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   VG Stuttgart, 17.09.2010 - 11 K 2968/10   

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VG Stuttgart, 17.09.2010 - 11 K 2968/10 (https://dejure.org/2010,9467)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 17.09.2010 - 11 K 2968/10 (https://dejure.org/2010,9467)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 17. September 2010 - 11 K 2968/10 (https://dejure.org/2010,9467)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sofortvollzugsanordnung der Ausweisung eines Unterstützers der PKK erfordert einen besonderen Gefahrenverdacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung eines Ausländers; Anforderungen an die Feststellung einer schädlichen Unterstützungshandlung i.S.d. § 54 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 54a Abs. 1, AufenthG § 54a Abs. 2, AufenthG § 54 Nr. 5, AufenthG § 54 Nr. 5a, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 19 Abs. 4
    Ausweisung, Sofortvollzug, vorläufiger Rechtsschutz, Verhältnismäßigkeit, PKK, terroristische Vereinigung, Unterstützung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung - Ausweisung; Sofortvollzug; Terrorismus; Unterstützen; PKK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sofortige Vollziehung einer Ausweisung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2007 - 18 B 2067/06

    Ausweisungsverfügung gegen "Islam-Prediger" darf vorläufig nicht vollzogen werden

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.09.2010 - 11 K 2968/10
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es angesichts der schwerwiegenden Folgen der Ausweisung bereits im Eilverfahren hinreichend belastbarer Feststellungen bedarf und auf die Zuordnung von Fakten zu einzelnen Merkmalen der Befugnisnorm auch in einem summarischen Verfahren nicht verzichtet werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.06.2005 - 2 BvR 485/05 - NJW 2005, 3275; VGH München, Beschl. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 - a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2067/06 - InfAuslR 2007, 349).

    Es fehlt an einer Benennung der vom Antragsteller bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens konkret ausgehenden Gefahr (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2067/06 - a.a.O.).

    Eine aktuelle Gefährdung wird gerade nicht aufgezeigt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2067/06 - a.a.O.).

    Sie wäre mit rechtstaatlichen Anforderungen nicht vereinbar und würde die Möglichkeit eröffnen, Ausländer ohne jeden Nachweis einer Tathandlung des Landes zu verweisen und damit vollendete Tatsachen zu schaffen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.06.2005 - 2 BvR 485/05 - a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2067/06 - a.a.O.).

  • BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.09.2010 - 11 K 2968/10
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es angesichts der schwerwiegenden Folgen der Ausweisung bereits im Eilverfahren hinreichend belastbarer Feststellungen bedarf und auf die Zuordnung von Fakten zu einzelnen Merkmalen der Befugnisnorm auch in einem summarischen Verfahren nicht verzichtet werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.06.2005 - 2 BvR 485/05 - NJW 2005, 3275; VGH München, Beschl. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 - a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2067/06 - InfAuslR 2007, 349).

    Sie wäre mit rechtstaatlichen Anforderungen nicht vereinbar und würde die Möglichkeit eröffnen, Ausländer ohne jeden Nachweis einer Tathandlung des Landes zu verweisen und damit vollendete Tatsachen zu schaffen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.06.2005 - 2 BvR 485/05 - a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2067/06 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.10.2005 - 24 CS 05.1716

    Ausweisung bei zweifelhafter Zugehörigkeit zur Gruppe "Ansar al-Islam";

