Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 11 LA 24/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,15128
OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 11 LA 24/16 (https://dejure.org/2017,15128)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.05.2017 - 11 LA 24/16 (https://dejure.org/2017,15128)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Mai 2017 - 11 LA 24/16 (https://dejure.org/2017,15128)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,15128) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 56 AEUV; § 21 GlSpielWStVtr; § 21 Abs 4 GlSpielWStVtr; § 21 Abs 4 S 3 GlSpiel... WStVtr; § 21 Abs 4 S 2 GlSpielWStVtr; § 4 Abs 1 GlSpielWStVtr; § 4 Abs 2 S 2 GlSpielWStVtr; § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 GlSpielWStVtr; § 22 Abs 4 S 2 GlSpielG ND; § 22 Abs 4 S 1 GlSpielG ND
    Bestimmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Live-Abschnittswette; Live-Ereigniswette; Live-Wette; Sportwetten-Vermittlung; Sportwettenmonopol; Untersagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (35)

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 11 LA 24/16
    Das Verbot von Live-Wetten mit der Ausnahme von Sportwetten, die Wetten auf das Endergebnis sind, ist nicht monopolakzessorisch und kann einem Vermittler von Sportwetten auch unter Berücksichtigung der Rspr. des EuGH (Urt. v. 4.2.2016 - C 336/14 -, juris) entgegen gehalten werden (Fortführung der Rspr. des Nds. OVG, Beschl. v. 2.12.2016 - 11 ME 219/126 -, juris).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin führt die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH - (Urt. v. 4.2.2016 - C-336/14 -, NVwZ 2016, 369, juris) zu keiner anderen Entscheidung.

    Die von ihr im Zusammenhang mit der Entscheidung des EuGH (Urt. v. 4.2.2016 - C-336/14 -, a. a. O.) als schwierig bezeichneten Rechtsfragen stellen sich nach den Ausführungen zum Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht oder lassen sich im Zulassungsverfahren beantworten.

    ob Art. 56 AEUV im Lichte der Entscheidung des EuGH (Urt. v. 4.2.2016 - C-336/14 -, a. a. O.) dahingehend auszulegen ist, dass er der Anwendung einer nationalen Rechtsvorschrift, die das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten dem Erfordernis einer vorherigen behördlichen Genehmigung unterwirft, in einer Konstellation, in der die erforderlichen Genehmigungen unter Berufung auf nationale Rechtsvorschriften, die die Genehmigung auf staatliche oder staatlich beherrschte Unternehmen beschränken, unter Verstoß gegen Unionsrecht generell verweigert werden, auch insoweit entgegensteht, als für eine bestimmte Art von Sportwetten die erforderlichen Genehmigungen auch aus generellen, monopolunabhängigen Gründen verweigert werden können,.

    ob Art. 56 AEUV im Lichte der Entscheidung des EuGH (Urt. v. 4.2.2016 - C-336/14 -, a. a. O.) dahingehend auszulegen ist, dass er der Anwendung einer nationalen Rechtsvorschrift, die das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten dem Erfordernis einer vorherigen behördlichen Genehmigung unterwirft, in einer Konstellation, in der die erforderlichen Genehmigungen unter Berufung auf nationale Rechtsvorschriften, die die Genehmigung auf staatliche oder staatlich beherrschte Unternehmen beschränken, unter Verstoß gegen Unionsrecht generell verweigert werden, auch insoweit entgegensteht, als für eine bestimmte Art von Sportwetten die erforderlichen Genehmigungen zwar aus generellen, monopolunabhängigen Gründen verweigert werden können, in der Praxis jedoch staatliche Veranstalter sehr wohl Genehmigungen für dieselben oder vergleichbare Wettarten erhalten haben,.

    Die Klägerin hat insofern geltend gemacht, dass das angefochtene Urteil von der Entscheidung des EuGH (Urt. v. 4.2.2016 - C-336/14 -, a. a. O.) abweiche.

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 14.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 11 LA 24/16
    Außerdem darf sie nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. hierzu EuGH, Urt. v. 12.6.2014 - Rs. C-156/13 -, juris, Rn. 21 ff., m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 - BVerwG 8 C 10.12 -, juris, Rn. 28, u. v. 24.11.2010 - BVerwG 8 C 14.09 -, juris, Rn. 62).

