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   VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05   

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VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05 (https://dejure.org/2005,8586)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28.09.2005 - 11 K 3156/05 (https://dejure.org/2005,8586)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28. September 2005 - 11 K 3156/05 (https://dejure.org/2005,8586)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Reisepaß und Personalausweis; Beschränkung der Geltungsbereiche; Gefährdung erheblicher Belange der BRD durch Teilnahme eines Hooligans an einem Auslandsspiel seiner Clubmannschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Ausreiseverbot für VFB-Fans bestätigt

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1017
  • NVwZ 2006, 1206 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1995 - 1 S 3530/94

    Beschränkung des räumlichen Geltungsbereichs eines Reisepasses - Berücksichtigung

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05
    Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen für die Feststellung einer solchen Gefährdung ''bestimmte Tatsachen'' sprechen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfGE a.a.O; BVerwG, Urt. v. 29.08.1968, DÖV 1969, 74ff.; VGH Ba.-Wü., Beschluss v. 18.05.1994, DVBl. 1995, 360 und v. 07.06.1995, VBlBW 1996, 71 sowie zuletzt Urt. v. 26.11.1997 - 1 S 1095/96 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 17.09.1998, Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).

    Sprechen bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem Passinhaber bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, so rechtfertigt dies als Vorsorgemaßnahme gegenüber einer solchen Gefahr die räumliche Beschränkung des Reisepasses (vgl. VGH Ba.-Wü., Beschluss v. 07.06.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.08.1968 - I C 67.67

    Gefährdung der inneren oder der äußeren Sicherheit oder sonstiger erheblicher

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05
    Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen für die Feststellung einer solchen Gefährdung ''bestimmte Tatsachen'' sprechen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfGE a.a.O; BVerwG, Urt. v. 29.08.1968, DÖV 1969, 74ff.; VGH Ba.-Wü., Beschluss v. 18.05.1994, DVBl. 1995, 360 und v. 07.06.1995, VBlBW 1996, 71 sowie zuletzt Urt. v. 26.11.1997 - 1 S 1095/96 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 17.09.1998, Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).

    Als eine Gefährdung erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschlands im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG können unter besonderen Umständen auch Handlungen gewertet werden, die geeignet sind, dem internationalen Ansehen Deutschlands zu schaden (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 29.08.1968, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00

    Passbeschränkung und Personalausweisbeschränkung gegenüber einem Hooligan

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05
    Die Frage, ob und mit welchem Gewicht durch die Anwesenheit eines deutschen Staatsangehörigen in einem anderen Land Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet werden, unterliegt uneingeschränkt der richterlichen Überprüfung (hierzu und zum Nachfolgenden, VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 14. Juni 2000 - 1 S 1271/00 - DVBl 2000, 1630 = NJW 2000, 3658 = DÖV 2000, 1011).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05
    Nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden wären diese Belange bei einer Anwesenheit des Antragstellers in Slowenien während des Fußballspiels des VfB Stuttgart gegen den NK Domzale - sowie in den Zeiten vor und nach dieser Partie - im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG gefährdet (vgl. hierzu auch BVerfG, Urt. v. 16.01.1957, BVerfGE 6, 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1994 - 1 S 667/94

    Paßversagung/Ausreiseverbot wegen rechtsextremistischer Betätigung

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05
    Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen für die Feststellung einer solchen Gefährdung ''bestimmte Tatsachen'' sprechen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfGE a.a.O; BVerwG, Urt. v. 29.08.1968, DÖV 1969, 74ff.; VGH Ba.-Wü., Beschluss v. 18.05.1994, DVBl. 1995, 360 und v. 07.06.1995, VBlBW 1996, 71 sowie zuletzt Urt. v. 26.11.1997 - 1 S 1095/96 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 17.09.1998, Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).
  • VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3167/05

    Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Geltungsbereichs für den Reisepass und

