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   OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 226/11   

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OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 226/11 (https://dejure.org/2012,1967)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.01.2012 - 11 LB 226/11 (https://dejure.org/2012,1967)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 11 LB 226/11 (https://dejure.org/2012,1967)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kosten eines Polizeieinsatzes für die Beförderung einer hilflosen Person

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 1 S. 1 NVwKostG; § 11 Abs. 2 S. 2 NVwKostG
    Geschäftsunfähiger Demenzkranker als Kostenschuldner nach Beförderung in einem Polizeifahrzeug zur Abwendung einer Gefahr für dessen Gesundheit; Vereinbarkeit der Eigenschaft als Störer mit dessen dementieller Erkrankung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Polizeieinsatzkosten - Beförderung einer hilflosen Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschäftsunfähiger Demenzkranker als Kostenschuldner nach Beförderung in einem Polizeifahrzeug zur Abwendung einer Gefahr für dessen Gesundheit; Vereinbarkeit der Eigenschaft als Störer mit dessen dementieller Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verfassungsrechtliche Schutzpflicht begründet nicht die staatl. Refinanzierung der Gefahrenabwehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschäftsunfähiger Demenzkranker als Kostenschuldner nach Beförderung in einem Polizeifahrzeug zur Abwendung einer Gefahr für dessen Gesundheit; Vereinbarkeit der Eigenschaft als Störer mit dessen dementieller Erkrankung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Demenzkranke müssen für Beförderung im Polizeiwagen zahlen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1898
  • DÖV 2012, 364
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2003 - 1 LB 343/02

    Erlass; Gebührenerlass

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 226/11
    Ob Gleiches auch für die Anwendung des § 2 Abs. 2 NVwKostG, d.h. der hier vorrangig streitigen Entscheidung über das Absehen von der Gebührenerhebung im "öffentlichen Interesse", gilt (so ohne nähere Erörterung im Ergebnis Nds. OVG, Urt. v. 25.4.2003 - 1 LB 343/02 -, juris; vgl. aber auch Senatsbeschl. v. 17.3.2003 - 11 LA 440/02 - sowie Senatsurt. v. 27.5.2004 - 11 LB 116/02 -), kann hier aus den nachfolgend genannten Gründen mangels Entscheidungserheblichkeit offen bleiben.

    Ob § 2 Abs. 2 NVwKostG als sog. Koppelungsvorschrift (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl., § 40, Rn. 21, m. w. N.) dogmatisch so zu verstehen ist, dass zunächst unter den unbestimmten Rechtsbegriff des "öffentlichen Interesses" zu subsumieren und erst dann in einem zweiten Schritt die ggf. der Behörde eröffnete Ermessensentscheidung gesondert zu überprüfen ist (Senatsbeschl. v. 17.3.2003 - 11 LA 440/02 -), oder es sich um eine einheitliche Ermessensentscheidung (Urt. des 1. Senats des erkennenden Gerichts v. 25.4.2003 - 1 LB 343/02 -, juris, Rn. 23) oder eine einheitlich gebundene Entscheidung handelt, kann hier mangels Entscheidungserheblichkeit offen bleiben.

    Dieses hat sich wiederum - wie auch ein Vergleich mit den in § 2 Abs. 1 Satz 1 NVwKostG ausdrücklich bezeichneten Fällen der gebührenfreien Amtshandlungen ergibt - auf die Nichterhebung der Gebühr zu beziehen (vgl. das o. a. Urt. v. 25.4.2003- 1 LB 343/02 -, Rn. 27, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2011 - 9 LB 13/09

    Abhängigkeit eines Verfahrens betreffend die Festsetzung einer Gebühr von dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 226/11
    Nicht mehr zu diesem Streitgegenstand gehört hingegen ein etwaiger Anspruch auf Erlass - bzw. zumindest auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung insoweit - aus Billigkeitsgründen nach § 11 Abs. 2 Satz 2 NVwKostG; der letztgenannte, rechtliche getrennte Anspruch ist vielmehr grundsätzlich gesondert bei der Behörde geltend zu machen und bei Ablehnung ggf. mit der Verpflichtungsklage gerichtlich weiter zu verfolgen (vgl. zu einer Gebühr nach dem nds. Kommunalbeitragsrecht: Nds. OVG, Urt. v. 11.3.2011 - 9 LB 13/09 -, juris, m. w. N., zum Erlass nach § 11 Abs. 2 NVwKostG: VG Hannover, Urt. v. 10.6.2004 - 12 A 5867/02 -, sowie allgemein zum Billigkeitserlass einer Verwaltungsgebühr: VG Aachen, Urt. v. 9.9.2005 - 7 K 2270/02 -, juris, Rn. 21 f., m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 2 ME 419/07

