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   FG Niedersachsen, 04.07.2017 - 11 K 74/17   

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https://dejure.org/2017,48954
FG Niedersachsen, 04.07.2017 - 11 K 74/17 (https://dejure.org/2017,48954)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.07.2017 - 11 K 74/17 (https://dejure.org/2017,48954)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 11 K 74/17 (https://dejure.org/2017,48954)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 19.03.2013 - XI R 45/10

    Zur Umsatzsteuerfreiheit der von einem Altenwohnheim erbrachten Leistungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.07.2017 - 11 K 74/17
    § 4 Nr. 16 UStG bezwecke auch die Entlastung der selbst zahlenden Privatpatienten von der Umsatzsteuer (BFH, Urteil vom 19. März 2013 XI R 45/10, BFH/NV 2013, 1348).

    Soweit die Klägerin darauf hinweist, dass Altenheime steuerbefreite Leistungen erbrächten mit vergleichbarem Inhalt, so bezieht sie sich offensichtlich auf die Regelung in § 4 Nr. 16 Buchst. d UStG in der vor 2009 geltenden Fassung (vgl. dazu auch BFH, Urteil vom 19. März 2013 XI R 45/10, BFH/NV 2013, 1348 = Juris Rdnr. 32).

  • BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.07.2017 - 11 K 74/17
    Obwohl die Betreuungsleistungen und die Vermietung in unterschiedlichen Verträgen geregelt seien, bildeten sie umsatzsteuerlich ein Leistungsbündel aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers (So BFH, Urteil vom 8. Juni 2011 XI R 22/09, BFH/NV 2011, 1804).

    Diese Bewertung ist zwischen den Beteiligten unstreitig und wird auch vom Gericht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BFH geteilt (vgl. dazu auch BFH, Urteil vom 8. Juni 2011 XI R 22/09, BFH/NV 2011 1804 = Juris Rdnr. 31).

  • BFH, 04.05.2011 - XI R 35/10

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Leistungen an Mitglieder einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.07.2017 - 11 K 74/17
    Es lägen somit zwei getrennt zu beurteilende Hauptleistungen vor (Hinweis auf Nds. FG, Urteil vom 19. August 2010 16 K 259/09; BFH, Urteil vom 4. Mai 2011 XI R 35/10, BStBl. II 2011, 836).

    Zur Überzeugung des Gerichts ist die Konstellation im Streitfall damit bei Gesamtbetrachtung vergleichbar mit der, die dem Urteil des BFH vom 4. Mai 2011 XI R 35/10, BStBl. II 2011, 836, 838 zugrunde gelegen hat.

  • BFH, 09.03.2017 - V R 39/16

    Umsatzsteuerfreiheit von Eingliederungsleistungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.07.2017 - 11 K 74/17
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Kosten im konkreten Fall tatsächlich übernommen worden sind, sondern es reicht aus, dass sie übernehmbar sind (BFH, Urteil vom 9. März 2017 V R 39/16, Juris Rdnr. 14 m. w. N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 7 K 7107/13

    Umsatzsteuer 2009 und 2010

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.07.2017 - 11 K 74/17
    Die Anwendung dieser Vorschrift ist durch die Neufassung des § 4 Nr. 16 UStG ab dem 1. Januar 2009 nicht von vornherein ausgeschlossen, weil mit ihr die normativen Vorgaben des EU-Rechts nicht vollständig umgesetzt worden sind (vgl. dazu FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Juni 2016 7 K 7107/13, EFG 2016, 2093 = Juris Rdnr. 38).
  • BFH, 18.08.2015 - V R 13/14

    Umsatzsteuerfreie Pflegeleistungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.07.2017 - 11 K 74/17
    Für die Einordnung der Leistungen unter § 4 Nr. 16 UStG sei es unerheblich, ob tatsächlich eine vertragliche Vereinbarung mit den Pflegekassen bestehe (BFH, Urteil vom 18. August 2015 V R 13/14, BFH/NV 2015, 1784).
  • BFH, 08.08.2013 - V R 8/12

