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   OVG Niedersachsen, 12.04.2018 - 11 LA 501/17   

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OVG Niedersachsen, 12.04.2018 - 11 LA 501/17 (https://dejure.org/2018,10294)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.04.2018 - 11 LA 501/17 (https://dejure.org/2018,10294)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. April 2018 - 11 LA 501/17 (https://dejure.org/2018,10294)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 56 AEUV; Art. 3 GG; Art. 12 GG; § 4 Abs. 1 GlSpielWStVtr; § 4 Abs. 4 GlSpielWStVtr; § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 GlSpielWStVtr; § 22 Abs. 4 S. 2 GlSpielG ND
    Rechtsstreit um die Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Online-Casinospielen; Vereinbarkeit des Internetverbots aus § 4 Abs. 4 GlüStV mit Verfassungsrecht und Unionsrecht

  • Glücksspiel & Recht
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung von Glücksspiel im Internet; Online-Casinospiel

  • rechtsportal.de

    Rechtsstreit um die Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Online-Casinospielen; Vereinbarkeit des Internetverbots aus § 4 Abs. 4 GlüStV mit Verfassungsrecht und Unionsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Absolutes Verbot von Online-Casinospielen und Online-Automatenspielen rechtskonform - kein strukturelles Vollzugsdefizit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verbot von Online-Casinos verfassungsgemäß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2018, 730
  • DÖV 2018, 580
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 11 ME 61/16

    Bestimmtheit; Dienstleistungsfreiheit; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspiel;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2018 - 11 LA 501/17
    Der Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Online-Casinospielen steht ein strukturelles Vollzugsdefizit weiterhin nicht entgegen (Fortführung der Rspr. des Nds. OVG, Beschl.v.17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, juris, im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 8 C 18/16 -, juris).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterliegt der Erlaubnisvorbehalt keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil er unabhängig von einem etwaigen unionsrechtswidrigen Glücksspielmonopol den verfassungs- und unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung im Wege einer präventiven Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen dient (Beschl. v. 14.3.2017 - 11 ME 236/16 -, juris, Rn. 28, Beschl. v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 -, juris, Rn. 5, und v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, juris, Rn. 25; vgl. auch: Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 20).

    Der Senat folgt auch diesen Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, juris, Rn. 30).

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass ein strukturelles Vollzugsdefizit im Bereich der Online-Casinospiele und Online-Pokerspiele (Beschl. v. 31.7.2017 - 11 ME 220/16 - und v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, a.a.O., juris, Rn. 40) nicht besteht.

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2018 - 11 LA 501/17
    Verfassungsrechtlich ist dem Gesetzgeber unter Beachtung der Sachgesetzlichkeiten bei der Bestimmung der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Maßnahme ein Einschätzungs- und Prognosespielraum eingeräumt, der erst dann überschritten wird, wenn seine Erwägungen so offensichtlich fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die angegriffene gesetzgeberische Maßnahme sein können (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - NVwZ 2008, 133; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 ).

    Die zuständigen Landesbehörden werden durch das Erlaubniserteilungsverfahren in die Lage versetzt, unmittelbar Einfluss auf die Zahl und die Personen der auf dem Glücksspielmarkt tätigen Veranstalter und Vermittler zu nehmen (vgl. dazu bereits BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - NVwZ 2008, 1338).

    Darüber hinaus ist die ausnahmsweise Erlaubniserteilung für Lotterien sowie Sport- und Pferdewetten im Internet nach § 4 Abs. 5 GlüStV 2012 an strenge Voraussetzungen geknüpft, die dem spezifischen Gefährdungspotenzial des Online-Glücksspiels Rechnung tragen (vgl. zur Übergangsregelung des § 25 Abs. 6 GlüStV 2008: BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - NVwZ 2008, 1338).

  • EuGH, 30.04.2014 - C-390/12

    Pfleger u.a. - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Charta der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2018 - 11 LA 501/17
    Die staatlichen Stellen verfügen im besonderen Bereich der Veranstaltung von Glücksspielen über ein ausreichendes Ermessen, um festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben (vgl. EuGH, Urteil vom 30. April 2014 - C-390/12 [ECLI:EU:C:2014:281], Pfleger -).

    Gleichwohl obliegt es dem Mitgliedstaat, der sich auf ein Ziel berufen möchte, mit dem sich eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen lässt, dem Gericht, das über diese Frage zu entscheiden hat, alle Umstände darzulegen, anhand derer dieses Gericht sich vergewissern kann, dass die Maßnahme tatsächlich den sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergebenden Anforderungen genügt (vgl. EuGH, Urteile vom 8. September 2010 - C-316/07, a.a.O., Markus Stoß - Rn. 71, vom 15. September 2011 - C-347/09 [ECLI:EU:C:2011:582], Dickinger/Ömer - Rn. 54 und vom 30. April 2014 - C-390/12, a.a.O., Pfleger -).

