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   FG Köln, 22.04.1999 - 11 K 7709/94   

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FG Köln, 22.04.1999 - 11 K 7709/94 (https://dejure.org/1999,10980)
FG Köln, Entscheidung vom 22.04.1999 - 11 K 7709/94 (https://dejure.org/1999,10980)
FG Köln, Entscheidung vom 22. April 1999 - 11 K 7709/94 (https://dejure.org/1999,10980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 S 2
    Teilwertabschreibung bei Überpreis-Anschaffung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 21.03.1995 - IV B 95/94

    Aufstellung von Ergänzungsbilanzen - Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft

    Auszug aus FG Köln, 22.04.1999 - 11 K 7709/94
    Jedenfalls erfaßt die Teilwertvermutung auch den für ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens gezahlten Überpreis; sie stützt sich auf die Lebenserfahrung, daß im Regelfall ein Steuerpflichtiger, der ein solches Anlagegut in Kenntnis der Marktgegebenheiten zu betrieblicher Nutzung erwirbt, den betrieblichen Nutzen des Erwerbs zu beurteilen vermag und deshalb auch bei Zahlung eines Überpreises doch nur soviel aufwendet, wie das Wirtschaftsgut für den Betrieb wert ist (vgl. BFH-Beschluß vom 21.03.1995 - IV B 95/94, BFH/NV 1996, 211, 212 m. w. N.).
  • BFH, 13.03.1991 - I R 83/89

    Zu den Voraussetzungen für AfA und Teilwertabschreibung auf einen Geschäftswert

    Auszug aus FG Köln, 22.04.1999 - 11 K 7709/94
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann eine Teilwertabschreibung auf einen Geschäftswert in Betracht kommen, falls sich aus der wirtschaftlichen Entwicklung des erworbenen Unternehmens seit dem Zeitpunkt des Erwerbs Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der Teilwert des erworbenen und im Zeitpunkt des Erwerbs tatsächlich vorhandenen Geschäftswerts in der Folgezeit durch Minderung geschäftswertbildender Faktoren gesunken ist; solche Anhaltspunkte sollen insbesondere vorliegen, wenn sich die Rentabilität des Unternehmens vermindert hat, weil die Entwicklung der Umsätze und Gewinne über einen längeren Zeitraum stagniert oder zurückgeht (vgl. BFH-Urteile vom 13.04.1983 - I R 63/79, BStBl II 1983, 667 ; vom 13.03.1991 - I R 83/89, BStBl II 1991, 595, 597).
  • BFH, 15.10.1996 - X B 32/96

    Hinreichender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage der

    Auszug aus FG Köln, 22.04.1999 - 11 K 7709/94
    Nach alledem ist der allgemeine Rechtssatz, daß bei bewußter Zahlung eines überhöhten Kaufpreises für ein Grundstück keine Teilwertabschreibung in Betracht kommt (vgl. BFH-Beschluß vom 15. Oktober 1996 - X B 32/96, BFH/NV 1997, 414), im Streitfall nicht entkräftet worden.
  • BFH, 17.01.1978 - VIII R 31/75

    Übergröße und aufwendige Bauweise eines Betriebsgebäudes oder Ausscheiden des für

    Auszug aus FG Köln, 22.04.1999 - 11 K 7709/94
    Für die Bestimmung des Teilwerts gilt die Vermutung, daß der Teilwert eines Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Erwerbs den Anschaffungskosten entspricht und sich zu einem späteren Zeitpunkt mit den Wiederbeschaffungskosten deckt (vgl. BFH-Urteil vom 09.02.1977 - I R 130/74, BStBl II 1977, 412 ; vom 17.01.1978 - VIII R 31/75, BStBl II 1978, 335 ).
  • BFH, 20.05.1988 - III R 151/86

    1. Zur Teilwertvermutung bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts - 2. Verzicht auf

    Auszug aus FG Köln, 22.04.1999 - 11 K 7709/94
    Der Überpreis selbst nimmt nicht an der Teilwertabschreibung teil (vergl. BFH in BStBl 89 II S. 269).
  • BFH, 09.02.1977 - I R 130/74

    Berechnung des Geschäftswertes - Direkte Methode - Aufwendungen für Geschäftswert