    Eine Ausweitung des Wettangebots zieht die Gefahr einer Verbreitung der Wettsucht nach sich (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.2010 - BVerwG 8 C 14.09 -, juris, Rn. 74).

    Bis zum Vorliegen hinreichender belastbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Suchtpotenzial und zu den damit verbundenen Suchtgefahren von Sportwetten sind die zuständigen Stellen nicht gehindert, nach Maßgabe des Glücksspielstaatsvertrages präventiv restriktive Maßnahmen zu ergreifen, ohne das Ausmaß negativer Entwicklungen im Einzelnen zu kennen oder abwarten zu müssen (BVerwG, Urt. v. 24.11.2010 - BVerwG 8 C 14.09 -, juris, Rn. 75).

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2011 - 11 LC 348/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unions- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 11 LA 24/16
    Die Belange der Suchtbekämpfung (§ 1 Nr. 1 GlüStV) und des Jugend- und Spielerschutzes (§ 1 Nr. 3 GlüStV) sind ebenso wie die Begrenzung des Glücksspielangebots, die Lenkung der Wettleidenschaft (§ 1 Nr. 2 GlüStV) und das Anliegen der Kriminalitätsbekämpfung durch Betrugsvorbeugung (§ 1 Nr. 4 GlüStV) zwingende Gründe des Allgemeininteresses, die eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit rechtfertigen können (BVerwG, Urt. v. 24.11.2010, juris, Rn. 69 ; Senatsurt. v. 21.6.2011 - 11 LC 348/10 -, juris, Rn. 45).

    Dies gilt schon für das generelle Verbot von Live-Wetten (Senatsurt. v. 21.6.2011 - 11 LC 348/10 -, juris, Rn. 86 ff.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 11 LA 24/16
    Außerdem darf sie nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. hierzu EuGH, Urt. v. 12.6.2014 - Rs. C-156/13 -, juris, Rn. 21 ff., m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 - BVerwG 8 C 10.12 -, juris, Rn. 28, u. v. 24.11.2010 - BVerwG 8 C 14.09 -, juris, Rn. 62).

    Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2013 - BVerwG 8 C 10.12, BVerwG 8 C 12.12 und BVerwG 8 C 17.12, juris - geltend macht, dass eine unionsrechtliche Rechtfertigung von vornherein ausscheide, weil der Beklagte im Verbund mit den übrigen Bundesländern in Wirklichkeit mit der am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen Änderung des Glücksspielstaatsvertrages illegitime Ziele fiskalischer Natur verfolge, eine Werbung für Sportwetten, Lotterien und Glücksspiele betreibe, die einer Berufung auf die Notwendigkeit der Bekämpfung von Sucht- oder Betrugsgefahren entgegen stehe und keine systematische und kohärente Glücksspiel- und Sportwettenpolitik betreibe, kann dies ihrem Zulassungsantrag nicht zum Erfolg verhelfen.

  • EuGH, 12.06.2014 - C-156/13

    Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 11 LA 24/16
    Außerdem darf sie nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. hierzu EuGH, Urt. v. 12.6.2014 - Rs. C-156/13 -, juris, Rn. 21 ff., m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 - BVerwG 8 C 10.12 -, juris, Rn. 28, u. v. 24.11.2010 - BVerwG 8 C 14.09 -, juris, Rn. 62).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können Beschränkungen der Glücksspieltätigkeiten durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, zu denen u.a. die Ziele des Schutzes der Verbraucher und der Sozialordnung, der Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen einschließlich der Ziele der Suchtbekämpfung sowie des Jugend- und Spielerschutzes gehören (EuGH, Urt. v. 12.6.2014 - Rs. C-156/13 -, juris, Rn. 21; Urt. v. 8.9.2010 - Rs. C-46/08 -, juris, Rn. 45, und Urt. v. 8.9.2010 - Rs. C-316/07 u.a. -, juris, Rn. 79).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2017 - 6 S 916/16

