Rechtsprechung
VG Stuttgart, 14.11.2008 - 11 K 5885/07 |
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 14.11.2008 - 11 K 5885/07
- VG Stuttgart, 14.11.2008 - 11 K 1626/08
- VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 10 S 794/09
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 10 S 794/09
Erledigung des Verfahrens durch nachbessernde Änderung eines Bescheides durch die …
Auf die Berufung der Beklagten werden die Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. November 2008 - 11 K 5885/07 und 11 K 1626/08 - geändert.Im Verfahren Az. 11 K 5885/07 (Berufungsverfahren des Senats Az. 10 S 794/09) hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass sich der Bescheid der Beklagten vom 04.10.2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheids des Landratsamtes ... vom 15.11.2006 erledigt und die Beklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen habe.
1.1 Im Ergebnis zu Recht ist das Verwaltungsgericht im Verfahren Az. 11 K 5885/07 davon ausgegangen, dass sich der Rechtsstreit bis zu der mündlichen Verhandlung am 14.11.2008 in der Hauptsache erledigt hat.
21 Entgegen der vom Verwaltungsgericht im Verfahren Az. 11 K 5885/07 vertretenen Auffassung ist es auch nicht statthaft, ohne jegliche Reaktion der Klägerin von einer Erledigungserklärung oder einer Umstellung des Antrags auf Feststellung dahingehend auszugehen, dass sich die angefochtenen Bescheide vom 04.10.2004 bzw. 07.11.2007 erledigt haben.