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   OVG Niedersachsen, 23.01.2004 - 11 LB 257/03   

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OVG Niedersachsen, 23.01.2004 - 11 LB 257/03 (https://dejure.org/2004,16702)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.01.2004 - 11 LB 257/03 (https://dejure.org/2004,16702)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2004 - 11 LB 257/03 (https://dejure.org/2004,16702)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verzinsung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 187 BGB; § 288 BGB; § 291 BGB; § 818 Abs 1 BGB; § 113 Abs 1 S 2 VwGO; § 113 Abs 4 VwGO; § 123 Abs 3 VwGO; § 80 Abs 5 VwGO; § 717 Abs 3 ZPO; § 945 ZPO
    Amtshaftung; Anfechtungsklage; Bestandssperre; Erstattungsanspruch; Folgenbeseitigungsanspruch; Gefahrenabwehr; Leistungsklage; Prozesszinsen; Rechtshängigkeit; Schadensersatz; Verzugszinsen; Zinsen; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; öffentlich-rechtlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 38.97

    Anfechtungsklage; Prozeßzinsen; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2004 - 11 LB 257/03
    Wenn die Klägerin dieses für sie ungünstige Ergebnis hätte vermeiden wollen, so hätte sie gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 4 VwGO die Anfechtungsklage mit einer Klage auf Leistung des Erstattungsbetrages verbinden müssen (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 27.10.1998, BVerwGE 107, 304 = NJW 1999, 1201).

    Ferner ist es - worauf die Klägerin ebenfalls hingewiesen hat - richtig, dass das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 27. Oktober 1998 (BVerwGE 107, 304 = NJW 1999, 1201) ausgeführt hat, ob das Urteil vom 18. Mai 1973 (a.a.O.) der Überprüfung bedürfe, könne auf sich beruhen, da diese Frage in dem zugrunde liegenden Fall nicht entscheidungserheblich sei.

    Dies betraf auch den dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1998 (a.a.O.) zugrunde liegenden Fall.

  • BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2004 - 11 LB 257/03
    Der Beklagte hatte gegenüber der Klägerin im Kostenbescheid vom 19. Juli 1991 auch gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse angeordnet, so dass eine Schadensersatzpflicht aufgrund des § 945 ZPO nicht ausgelöst werden konnte (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, Beschl. v. 9.8.1990, NVwZ 1991, 270).

    Ihm stehen gegenüber der Behörde, die einen noch nicht bestandskräftigen Verwaltungsakt vollzogen hat, der sich - wie auch hier - im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweist, der Folgenbeseitigungsanspruch nach § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO und unter Umständen auch der Amtshaftungsanspruch zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.8.1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2004 - 11 LB 257/03
    Zwar stellt es einen allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts dar, dass für öffentlich-rechtliche Geldforderungen Prozesszinsen unter sinngemäßer Anwendung des § 291 BGB zu entrichten sind, wenn das jeweils einschlägige Fachrecht - wie hier - keine abweichende Regelung trifft (st. Rspr. d. BVerwG, vgl. etwa Urt. v. 22.2.2001, BVerwGE 114, 61 = DVBl. 2001, 1067).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der erkennende Senat folgt, können Verzugs- und andere materiell-rechtliche Zinsen in den der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte unterfallenden Gebiete des öffentlichen Rechts grundsätzlich nur kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung gewährt werden (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 22.2.2001, a.a.O.), an der es aber für die vorliegende Fallkonstellation fehlt.

