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   OVG Niedersachsen, 04.02.2020 - 11 LA 479/18   

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OVG Niedersachsen, 04.02.2020 - 11 LA 479/18 (https://dejure.org/2020,1470)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.02.2020 - 11 LA 479/18 (https://dejure.org/2020,1470)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Februar 2020 - 11 LA 479/18 (https://dejure.org/2020,1470)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 GlüStVtr ND; § 21 Abs 4 GlüStVtr ND; § 4 GlüStVtr ND
    Ereigniswette; Live-Abschnittswetten; Live-Endergebniswette; Live-Wette; Restzeitwette; Sportwette; Vollzugsdefizit, strukturelles

  • kanzlei.biz

    Wettanbieter wird die Vermittlung von Live-Abschnitts- und Ereigniswetten untersagt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (40)

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2018 - 11 LA 128/17

    Untersagung der Vermittlung nicht erlaubnisfähiger Sportwetten ; Bestimmtheit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2020 - 11 LA 479/18
    Der Untersagung der Vermittlung nicht erlaubnisfähiger Sportwetten steht ein strukturelles Vollzugsdefizit weiterhin nicht entgegen (Fortführung der Rspr. des Nds. OVG, Beschl.v. 2.12.2016 - 11 ME 219/16 -, juris, v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, juris, u. v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 -, juris).

    Die Glücksspielaufsicht über Vermittler von Sportwetten wird von § 9 a Abs. 3 GlüStV nicht umfasst (vgl. zum Vorstehenden: Senatsbeschl. v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 -, juris, und v. 7.3.2018 - 11 LA 43/17 -, juris).

    Dass für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten grundsätzlich eine Konzession bzw. Erlaubnis erteilt werden kann, schließt nicht aus, auf der Grundlage von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV i.V.m. § 22 Abs. 4 Satz 2 NGlüSpG gegen die Veranstaltung und Vermittlung solcher Wetten vorzugehen, die nicht erlaubnisfähig sind und damit unerlaubtes Glücksspiel darstellen (Senatsbeschl. v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 -, juris, Rn. 21).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin handelt es sich bei Wetten auf das erste oder nächste Tor, auch wenn diese Wetten torbezogen sind, unzweifelhaft um Ereigniswetten, d.h. um Wetten auf einzelne Vorgänge während des Sportereignisses, die nicht zu den zulässigen Wettarten nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GlüStV gehören und somit unzulässig sind (Senatsbeschl. v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 -, a.a.O., juris, Rn. 30; Senatsbeschl. v. 2.12.2016 - 11 ME 219/16 -, juris, Rn. 39; vgl. auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 23.7.2019 - 6 B 178/18 -, juris, Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, a.a.O., juris, Rn. 38; OVG Bremen, Beschl. v. 24.6.2015 - 2 B 12/15 -, juris, Rn. 27; OVG Saarland, Beschl. v. 8.6.2015 - 1 B 14/15 -, juris, Rn. 17).

    Ebenso steht der Grundsatz der Begrenzung des Wettangebots in § 1 Nr. 2 GlüStV einer Erweiterung des Wettangebots durch eine entsprechende Auslegung des Begriffs "Ergebnis" entgegen (Senatsbeschl. v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 -, a.a.O., juris, Rn. 30; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, a.a.O., juris, Rn. 36).

    Diese Wette kann zudem nicht als eine als Live-Wette zulässige Endergebniswette angesehen werden, weil sich das Ergebnis der Restzeit nicht im Endergebnis niederschlagen muss (Senatsbeschl. v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 -, juris, Rn. 33; vgl. auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 23.7.2019 - 6 B 178/18 -, juris, Rn. 12; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 40).

    Das Verbot von Wetten während des laufenden Sportereignisses (Live-Wetten) mit der Ausnahme von Sportwetten, die Wetten auf das Endergebnis sind (Live-Endergebniswetten), ist nicht monopolakzessorisch, sondern dient unionsrechtlich legitimen Zwecken (Senatsbeschl. v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 -, juris, Rn. 38).