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten in einer Gaststätte, in der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 11 LA 24/16
    Diese Entscheidung befasst sich somit mit der strafrechtlichen Ahndung einer ohne behördliche Erlaubnis aufgenommenen Vermittlung von Sportwetten beim Bestehen eines faktischen staatlichen Sportwettenmonopols und trifft keine allgemeinen Aussagen zur Vereinbarkeit von Bestimmungen zur präventiven Gefahrenabwehr mit Unionsrecht (vgl. Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 - a. a. O., juris, Rn. 22 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.2.2017 - 6 S 916/16 -, juris, Rn. 6; Bay. VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 20; OVG Saarland, Beschl. v. 12.5.2016 - 1 B 199/15 -, juris, Rn. 43).

    Eine Aussage dahingehend, dass eine Untersagung der Sportwettenvermittlung nicht auf die fehlende Vereinbarkeit mit den unabhängig von einem möglicherweise faktisch fortbestehenden Sportwettenmonopol an die Sportwettenvermittlung gestellten materiell-rechtlichen Anforderungen gestützt werden kann, ist in diesem Urteil nicht enthalten (vgl.: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.2.2017 - 6 S 916/16 -, juris, Rn. 7).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 11 LA 24/16
    Diese Anforderung gilt nicht nur für die Rechtfertigung staatlicher Glücksspielmonopole, sondern für die Rechtfertigung von Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit allgemein, auch wenn bei der Anwendung dieser Kriterien nicht außer Acht gelassen werden darf, dass die Dienstleistungsfreiheit durch die Errichtung eines staatlichen Monopols ungleich stärker beschränkt wird als durch Regelungen, die lediglich bestimmte Vertriebs- und Vermarktungsformen verbieten (BVerwG, Urt. v. 1.6.2011 - BVerwG 8 C 5.10 -, juris, Rn. 35 m. w. N.).

    Zum anderen darf die in Rede stehende Regelung nicht durch eine gegenläufige Glücksspielpolitik des Mitgliedstaates in anderen Glücksspielbereichen konterkariert werden (BVerwG, Urt. v. 1.6.2011 - BVerwG 8 C 5.10 -, juris, Rn. 35).

  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 11 LA 24/16
    Bei der Ermittlung dieses objektiven Erklärungswertes sind alle dem Empfänger bekannten oder erkennbaren Umstände heranzuziehen, insbesondere auch die Begründung des Verwaltungsaktes (BVerwG, Urt. v. 16.10.2013 - BVerwG 8 C 21.12 -, juris, Rn. 15 m. w. N.).

    Dem Vorbringen der Klägerin, aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 2012 (- BVerwG 8 C 21.12 -, juris) zum Fantasy-League-Spiel "Super-Manager" ergebe sich, dass die Definition (der Sportwetten) in § 3 GlüStV verfassungswidrig sei, kann nicht gefolgt werden.

  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 11 LA 24/16
    Dass in Bezug auf den in § 4 Abs. 1 GlüStV geregelten Erlaubnisvorbehalt eine andere Beurteilung geboten ist, ist nicht ersichtlich (Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, juris, Rn. 25; Bay. VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.2.2014 - 13 A 2018/11 -, juris, Rn. 186).

    Diese Entscheidung befasst sich somit mit der strafrechtlichen Ahndung einer ohne behördliche Erlaubnis aufgenommenen Vermittlung von Sportwetten beim Bestehen eines faktischen staatlichen Sportwettenmonopols und trifft keine allgemeinen Aussagen zur Vereinbarkeit von Bestimmungen zur präventiven Gefahrenabwehr mit Unionsrecht (vgl. Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 - a. a. O., juris, Rn. 22 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.2.2017 - 6 S 916/16 -, juris, Rn. 6; Bay. VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 20; OVG Saarland, Beschl. v. 12.5.2016 - 1 B 199/15 -, juris, Rn. 43).

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 11 ME 61/16

    Bestimmtheit; Dienstleistungsfreiheit; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspiel;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 11 LA 24/16
    Dass in Bezug auf den in § 4 Abs. 1 GlüStV geregelten Erlaubnisvorbehalt eine andere Beurteilung geboten ist, ist nicht ersichtlich (Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, juris, Rn. 25; Bay. VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.2.2014 - 13 A 2018/11 -, juris, Rn. 186).

