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   VG Minden, 26.05.2014 - 11 L 328/14   

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https://dejure.org/2014,42904
VG Minden, 26.05.2014 - 11 L 328/14 (https://dejure.org/2014,42904)
VG Minden, Entscheidung vom 26.05.2014 - 11 L 328/14 (https://dejure.org/2014,42904)
VG Minden, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - 11 L 328/14 (https://dejure.org/2014,42904)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2010 - 8 B 1652/09

    Beantragung der Genehmigung der Annahme, Lagerung und Aufbereitung von

    Auszug aus VG Minden, 26.05.2014 - 11 L 328/14
    Der nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO zulässige, insbesondere statthafte - vgl. nur OVG NRW, Beschluss vom 04.02.2010 - 8 B 1652/09.AK -, juris Rn. 23 ff. m.w.N. - Antrag ist nicht begründet.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 04.02.2010, a.a.O. Rn. 28.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11.03.2014 - 8 B 1138/13 -, juris Rn. 4, und Beschluss vom 04.02.2010, a.a.O. juris Rn. 31; BayVGH, Beschluss vom 08.12.2011, juris Rn. 19.

  • VG Minden, 12.05.2014 - 11 L 180/14

    Genehmigung für Windkraftanlage zurückgestellt: Konkrete Anhaltspunkte nötig!

    Auszug aus VG Minden, 26.05.2014 - 11 L 328/14
    Im Unterschied zu den von der beschließenden Kammer bereits entschiedenen Verfahren 11 L 180/14 und 11 L 181/14 befinden sich die beiden Standorte jedoch nicht innerhalb der dort bereits bestehenden Vorrangzone; im bestehenden Flächennutzungsplan ist die Fläche vielmehr als Außenbereich - Fläche für die Landwirtschaft - ausgewiesen.
  • VG Minden, 12.05.2014 - 11 L 181/14

    Rechtmäßigkeit eines Zurückstellungsbescheids betreffend eine zur Genehmigung

    Auszug aus VG Minden, 26.05.2014 - 11 L 328/14
    Im Unterschied zu den von der beschließenden Kammer bereits entschiedenen Verfahren 11 L 180/14 und 11 L 181/14 befinden sich die beiden Standorte jedoch nicht innerhalb der dort bereits bestehenden Vorrangzone; im bestehenden Flächennutzungsplan ist die Fläche vielmehr als Außenbereich - Fläche für die Landwirtschaft - ausgewiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - 8 B 1339/13

    Einstweiliger Rechschutz gegen die Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen

    Auszug aus VG Minden, 26.05.2014 - 11 L 328/14
    Die Kammer schließt sich der Rechtsprechung des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - vgl. Beschluss vom 11. März 2014 - 8 B 1339/13 -, juris - an, der bei der Bestimmung des Streitwerts von Verfahren gegen Zurückstellungen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträgen zunächst von 1 % der Investitionssumme (hier: 6.644.000,00 EUR) ausgeht, und den sich auf dieser Grundlage ergebenden Betrag aufgrund der Vorläufigkeit des Verfahrens auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes halbiert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - 10 B 139/14

    Aussetzen der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall für

    Auszug aus VG Minden, 26.05.2014 - 11 L 328/14
    vgl. erneut OVG NRW, Beschluss vom 26.02.2014 - 10 B 139/14 -, juris Rn. 10.
  • VG Freiburg, 07.05.2015 - 3 K 517/15

    Zurückstellung eines Vorhabens auf Errichtung von Windenergieanlagen

    Dabei geht die Kammer bei der Bestimmung des Streitwerts von Verfahren gegen Zurückstellungen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträgen zunächst von 1 % der Investitionssumme aus und halbiert sodann den sich auf dieser Grundlage ergebenden Betrag aufgrund der Vorläufigkeit des Verfahrens auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 11.03.2014, a. a. O., Rn. 35 ff. m. w. N.; VG Minden, Beschl. v. 26.05.2014 - 11 L 328/14 -, juris R. 31 ff.).
  • VG Karlsruhe, 10.08.2017 - 11 K 7577/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Zurückstellung eines Antrags auf Erteilung einer

    Dabei geht die Kammer bei der Bestimmung des Streitwerts von Verfahren gegen Zurückstellungen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträgen zunächst von 1 % der Investitionssumme aus und halbiert sodann den sich auf dieser Grundlage ergebenden Betrag aufgrund der Vorläufigkeit des Verfahrens auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 11.03.2014, a. a. O., m. w. N.; VG Minden, Beschl. v. 26.05.2014 - 11 L 328/14 -, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 05.07.2015, a.a.O.) Der Antragsteller hat die Herstellungskosten der zur Genehmigung gestellten Windkraftanlage auf 4.021.000,-- EUR angegeben, sodass für ein Verfahren der Zurückstellung zunächst von einem Betrag von 40.210,-- EUR auszugehen ist.
  • VG Potsdam, 09.05.2014 - 9 L 382/14
    Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die in Rede stehende Akteneinsicht durch den Antragsteller Belange der Strafverfolgung beeinträchtigen könnte; immerhin ermittelt die Journalistin des Antragstellers offensichtlich gerade in diesem Zusammenhang; vgl. Beschluss der 11. Kammer des Gerichts vom 7. Mai 2014 VG 11 L 328/14 .
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