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.09.2010 - 11 K 2968/10
    Der allgemeine Verdacht einer Beeinträchtigung erheblicher Belange der Bundesrepublik genügt nicht, um eine solche Anordnung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.07.1973 - 1 BvR 23/73 - BVerfGE 35, 382; VGH München, Beschl. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 - NVwZ 2006, 227; Beschl. v. 11.02.2004 - 10 CS 03.3009 - InfAuslR 2004, 244 und Beschl. vom 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 - juris -).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es angesichts der schwerwiegenden Folgen der Ausweisung bereits im Eilverfahren hinreichend belastbarer Feststellungen bedarf und auf die Zuordnung von Fakten zu einzelnen Merkmalen der Befugnisnorm auch in einem summarischen Verfahren nicht verzichtet werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.06.2005 - 2 BvR 485/05 - NJW 2005, 3275; VGH München, Beschl. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 - a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2067/06 - InfAuslR 2007, 349).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.09.2010 - 11 K 2968/10
    Deshalb ist die sofortige Vollziehung der Ausweisung eines Ausländers unter Beachtung seiner Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG nur ausnahmsweise zulässig und bedarf mit Rücksicht auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eines besonderen, über die Voraussetzungen für die Ausweisung selbst hinausgehenden öffentlichen Interesses; es muss die begründete Besorgnis bestehen, dass die von dem Ausländer ausgehende, mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr sich schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens über die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung realisieren wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - NVwZ 1996, 58 und Beschluss vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946; VGH Mannheim, Beschl. v. 13.03.1997 - 13 S 1132/96 - VBlBW 1997, 390).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.09.2010 - 11 K 2968/10
    Im Übrigen muss die eine Unterstützung der PKK bezweckende Zielrichtung des Handelns für den Antragsteller erkennbar und ihm deshalb zurechenbar sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.2005 - 1 C 26/03 - BVerwGE 123, 114).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.09.2010 - 11 K 2968/10
    Deshalb ist die sofortige Vollziehung der Ausweisung eines Ausländers unter Beachtung seiner Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG nur ausnahmsweise zulässig und bedarf mit Rücksicht auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eines besonderen, über die Voraussetzungen für die Ausweisung selbst hinausgehenden öffentlichen Interesses; es muss die begründete Besorgnis bestehen, dass die von dem Ausländer ausgehende, mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr sich schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens über die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung realisieren wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - NVwZ 1996, 58 und Beschluss vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946; VGH Mannheim, Beschl. v. 13.03.1997 - 13 S 1132/96 - VBlBW 1997, 390).
  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175

    Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.09.2010 - 11 K 2968/10
    Der allgemeine Verdacht einer Beeinträchtigung erheblicher Belange der Bundesrepublik genügt nicht, um eine solche Anordnung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.07.1973 - 1 BvR 23/73 - BVerfGE 35, 382; VGH München, Beschl. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 - NVwZ 2006, 227; Beschl. v. 11.02.2004 - 10 CS 03.3009 - InfAuslR 2004, 244 und Beschl. vom 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 - juris -).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.09.2010 - 11 K 2968/10
    Deshalb ist die sofortige Vollziehung der Ausweisung eines Ausländers unter Beachtung seiner Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG nur ausnahmsweise zulässig und bedarf mit Rücksicht auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eines besonderen, über die Voraussetzungen für die Ausweisung selbst hinausgehenden öffentlichen Interesses; es muss die begründete Besorgnis bestehen, dass die von dem Ausländer ausgehende, mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr sich schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens über die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung realisieren wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - NVwZ 1996, 58 und Beschluss vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946; VGH Mannheim, Beschl. v. 13.03.1997 - 13 S 1132/96 - VBlBW 1997, 390).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.09.2010 - 11 K 2968/10
    Der allgemeine Verdacht einer Beeinträchtigung erheblicher Belange der Bundesrepublik genügt nicht, um eine solche Anordnung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.07.1973 - 1 BvR 23/73 - BVerfGE 35, 382; VGH München, Beschl. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 - NVwZ 2006, 227; Beschl. v. 11.02.2004 - 10 CS 03.3009 - InfAuslR 2004, 244 und Beschl. vom 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 - juris -).
  • VGH Bayern, 11.02.2004 - 10 CS 03.3009

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Rechtfertigung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.09.2010 - 11 K 2968/10
    Der allgemeine Verdacht einer Beeinträchtigung erheblicher Belange der Bundesrepublik genügt nicht, um eine solche Anordnung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.07.1973 - 1 BvR 23/73 - BVerfGE 35, 382; VGH München, Beschl. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 - NVwZ 2006, 227; Beschl. v. 11.02.2004 - 10 CS 03.3009 - InfAuslR 2004, 244 und Beschl. vom 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 - juris -).
  • VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2967/10

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit wegen

    Mit Beschluss vom 17.09.2010 - 11 K 2968/10 - hat das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage des Klägers gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 19.07.2010 wieder hergestellt.
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