    Diese Entscheidung befasst sich somit mit der strafrechtlichen Ahndung einer ohne behördliche Erlaubnis aufgenommenen Vermittlung von Sportwetten beim Bestehen eines faktischen staatlichen Sportwettenmonopols und trifft keine allgemeinen Aussagen zur Vereinbarkeit von Bestimmungen zur präventiven Gefahrenabwehr mit Unionsrecht (vgl. Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 - a. a. O., juris, Rn. 22 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.2.2017 - 6 S 916/16 -, juris, Rn. 6; Bay. VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 20; OVG Saarland, Beschl. v. 12.5.2016 - 1 B 199/15 -, juris, Rn. 43).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2016 - 4 B 860/15

    Untersagung der Sportwettvermittlung wegen strukturellen Vollzugsdefizits nicht

  • VGH Bayern, 26.07.2016 - 10 S 16.1423

    Beiladung des Wettanbieters zu Untersagungsverfahren gegen Wettvermittler

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • OVG Sachsen, 02.02.2010 - 3 B 396/08
  • BVerwG, 13.07.2011 - 8 C 10.10

    Abwicklung; Aktivrubrum; Auflösung; Auslegung; Ausscheiden eines Gesellschafters;

  • BVerwG, 12.06.2013 - 6 C 10.12

    Telekommunikation; Regulierungsverfügung; Verpflichtungsklage eines

  • OVG Saarland, 12.05.2016 - 1 B 199/15

    Einschreiten gegen Glücksspiel im Internet

  • BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 5.15

    Sportwettenvermittlung; Untersagungsverfügung; Glücksspielmonopol;

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07

    Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 12.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 17.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BVerwG, 04.10.2012 - 8 B 92.11

    Voraussetzungen an eine notwendige Beiladung

  • EuGH, 24.01.2013 - C-186/11

    Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 13 A 2018/11

    Aufsichtsbehörde kann an alten glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen

  • VG Saarlouis, 21.01.2015 - 6 L 1188/14

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mangels Erlaubnisfähigkeit des

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15

    Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in einem berufsständischen

  • VG Hannover, 16.12.2015 - 10 A 11863/14
  • OVG Niedersachsen, 06.09.2016 - 11 OB 133/16

    Einfache Beiladung; Beiladung; notwendige Beiladung; Sportwette; Veranstaltung;

  • BVerwG, 29.07.2013 - 4 C 1.13

    Notwendige Beiladung bei einer Verpflichtungsklage

  • BVerwG, 07.02.2011 - 6 C 11.10

    Beiladung; notwendige Beiladung; Rechtsnachfolge; Einzelrechtsnachfolge;

  • BVerwG, 27.09.1995 - 3 C 11.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für eie notwendige Beiladung

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 206/17

    Abstandsgebot; Bundestreue; Dienstleistungsfreiheit; Geldspielgerät;

    Gleiches ist für den Bereich der Sportwetten anzunehmen, in dem gegen das Angebot von nicht erlaubnisfähigen Live-Wetten vorgegangen wird (Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, juris, Rn. 52).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2020 - 11 LA 479/18

    Ereigniswette; Live-Abschnittswetten; Live-Endergebniswette; Live-Wette;

    Der Untersagung der Vermittlung nicht erlaubnisfähiger Sportwetten steht ein strukturelles Vollzugsdefizit weiterhin nicht entgegen (Fortführung der Rspr. des Nds. OVG, Beschl.v. 2.12.2016 - 11 ME 219/16 -, juris, v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, juris, u. v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 -, juris).

    Einer detaillierten textlichen Beschreibung der von der Verfügung im Einzelnen erfassten Glücksspiele bedarf es dagegen nicht (vgl. auch Senatsurt. v. 28.2.2019 - 11 LB 497/18 -, juris, Rn. 27; Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, GewArch 2017, 385, juris, Rn. 31; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, ZfWG 2016, 443, juris, Rn. 26).