    Bis zum Vorliegen hinreichender belastbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Suchtpotenzial und zu den damit verbundenen Suchtgefahren von Sportwetten sind die zuständigen Stellen nicht gehindert, nach Maßgabe des Glücksspielstaatsvertrages präventiv restriktive Maßnahmen zu ergreifen, ohne das Ausmaß negativer Entwicklungen im Einzelnen zu kennen oder abwarten zu müssen (BVerwG, Urt. v. 24.11.2010 - 8 C 14/09 -, juris, Rn. 75; Senatsbeschl. v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 -, juris, Rn. 38).

    Der Senat hatte und hat keinen Anlass, diese Angaben zu bezweifeln (vgl. Senatsbeschlüsse v. 15.3.2018 - 11 LA 128/17 -, juris, Rn. 41, und v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, juris, Rn. 52).

  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2020 - 11 LA 479/18
    Einer detaillierten textlichen Beschreibung der von der Verfügung im Einzelnen erfassten Glücksspiele bedarf es dagegen nicht (vgl. auch Senatsurt. v. 28.2.2019 - 11 LB 497/18 -, juris, Rn. 27; Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, GewArch 2017, 385, juris, Rn. 31; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, ZfWG 2016, 443, juris, Rn. 26).

    Dass in Bezug auf den in § 4 Abs. 1 GlüStV geregelten Erlaubnisvorbehalt eine andere Beurteilung geboten ist, ist nicht ersichtlich (Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, juris, Rn. 25; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.2.2014 - 13 A 2018/11 -, juris, Rn. 186).

    Diese Entscheidung befasst sich somit mit der strafrechtlichen Ahndung einer ohne behördliche Erlaubnis aufgenommenen Vermittlung von Sportwetten beim Bestehen eines faktischen staatlichen Sportwettenmonopols und trifft keine allgemeinen Aussagen zur Vereinbarkeit von Bestimmungen zur präventiven Gefahrenabwehr mit Unionsrecht (vgl. Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, juris, Rn. 22 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.2.2017 - 6 S 916/16 -, juris, Rn. 6; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 20; OVG Saarland, Beschl. v. 12.5.2016 - 1 B 199/15 -, juris, Rn. 43).

    Insofern lässt sich aus der sog. Wesentlichkeitstheorie kein Regelungsdefizit ableiten (Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 31).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin handelt es sich bei Wetten auf das erste oder nächste Tor, auch wenn diese Wetten torbezogen sind, unzweifelhaft um Ereigniswetten, d.h. um Wetten auf einzelne Vorgänge während des Sportereignisses, die nicht zu den zulässigen Wettarten nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GlüStV gehören und somit unzulässig sind (Senatsbeschl. v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 -, a.a.O., juris, Rn. 30; Senatsbeschl. v. 2.12.2016 - 11 ME 219/16 -, juris, Rn. 39; vgl. auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 23.7.2019 - 6 B 178/18 -, juris, Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, a.a.O., juris, Rn. 38; OVG Bremen, Beschl. v. 24.6.2015 - 2 B 12/15 -, juris, Rn. 27; OVG Saarland, Beschl. v. 8.6.2015 - 1 B 14/15 -, juris, Rn. 17).

    Ebenso steht der Grundsatz der Begrenzung des Wettangebots in § 1 Nr. 2 GlüStV einer Erweiterung des Wettangebots durch eine entsprechende Auslegung des Begriffs "Ergebnis" entgegen (Senatsbeschl. v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 -, a.a.O., juris, Rn. 30; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, a.a.O., juris, Rn. 36).

    Diese Wette kann zudem nicht als eine als Live-Wette zulässige Endergebniswette angesehen werden, weil sich das Ergebnis der Restzeit nicht im Endergebnis niederschlagen muss (Senatsbeschl. v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 -, juris, Rn. 33; vgl. auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 23.7.2019 - 6 B 178/18 -, juris, Rn. 12; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 40).

  • OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 11 LA 24/16

    Bestimmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Live-Abschnittswette; Live-Ereigniswette;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2020 - 11 LA 479/18
    Der Untersagung der Vermittlung nicht erlaubnisfähiger Sportwetten steht ein strukturelles Vollzugsdefizit weiterhin nicht entgegen (Fortführung der Rspr. des Nds. OVG, Beschl.v. 2.12.2016 - 11 ME 219/16 -, juris, v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, juris, u. v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 -, juris).

