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   FG Baden-Württemberg, 25.03.2015 - 11 K 448/11   

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https://dejure.org/2015,61920
FG Baden-Württemberg, 25.03.2015 - 11 K 448/11 (https://dejure.org/2015,61920)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.03.2015 - 11 K 448/11 (https://dejure.org/2015,61920)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. März 2015 - 11 K 448/11 (https://dejure.org/2015,61920)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 12 Abs 2 ErbStG 1997, § 11 BewG 1991, § 10 Abs 5 Nr 3 ErbStG 1997, § 10 Abs 6 S 1 ErbStG 1997
    Keine Berücksichtigung von Wertveränderungen nach dem Bewertungsstichtag bei börsennotierten Wertpapieren - Abzugsfähigkeit vergeblicher Rechtsverfolgungskosten zur Erlangung des Nachlasses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Bemessung der Höhe der Erbschaftsteuer auf den Erwerb von Todes wegen

  • datenbank.nwb.de

    Erbschaftsteuerliche Maßgeblichkeit des Kurswertes von Börsenpapieren am Todestag des Erblassers - Abzugsfähigkeit vergeblicher Rechtsverfolgungskosten zur Erlangung des Nachlasses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.09.1999 - II B 130/97

    ErbStG; Stichtagswert

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.03.2015 - 11 K 448/11
    Das gilt auch für den Fall, in dem der oder die Erben über den zu bewertenden Gegenstand zunächst faktisch oder rechtlich nicht verfügen können (vgl. den Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 22. September 1999 II B 130/97, BFH/NV 2000, 320 sowie das Urteil des Hessischen Finanzgerichts -FG- vom 3. April 2007 1 K 1809/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2007, 1534).
  • FG Hessen, 03.04.2007 - 1 K 1809/04

    Ausschlagung der Vorerbschaft - Erbschaftsteuerrechtliche Bewertung von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.03.2015 - 11 K 448/11
    Das gilt auch für den Fall, in dem der oder die Erben über den zu bewertenden Gegenstand zunächst faktisch oder rechtlich nicht verfügen können (vgl. den Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 22. September 1999 II B 130/97, BFH/NV 2000, 320 sowie das Urteil des Hessischen Finanzgerichts -FG- vom 3. April 2007 1 K 1809/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2007, 1534).
  • BFH, 06.11.2019 - II R 29/16

    Vergebliche Prozesskosten können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 25.03.2015 - 11 K 448/11 aufgehoben.
  • FG Düsseldorf, 25.01.2017 - 4 K 509/16

    Voraussetzungen für eine erbschaftsteuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten als

    Der Senat vermag nicht der insoweit abweichenden Auffassung des FG Nürnberg in seinem Urteil vom 18. März 1999 IV 184/98 (EFG 1999, 661; ähnlich FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. März 2015 11 K 448/11, Revision von dem BFH zugelassen II R 29/16) zu folgen (kritisch zu dieser Auffassung auch Schuck in Viskorf/Knobel/Schuck/Wälzholz, ErbStG, 4. Aufl., § 10 Randnr. 101).

    Der Senat hat die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO im Hinblick auf die Urteile des FG Nürnberg in EFG 1999, 661 und des FG Baden-Württemberg vom 25. März 2015 11 K 448/11 zugelassen.

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