    Erlass von Langzeitstudiengebühren; Unbillige Härte einer Zwangsexmatrikulation

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 226/11
    Persönliche Billigkeitsgründe liegen nur vor, wenn es sich um einen atypischen, vom Normgeber so nicht vorhergesehenen Fall handelt, in dem durch die Einziehung der Kosten für den Betroffenen außergewöhnlich schwerwiegende Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung der Kosten hinausgehen, so dass es zur Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit geboten ist, von der Kosteneinziehung abzusehen (vgl. allgemein Nds. OVG, Beschl. v. 29.5.2007 - 2 ME 419/07 -, m. w. N.).
  • BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 226/11
    Denn diese Schutzpflicht kann primär nur Handlungspflichten der staatlichen Organe im Bereich der Gefahrenabwehr begründen, nicht aber die Frage der Refinanzierung des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes determinieren (vgl. BVerfG, Besch. v. 11.8.1998 - 1 BvR 1270/94 -, NVwZ 1999, 176 f.).
  • OVG Niedersachsen, 04.05.2011 - 8 LA 73/10

    Eine Hochschule in Trägerschaft des Staates ist auch als staatliche Einrichtung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 226/11
    Dagegen spricht allerdings die systematische Gleichstellung der Gebührenbefreiung im allgemeinen öffentlichen Interesse nach § 2 Abs. 2 NVwKostG mit den in § 2 Abs. 1 NVwKostG speziell geregelten Fällen der gebührenfreien Amtshandlungen, die eine Gebührenerhebung bereits dem Grunde nach ausschließen und damit kein gesondertes, weiteres Verwaltungsverfahren neben dem Kostenerhebungsverfahren erfordern (vgl. nur Nds. OVG, Beschl. v. 4.5.2011 - 8 LA 73/10 -).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 226/11
    Denn durch die Gesamtschuldnerschaft nach § 5 Abs. 1 Satz 2 NVwKostG soll der Behörde zur Vereinfachung des Gesetzesvollzuges nach Ermessen die Wahl zwischen mehreren Kostenschuldnern ermöglicht, ihr aber nicht die Pflicht auferlegt werden, mit unsicheren Erfolgsaussichten erst noch etwaige weitere Kostenschuldner zu ermitteln (vgl. zu diesen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen bei einer Gesamtschuldnerschaft: BVerwG, Urt. v. 22.1.1993 - 8 C 57/91 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 19.4.2007 - 9 LA 246/05 -, m. w. N.).
  • VG Aachen, 09.09.2005 - 7 K 2270/02

    Genfer Flüchtlingskonvention, Einbürgerungsgebühren, Antrag, Minderung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 226/11
    Nicht mehr zu diesem Streitgegenstand gehört hingegen ein etwaiger Anspruch auf Erlass - bzw. zumindest auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung insoweit - aus Billigkeitsgründen nach § 11 Abs. 2 Satz 2 NVwKostG; der letztgenannte, rechtliche getrennte Anspruch ist vielmehr grundsätzlich gesondert bei der Behörde geltend zu machen und bei Ablehnung ggf. mit der Verpflichtungsklage gerichtlich weiter zu verfolgen (vgl. zu einer Gebühr nach dem nds. Kommunalbeitragsrecht: Nds. OVG, Urt. v. 11.3.2011 - 9 LB 13/09 -, juris, m. w. N., zum Erlass nach § 11 Abs. 2 NVwKostG: VG Hannover, Urt. v. 10.6.2004 - 12 A 5867/02 -, sowie allgemein zum Billigkeitserlass einer Verwaltungsgebühr: VG Aachen, Urt. v. 9.9.2005 - 7 K 2270/02 -, juris, Rn. 21 f., m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2000 - 11 L 312/00