    Das nationale Gericht muss eine Gesamtwürdigung der Umstände vornehmen, unter denen die streitigen restriktiven Rechtsvorschriften erlassen und durchgeführt worden sind (vgl. EuGH, Urteile vom 30. April 2014 - C-390/12, a.a.O., Pfleger -, vom 11. Juni 2015 - C-98/14 [ECLI:EU:C:2015:386], Berlington Hungary - und vom 14. Juni 2017 - C-685/15 [ECLI:EU:C:2017:452], Online Games -).

  • EuGH, 11.06.2015 - C-98/14

    Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2018 - 11 LA 501/17
    Das nationale Gericht muss eine Gesamtwürdigung der Umstände vornehmen, unter denen die streitigen restriktiven Rechtsvorschriften erlassen und durchgeführt worden sind (vgl. EuGH, Urteile vom 30. April 2014 - C-390/12, a.a.O., Pfleger -, vom 11. Juni 2015 - C-98/14 [ECLI:EU:C:2015:386], Berlington Hungary - und vom 14. Juni 2017 - C-685/15 [ECLI:EU:C:2017:452], Online Games -).

    Eine begrenzte Erlaubnis von Glücksspielen im Rahmen von Sonder- oder Ausschließlichkeitsrechten kann der Verwirklichung der im Allgemeininteresse liegenden Ziele des Verbraucherschutzes und des Schutzes der Sozialordnung dienen, da sie die Spiellust und den Betrieb der Spiele in kontrollierte Bahnen lenkt (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - C-98/14, a.a.O., Berlington Hungary -).

    Eine nationale Regelung ist nur dann geeignet, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (EuGH, Urt. v. 11.6.2015 - Rs. C-98/14 -, juris, Rn. 64).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2018 - 11 LA 501/17
    Über den Monopolsektor hinausgreifend fordert das Kohärenzgebot, dass eine die Dienstleistungsfreiheit einschränkende Regelung nicht durch eine gegenläufige mitgliedstaatliche Politik in anderen Glücksspielbereichen mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial in einer Weise konterkariert werden darf, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Juni 2013 - 8 C 10.12 - BVerwGE 147, 47 Rn. 31 ff., 51 ff. m.w.N. und vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 ).

    Hingegen verpflichten die unionsrechtlichen Grundfreiheiten den Mitgliedstaat nicht zu einer sämtliche Glücksspielsektoren und föderale Zuständigkeiten übergreifenden Gesamtkohärenz glücksspielrechtlicher Maßnahmen (BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 10.12 - BVerwGE 147, 47 Rn. 53 und 55).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2018 - 11 LA 501/17
    Verfassungsrechtlich ist dem Gesetzgeber unter Beachtung der Sachgesetzlichkeiten bei der Bestimmung der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Maßnahme ein Einschätzungs- und Prognosespielraum eingeräumt, der erst dann überschritten wird, wenn seine Erwägungen so offensichtlich fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die angegriffene gesetzgeberische Maßnahme sein können (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - NVwZ 2008, 133; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 ).

    Über den Monopolsektor hinausgreifend fordert das Kohärenzgebot, dass eine die Dienstleistungsfreiheit einschränkende Regelung nicht durch eine gegenläufige mitgliedstaatliche Politik in anderen Glücksspielbereichen mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial in einer Weise konterkariert werden darf, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Juni 2013 - 8 C 10.12 - BVerwGE 147, 47 Rn. 31 ff., 51 ff. m.w.N. und vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 ).

  • EuGH, 14.06.2017 - C-685/15

    Online Games u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2018 - 11 LA 501/17
    Das nationale Gericht muss eine Gesamtwürdigung der Umstände vornehmen, unter denen die streitigen restriktiven Rechtsvorschriften erlassen und durchgeführt worden sind (vgl. EuGH, Urteile vom 30. April 2014 - C-390/12, a.a.O., Pfleger -, vom 11. Juni 2015 - C-98/14 [ECLI:EU:C:2015:386], Berlington Hungary - und vom 14. Juni 2017 - C-685/15 [ECLI:EU:C:2017:452], Online Games -).