    Durch die beispielhafte Aufführung von bestimmten Ereigniswetten hat der Beklagte zudem hinreichend verdeutlicht, welche Wetten er als unzulässige Ereigniswetten ansieht (vgl. Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, a.a.O., juris, Rn. 31).

    Davon ausgehend kann von einem Überwiegen der Geschicklichkeit der Wettenden gegenüber dem Zufallselement bei wertender Betrachtungsweise keine Rede sein (Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, a.a.O., juris, Rn. 39; vgl. auch Dietlein/Hüsken, in: Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, 2. Aufl. 2013, § 3 GlüStV, Rn. 4, m.w.N.).

    Der Senat hatte und hat keinen Anlass, diese Angaben zu bezweifeln (vgl. Senatsbeschlüsse v. 15.3.2018 - 11 LA 128/17 -, juris, Rn. 41, und v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, juris, Rn. 52).

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2018 - 11 LA 43/17

    Divergenz; Drittrechtsverhältnis; Feststellungsklage; Glücksspielstaatsvertrag;

    Dementsprechend hat der Senat bereits mit Beschluss vom 8. Mai 2017 (- 11 LA 24/16 -, GewArch 2017, 385, juris, Rn. 21) entschieden, dass gegenüber den Glücksspielveranstaltern, anders als gegenüber den Vermittlern, die länderübergreifende Glücksspielaufsicht nach § 9 a Abs. 3 GlüStV eingreift.

    Nach der Rechtsprechung des Senats beinhaltet die Glücksspielaufsicht sämtliche Tätigkeiten der Erlaubnis- und Konzessionsnehmer im in der Zulassung geregelten Bereich - z.B. bei § 9 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 1. Alt. GlüStV die Veranstaltung von Sportwetten, egal ob konzessioniert oder nicht (Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, a.a.O., juris, Rn. 21; Oldag, in: Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, 2. Aufl. 2013, § 9 a GlüStV, Rn. 10).

    Demnach ist der Beklagte im Verhältnis zu den Wettvermittlern auch die zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde (Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, a.a.O., juris, Rn. 19 ff.; VG Stade, Beschl. v. 13.10.2014 - 6 B 1462/14 -, juris, Rn. 7 ff.).

    Denn nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung handelt es sich bei den von der Klägerin veranstalteten und von ihren Franchisenehmern vermittelten Wetten auf das nächste Tor um nach § 21 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 letzter Halbsatz GlüStV unzulässige Ereigniswetten (vgl. Senatsbeschl. v. 2.12.2016 - 11 ME 219/16 -, NdsVBl 2017, 121, juris, Rn. 39; Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, a.a.O., Juris, Rn. 42 ff.; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 8.6.2015 - 1 B 14/15 -, juris, Rn. 17; VGH des Saarlandes, Beschl. v. 8.10.2012 - Lv 1/13 -, juris, Rn. 70 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 24.6.2015 - 2 B 12/15 -, juris, Rn. 26 f.; VG Stade, Beschl. v. 13.10.2014 - 6 B 1462/14 -, juris, Rn. 14 ff.; VG Hannover, Beschl. v. 7.3.2017 - 10 B 3761/16 -, juris, Rn. 38; VG des Saarlandes, Urt. v. 5.11.2015 - 6 K 207/15 -, juris, Rn. 47 f.; VG Regensburg, Beschl. v. 17.11.2014 - RN 5 S 14.1494 -, juris, Rn. 20 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2018 - 11 LC 400/17

    Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine

    Gleiches ist für den Bereich der Sportwetten anzunehmen, in dem gegen das Angebot von nicht erlaubnisfähigen Live-Wetten vorgegangen wird (Senatsbeschl. v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 -, juris, Rn. 39 ff. und v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, juris, Rn. 52).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2017 - 11 ME 169/17

    Ermittlung eines öffentlichen Bedürfnisses bzw. der besonderen örtlichen

    Gleiches ist für den von der Antragstellerin angeführten Bereich der Sportwetten anzunehmen, in dem gegen das Angebot von nicht erlaubnisfähigen Live-Wetten vorgegangen wird (Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, juris, Rn. 52).
  • OVG Niedersachsen, 14.03.2018 - 11 LA 128/17

    Untersagung der Vermittlung nicht erlaubnisfähiger Sportwetten ; Bestimmtheit der

    Die Untersagung der Vermittlung nicht erlaubnisfähiger Sportwetten verstößt nicht wegen eines strukturellen Vollzugsdefizits gegen Unionsrecht (Fortführung der Rspr. des Nds. OVG, Beschl.v. 2.12.2016 - 11 ME 219/16 -, juris, u. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, juris).