  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 250/00

    Erinnerungen gegen Kostenansatz für Kapitalerhöhung und Satzungsänderung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2004 - 11 LB 257/03
    Allerdings trifft es zu, dass Teile des Schrifttums (vgl. Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht, Bd. 2, 6. Aufl., § 55 III 4 Rdnr. 23 a und b; Schön, NJW 1993, 3289) und einzelne Oberlandesgerichte (vgl. Bay. OLG, Beschl. v. 9.12.1998, NJW 1999, 1194; OLG Hamm, Beschl. v. 19.10.2000, NJW-RR 2001, 1440) Kritik an dieser Rechtsprechung üben, weil der Staat tatsächliche Nutzungen aus rechtsgrundlos überzahlten Geldbeträgen ziehe, indem er entweder Kreditzinsen erspare oder das Geld zinsbringend anlegen könne.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1990 - 2 S 2098/89

    Nichtigkeit eines Vertrages über die Zahlung einer Folgelastenpauschale an die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2004 - 11 LB 257/03
    Der erkennende Senat hält diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Unterschied zur Klägerin auch nicht für überholt bzw. überprüfungsbedürftig (ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.10.1990, NVwZ 1991, 583; OVG Rhl.-Pf., Urt. v. 28.11.1991, DVBl. 1992, 785, Kopp/ Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl., § 59 Rdnr. 31).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2004 - 11 LB 257/03
    Die Laufzeit beginnt am 16. Januar 2003, da Prozesszinsen entsprechend § 187 BGB erst ab dem auf die Rechtshängigkeit folgenden Tag verlangt werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.12.2001, BVerwGE 115, 274).
  • BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01

    Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2004 - 11 LB 257/03
    a) Verzugszinsen im öffentlichen Recht können entsprechend § 288 Abs. 1 BGB nur verlangt werden können, wenn es dafür entweder - wie bereits erwähnt - eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage im jeweiligen Fachrecht gibt oder wenn dies durch Vertrag bestimmt ist (vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 12.6.2002, BVerwGE 116, 312 = NVwZ 2003, 481).
  • BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 273/98

    Verzinsung zu erstattender Gebühren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2004 - 11 LB 257/03
    Allerdings trifft es zu, dass Teile des Schrifttums (vgl. Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht, Bd. 2, 6. Aufl., § 55 III 4 Rdnr. 23 a und b; Schön, NJW 1993, 3289) und einzelne Oberlandesgerichte (vgl. Bay. OLG, Beschl. v. 9.12.1998, NJW 1999, 1194; OLG Hamm, Beschl. v. 19.10.2000, NJW-RR 2001, 1440) Kritik an dieser Rechtsprechung üben, weil der Staat tatsächliche Nutzungen aus rechtsgrundlos überzahlten Geldbeträgen ziehe, indem er entweder Kreditzinsen erspare oder das Geld zinsbringend anlegen könne.
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2004 - 11 LB 257/03
    Denn auch in einem solchen Fall beruht die Kreditaufnahme auf eigenem Entschluss und Verhalten des Betroffenen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.7.1984, NJW 1985, 817).
  • BVerwG, 24.03.1999 - 8 C 27.97

    Keine Verwaltungsgebühr nach Rücknahme des atomrechtlichen Genehmigungsantrags

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2004 - 11 LB 257/03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber bereits mehrfach entschieden, dass der Zinsanspruch von der Erhebung der Leistungsklage abhängt, die Anfechtungsklage gegen den (rechtswidrigen) Bescheid hingegen für den Anspruch auf Prozesszinsen nicht genügt (vgl. Urt. v. 24.3.1999, BVerwGE 108, 364 = DVBl. 1999, 1650 = NVwZ 2000, 77; Beschl. v. 4.5.1994, NJW 1994, 3116; Urt. v. 24.9.1987, NJW 1988, 1682 = NVwZ 1988, 441).
  • BVerwG, 18.05.1973 - VII C 21.72

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 27.84

    Beamtenrecht - Ruhestand - Anfechtung - Prozesszinsen

  • VG Göttingen, 19.05.2010 - 1 A 288/08

    Anspruch eines Tierarztes gegen die Gemeinde auf Aufwendungsersatz aus

    Öffentlich-rechtliche Geldforderungen sind mangels ausdrücklicher fachgesetzlicher Normierung analog § 291 BGB ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit zu verzinsen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2001 - 5 C 34/00 -, BVerwGE 114, 61 ; OVG Lüneburg , Urteil vom 23.01.2004 - 11 LB 257/03 -, juris).
  • VG Minden, 27.09.2011 - 10 K 2860/10