    Auszug aus FG Köln, 22.04.1999 - 11 K 7709/94
    Für die Bestimmung des Teilwerts gilt die Vermutung, daß der Teilwert eines Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Erwerbs den Anschaffungskosten entspricht und sich zu einem späteren Zeitpunkt mit den Wiederbeschaffungskosten deckt (vgl. BFH-Urteil vom 09.02.1977 - I R 130/74, BStBl II 1977, 412 ; vom 17.01.1978 - VIII R 31/75, BStBl II 1978, 335 ).
  • BFH, 05.02.1988 - III R 229/84

    Voraussetzungen einer Teilwertabschreibung eines Geschäftswertes aus dem

    Auszug aus FG Köln, 22.04.1999 - 11 K 7709/94
    von unrichtigen Voraussetzungen ausgegangen ist und sich über Faktoren, die für den Wert des Grundstücks bestimmend waren, geirrt hat (vgl. BFH-Urteil vom 05.02.1988 - III R 229/84, BFH/NV 1988, 432).
  • BFH, 13.04.1983 - I R 63/79

    Erwerb eines Geschäftswerts - Abschreibung eines Geschäftswerts - Aktivierung des

    Auszug aus FG Köln, 22.04.1999 - 11 K 7709/94
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann eine Teilwertabschreibung auf einen Geschäftswert in Betracht kommen, falls sich aus der wirtschaftlichen Entwicklung des erworbenen Unternehmens seit dem Zeitpunkt des Erwerbs Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der Teilwert des erworbenen und im Zeitpunkt des Erwerbs tatsächlich vorhandenen Geschäftswerts in der Folgezeit durch Minderung geschäftswertbildender Faktoren gesunken ist; solche Anhaltspunkte sollen insbesondere vorliegen, wenn sich die Rentabilität des Unternehmens vermindert hat, weil die Entwicklung der Umsätze und Gewinne über einen längeren Zeitraum stagniert oder zurückgeht (vgl. BFH-Urteile vom 13.04.1983 - I R 63/79, BStBl II 1983, 667 ; vom 13.03.1991 - I R 83/89, BStBl II 1991, 595, 597).
  • FG Niedersachsen, 06.06.2001 - 2 K 822/98

    Reichweite einer Übertragung einer Rücklage auf eine zusammengefasste

    Der Überpreis ist kein feststehender absoluter Betrag (Sockelbetrag), der auch bei niedrigeren Grundstückspreisen in dieser Höhe gezahlt wird (so jedoch Felsmann, "Die Besteuerung der Land- und Forstwirte", B Anm. 737c; FG Köln, Urteil vom 22. April 1999, 11 K 7709/94, EFG 2000, 305, durch BFH zugelassene Revision unter Az. IV R 87/99 anhängig).
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FG Köln, Entscheidung vom 22.04.1998 - 11 K 7709/94 (https://dejure.org/1998,32024)
FG Köln, Entscheidung vom 22. April 1998 - 11 K 7709/94 (https://dejure.org/1998,32024)
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Volltextveröffentlichung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bilanzen - Teilwertabschreibung bei Überpreis-Anschaffung

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 17.01.1978 - VIII R 31/75

    Übergröße und aufwendige Bauweise eines Betriebsgebäudes oder Ausscheiden des für

    Auszug aus FG Köln, 22.04.1998 - 11 K 7709/94
    Für die Bestimmung des Teilwerts gilt die Vermutung, daß der Teilwert eines Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Erwerbs den Anschaffungskosten entspricht und sich zu einem späteren Zeitpunkt mit den Wiederbeschaffungskosten deckt (vgl. BFH-Urteil vom 09.02.1977 - I R 130/74 , BStBl II 1977, 412 ; vom 17.01.1978 - VIII R 31/75 , BStBl II 1978, 335).
  • BFH, 13.03.1991 - I R 83/89

    Zu den Voraussetzungen für AfA und Teilwertabschreibung auf einen Geschäftswert

    Auszug aus FG Köln, 22.04.1998 - 11 K 7709/94
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann eine Teilwertabschreibung auf einen Geschäftswert in Betracht kommen, falls sich aus der wirtschaftlichen Entwicklung des erworbenen Unternehmens seit dem Zeitpunkt des Erwerbs Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der Teilwert des erworbenen und im Zeitpunkt des Erwerbs tatsächlich vorhandenen Geschäftswerts in der Folgezeit durch Minderung geschäftswertbildender Faktoren gesunken ist; solche Anhaltspunkte sollen insbesondere vorliegen, wenn sich die Rentabilität des Unternehmens vermindert hat, weil die Entwicklung der Umsätze und Gewinne über einen längeren Zeitraum stagniert oder zurückgeht (vgl. BFH-Urteile vom 13.04.1983 - I R 63/79 , BStBl II 1983, 667 ; vom 13.03.1991 - I R 83/89 , BStBl II 1991, 595, 597).
  • BFH, 09.02.1977 - I R 130/74