    Gebührenbegriff; Gebührenpflicht; Kostenschuldner; Lebensmittelüberwachung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 226/11
    Das Verwaltungsgericht hat weiterhin zutreffend die Kostenschuldnerschaft des Klägers nach § 5 Abs. 1 Satz 1 NVwKostG bejaht, da er zu der kostenpflichtigen Amtshandlung - seiner Beförderung - jedenfalls von einem natürlichen Willen getragen (vgl. Senatsbeschl. v. 13.7.2000 - 11 L 312/00 -. juris, Rn. 13) Anlass gegeben hat und es für eine solche Kostenschuldnerschaft auf eine etwaige Geschäfts- oder Schuldunfähigkeit des Klägers nicht ankommt.
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2014 - 11 LC 228/12

    Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme als inzident zu prüfende Voraussetzung

    Erledigt sich - wie hier - die polizeiliche Ingewahrsamnahme vor Ablauf einer Rechtsbehelfsfrist, so gebietet es die Gewährleistung gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, im Rahmen der Überprüfung des Heranziehungsbescheides auch die die Erhebung verursachende Amtshandlung einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (BVerfG, Beschl. v. 29.7.2010 - 1 BvR 1634/04 -, NVwZ 2010, 1482, juris, Rn. 49 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.9.2004 - 1 S 2206/03 -, NVwZ-RR 2005, 540, juris, Rn. 57, und Urt. v. 17.3.2011 - 1 S 2513/10 -, DVBl. 2011, 626, juris, Rn. 22; VG Oldenburg, Urt. v. 26.6.2012 - 7 A 2830/12 -, juris, Rn. 15; vgl. bereits Senatsurt. v. 26.1.2012 - 11 LB 226/11 -, NordÖR 2012, 355, juris, Rn. 22, zur Kostenpflicht bei polizeilicher Beförderung einer hilflosen Person).
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2019 - 11 LB 108/18

    Anscheinsgefahr; Drittortauseinandersetzung; ex-ante-Betrachtung;

    Erledigt sich eine polizeiliche Maßnahme vor Ablauf einer Rechtsbehelfsfrist, gebietet es das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG), im Rahmen der Überprüfung des Heranziehungsbescheids auch die die Erhebung verursachende Amtshandlung einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (BVerfG, Beschl. v. 29.7.2010 - 1 BvR 1634/04 -, NVwZ 2010, 1482, juris, Rn. 49 ff.; Senatsurt. v. 24.2.2014 - 11 LC 228/12 -, NVwZ-RR 2014, 552, juris, Rn. 25; Senatsurt. v. 26.1.2012 - 11 LB 226/11 -, juris, Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.9.2004 - 1 S 2206/03 -, NVwZ-RR 2005, 540, juris, Rn. 57).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 234/11

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren durch die Gemeinde bei Hilfeleistung der

    Denn diese Schutzpflicht kann primär nur Handlungspflichten der staatlichen Organe im Bereich der Gefahrenabwehr begründen, nicht aber die Frage der Refinanzierung des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes determinieren (vgl. BVerfG, Besch. v. 11.8.1998 - 1 BvR 1270/94 -, NVwZ 1999, 176 f.; Senatsurt. v. 26.1.2012 - 11 LB 226/11 -, juris, Rn. 21).
  • VG Braunschweig, 08.08.2012 - 5 A 166/10

    Alkoholisierung; Erziehungsberechtigte; Freiheitsbeschränkung;

    Insoweit kommt es auf eine eventuelle Geschäfts- oder Schuldunfähigkeit nicht an (vgl. Nds. OVG, U. v. 26.01.2012 - 11 LB 226/11 -, juris Rn. 23).

    Voraussetzungen dieser Kostentarifstelle gegeben, so ist inzident die Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Amtshandlung, hier also der Beförderung des Klägers, zu prüfen, soweit - wie hier - weder dazu eine bindende Entscheidung vorliegt noch die Entscheidungskompetenz abweichend konzentriert ist (vgl. Nds. OVG, U. v. 26.01.2012 - 11 LB 226/11 -, juris Rn. 22).