    Einer detaillierten textlichen Beschreibung der von der Verfügung im Einzelnen erfassten Glücksspiele bedarf es dagegen nicht (vgl. auch Senatsurt. v. 28.2.2019 - 11 LB 497/18 -, juris, Rn. 27; Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, GewArch 2017, 385, juris, Rn. 31; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, ZfWG 2016, 443, juris, Rn. 26).

    Durch die beispielhafte Aufführung von bestimmten Ereigniswetten hat der Beklagte zudem hinreichend verdeutlicht, welche Wetten er als unzulässige Ereigniswetten ansieht (vgl. Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, a.a.O., juris, Rn. 31).

    Davon ausgehend kann von einem Überwiegen der Geschicklichkeit der Wettenden gegenüber dem Zufallselement bei wertender Betrachtungsweise keine Rede sein (Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, a.a.O., juris, Rn. 39; vgl. auch Dietlein/Hüsken, in: Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, 2. Aufl. 2013, § 3 GlüStV, Rn. 4, m.w.N.).

    Der Senat hatte und hat keinen Anlass, diese Angaben zu bezweifeln (vgl. Senatsbeschlüsse v. 15.3.2018 - 11 LA 128/17 -, juris, Rn. 41, und v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, juris, Rn. 52).

  • OVG Sachsen, 23.07.2019 - 6 B 178/18

    Untersagung der Sportwettenvermittlung; kein strukturelles Vollzugsdefizit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2020 - 11 LA 479/18
    Entgegen der Auffassung der Klägerin handelt es sich bei Wetten auf das erste oder nächste Tor, auch wenn diese Wetten torbezogen sind, unzweifelhaft um Ereigniswetten, d.h. um Wetten auf einzelne Vorgänge während des Sportereignisses, die nicht zu den zulässigen Wettarten nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GlüStV gehören und somit unzulässig sind (Senatsbeschl. v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 -, a.a.O., juris, Rn. 30; Senatsbeschl. v. 2.12.2016 - 11 ME 219/16 -, juris, Rn. 39; vgl. auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 23.7.2019 - 6 B 178/18 -, juris, Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, a.a.O., juris, Rn. 38; OVG Bremen, Beschl. v. 24.6.2015 - 2 B 12/15 -, juris, Rn. 27; OVG Saarland, Beschl. v. 8.6.2015 - 1 B 14/15 -, juris, Rn. 17).

    Diese Wette kann zudem nicht als eine als Live-Wette zulässige Endergebniswette angesehen werden, weil sich das Ergebnis der Restzeit nicht im Endergebnis niederschlagen muss (Senatsbeschl. v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 -, juris, Rn. 33; vgl. auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 23.7.2019 - 6 B 178/18 -, juris, Rn. 12; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 40).

    Ergebnisse bestimmter beliebiger Spielabschnitte, auf die bei Live-Restzeitwetten gewettet würde, werden jedoch ebenso wenig angeführt wie Beispiele für zulässige Ergebniswetten (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 23.7.2019 - 6 B 178/18 -, juris, Rn. 14).

  • VG Hannover, 07.03.2017 - 10 B 3761/16

    Androhung; Cashpoint; Ereigniswette; Kohärenz; Live- und Ereigniswette;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2020 - 11 LA 479/18
    Mit Beschluss vom 7. März 2017 (10 B 3761/16) hat das Verwaltungsgericht dem Eilantrag stattgegeben, soweit sich die Klage gegen die ausgesprochene Zwangsmittelandrohung gerichtet hat, und den Antrag im Übrigen abgelehnt.

    Das Verwaltungsgericht hat in seinem im Eilverfahren ergangenen und im angefochtenen Urteil in Bezug genommenen Beschluss vom 7. März 2017 (10 B 3761/16) ausgeführt, dass die von der Untersagungsverfügung des Beklagten erfassten Wetten auch dann als Glücksspiel in den Anwendungsbereich des § 3 Abs. 1 GlüStV fielen, wenn einzelne - von der Klägerin weder genau bezeichnete noch quantifizierte - Wetten zu Einsätzen von 50 Cent angeboten würden.