    Dass es bei der Prüfung der unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeit einer restriktiven nationalen Regelung im Bereich der Glücksspiele nicht nur auf die Zielsetzung dieser Regelung im Moment ihres Erlasses ankommt, sondern auch auf die nach ihrem Erlass zu bewertenden Auswirkungen (vgl. EuGH, Urteile vom 30. Juni 2016 - C-464/15 [ECLI:EU:C:2016:500], Admiral - und vom 14. Juni 2017 - C-685/15, a.a.O., Online Games -), führt zu keiner anderen Beurteilung.

  • EuGH, 03.06.2010 - C-258/08

    Ladbrokes Betting & Gaming und Ladbrokes International - Art. 49 EG -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2018 - 11 LA 501/17
    Es bedarf aber nicht der Prüfung der Kohärenz jeder Durchführungsmaßnahme im Einzelfall (EuGH, Urt. v. 3.6.2010 - Rs. C-258/08 -, NVwZ 2010, 1081, juris, Rn. 50).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2018 - 11 LA 501/17
    Wenn schon das generelle Internetverbot angemessen war (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 - BVerwGE 140, 1 ), gilt dies erst recht für ein Internetverbot, von dem für bestimmte Fallgruppen im Erlaubniswege Ausnahmen gemacht werden können.
  • EuGH, 15.09.2011 - C-347/09

    Ein Monopol für Internet-Glücksspiele kann nur gerechtfertigt werden, wenn mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2018 - 11 LA 501/17
    Gleichwohl obliegt es dem Mitgliedstaat, der sich auf ein Ziel berufen möchte, mit dem sich eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen lässt, dem Gericht, das über diese Frage zu entscheiden hat, alle Umstände darzulegen, anhand derer dieses Gericht sich vergewissern kann, dass die Maßnahme tatsächlich den sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergebenden Anforderungen genügt (vgl. EuGH, Urteile vom 8. September 2010 - C-316/07, a.a.O., Markus Stoß - Rn. 71, vom 15. September 2011 - C-347/09 [ECLI:EU:C:2011:582], Dickinger/Ömer - Rn. 54 und vom 30. April 2014 - C-390/12, a.a.O., Pfleger -).
  • EuGH, 30.06.2016 - C-464/15

    Admiral Casinos & Entertainment - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV -

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2016 - 11 ME 157/16

    Dienstleistungsfreiheit; Erlaubnisverfahren; Erlaubnisvorbehalt;

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2017 - 11 ME 236/16

    Bestimmtheitsgebot; Bietagent; Countdown Auktion; Dienstleistungsfreiheit;

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2018 - 11 LA 237/16

    Hinreichende Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung;

    Dieser Auffassung, die im Übrigen auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats und anderer Obergerichte entspricht (vgl. Senatsbeschl. v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 -, juris, Rn. 5; Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, NdsVBl. 2017, 53, juris, Rn. 25; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 20), schließt sich der Senat ausdrücklich an (so bereits Senatsbeschl. v. 12.4.2018 - 11 LA 501/17 -, juris, Rn. 28 ff.).

    Es gebietet weder eine Uniformität der Regelungen noch eine Optimierung der Zielverwirklichung (BVerwG, Urt. v. 1.6.2011- 8 C 5/10 -, a.a.O., juris, Rn. 45; dasselbe, Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 10/12 -, a.a.O., juris, Rn. 53 und 55; dasselbe, Urt. v. 26.10.2017 - 8 C 18/16 -, a.a.O., juris, Rn. 41; Senatsbeschl. v. 12.4.2018 - 11 LA 501/17 -, juris, Rn. 42).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterliegt der Erlaubnisvorbehalt keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil er unabhängig von einem etwaigen unionsrechtswidrigen Glücksspielmonopol den verfassungs- und unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung im Wege einer präventiven Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen dient (Senatsbeschl. v. 12.4.2018 - 11 LA 501/17 -, juris, Rn. 19; Senatsbeschl. v. 14.3.2017 - 11 ME 236/16 -, juris, Rn. 28; Senatsbeschl. v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 -, juris, Rn. 5, und Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, juris, Rn. 25; vgl. auch: BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 -, a.a.O., juris, Rn. 53; dasselbe, Urt. v. 26.10.2017 - 8 C 18/18 -, a.a.O., juris, Rn. 28; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 20).