    Eine solche Wirkung kann der hier streitigen Kostenerhebung für die Beförderung einer Person zur Gefahrenabwehr aber nicht zukommen, da es auf ihr Einverständnis zur Beförderung nicht ankommt (vgl. Nds. OVG, U. v. 26.01.2012 - 11 LB 226/11 -, juris Rn. 24 ff.).

    Es ist auch, unabhängig davon, ob dies Gegenstand des vorliegenden Klageverfahrens ist (vgl. insoweit Nds. OVG, U. v. 26.01.2012 - 11 LB 226/11 -, juris Rn. 19), nicht ersichtlich, dass die Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass der Kostenforderung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 NVwKostG Billigkeitserlass gegeben sind (vgl. Nds. OVG, a.a.O., Rn. 28).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2020 - 2 L 142/18

    Ermäßigung von Verwaltungskosten

    Ein etwaiger Anspruch auf Erlass der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung nach § 12 Abs. 1 VwKostG LSA oder auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung aus Billigkeitsgründen nach § 12 Abs. 2 Satz 2 VwKostG LSA ist grundsätzlich gesondert bei der Behörde geltend zu machen und bei Ablehnung ggf. mit der Verpflichtungsklage gerichtlich weiter zu verfolgen (vgl. NdsOVG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 11 LB 226/11 - juris Rn. 19, m.w.N.).

    Persönliche Billigkeitsgründe liegen im Übrigen nur vor, wenn es sich um einen atypischen, vom Normgeber so nicht vorhergesehenen Fall handelt, in dem durch die Einziehung der Kosten für den Betroffenen außergewöhnlich schwerwiegende Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung der Kosten hinausgehen, so dass es zur Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit geboten ist, von der Kosteneinziehung abzusehen (NdsOVG, Urteil vom 26. Januar 2012, a.a.O, Rn. 28, m.w.N.).

    § 12 Abs. 2 Satz 2 VwKostG LSA lässt eine Ermäßigung oder ein Absehen von der Gebührenerhebung aus sachlichen, in den übrigen Bestimmungen des § 12 VwKostG LSA nicht geregelten Billigkeitsgründen zu (vgl. zur entsprechenden Regelung in § 11 Abs. 2 Satz 2 NVwKostG: NdsOVG, Urteil vom 26. Januar 2012, a.a.O., Rn. 29).

    Um eine sachliche Unbilligkeit der Kostenerhebung annehmen zu können, bedarf es einer nicht erkennbaren, dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Normgebers widersprechenden Härte (NdsOVG, Urteil von 26. Januar 2012, a.a.O., Rn. 29).

  • VG Stade, 02.09.2013 - 1 A 2744/12

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zur Kostentragung für wasserrechtliche

    Ein solcher ist nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ausreichend, um eine Kostenschuldnerschaft i. S. des § 5 NVwKostG zu begründen; auf eine etwaige Geschäfts- oder Schuldunfähigkeit des Veranlassers kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (Nds. OVG, Urteil v. 26.1.2012 - 11 LB 226/11, juris).

    Insofern ist die Handlung der Klägerin nicht anders zu beurteilen als die Handlung einer demenzkranken Person, die für Kosten eines von ihr verursachten Polizeieinsatzes ebenfalls haftet (Nds. OVG, Urteil v. 26.1.2012 - 11 LB 226/11, juris).

    Ein solches wäre etwa dann anzunehmen, wenn die Gebühr eine abschreckende Wirkung entfalten und den Schuldner zukünftig von einer im öffentlichen Interesse liegenden Tätigkeit abhalten würde (Nds. OVG, Urteil v. 26.1.2012 - 11 LB 226/11, juris).

    Ein solcher Anspruch ist vielmehr gesondert bei der Behörde geltend zu machen und bei Ablehnung ggf. mit der Verpflichtungsklage weiter zu verfolgen (Nds. OVG, Urteil v. 26.1.2012 - 11 LB 226/11, juris).

  • VG Gießen, 04.02.2015 - 4 K 409/14

    Auslagen der Feuerwehr, Suche und Rettung einer Person aus akuter Lebensgefahr

    Dabei verweist die Klägerin auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urteil vom 26. Januar 2012, - 11 LB 226/11 -, veröffentlicht in juris), in der das Gericht die Kostenschuldnerschaft eines demenzkranken entlaufenen Heimbewohners für dessen polizeiliche Rückbeförderung als rechtmäßig bestätigte.

