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   VG Arnsberg, 28.04.2015 - 11 K 969/14   

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https://dejure.org/2015,9059
VG Arnsberg, 28.04.2015 - 11 K 969/14 (https://dejure.org/2015,9059)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 28.04.2015 - 11 K 969/14 (https://dejure.org/2015,9059)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 28. April 2015 - 11 K 969/14 (https://dejure.org/2015,9059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Grundgebühr der Fernuniversität Hagen in Höhe von 50 Euro ist rechtswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Studiengebühren - die Grundgebühr der Fernuniversität Hagen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil zur Grundgebühr der Fernuni Hagen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Grundlage ersichtlich: Gebühr der Fernuni Hagen ist rechtswidrig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grundgebühr der Fernuniversität Hagen in Höhe von 50 Euro ist rechtswidrig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Kursgebühr für Studierende

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundgebühr der Fernuniversität Hagen in Höhe von 50 Euro ist rechtswidrig - Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Erhebung der Grundgebühr nicht ersichtlich

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Fernuniversität Hagen darf von Studierenden keine Grundgebühr je Semester verlangen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.10.1968 - 2 BvE 2/66

    Zustimmungsgesetz

    Auszug aus VG Arnsberg, 28.04.2015 - 11 K 969/14
    Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG statuiert insoweit rechtsstaatliches Formerfordernis, das sie Prüfung erleichtern soll, ob sich der Verordnungsgeber beim Erlass der Verordnung im Rahmen der ihm erteilten Ermächtigung gehalten hat (vgl. BVerfGE 24, 184 ).

    Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Adressaten einer Verordnung deren Rechtsgrundlagen erkennen und ihre Einhaltung durch den Verordnungsgeber nachprüfen können (vgl. BVerfGE 24, 184 ).".

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus VG Arnsberg, 28.04.2015 - 11 K 969/14
    Das BVerfG hat in dem so genannten "Legehennen-Urteil", vgl. Urteil vom 06.07.1999 - 2 BvF 3/90 -, juris, Rdnr. 152 ff., zum Zitiergebot in Bezug auf die gleichlautende Bestimmung in Art. 80 Abs. 1 Satz 3 des Grundgesetzes - GG - Folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 14.12.1982 - 1 C 23.79

    Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung in

    Auszug aus VG Arnsberg, 28.04.2015 - 11 K 969/14
    Es kommt daher nicht darauf an, ob sie sich überhaupt im Rahmen der delegierten Rechtssetzungsgewalt bewegt, vielmehr muss sich die in Anspruch genommene Rechtssetzungsbefugnis gerade aus den von ihr selbst angeführten Vorschriften ergeben (vgl. BVerwG, NJW 1983, S. 1922).
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