    Voraussetzungen einer Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.07.2017 - 11 K 74/17
    Eine Steuerbefreiung durch die Möglichkeit einer Berufung direkt auf Art. 132 Abs. 1 Buchst g MwStSystRL ohne Anerkennung wäre selbst richtlinienwidrig (BFH, Urteil vom 8. August 2013 V R 8/12, BFH/NV 2014, 119 = Juris Rdnr. 41 ff.) und scheidet deshalb auch in Streitfall aus.
  • FG Niedersachsen, 19.08.2010 - 16 K 259/09

    Steuerbarkeit von Umsätzen aus der Vermietung möblierter Räume oder Gebäude bzgl.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.07.2017 - 11 K 74/17
    Es lägen somit zwei getrennt zu beurteilende Hauptleistungen vor (Hinweis auf Nds. FG, Urteil vom 19. August 2010 16 K 259/09; BFH, Urteil vom 4. Mai 2011 XI R 35/10, BStBl. II 2011, 836).
  • BFH, 10.02.2010 - XI R 49/07

    Garantiezusage eines Autoverkäufers als steuerpflichtige sonstige Leistung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.07.2017 - 11 K 74/17
    Deshalb ist das Wesen bzw. sind die charakteristischen Merkmale des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Steuerpflichtige gegenüber dem Leistungsempfänger mehrere selbständige Leistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt, wobei auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (BFH, Urteile vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712 und vom 10. Februar 2010 XI R 49/07, BStBl. II 2010, 1109).
  • BFH, 30.07.2008 - XI R 61/07

    Anerkannte ambulante Pflegedienste auch insoweit von der Umsatzsteuer befreit,

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.07.2017 - 11 K 74/17
    Bei den in den Betreuungsverträgen angebotenen Dienstleistungen handele es sich um solche, die nach § 4 Nr. 16 e UStG steuerbefreit seien (so Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 30. Juli 2008 XI R 61/07, BStBl. II 2009, 68).
  • BFH, 17.04.2008 - V R 39/05

    Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung

  • FG Schleswig-Holstein, 29.01.2019 - 4 V 135/17

    Aussetzung der Vollziehung: Zur Frage der (partiellen) Umsatzsteuerfreiheit bei

    Nach diesen Rechtsgrundsätzen stellen bei summarischer Prüfung die aufgrund der Wahlserviceverträge erbrachten Leistungen eigenständige Dienstleistungen dar, welche von den aufgrund der Seniorenmietverträge erbrachten Leistungen zu trennen sind (vgl. ebenso BFH-Urteil vom 4. Mai 2011, XI R 35/10, BStBl. II 2011, 836; ebenso Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 4. Juli 2017, 11 K 74/17, juris).

    Denn mit der Novellierung des § 4 Nr. 16 UStG ab dem Jahre 2009 ist die Privilegierung von Altenheimen in diesem Sinne gestrichen worden; Betreuungsleistungen sind seit 2009 nunmehr allein unter den Voraussetzungen des - insoweit unionrechtskonformen - § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG steuerfrei, sodass eine diesbezügliche einheitliche Behandlung gewährleistet ist (ebenso zum Betrieb einer Seniorenwohnanlage: Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 4. Juli 2017, 11 K 74/17, juris; zur Unionsrechtskonformität der Regelung über die Kostentragung vgl. auch BFH-Urteil vom 28. Juni 2017, XI R 23/14, BFHE 258, 517).

    Eine Steuerbefreiung durch die Möglichkeit einer Berufung direkt auf Art. 132 Abs. 1 Buchst g MwStSystRL ohne Anerkennung wäre selbst richtlinienwidrig (vgl. m.w.N. aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 4. Juli 2017, 11 K 74/17 - juris).

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