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat es in dieser Entscheidung nicht ausgeschlossen, dass neben der Kostenschuldnerschaft des Bewohners auch eine Kostenschuldnerschaft des Heims bestand, hat dies aber aufgrund der feststehenden Kostenschuldnerschaft des Bewohners dahinstehen lassen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Januar 2012, - 11 LB 226/11 -, veröffentlicht in juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 L 114/11

    Verwaltungsgebühren für wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

    21 ff. in Juris; NdsOVG, Urt. v. 26.01.2012 - 11 LB 226/11 - NdsVBl 2012, 139, RdNr. 25 in Juris, zu § 2 Abs. 2 NVwKostG).

    Eine solches Absehen setzt schon nach dem Wortlaut der Vorschrift voraus, dass "daran", also an der (teilweisen) Nichterhebung der Gebühr ein öffentliches Interesse besteht (vgl. zur wortgleichen Vorschrift des § 2 Abs. 2 NVwKostG: NdsOVG, Urt. v. 25.04.2003 - 1 LB 343/02 -, Juris, RdNr. 27; Urt. v. 26.01.2012, a.a.O., RdNr. 25 in Juris).

  • BSG, 16.01.2019 - B 7 AY 2/17 R

    Asylbewerberleistung - Kostenfestsetzung nach Widerspruchsverfahren -

    Ob der wirtschaftlichen Situation eines Empfängers von Leistungen nach dem AsylbLG bereits bei der Verwaltungskostengrund- bzw -lastentscheidung, der Festsetzung der Gebühren oder erst in einem gesonderten Verfahren dadurch Rechnung getragen werden kann oder (bei einer Ermessensreduzierung auf Null) muss, dass die Kosten gestundet, ermäßigt oder ganz erlassen werden (sog Billigkeitsmaßnahmen, vgl § 11 Abs. 2 NVwKostG) ist eine Frage des - vom LSG insoweit nicht im Einzelnen festgestellten - Landesrechts (zur Unterscheidung zwischen der Kostenlast- und -festsetzungsentscheidung vgl zB Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschluss vom 26.3.2007 - 2 LA 13/07 - NVwZ-RR 2007, 507; zur gesonderten Durchsetzung von Billigkeitsmaßnahmen vgl zB OVG Lüneburg Urteil vom 26.1.2012 - 11 LB 226/11 - NJW 2012, 1898 mwN) , von dessen Auslegung der Senat (zur entsprechenden Befugnis vgl zB BSG Urteil vom 25.4.2018 - B 8 SO 20/16 R - vorgesehen für BSGE und SozR 4-3500 § 23 Nr. 4, RdNr 13 mwN) absieht, weil dies im Rahmen einer (Ermessens-)Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens untunlich ist.
  • OVG Niedersachsen, 27.11.2012 - 11 PA 299/12

    Vorliegen eines "ungerechtfertigen Alamierens der Polizei" nach der Allgemeinen

    Ob die Beklagte im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers oder sonst aus Billigkeitsgründen, d.h. etwa wegen der ggf. kostenrechtlich nicht "ungerechtfertigt" erfolgten ersten Alarmierung und der insoweit ohnehin angefallenen Kosten, die (Mindest-)Kosten für die zweite Alarmierung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 NVwKostG ermäßigt oder von ihrer Erhebung absieht, ist nicht Gegenstand dieses Klageverfahrens (vgl. Senatsurt. v. 26.1.2012 - 11 LB 226/11 -, juris, Rn. 19, 28, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 01.04.2019 - 1 LA 59/18

    Kosten eines von der Bauaufsichtsbehörde angeregten Genehmigungsverfahrens

  • VG Hannover, 21.08.2017 - 10 A 1489/17

    Drittortauseinandersetzung; Fußballbezogene Gewalt; Ingewahrsamnahme; Ultra

  • VG Berlin, 25.04.2013 - 1 K 27.12

    Gebühr für den Gewahrsam hilfloser, nicht vorläufig festgenommener Personen

  • OVG Niedersachsen, 05.04.2019 - 10 PA 350/18

    Bestattung; Bestattungspflicht, vorrangig, primär, subsidiär;

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