    Anspruch auf Verzugszinsen bei verspäteter Auszahlung einer überzahlten

    vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 12. Juni 2002 - 9 C 6/01 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. Januar 2004 - 11 LB 257/03 -, jeweils veröffentlicht bei juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 - 5 C 34/00 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. Januar 2004 - 11 LB 257/03 -, abrufbar bei juris.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2011 - 1 L 73/07

    Prozesszinsen bei Kostenerstattung zwischen Sozialleistungsträgern

    Ebenso wird auch in obergerichtlichen Entscheidungen davon ausgegangen, dass eine Geldforderung grundsätzlich - erst - rechthängig wird, wenn der Kläger Leistungsklage auf Zahlung einer bestimmten (bezifferten) Geldsumme erhebt (vgl. OVG A-Stadt Urt. v. 21.04.2005 - 1 A 3099/03 -, juris, Rn. 136; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.01.2004 - 11 LB 257/03 -, juris, Rn. 28: "Prozesszinsen ... ab Rechtshängigkeit des bezifferten Rückzahlungsanspruchs").
  • VG Hamburg, 02.02.2010 - 13 K 1186/07

    Parlen, Parkschein, Abschleppen, Verhältnismäßigkeit

    Diese können entsprechen § 187 BGB ab dem auf die Rechtshängigkeit folgenden Tag verlangt werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.01.2004, Az. 11 LB 257/03 in juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2009 - 4 L 172/06

    Zur Stundung von Erschließungsbeiträgen für als Kleingärten genutzte Grundstücke

    Ansprüche aus dem Abgabeschuldverhältnis können nur kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung verzinst werden (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b KAG LSA i.V.m. § 233 Satz 1 AO), an der es hier aber fehlt (vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 23. Januar 2004 - 11 LB 257/03 -, zit. nach JURIS).
  • FG Hamburg, 17.01.2017 - 4 K 42/15

    Marktordnungsrecht: Keine Zinsen und Aufwendungsersatz bei verspätet gewährter

    Das OVG Lüneburg (11 LB 257/03) habe ausdrücklich Prozesszinsen in Höhe von 6 % jährlich ab Rechtshängigkeit zugesprochen.
  • FG Niedersachsen, 08.12.2010 - 3 K 227/10

    Verzinsung Steuernachforderungen und Steuererstattungen; Voraussetzungen für die

    Eine Erstattung von Zinsen als mittelbarer Folge des hoheitlichen Handelns ist dagegen nicht umfasst (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23. Januar 2004 11 LB 257/03, juris; vgl. auch Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung/ Finanzgerichtsordnung. Kommentar, § 233 AO Tz. 1; Rüsken in Klein, Abgabenordnung. Kommentar, 10. Auflage 2009, § 233 AO Rz. 4).
  • VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 17 K 5566/10

    Ersatzvornahme; Rechtsaufsicht; Wasserverband; Aufsichtsbehörde; Verwaltungsakt;

    Nach ständiger ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung, der das Gericht folgt, können Verzugs- und andere materiell-rechtliche Zinsen in den der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte unterfallenden Gebieten des öffentlichen Rechts grundsätzlich nur kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung gewährt werden, OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. Januar 2004 - 11 LB 257/03 -, in: juris (Rn. 29), mit weiteren Nachweisen auf die Rechtsprechung.
  • VG Düsseldorf, 21.06.2021 - 28 K 819/20
    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2001 - 4 C 2/00 -, juris Rn. 49, m. w. N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23. Januar 2004 - 11 LB 257/03 -, juris Rn. 27, m. w. N.
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