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   FG Düsseldorf, 15.11.2012 - 11 K 234/11 E   

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https://dejure.org/2012,40231
FG Düsseldorf, 15.11.2012 - 11 K 234/11 E (https://dejure.org/2012,40231)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.2012 - 11 K 234/11 E (https://dejure.org/2012,40231)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 2012 - 11 K 234/11 E (https://dejure.org/2012,40231)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Einordnung einer Beteiligung an einer "Working Interest" an amerikanischen Erdöl- und Erdgasvorkommen als eine nur dem Progressionsvorbehalt unterliegende und ansonsten nach Art. 7 Abs. 1 DBA-USA 1989 steuerfreie gewerbliche Tätigkeit

  • Betriebs-Berater

    Steuerfreiheit von in den USA erzielten Einkünften aus sog. "Working Interests"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung durch sog. Working Interests an amerikanischen Erdöl- und Erdgasvorkommen als im Inland steuerbare und steuerpflichtige Einkünfte aus Dividenden in der Gestalt von Genussrechten nach Art. 10 Abs. 4 S. 1 DBA USA 1989 i.V.m. § 20 Absatz 1 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beteiligung durch sog. Working Interests an amerikanischen Erdöl- und Erdgasvorkommen als im Inland steuerbare und steuerpflichtige Einkünfte aus Dividenden in der Gestalt von Genussrechten nach Art. 10 Abs. 4 S. 1 DBA USA 1989 i.V.m. § 20 Absatz 1 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Steuerfreiheit von in den USA erzielten Einkünften aus sog. Working Interests

Papierfundstellen

  • BB 2013, 85
  • EFG 2013, 295
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.11.2013 - VIII R 20/11

    Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Veräußerung von Genussrechten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.11.2012 - 11 K 234/11
    Eine Beteiligung am Liquidationserlös (sogenanntes qualifiziertes Genussrecht; hierzu näher Finanzgericht - FG - München, Urteil vom 29.03.2011 12 K 3991/09, Revision eingelegt [Aktenzeichen des BFH: VIII R 20/11] ) ist nicht zwingend.

    Die Revision wird nach § 115 Absatz 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen (vergleiche das unter dem Az. VIII R 20/11 beim BFH geführte Revisionsverfahren gegen das oben genannte Urteil des Finanzgerichts München vom 29.03.2011).

  • BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91

    Ausgestaltung von Genußscheinrechten - Beseitigung des Grundkapitals durch

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.11.2012 - 11 K 234/11
    Trotz dieses formal schuldrechtlichen Charakters kann das Genussrecht nicht nur obligationsähnlich, sondern auch aktienähnlich ausgestaltet sein; die mit der Aktie verbundenen, auf der Mitgliedschaft beruhenden Mitverwaltungsrechte gewährt es jedoch nicht (vergleiche zur Begriffsbildung schon Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 05.10.1992 II ZR 172/91, BGHZ 119, 305 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • FG München, 29.03.2011 - 12 K 3991/09

    Sämtliche Erträge aus einem als sonstige Kapitalforderung einzuordnenden

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.11.2012 - 11 K 234/11
    Eine Beteiligung am Liquidationserlös (sogenanntes qualifiziertes Genussrecht; hierzu näher Finanzgericht - FG - München, Urteil vom 29.03.2011 12 K 3991/09, Revision eingelegt [Aktenzeichen des BFH: VIII R 20/11] ) ist nicht zwingend.
  • FG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - II 587/95

    Nichtvorliegen einer Mitunternehmerschaft im Fall der typisch stillen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.11.2012 - 11 K 234/11
    Wegen dieser stärker auf das hingegebene Kapital bezogenen Anlageform scheidet entgegen der Ansicht des Beklagten die Annahme einer typisch stillen Gesellschaft aus (vergleiche zu einer solchen Fallgestaltung Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 25.11.1999, II 587/95, Juris).
  • FG Schleswig-Holstein, 16.02.2017 - 4 K 56/15

    Einkommensteuerliche Qualifikation von Beteiligungen an Erdöl- und

    stellten nach den Grundsätzen des Urteils des Finanzgerichts Düsseldorf vom 15.11.2012 11 K 234/11 E (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2013, 295) keine im Inland steuerfreien gewerblichen Einkünfte nach Art. 7 Abs. 1 DBA USA dar, sondern steuerpflichtige Dividendeneinkünfte nach Art. 10 Abs. 5 Satz 1 und Abs. 1 DBA USA i.V.m. § 20 Abs. 1 EStG, da die Beteiligung als Genussrecht anzusehen sei.

    Der dem Urteil des FG Düsseldorf vom 15.11.2012 11 K 234/11 E (EFG 2013, 295) zu Grunde liegenden Sachverhalt sei mit dem Streitfall vergleichbar, da auch dort nicht lediglich Anteile an den Rechten, sondern auch an den Förderanlagen und an den geförderten Rohstoffen erworben worden seien und das Risiko bestanden habe, das eingesetzte Kapital vollständig zu verlieren.

    Der in dem vom Beklagten angeführten Urteil des FG Düsseldorf vom 15. November 2012 11 K 234/11 E (EFG 2013, 295) zu Grunde gelegte Sachverhalt sei hinsichtlich der Ausführungen zum sog. Working Interest nicht auf den Streitfall anzuwenden, da die Beteiligung in diesem Sachverhalt nicht mit den vom Kläger erworbenen Beteiligungen vergleichbar sei.

    Es sei zudem nicht ersichtlich, aus welchen Gründen das Urteil des FG Düsseldorf vom 15. November 2012 11 K 234/11 E (EFG 2013, 295) nicht auf den Streitfall anwendbar sein sollte.

    Das Genussrecht begründet keine mitgliedschaftlichen Rechte, sondern erschöpft sich in einem geldwerten Anspruch (FG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2012 11 K 234/11 E, EFG 2013, 295; Merkt in Schmidt/Lutter, Aktiengesetz Kommentar, 3. Aufl., § 221 Rz. 45, m.w.N.), der bei einem qualifizierten Genussrecht auch in einer Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös bestehen kann.

  • FG Düsseldorf, 20.08.2013 - 6 K 4183/11

    Steuerbefreiung gemäß § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG für Einnahmen aus Redeemable

    Trotz des formal schuldrechtlichen Charakters kann das Genussrecht nicht nur obligationsähnlich, sondern auch aktienähnlich ausgestaltet sein (BGH-Urteil vom 5.10.1992 II ZR 172/91, BGHZ 119, 305; FG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2012 11 K 234/11 E, EFG 2013, 295).
  • LG Hamburg, 17.01.2017 - 327 O 249/16

    Schadensersatz aufgrund einer Kapitalanlage in Gestalt von Beteiligungen an

    Dies entspricht beispielsweise dem Verständnis des Finanzgerichts Düsseldorf in der Entscheidung vom 15.11.2012, Az. 11 K 234/11 E. Danach ist ein Working Interest eine Beteiligung an geförderten Bodenschätzen und Förderanlagen und bezieht sich nicht auf einen Gesellschaftsanteil.
  • LG Hamburg, 21.07.2016 - 327 O 319/15

    Delikthaftung: Rückerstattungen von Zahlungen für Anteile an Förderrechten

    Dies entspricht dem Verständnis des FG Düsseldorf, dessen Entscheidung vom 15.11.2012, Az. 11 K 234/11 E, der Kläger selbst zitiert und die er in seinem Fall für einschlägig hält.
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