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   OVG Niedersachsen, 16.05.2011 - 11 LA 365/10   

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OVG Niedersachsen, 16.05.2011 - 11 LA 365/10 (https://dejure.org/2011,13708)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.05.2011 - 11 LA 365/10 (https://dejure.org/2011,13708)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Mai 2011 - 11 LA 365/10 (https://dejure.org/2011,13708)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 45 Abs. 2 S. 1 WaffG; § 45 Abs. 3 S. 1 2. Alt. WaffG
    Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist zu widerrufen bei Eintritt von nachträglichen Tatsachen mit Rechtfertigung der Versagung mangels Nachweises eines Bedürfnisses durch den Waffeninhaber; Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei fehlendem Nachweis eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist zu widerrufen bei Eintritt von nachträglichen Tatsachen mit Rechtfertigung der Versagung mangels Nachweises eines Bedürfnisses durch den Waffeninhaber; Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei fehlendem Nachweis eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 852
  • DÖV 2011, 657
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2011 - 11 LA 365/10
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v.16.5.2007 - 6 C 24.06 -, NVwZ 2007, 1201) ist anerkannt, dass die Vorschrift des § 45 Abs. 2 WaffG 2002 auch Erlaubnisse erfasst, die - wie hier - auf der Grundlage des Waffengesetzes 1976 erteilt worden sind (vgl. dazu auch § 58 Abs. 1 WaffG 2002), d.h. die Erlaubnisse im Sinne des WaffG 1976 gelten nicht nur grundsätzlich fort, sondern sie unterliegen hinsichtlich ihres Fortbestands uneingeschränkt dem neuen Recht.

    Die dem Kläger am 17. Juli 1979 erteilte Waffenbesitzkarte stellt somit keinen auf Dauer verfestigten "Besitzstand" dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.5.2007, a.a.O.).

    Die Beklagte hat - wie erforderlich - schon keinen Vertrauenstatbestand (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.1.2004 - 3 B 101.03 -, NVwZ-RR 2004, 314) dahingehend geschaffen, dass sie nicht einschreiten werde (vgl. insofern auch BVerwG, Urt. v. 16.5.2007, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2008 - 11 N 52.06

    Zweck der Bedürfnisprüfung; kein Widerruf gegenüber demjenigen, der sein Leben

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2011 - 11 LA 365/10
    Außerdem muss die Waffe weder - wie der Kläger offenbar meint - ("im Hochofen") vernichtet oder veräußert werden, um dem angefochtenen Bescheid nachzukommen, sondern der Kläger hat auch - wie es der Bescheid in Übereinstimmung mit § 46 Abs. 2 WaffG vorsieht - die Möglichkeit, die Waffe unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen, was auch das Verwahren oder Hinterlegen einschließt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 5.11.2008 - 11 N 52.06 -, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 26.3.1996 - Bf VI 48/94 -, GewArch 1997, 398).
  • BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2011 - 11 LA 365/10
    Die Beklagte hat - wie erforderlich - schon keinen Vertrauenstatbestand (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.1.2004 - 3 B 101.03 -, NVwZ-RR 2004, 314) dahingehend geschaffen, dass sie nicht einschreiten werde (vgl. insofern auch BVerwG, Urt. v. 16.5.2007, a.a.O.).
  • BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08

    Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Umgang und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2011 - 11 LA 365/10
    Demgemäß muss zur Erbringung des Nachweises eines Bedürfnisses für eine waffenrechtliche Erlaubnis ein gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besonders anzuerkennendes Interesse bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.3.2008 - 6 B 11.08 u.a. -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 95).
  • BVerwG, 28.04.1987 - 1 C 18.84

    Einreiseverbot für gefährliche EU-Bürger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2011 - 11 LA 365/10
    Im Übrigen bestimmen die gesetzlichen Voraussetzungen, von denen die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Waffen abhängt, wie z.B. das erforderliche Bedürfnis, lediglich Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 28.4.1987 - 1 C 18.84 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 48).
  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 5.92

    Waffen - Sicherheitsfachkräfte - Werkschutz - Fachschule

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2011 - 11 LA 365/10
    Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe steht von vornherein unter dem Vorbehalt eines Bedürfnisses (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.1992 - 1 C 5.92 -, GewArch 1993, 35; Runkel, a.a.O., § 45 WaffG Rn. 39).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99

    Bedürfnis; Repetiergewehr; Schießsport; Zahl der Waffen.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2011 - 11 LA 365/10
    Bei der danach erforderlichen Abwägung ist der Grundsatz zu beachten, "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" gelangen zu lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.7.1999 - 1 C 5.99 -, GewArch 1999, 483).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2011 - 11 LA 365/10
    Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe steht von vornherein unter dem Vorbehalt eines Bedürfnisses (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.1992 - 1 C 5.92 -, GewArch 1993, 35; Runkel, a.a.O., § 45 WaffG Rn. 39).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2023 - 11 ME 363/23

    Besitz- und Erwerbsverbot; Butterflymesser; erlaubnisfreie Waffe;

    Die Befugnisse der öffentlichen Hand zu hoheitlichem Handeln auf dem Gebiet - wie hier - der Gefahrenabwehr ändern sich dabei auch grundsätzlich nicht durch bloßen Zeitablauf (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 16.5.2007 - 6 C 24/06 - juris Rn. 69; Senatsbeschl. v. 16.5.2011 - 11 LA 365/10 - juris Rn. 12, m.w.N.; VG Köln, Gerichtsbescheid v. 4.10.2021 - 8 K 4188/19 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 13.04.2021 - 24 B 20.2220