    Das Erzielen eines Tores und der sich anschließende Anstoß (siehe dazu Regel 08) konstituiert damit nach den Regeln des DFB gerade keinen neuen Spielabschnitt (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 7.3.2017 - 10 B 3761/16 -, juris, Rn. 44).

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 11 ME 219/16

    Ereigniswette; Gebäudekomplex; Live-Wette; Spielhalle; Sportwette;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2020 - 11 LA 479/18
    Der Untersagung der Vermittlung nicht erlaubnisfähiger Sportwetten steht ein strukturelles Vollzugsdefizit weiterhin nicht entgegen (Fortführung der Rspr. des Nds. OVG, Beschl.v. 2.12.2016 - 11 ME 219/16 -, juris, v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, juris, u. v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 -, juris).

    Ebenso wenig ist es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Untersagungsverfügung entscheidungserheblich, dass das Konzessionsverfahren nicht abgeschlossen werden konnte und daher keine Konzessionen an Veranstalter von Sportwetten erteilt worden sind (vgl. Senatsbeschl. v. 2.12.2016 - 11 ME 219/16 -, juris, Rn. 36).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin handelt es sich bei Wetten auf das erste oder nächste Tor, auch wenn diese Wetten torbezogen sind, unzweifelhaft um Ereigniswetten, d.h. um Wetten auf einzelne Vorgänge während des Sportereignisses, die nicht zu den zulässigen Wettarten nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GlüStV gehören und somit unzulässig sind (Senatsbeschl. v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 -, a.a.O., juris, Rn. 30; Senatsbeschl. v. 2.12.2016 - 11 ME 219/16 -, juris, Rn. 39; vgl. auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 23.7.2019 - 6 B 178/18 -, juris, Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, a.a.O., juris, Rn. 38; OVG Bremen, Beschl. v. 24.6.2015 - 2 B 12/15 -, juris, Rn. 27; OVG Saarland, Beschl. v. 8.6.2015 - 1 B 14/15 -, juris, Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2011 - 11 LC 348/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unions- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2020 - 11 LA 479/18
    Die Belange der Suchtbekämpfung (§ 1 Nr. 1 GlüStV) und des Jugend- und Spielerschutzes (§ 1 Nr. 3 GlüStV) sind ebenso wie die Begrenzung des Glücksspielangebots, die Lenkung der Wettleidenschaft (§ 1 Nr. 2 GlüStV) und das Anliegen der Kriminalitätsbekämpfung durch Betrugsvorbeugung (§ 1 Nr. 4 GlüStV) zwingende Gründe des Allgemeininteresses, die eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit rechtfertigen können (BVerwG, Urt. v. 24.11.2010, juris, Rn. 69 ; Senatsurt. v. 21.6.2011 - 11 LC 348/10 -, juris, Rn. 45).

    Dies gilt schon für das generelle Verbot von Live-Wetten (Senatsurt. v. 21.6.2011 - 11 LC 348/10 -, juris, Rn. 86 ff.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2020 - 11 LA 479/18
    Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied deutlich werden, während das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung eines obergerichtlich oder höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatzes den Zulassungsgrund der Divergenz nicht erfüllt (BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261/97 -, DÖV 1998, 117, juris, Rn. 3; dasselbe, Beschl. v. 18.9.2006 - 10 B 55/06 -, juris, Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris, Rn. 16).

    Die Darlegung der Divergenz, die § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO verlangt, erfordert daher die Angabe des obergerichtlich entwickelten Rechts- oder Tatsachensatzes, von dem das Verwaltungsgericht abgewichen sein soll, die Angabe des vom Verwaltungsgericht aufgestellten divergierenden Rechts- oder Tatsachensatzes und Erläuterungen dazu, worin die Abweichung im Einzelnen bestehen soll (BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261/97 -, a.a.O.).

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2020 - 11 LA 479/18
    1.3.6 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung ergeben sich auch nicht im Hinblick auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. März 2009 (Urt. v. 10.3.2009 - Rs. C-169/07 (Hartlauer) -, juris).