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05
    Daran dürfte sich auch nichts durch den Umstand ändern, dass unter den Anhängern einer Club-Mannschaft - anders als bei den Fans der National-Mannschaft - ohne weiteres auch ausländische Staatsangehörige vertreten sein dürften (vgl. den, einen italienischen Staatsangehörigen betreffenden Parallelfall 11 K 3167/05).
  • VG Schleswig, 23.04.2004 - 1 A 219/02
    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05
    In der Rechtsprechung geklärt ist, dass dies jedenfalls für Fußballspiele der deutschen Nationalmannschaft und in Folge für Ausschreitungen "deutscher Fans" zu gelten hat (VGH, Beschl. v. 14.06.2000, a.a.O.; VG Schleswig, Urt. v. 23.04.2001 - 1 A 219/02 - , zit. nach ).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05
    Wäre ein solches besonderes Interesse nicht zu erkennen, so wäre der Wegfall der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs nicht gerechtfertigt und diese Wirkung müsste allein deshalb entsprechend dem Grundsatz des § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO vom Gericht wiederhergestellt werden (vgl. eingehend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.03.1997 - 13 S 1132/96 - mit zahlreichen w. N.).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

    Sie schließen sich daher nicht aus, sondern sind, je nachdem welchen Gefahren begegnet werden soll, jeweils für sich oder gleichzeitig nebeneinander anwendbar (so im Ergebnis jeweils auch für Meldeauflagen gegen sog. Hooligans VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Juni 2000 - 1 S 1271/00 - DVBl 2000, 1630; VG Stuttgart, Beschluss vom 28. September 2005 - 11 K 3156/05 - NJW 2006, 1017; vgl. ferner die übereinstimmende Auffassung von Bundesregierung und Bundesrat in BTDrucks 14/2888 vom 13. März 2000, S. 2 und 4; a.A.: Rachor, in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl. 2007, Abschnitt F Rn. 833 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2018 - 11 LC 177/17

    Heranziehung eines Passinhabers zu einer passbeschränkenden Maßnahme wegen

    So kann beispielsweise eine auf die Generalklausel gestützte Meldeauflage, je nachdem, welcher Gefahr mit ihr begegnet werden soll, entweder isoliert oder gleichzeitig neben einer passrechtlichen Beschränkung angeordnet werden (BVerwG, Urt. v. 25.7.2007 - 6 C 39/06 -, a.a.O., juris, Rn. 29; VGH Mannheim, Beschl. v. 14.6.2000 - 1 S 1271/00 - DVBl. 2000, 1630, juris, Rn. 19; VG Stuttgart, Beschl. v. 28.9.2005 - 11 K 3156/05 - NJW 2006, 1017, juris, Rn. 20; vgl. auch die Stellungnahme des Bundesrates, BT-Drucks. 14/2888 v. 13.3.2000, S. 2 und die Gegenäußerung der Bundesregierung, S. 4;für einen Vorrang von passrechtlichen Beschränkungen gegenüber Meldeauflagen demgegenüber Rachor, in: Lisken/Denninger, a.a.O., Kap. E, Rn. 769).
  • LG Frankfurt/Main, 25.09.2019 - 4 O 219/19

    Fußball-Hooligan darf Ausreise zu Fußballspiel im Ausland untersagt werden.

    Dies gilt nicht nur bei Spielen der deutschen Nationalmannschaft, sondern auch, wenn es sich um ein Fußballspiel einer deutschen Club-Mannschaft im Ausland handelt (VG Stuttgart, NJW 2006, Seite 1017).
  • VG Bremen, 06.04.2006 - 4 K 2684/04

    Passbeschränkung und Meldeauflage wegen Zugehörigkeit zur Hooliganszene

    Die hierdurch bewirkte Schädigung deutschen Ansehens ist besonders intensiv, weil man sich an die Misshandlung des französischen Polizisten Nivel 1998 noch immer erinnert (vgl. OVG Bremen, Beschl. vom 28.06.2000, Az. 1 B 240/00, NordÖR 2001, 107; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 14.06.2000, Az. 1 S 1271/00, DVBl. 2000, 1630, 1631; VG Schleswig, Urt. vom 23.04.2004, Az. 1 A 219/02, juris; VG Stuttgart, Beschl. vom 28.09.2005, Az. 11 K 3156/05, juris; VG Münster, Urt. vom 28.10.2005, Az. 1 K 5676/03, juris; Breucker, NJW 2004, 1631, 1632, Nolte, NVwZ 2001, 147, 150; Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, Rn. F 712).