    Soweit die Klägerin in ihrer Zulassungsbegründung die inkohärente Vollzugspraxis des Beklagten in anderen Bereichen des Glücksspielrechts wie beispielsweise Online-Casino oder Online-Pokerspiele rügt, ist sie unabhängig von der Frage, ob derartige Angebote vorliegend überhaupt in eine Kohärenzbetrachtung einbezogen werden können oder müssen (vgl. dazu sowie zu den in diesem Zusammenhang benutzten Begriffen der vertikalen, horizontalen und intersektoralen Kohärenz ausführlich: Hartmann, EuZW 2014, 814 ff.; zur diesbezüglichen Rechtsprechung des EuGH: Dietlein, in: Dietlein/Hecker/Ruttig, a.a.O., Einf., Rn. 44 ff., jeweils m.w.N.), darauf zu verweisen, dass in der Rechtsprechung des Senats geklärt ist, dass ein strukturelles Vollzugsdefizit im Bereich der Online-Casinospiele und Online-Pokerspiele (Senatsbeschl. v. 31.7.2017 - 11 ME 220/16 - Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, a.a.O., juris, Rn. 40; Senatsbeschl. v. 12.4.2018 - 11 LA 501/17 -, juris, Rn. 40) sowie im Bereich der Zweitlotterien (Senatsbeschl. v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 -, ZfWG 2017, 54, juris, Rn. 14) nicht besteht.

    Ungeachtet dieser erwähnten Fälle verkennt die Klägerin, dass angesichts der Vielzahl von Glücksspielangeboten im Internet ein zeitgleiches Vorgehen gegen alle Anbieter selbst bei Einsatz erheblicher Ressourcen nicht möglich ist, sodass es auf ein systematisches Vorgehen der zuständigen Behörde ankommt (Senatsbeschl. v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 -, juris, Rn. 41; Senatsbeschl. v. 12.4.2018 - 11 LA 501/17 -, juris, Rn. 40).

  • VGH Hessen, 27.09.2018 - 8 B 432/18

    Echte Konkurrenz bei Spielhallen

    Sie darf deshalb nicht darauf abzielen, den natürlichen Spieltrieb der Verbraucher dadurch zu fördern, dass sie zu aktiver Teilnahme am Spiel angeregt werden, etwa indem das Spiel verharmlost oder ihm ein positives Image verliehen wird, das daran anknüpft, dass die Einnahmen für Aktivitäten im Allgemeininteresse verwendet werden (vgl. dazu Nieders. OVG, Beschluss vom 1204.2018 - 11 LA 501/17 -, juris Rdnr. 4 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2018 - 11 LC 400/17

    Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass ein strukturelles Vollzugsdefizit im Bereich der Online-Casinospiele und Online-Pokerspiele (Senatsbeschl. v. 12.4.2018 - 11 LA 501/17 -, juris, Rn. 40; Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, a.a.O., juris, Rn. 40), im Bereich der Zweitlotterien (Senatsbeschl. v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 -, ZfWG 2017, 54, juris, Rn. 14) sowie im Bereich der Online-Cent-Auktionen (Senatsbeschl. v. 18.6.2018 - 11 LA 237/16 -, juris, Rn. 66 ff.) nicht besteht.
  • VG Berlin, 06.06.2018 - 4 K 213.17

    Untersagung der Veranstaltung von Online-Casino- und Pokerspielen; Erlaubnis zur

    Die Kammer folgt insoweit der Einschätzung des BVerwG, dass das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV mit Verfassungsrecht vereinbar ist und dass auch nach Zulassung der Ausnahmen für Lotterien sowie Sport- und Pferdewetten gemäß § 4 Abs. 5 GlüStV eine andere rechtliche Bewertung nicht geboten ist (Urteile vom 26. Oktober 2017 - BVerwG 8 C 14.16 -, juris Rn. 28 ff., und - BVerwG 8 C 18.16 -, juris Rn. 30 ff.; ebenso Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12. April 2018 - 11 LA 501/17 -, juris Rn. 21 ff.).

    Die Kammer folgt der Einschätzung des BVerwG (ebenso Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12. April 2018 - 11 LA 501/17 -, juris Rn. 21 ff.).

    Auch hier folgt die Kammer den Erwägungen des BVerwG (Urteil vom 26. Oktober 2017 - BVerwG 8 C 18.16 -, juris Rn. 38 ff.), welches das Internetverbot auch mit Unionsrecht für vereinbar hält (ebenso Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12. April 2018 - 11 LA 501/17 -, juris Rn. 28 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18

    Bestimmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Kohärenz; Online-Poker; Vollzugsdefizit;

    Der Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Online-Pokerspielen steht ein strukturelles Vollzugsdefizit weiterhin nicht entgegen (Fortführung der Rspr. des Nds. OVG, Beschl.v.17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, juris, und Beschl. v. 12.4.2018 - 11 LA 501/17 -, juris, im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 8 C 18/16 -, juris).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterliegt der Erlaubnisvorbehalt keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil er unabhängig von einem etwaigen unionsrechtswidrigen Glücksspielmonopol den verfassungs- und unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung im Wege einer präventiven Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen dient (BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 -, NVwZ 2013, 1481, juris, Rn. 53; Senatsbeschl. v. 12.4.2018 - 11 LA 501/17 -, juris, Rn. 19, Beschl. v. 14.3.2017 - 11 ME 236/16 -, juris, Rn. 28, Beschl. v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 -, juris, Rn. 5, und v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, juris, Rn. 25; vgl. auch: Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 20).