    Nach dieser Entscheidung muss ein System der vorherigen behördlichen Genehmigung auf objektiven, nicht diskriminierenden im Voraus bekannten Kriterien beruhen, damit der Ermessensausübung durch die nationalen Behörden hinreichende Grenzen gesetzt werden (EuGH, Urt. v. 10.3.2009 - Rs. C-169/07 -, juris, Rn. 64 ff.).

  • EuGH, 12.06.2014 - C-156/13

    Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2020 - 11 LA 479/18
    Außerdem darf sie nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. hierzu EuGH, Urt. v. 12.6.2014 - Rs. C-156/13 -, juris, Rn. 21 ff., m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 10/12 -, juris, Rn. 28, u. v. 24.11.2010 - 8 C 14/09 -, juris, Rn. 62).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können Beschränkungen der Glücksspieltätigkeiten durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, zu denen u.a. die Ziele des Schutzes der Verbraucher und der Sozialordnung, der Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen einschließlich der Ziele der Suchtbekämpfung sowie des Jugend- und Spielerschutzes gehören (EuGH, Urt. v. 12.6.2014 - Rs. C-156/13 -, juris, Rn. 21; Urt. v. 8.9.2010 - Rs. C-46/08 -, juris, Rn. 45, und Urt. v. 8.9.2010 - Rs. C-316/07 u.a. -, juris, Rn. 79).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

  • BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 5.15

    Sportwettenvermittlung; Untersagungsverfügung; Glücksspielmonopol;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2017 - 6 S 916/16

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten in einer Gaststätte, in der

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 11 ME 61/16

    Bestimmtheit; Dienstleistungsfreiheit; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspiel;

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2018 - 11 LA 237/16

    Hinreichende Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung;

  • BVerwG, 18.09.2006 - 10 B 55.06

    Voraussetzungen der Zulassung der Grundsatzrevision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

  • OVG Saarland, 08.06.2015 - 1 B 14/15

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • EuGH, 30.06.2016 - C-464/15

    Admiral Casinos & Entertainment - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV -

  • OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13

    Widerruf einer ärztlichen Approbation aufgrund der Vornahme von sexuellen

  • BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 36.12

    Dienstleistungsfreiheit; Eigenauftritt; Ermessensfehler; Gleichbehandlung;

  • VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 CS 14.2669

    Es bestehen Zweifel daran, dass ein privater Vermittler von Sportwetten eines

  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • VG München, 20.12.2016 - M 16 K 14.5083

    Verbot der Buchmacherwette zum Totalisatorkurs

  • OVG Bremen, 24.06.2015 - 2 B 12/15

    Aktualisierung von Ermessenserwägungen bei einer Untersagung der Vermittlung von

  • BVerwG, 12.06.2013 - 6 C 10.12

    Telekommunikation; Regulierungsverfügung; Verpflichtungsklage eines

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • EuGH, 14.06.2017 - C-685/15

    Online Games u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV -

  • OVG Saarland, 12.05.2016 - 1 B 199/15

    Einschreiten gegen Glücksspiel im Internet

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2018 - 11 LA 43/17

    Divergenz; Drittrechtsverhältnis; Feststellungsklage; Glücksspielstaatsvertrag;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 13 A 2018/11

    Aufsichtsbehörde kann an alten glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen

  • EuGH, 24.01.2013 - C-186/11

    Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18

    Bestimmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Kohärenz; Online-Poker; Vollzugsdefizit;

  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2020 - 10 LA 292/18

    Heilpädagogische Maßnahme; Spieltherapie; Tandem-Hilfe

    Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 05.02.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 25, und vom 21.03.2019 - 10 LA 46/18 -, juris Rn. 10; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.02.2020 - 11 LA 479/18 -, juris Rn. 77; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.01.2020 - 10 ZB 19.2241 -, juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1656

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

    Dies gilt insbesondere auch bei Geltendmachung von Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Unionsrecht (vgl. NdsOVG, B.v. 4.2.2020 - 11 LA 479/18 - juris Rn. 60).
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1657

    Antrag auf Erteilung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer

    Dies gilt insbesondere auch bei Geltendmachung von Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Unionsrecht (vgl. NdsOVG, B.v. 4.2.2020 - 11 LA 479/18 - juris Rn. 60).
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