffene nicht verpflichtet werden, den ausländischen Führerschein ersatzlos abzuliefern (im Anschluss an VGH München, Beschluss vom 06. Oktober 2005 - 11 CS 05.1505 - in DAR 2006, 38).

    Die Kammer folgt insoweit der vom Antragsteller in Bezug genommenen Entscheidung des VGH München vom 06. Oktober 2005 - 11 CS 05.1505 - (in DAR 06, 38 ff.).

  • VG Freiburg, 01.06.2006 - 1 K 752/06

    Ausländische Fahrerlaubnis; Anerkennung; Entziehung; Rechtsmissbrauch;

    Aus Art. 1 Abs. 3 der EU-Führerscheinrichtlinie ergibt sich vielmehr, dass es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt ist, auf einem ausländischen Führerschein, den ein in seinem Hoheitsgebiet dauerhaft wohnhafter Inhaber vorlegt, die zur Verwaltung unerlässlichen Angaben einzutragen (Der Bay.VGH, DAR 2006, 38 hat  es in einem ähnlichen Fall offenbar als europarechtlich unbedenklich angesehen, als milderes Mittel statt der ersatzlosen Ablieferung des Führerscheins einen solchen Eintrag auf dem EU-Kartenführerschein vorzunehmen; siehe dazu Ludovisy, DAR 2006, 9 [14]).
  • VG Regensburg, 14.11.2011 - RN 8 K 10.1855

    Umtausch eines gefälschten Drittstaatenführerscheins in einen EU-Führerschein;

    Nachdem die Klägerin nicht berechtigt ist, auf der Grundlage ihres ungarischen Führerscheins entsprechende Kraftfahrzeuge im Bundesgebiet zu führen, war die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 3 Abs. 2 StVG, § 47 Abs. 2 und Abs. 3 FeV auch berechtigt, in Zi. 2 des gegenständlichen Bescheides die Vorlage des ungarischen Führerscheins zum Eintrag eines Sperrvermerks zu fordern (vgl. hierzu BayVGH vom 6.10.2005 Az. 11 CS 05.1505 - Juris).
  • BVerwG, 09.04.2009 - 3 B 114.08

    Ansprüche auf Anerkennung einer in der Tschechischen Republik erteilten

  • VG Düsseldorf, 15.03.2007 - 6 K 3754/06
  • BVerwG, 09.04.2009 - 3 B 126.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem Verfahren um die

  • VGH Bayern, 16.01.2008 - 11 ZB 06.3136

    Entziehung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; keine Nichtigkeit eines solchen

  • VG Augsburg, 03.07.2008 - Au 3 S 08.780

    Aberkennung; Gebrauchmachen von ausländischer Fahrerlaubnis; wiederholte

  • VG Saarlouis, 02.04.2008 - 10 K 53/07

    Aberkennung des Gebrauchsrechts einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland;

  • VG Sigmaringen, 13.02.2008 - 5 K 416/06

    Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen;

  • VGH Hessen, 25.01.2006 - 2 TG 2768/05
  • VG München, 22.12.2009 - M 1 S 09.5288

    Aberkennung des Rechts von einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

  • VG Augsburg, 30.03.2009 - Au 7 K 08.1277

    Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis;

  • VG Augsburg, 02.04.2008 - Au 3 S 08.287

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland

  • VG Düsseldorf, 05.02.2007 - 6 L 83/07

    Zum Kraft-Treten der 3. FS-Richtlinie und zur Ablieferungspflicht des

  • VG Ansbach, 17.07.2006 - AN 10 S 06.02158

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 20.10.2005 - 11 CS 05.2088
  • VG Augsburg, 14.05.2008 - Au 3 S 08.495

    Tschechischer Führerschein; medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten;

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