    Berechnung des Geschäftswertes - Direkte Methode - Aufwendungen für Geschäftswert

    Auszug aus FG Köln, 22.04.1998 - 11 K 7709/94
    Für die Bestimmung des Teilwerts gilt die Vermutung, daß der Teilwert eines Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Erwerbs den Anschaffungskosten entspricht und sich zu einem späteren Zeitpunkt mit den Wiederbeschaffungskosten deckt (vgl. BFH-Urteil vom 09.02.1977 - I R 130/74 , BStBl II 1977, 412 ; vom 17.01.1978 - VIII R 31/75 , BStBl II 1978, 335).
  • BFH, 13.04.1983 - I R 63/79

    Erwerb eines Geschäftswerts - Abschreibung eines Geschäftswerts - Aktivierung des

    Auszug aus FG Köln, 22.04.1998 - 11 K 7709/94
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann eine Teilwertabschreibung auf einen Geschäftswert in Betracht kommen, falls sich aus der wirtschaftlichen Entwicklung des erworbenen Unternehmens seit dem Zeitpunkt des Erwerbs Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der Teilwert des erworbenen und im Zeitpunkt des Erwerbs tatsächlich vorhandenen Geschäftswerts in der Folgezeit durch Minderung geschäftswertbildender Faktoren gesunken ist; solche Anhaltspunkte sollen insbesondere vorliegen, wenn sich die Rentabilität des Unternehmens vermindert hat, weil die Entwicklung der Umsätze und Gewinne über einen längeren Zeitraum stagniert oder zurückgeht (vgl. BFH-Urteile vom 13.04.1983 - I R 63/79 , BStBl II 1983, 667 ; vom 13.03.1991 - I R 83/89 , BStBl II 1991, 595, 597).
  • BFH, 21.03.1995 - IV B 95/94

    Aufstellung von Ergänzungsbilanzen - Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft

    Auszug aus FG Köln, 22.04.1998 - 11 K 7709/94
    Jedenfalls erfaßt die Teilwertvermutung auch den für ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens gezahlten Überpreis; sie stützt sich auf die Lebenserfahrung, daß im Regelfall ein Steuerpflichtiger, der ein solches Anlagegut in Kenntnis der Marktgegebenheiten zu betrieblicher Nutzung erwirbt, den betrieblichen Nutzen des Erwerbs zu beurteilen vermag und deshalb auch bei Zahlung eines Überpreises doch nur soviel aufwendet, wie das Wirtschaftsgut für den Betrieb wert ist (vgl. BFH-Beschluß vom 21.03.1995 - IV B 95/94 , BFH/NV 1996, 211, 212 m. w. N.).
  • BFH, 15.10.1996 - X B 32/96

    Hinreichender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage der

    Auszug aus FG Köln, 22.04.1998 - 11 K 7709/94
    Nach alledem ist der allgemeine Rechtssatz, daß bei bewußter Zahlung eines überhöhten Kaufpreises für ein Grundstück keine Teilwertabschreibung in Betracht kommt (vgl. BFH-Beschluß vom 15. Oktober 1996 - X B 32/96 , BFH/NV 1997, 414), im Streitfall nicht entkräftet worden.
  • BFH, 20.05.1988 - III R 151/86

    1. Zur Teilwertvermutung bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts - 2. Verzicht auf

    Auszug aus FG Köln, 22.04.1998 - 11 K 7709/94
    Der Überpreis selbst nimmt nicht an der Teilwertabschreibung teil (vergl. BFH in BStBl 89 II S. 269).
  • BFH, 05.02.1988 - III R 229/84

    Voraussetzungen einer Teilwertabschreibung eines Geschäftswertes aus dem

    Auszug aus FG Köln, 22.04.1998 - 11 K 7709/94
    von unrichtigen Voraussetzungen ausgegangen ist und sich über Faktoren, die für den Wert des Grundstücks bestimmend waren, geirrt hat (vgl. BFH-Urteil vom 05.02.1988 - III R 229/84 , BFH/NV 1988, 432).
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