    Die Glücksspielaufsicht über Vermittler von Sportwetten wird von § 9 a Abs. 3 GlüStV nicht umfasst (vgl. zum Vorstehenden: Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, GewArch 2017, 385, juris, Rn. 21, und v. 7.3.2018 - 11 LA 43/17 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2019 - 3 L 79/16

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Dies gilt nicht nur hinsichtlich des Umfangs der verbotenen Wettformen (zu einer derartigen Fallgestaltung siehe etwa Nds. OVG, Beschluss vom 8. Mai 2017 - 11 LA 24/16 -, juris), sondern auch hinsichtlich der Beschränkung auf den nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügenden Wettveranstalter und hinsichtlich der Beschränkung auf (rein) internetbasierte Wettformen.
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18

    Bestimmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Kohärenz; Online-Poker; Vollzugsdefizit;

    Einer detaillierten textlichen Beschreibung der von der Verfügung im Einzelnen erfassten Glücksspiele bedarf es nicht (BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 8 C 18/16 -, a.a.O., juris, Rn. 16; Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, GewArch 2017, 385, juris, Rn. 31; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, ZfWG 2016, 443, juris, Rn. 26).
  • VG Augsburg, 10.03.2020 - Au 8 K 18.794

    Untersagung der Vermittlung einzelner Sportwetten

    Eine Aussage dahingehend, dass eine Untersagung der Sportwettenvermittlung nicht auf die fehlende Vereinbarkeit mit den unabhängig von einem möglicherweise faktisch fortbestehenden Sportwettenmonopol an die Sportwettenvermittlung gestellten materiell-rechtlichen Anforderungen gestützt werden kann, ist in diesem Urteil nicht enthalten (OVG Lüneburg, B.v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 - juris Rn. 36).

    Dass für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten grundsätzlich eine Konzession bzw. Erlaubnis erteilt werden kann, schließt nicht aus, auf der Grundlage von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV gegen die Veranstaltung und Vermittlung solcher Wetten vorzugehen, die nicht erlaubnisfähig sind und damit unerlaubtes Glücksspiel darstellen (OVG Lüneburg, B.v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 - juris Rn. 37).

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LC 242/16

    Bestimmmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Internetverbot; Kohärenz; Online-Casinospiele;

    Einer detaillierten textlichen Beschreibung der von der Verfügung im Einzelnen erfassten Glücksspiele bedarf es nicht (BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 8 C 18/16 -, a.a.O., juris, Rn. 16; Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, GewArch 2017, 385, juris, Rn. 31; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, ZfWG 2016, 443, juris, Rn. 26).
  • VG Freiburg, 10.02.2022 - 10 K 1559/21

    Beiladung bei Untersagung einer Wettvermittlungsstelle

  • VGH Bayern, 19.05.2022 - 23 C 22.1156

    Beiladung eines Sportwettenveranstalters zum Klageverfahren eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2019 - 6 B 10860/19

    Maßnahmen zur Beendigung des Monopols im Bereich der Veranstaltung und

  • VG Bremen, 10.11.2022 - 5 K 388/22

    Lotterierecht, Urteil vom 10.11.2022 - Abstandsgebot; Glücksspielrecht;

  • VGH Bayern, 18.04.2023 - 23 C 23.544

    Keine Beiladung eines Sportwettveranstalters zum Klageverfahren eines

  • VGH Bayern, 18.04.2023 - 23 C 23.541

    Keine Beiladung eines Sportwettveranstalters zum Klageverfahren eines

  • VGH Bayern, 18.04.2023 - 23 C 23.543

    Keine Beiladung eines Sportwettveranstalters zum Klageverfahren eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht