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   FG Münster, 12.11.2004 - 11 K 2330/03 E   

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https://dejure.org/2004,9827
FG Münster, 12.11.2004 - 11 K 2330/03 E (https://dejure.org/2004,9827)
FG Münster, Entscheidung vom 12.11.2004 - 11 K 2330/03 E (https://dejure.org/2004,9827)
FG Münster, Entscheidung vom 12. November 2004 - 11 K 2330/03 E (https://dejure.org/2004,9827)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Französisch-deutscher Grenzgänger mit Einkünften von einem Knappschaftskrankenhaus hat keinen Anspruch auf Freistellung deutscher Arbeitseinkünfte

  • datenbank.nwb.de

    Grenzgängerbesteuerung: - Französisch-deutscher Grenzgänger mit Einkünften von einem Knappschaftskrankenhaus hat keinen Anspruch auf Freistellung deutscher Arbeitseinkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besteuerungsrecht für die in einem Knappschaftskrankenhaus als Krankenpfleger erzielten Einkünfte aus Gehältern eines in Frankreich ansässigen deutschen Grenzgängers nach Deutschland; Bundesknappschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts; Zielsetzung des Art. 14 ...

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 252
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.04.2004 - I B 196/03

    DBA-FRA - Tätigkeit für deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunksender

    Auszug aus FG Münster, 12.11.2004 - 11 K 2330/03
    Eine Tätigkeit "in der Verwaltung" im Sinne des Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich liegt daher dann vor, wenn der Beschäftigte im Zusammenhang mit den der juristischen Person des öffentlichen Rechts übertragenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben tätig wird (FG Baden-Würtemberg, Urteil vom 02.10.2003 - 10 K 309/98, EFG 2004, 122, bestätigt durch BFH, Beschluss vom 07.04.2004 - I B 196/03, BFH/NV 2004, 1377; vgl. auch Kramer in: Debutin/Wassermeyer, DBA Frankreich Art. 14 Rn. 1).

    Auch eine bei einem öffentlich-rechtlichen Rundfunksender beschäftigte Redaktionsassistentin ist "in der Verwaltung" tätig, sofern sie ihre Dienste nicht im Bereich Werbung erbringt, sondern im Rahmen des dem Sender obliegenden Aufgabenbereichs der Gestaltung und Erbringung von Programmbeiträgen innerhalb des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlich strukturierten Rundfunks (BFH, Beschluss vom 07.04.2004 - I B 196/03, BFH/NV 2004, 1377).

  • BFH, 05.09.2001 - I R 88/00

    Einkünfte eines Grenzgängers nach DBAFra; öffentliche Kassen

    Auszug aus FG Münster, 12.11.2004 - 11 K 2330/03
    So ist nach der Rechtsprechung des BFH z.B. eine Angestellte einer Ersatzkrankenkasse "in der Verwaltung" i.S.d. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 DBA-Frankreich tätig, denn sie verrichtet ihre Dienste im Rahmen des der Ersatzkasse obliegenden Aufgabenbereichs innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung und damit eines der öffentlichen Hand zugeordneten Verwaltungsbereichs (Urteil vom 05.09.2001 - I R 88/00, BFH/NV 2002, 623).

    Die Zuweisung des Besteuerungsrechts aufgrund eines DBA vermag somit nicht dazu zu führen, dass der Steuerpflichtige in seinem Wohnsitzstaat lediglich in einem der beschränkten Steuerpflicht ähnlichem Umfang zur Einkommensteuer herangezogen wird (vgl. BFH, Urteil vom 05.09.2001 - I R 88/00, BFH/NV 2002, 623 m.w.N.).

  • FG Baden-Württemberg, 02.10.2003 - 10 K 309/98

    Besteuerung der Tätigkeit einer in Frankreich wohnenden, für eine deutsche

    Auszug aus FG Münster, 12.11.2004 - 11 K 2330/03
    Eine Tätigkeit "in der Verwaltung" im Sinne des Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich liegt daher dann vor, wenn der Beschäftigte im Zusammenhang mit den der juristischen Person des öffentlichen Rechts übertragenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben tätig wird (FG Baden-Würtemberg, Urteil vom 02.10.2003 - 10 K 309/98, EFG 2004, 122, bestätigt durch BFH, Beschluss vom 07.04.2004 - I B 196/03, BFH/NV 2004, 1377; vgl. auch Kramer in: Debutin/Wassermeyer, DBA Frankreich Art. 14 Rn. 1).
  • OLG Hamm, 13.01.1994 - 4 U 207/93
    Auszug aus FG Münster, 12.11.2004 - 11 K 2330/03
    Zweck dieser Vorschrift ist es, private Anbieter vor unnötiger Konkurrenz der Krankenkassen im Bereich der Gesundheitsvorsorge zu schützen (OLG Hamm, Urteil vom 13.01.1994 - 4 U 207/93, juris).
  • BFH, 11.07.2012 - I R 76/11

    Keine Freistellungsbescheinigung für eine in einem evangelischen Kindergarten als

    Dies spricht dafür, dass Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich allein an die öffentlich-rechtliche Rechtsform des Dienstherrn anknüpft und alle Aufwendungen für Arbeitnehmer oder Personen mit arbeitnehmerähnlicher Einbindung in die Verwaltung --verstanden als Tätigkeit innerhalb eines der öffentlichen Hand (im weiteren Sinne) zuordenbaren Verwaltungsbereichs bzw. im Zusammenhang mit übertragenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben-- erfassen will (Senatsbeschluss vom 7. April 2004 I B 196/03, BFH/NV 2004, 1377; s.a. Senatsurteil in BFH/NV 2002, 623; FG Münster, Urteil vom 12. November 2004  11 K 2330/03 E, EFG 2005, 252; Kramer in Debatin/Wassermeyer, a.a.O., Frankreich Art. 14 Rz 11; Rupp in Gosch/Kroppen/ Grotherr, a.a.O., Art. 14 DBA-Frankreich Rz 6; Kessler/Sinz/ Achilles-Pujol, DBA-Kommentar Deutschland/Frankreich, 2007, Art. 14 Anm. A.).
  • FG Baden-Württemberg, 26.06.2007 - 1 K 421/04

    Anfechtungsklage gegen Widerruf einer Freistellungsbescheinigung;

    Der Bundesfinanzhofs hat für die Anwendung des Art. 14 Abs. 1 DBA daher Dienstleistungen im Rahmen eines der öffentlichen Hand zuordenbaren Verwaltungsbereichs gefordert (vgl. BFH-Urteile vom 17. Dezember 1997 I R 60-61/97 u.a., BStBl II 1999, 13 , BFHE 185, 376; vom 5. September 2001 I R 88/00, BFH/NV 2002, 623 ; BFH-Beschluss vom 7. April 2004 I B 196/03, BFH/NV 2004, 26; vgl. auch FG Münster, Urteil vom 12. November 2004 11 K 2330/03E, EFG 2005, 252 ).
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