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   FG Münster, 28.10.2005 - 11 K 6266/02 E   

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https://dejure.org/2005,16199
FG Münster, 28.10.2005 - 11 K 6266/02 E (https://dejure.org/2005,16199)
FG Münster, Entscheidung vom 28.10.2005 - 11 K 6266/02 E (https://dejure.org/2005,16199)
FG Münster, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - 11 K 6266/02 E (https://dejure.org/2005,16199)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 2 Satz 3
    Dienstwagen; geldwerter Vorteil

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkünfteermittlung - Dienstwagen; geldwerter Vorteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zufluss geldwerter Vorteile für die Nutzung eines Firmenwagens für private Zwecke und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Private Nutzung von Firmenwagen vor der Haustüre

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 174
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.05.1999 - VI B 258/98

    Private Nutzung betrieblicher Kfz; Anscheinsbeweis

    Auszug aus FG Münster, 28.10.2005 - 11 K 6266/02
    Zuvor ist im Rahmen der Beweiswürdigung zu prüfen, ob nicht aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung nach den Regeln des Anscheinsbeweises davon ausgegangen werden kann, dass der Dienstwagen auch privat genutzt wurde (vgl. BFH, Beschluss vom 14.05.1999 - VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330).
  • FG Niedersachsen, 25.11.2004 - 11 K 459/03

    Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Zwecken als geldwerter

    Auszug aus FG Münster, 28.10.2005 - 11 K 6266/02
    Ihre Anwendung setzt die vorherige Feststellung voraus, dass eine private Nutzung tatsächlich stattgefunden hat (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 25. November 2004 - 11 K 459/03, EFG 2005, 428 m.w.N.).
  • FG Münster, 29.11.2006 - 12 K 3156/04

    Private Nutzung von Firmenfahrzeugen durch Arbeitnehmer als ein der Lohnsteuer

    Die Urteile des niedersächsischen Finanzgerichts vom 25.11.2003 1 K 191/02 (a. a. O.), des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 08.09.2004 13 K 80/02 (a. a. O.) und des Finanzgerichts Münster vom 28.10.2005 11 K 6266/02 E (EFG 2006, 174) stehen der Beurteilung des Streitfalles insofern nicht entgegen, als in jenen Fällen nicht festgestellt war, ob eine private Nutzung tatsächlich stattgefunden hatte.

    Die Urteile des niedersächsischen Finanzgerichts vom 25.11.2003 1 K 191/02 (a. a. O.), des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 08.09.2004 13 K 80/02 (a. a. O.) und des Finanzgerichts Münster vom 28.10.2005 11 K 6266/02 E (EFG 2006, 174) stehen der Beurteilung des Streitfalles insofern nicht entgegen, als in jenen Fällen nicht festgestellt war, ob eine private Nutzung tatsächlich stattgefunden hatte.

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