    Erfolglose Klage gegen den Widerruf von Waffenbesitzkarten und die Einziehung

    Im Übrigen spricht gegen das Rechtsinstitut der Verwirkung in diesem Zusammenhang schon, dass es sich hier um hoheitliches Handeln auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr handelt (OVG Lüneburg, B.v. 16.05.2011 - 11 LA 365/10 - juris Rn. 12).
  • VG Düsseldorf, 21.03.2023 - 22 L 302/23
    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 13. April 2021 - 24 B 20.2220 -, juris Rn. 17 m.w.N. und Urteil vom 20. September 2007 - 21 BV 07.2029 -, juris, Rn. 20; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18. Dezember 2012 - 10 S 744/12 -, juris, Rn. 55 m.w.N.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - 22 L 1635/22 -, S. 13 Beschlussabdruck, n. V.; VG Mainz, Urteil vom 6. Mai 2021 - 1 K 496/20.MZ -, juris, Rn. 68; offen lassend: OVG NRW, Beschluss vom 22. September 2005 - 20 A 3321/04 -, juris, Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 16. Mai 2011 - 11 LA 365/10 -, juris, Rn. 11 m.w.N.
  • VG Neustadt, 10.12.2018 - 5 K 754/18

    Waffenrechtrechtliche Unzuverlässigkeit bei Überlassen der Waffe an einen

    Ein unmittelbares Nachfragebedürfnis musste für den Beigeladenen im Übrigen auch schon deshalb bestanden haben, weil Herr K gesagt haben soll, die zu veräußernde Waffe befinde sich beim Waffenhändler L. Damit kam aber in Betracht, dass Herr K die Waffe dem Waffenhändler L als einem Berechtigten im Sinne des § 46 Abs. 2 WaffG überlassen hatte, denn das "Überlassen" schließt das Verwahren oder Hinterlegen ein (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Mai 2011 - 11 LA 365/10 -, GewArch 2011, 441; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05. November 2008 - OVG 11 N 52.06 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 26. März 1996 - Bf VI 48/94 -, GewArch 1997, 398).
  • OVG Bremen, 01.09.2020 - 1 B 87/20

    Widerruf der Waffenbesitzkarte - Bedürfnis; Fütterungsrecht; Fütterungsverbot;

    Im Grundsatz lässt § 45 Abs. 2 WaffG auch im Falle des Wegfalls des Bedürfnisses - bei fortbestehender Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung - den Widerruf der erteilten Erlaubnis zu (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.05.2011 - 11 LA 365/10, juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 28.04.2021 - 24 CS 21.494

    Widerruf waffen- und jagdrechtlicher Erlaubnisse infolge strafrechtlicher

    Gegen das Rechtsinstitut der Verwirkung spricht in diesem Zusammenhang schon, dass es sich hier um hoheitliches Handeln auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr handelt (OVG Lüneburg, B.v. 16.05.2011 - 11 LA 365/10 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 13.4.2021 - 24 B 20.2220).
  • VG München, 13.01.2016 - M 7 K 14.4728

    Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Mitgliedschaft in einem Rockerclub

    Dementsprechend legt auch 45.3.2 WaffVwV fest, dass das Tatbestandsmerkmal "besonderer Grund" i. S. d. § 45 Abs. 3 WaffG eng zu verstehen ist und nennt als Beispiel eine langjährige und aktive Betätigung als Jäger oder Sportschütze, die aus Altersgründen aufgegeben wurde (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 16.5.2011 - 11 LA 365/10 - juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 5.11.2008 - OVG 11 N 52.06 - juris Rn. 8; im Gegensatz dazu wohl BayVGH, U. v. 13.6.2014 - 21 ZB 14.320 - juris).
  • VG Düsseldorf, 08.12.2022 - 22 L 1635/22
    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 13. April 2021 - 24 B 20.2220 -, juris Rn. 17 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18. Dezember 2012 - 10 S 744/12 -, juris Rn. 55 m.w.N.; VG Mainz, Urteil vom 6. Mai 2021 - 1 K 496/20.MZ -, juris, Rn. 68; offen lassend: OVG NRW, Beschluss vom 22. September 2005 - 20 A 3321/04 -, juris Rn. 11; Bay. VGH, Urteil vom 20. September 2007 - 21 BV 07.2029 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Beschluss vom 16. Mai 2011 - 11 LA 365/10 -, juris Rn. 11 m.w.N.
  • VG München, 11.06.2021 - M 7 S 21.185

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse, Ungültigerklärung und

    Gegen das Rechtsinstitut der Verwirkung im Waffenrecht spricht in diesem Zusammenhang schon, dass es sich um ein hoheitliches Handeln auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr handelt (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2021 - 24 CS 21.494 - juris Rn. 15; B.v. 13.4.2021 - 24 B 20.2220 - juris Rn. 17 jeweils unter Verweis auf NdsOVG, B.v. 16.5.2011 - 11 LA 365/10 - juris Rn. 12).
  • VG Hamburg, 17.08.2018 - 5 K 4625/15

    Aufbauseminar; Fahranfänger; fehlende Eignung; Cannabis; unberührt ;

    Hierbei kann es offen bleiben, ob das Rechtsinstitut der Verwirkung bereits deshalb keine Anwendung findet, weil es sich bei der Entziehung der Fahrerlaubnis um ein hoheitliches Handeln auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr handelt (siehe zu dieser Frage beispielsweise: OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.5.2011, 11 LA 365/10, juris Rn. 12 m.w.N.; VG München, Beschl. v. 20.7.2007, M 9 S 07.789, juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 12.10.2021 - 24 ZB 21.2041

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, Reichsbürgerbewegung.

  • VG Magdeburg, 24.05.2012 - 1 B 122/12

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes

  • VG München, 18.07.2012 - M 7 K 11.5750
  • VG Köln, 04.10.2021 - 8 K 4188/19
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