    Das Gericht lässt dabei offen, ob solche Meldeauflagen auf die polizeiliche Generalklausel gestützt werden können oder ob deren Anwendungsbereich durch die §§ 7, 8 PassG verdrängt wird (vgl. zum Streitstand VGH Baden-Württemberg vom 14.06.2000; VG Hannover, Urt. vom 15.08.2005, Az. 10 A 3807/05, SpuRt 2005, 258; VG Stuttgart, Beschl. vom 28.09.2005, Az. 11 K 3156/05, juris; Breucker, NJW 2004, 1631, 1632; Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, Rn. F 720 f.).

  • VG Karlsruhe, 09.06.2006 - 4 K 1482/05

    Polizeiliche Meldeauflage für gewaltbereiten Fußballfan

    Gab es dabei wohl zunächst eine gewisse Trennung zur gewaltbereiten Hooligan-Szene, so fand mit der Zeit jedoch ein "Stühlerücken" statt und aus einigen "Ultras" wurden "Hools", ja sogar ganze Gruppierungen wechselten die Seiten, wie z.B. die "Brigade Nassau" (Frankfurt) oder die "Chaoten" aus München (vgl. VG Stuttgart, B. v. 28.09.2005 - 11 K 3156/05 -, NJW 2006, 1017).
  • VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1293/09

    Zur Untersagung der Ausreise eines Deutschen in das Ausland wegen Gefährdung

    Zwar hat die Rechtsprechung - gerade auch die der Kammer (vgl. Beschl. v. 28.09.2005 - 11 K 3156/05 - NJW 2006, 1017) für Ausschreitungen deutscher Fußball-"Hooligans" anlässlich von internationalen Fußballspielen im Ausland eine solche mögliche Schädigung des internationalen Ansehens Deutschlands angenommen.
  • VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1296/09

    Untersagung der Ausreise in das Ausland

    Zwar hat die Rechtsprechung - gerade auch die der Kammer (vgl. Beschl. v. 28.09.2005 - 11 K 3156/05 - NJW 2006, 1017) für Ausschreitungen deutscher Fußball-"Hooligans" anlässlich von internationalen Fußballspielen im Ausland eine solche mögliche Schädigung des internationalen Ansehens Deutschlands angenommen.
  • VG Stuttgart, 31.03.2009 - 11 K 1182/09

    Rechtswidrigkeit eines Ausreiseverbots für deutsche Demonstrationsteilnehmerin

    Für die Auflage, sich zu bestimmten Zeiten bei einer deutschen Polizeidienststelle zu melden, kann sich aus der polizeilichen Generalklausel in den §§ 1 und 3 PolG die rechtliche Grundlage ergeben und für die Androhung des unmittelbaren Zwangs könnte dies aus den §§ 18 ff. LVwVfG folgen (vgl. dazu schon VG Stuttgart, Beschluss vom 28.09.2005, - 11 K 3156/05 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.06.2000, - 1 S 1271/00 - vgl. auch die Entscheidungen zum G8-Gipfel in Genau 2001: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.12.2004, - 1 S 2218/03 - sowie BVerwG, Urteil vom 25.07.2007, - 6 C 39/06 -, sämtlich in ).
  • VG Gelsenkirchen, 03.05.2023 - 17 L 615/23

    Meldeauflage; Anwendungsvorrang passrechtlicher Vorschriften vor der

    vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - 6 C 39/06 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. März 2006 - 1 B 704 - , juris; VGH Baden-Württember, Beschluss vom 14. Juni 2020 - 1 S 1271/00 -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 28. September 2005 - 11 K 3156/05 -, juris; Möstl/Kugelmann, Polizei- und ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen, Kommentar, § 8 PolG, Rdnr. 43 ff.
  • VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1297/09

    Untersagung der Ausreise aus dem Bundesgebiet

    Zwar hat die Rechtsprechung - gerade auch die der Kammer (Beschl. v. 28.09.2005 - 11 K 3156/05 -, NJW 2006, 1017) für Ausschreitungen deutscher Fußball-"Hooligans" anlässlich von internationalen Fußballspielen im Ausland eine solche mögliche Schädigung des internationalen Ansehens Deutschlands angenommen und dies auch, wenn es sich um Anhänger deutscher Fussball-Clubs mit ausländischer (im dortigen Fall: italienischer) Staatsangehörigkeit handelte.
  • VG Karlsruhe, 09.06.2006 - 4 K 1482/06
  • VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3162/05

    Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Geltungsbereichs für den Reisepass und

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