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LC 242/16

    Bestimmmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Internetverbot; Kohärenz; Online-Casinospiele;

    Der Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Online-Casinospielen steht ein strukturelles Vollzugsdefizit weiterhin nicht entgegen (Fortführung der Rspr. des Nds. OVG, Beschl.v.17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, juris, und Beschl. v. 12.4.2018 - 11 LA 501/17 -, juris, im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 8 C 18/16 -, juris).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterliegt der Erlaubnisvorbehalt keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil er unabhängig von einem etwaigen unionsrechtswidrigen Glücksspielmonopol den verfassungs- und unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung im Wege einer präventiven Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen dient (BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 -, NVwZ 2013, 1481, juris, Rn. 53; Senatsbeschl. v. 12.4.2018 - 11 LA 501/17 -, juris, Rn. 19, Beschl. v. 14.3.2017 - 11 ME 236/16 -, juris, Rn. 28, Beschl. v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 -, juris, Rn. 5, und v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, juris, Rn. 25; vgl. auch: Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 20).

  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1738

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis

    So liegt der Fall hier (vgl. NdsOVG, B.v. 12.4.2018 - 11 LA 501/17 - juris Rn. 40: "ein strukturelles Vollzugsdefizit ... nicht besteht" u. OVG Hamburg, U.v. 7.2.2018 - 4 Bf 217/17 - juris Rn. 114: "Dass hier ein normatives Vollzugsdefizit vorliegen könnte, ist nicht ersichtlich").
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1732

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis, Befreiung vom Verbot mehrerer

    So liegt der Fall hier (vgl. NdsOVG, B.v. 12.4.2018 - 11 LA 501/17 - juris Rn. 40: "ein strukturelles Vollzugsdefizit ... nicht besteht" u. OVG Hamburg, U.v. 7.2.2018 - 4 Bf 217/17 - juris Rn. 114: "Dass hier ein normatives Vollzugsdefizit vorliegen könnte, ist nicht ersichtlich").
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1735

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis, Befreiung vom Verbot mehrerer

    So liegt der Fall hier (vgl. NdsOVG, B.v. 12.4.2018 - 11 LA 501/17 - juris Rn. 40: "ein strukturelles Vollzugsdefizit ... nicht besteht" u. OVG Hamburg, U.v. 7.2.2018 - 4 Bf 217/17 - juris Rn. 114: "Dass hier ein normatives Vollzugsdefizit vorliegen könnte, ist nicht ersichtlich").
  • VG Augsburg, 13.06.2018 - Au 8 K 17.1088

    Nebeneinander von glückspielrechtlicher und gewerberechtlicher Erlaubnis

    Es liegt jedoch ein systematisches Handeln der nach der Zuständigkeitsverteilung der Länder zuständigen Behörden etwa hinsichtlich des Angebots im Bereich der Wetten, des Angebots von Glücksspielen im Internet (vgl. etwa die Untersagungsverfügung, die der Entscheidung des BVerwG, U.v. 26.10.2017 - 8 C 14.16 - juris, zugrunde liegt und den dort zum Verbot von Spielen im Internet und zum zeitlichen Ablauf des Einschreitens gegen Online-Spiele; ebenso NdsOVG, B.v. 12.4.2018 - 11 LA 501/17 - juris Rn. 40: "ist geklärt, dass ein strukturelles Vollzugsdefizit im Bereich der Online-Casinospiele [...] nicht besteht") und des Betriebs von Spielbanken (vgl. etwa OVG Hamburg, U.v. 7.2.2018 - 4 Bf 217/17 - juris Rn. 131 ff. und Rn. 147 ff.) vor.
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1737

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG Augsburg, 12.03.2020 - Au 5 K 18.1519

    Verlängerung der einjährigen Erlöschensfrist nach § 33i GewO wegen Nichtausübens

  • VG Augsburg, 13.06.2018 - Au 8 K 17.1676

    Befristung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis und Befreiung vom Verbundverbot

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2018 - 11 ME 541/18

    Aktivierungscodes; gewerbliche Spielvermittlung; Glücksspielaufsichtsbehörde;

  • VGH Hessen, 26.10.2018 - 8 B 1558/18

    Schließung einer Spielhalle

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