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   OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LB 301/11   

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OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LB 301/11 (https://dejure.org/2012,18650)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.06.2012 - 11 LB 301/11 (https://dejure.org/2012,18650)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 11 LB 301/11 (https://dejure.org/2012,18650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären, hilfsweise humanitären Gründen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25 Abs. 4 AufenthG; § 25 Abs. 5 AufenthG; § 31 AufenthG
    Verlängerung bzw. Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis als eigenständiger, ehegattenunabhängiger Titel nach § 31 AufenthG; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 4, 5 AufenthG

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 31, AufenthG § 27, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 3, AufenthG § 25 Abs. 4, AufenthG § 25 Abs. 5, AufenthG § 31 Abs. 2, AufenthG § 31 Abs. 4 S. 2
    Eheliche Lebensgemeinschaft, deutscher Ehegatte, innere Verbundenheit, Kuba, Rückkehrberechtigung, Rückkehrmöglichkeit, Ausreiseerlaubnis, Permiso de Viaje al Exterior, PVE, Permiso de residencia en el exterior, PRE, Verlängerung, Aufenthaltserlaubnis, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlängerung bzw. Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis als eigenständiger, ehegattenunabhängiger Titel nach § 31 AufenthG; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 4 , 5 AufenthG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verlängerung bzw. Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis als eigenständiger, ehegattenunabhängiger Titel nach § 31 AufenthG; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 4, 5 AufenthG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 779
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 29.05.2012 - 10 B 15.12

    Beteiligtenvernehmung; informelle Befragung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LB 301/11
    Erst der Wille zur Herstellung bzw. Fortführung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet löst den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG aus (vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschl. v. 29.5.2012 - 10 B 15/12 -, juris, Rn. 11).

    Das Vorhandensein einer häuslichen Gemeinschaft ist kein zwingendes Merkmal der ehelichen Lebensgemeinschaft (vgl. etwa Göbel-Zimmermann, in Huber: AufenthG, § 27 AufenthG, Rn. 6; Hailbronner, Ausländerrecht, § 27 AufenthG, Rn. 50, jeweils m. w. N.); ebenso wie eine eheliche Lebensgemeinschaft bei beruflichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen trotz getrennter Wohnungen fortbestehen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.5.2012 - 10 B 15/12 -, a. a. O., Rn. 11), kann es umgekehrt trotz äußerlicher Beibehaltung einer gemeinsamen Wohnung bei einem Leben der Eheleute nebeneinander, also ohne gegenseitige Anteilnahme, an einer ehelichen Lebensgemeinschaft mangeln, wobei allerdings allein ein nicht "harmonischer" Verlauf der Ehe oder eine Abweichung vom Regelfall noch nicht schädlich ist.

  • BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10

    Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erteilungsvoraussetzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LB 301/11
    Solche sind durch eine Atypik gekennzeichnet, die so bedeutsam ist, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht des gesetzlichen Regelversagungsgrundes beseitigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.2011 - 1 C 12/10 -, juris, Rn. 18, m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2007 - 2 N 38.07

    Versagung eines Schengenvisums

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LB 301/11
    Zu den geschützten Interessen gehört auch das im Aufenthaltsrecht niedergelegte öffentliche Interesse an einer geregelten Zuwanderung; es steht demnach der Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen vorübergehenden Aufenthalt entgegen, wenn begründete Zweifel an der Möglichkeit oder Bereitschaft zur Rückkehr in den Heimatstaat nach dem Ablauf des befristeten rechtmäßigen Aufenthaltes bestehen oder die erforderliche Rückkehrberechtigung fehlt (vgl. nur Hailbronner, a. a. O., § 5 AufenthG, Rn. 41, m. w. N.; Nr. 5.1.3.2.2.1 AVwV-AufenthG, sowie zur fehlenden Rückkehrbereitschaft als Versagungsgrund: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.9.2007 - 2 N 38.07 -, juris, Rn. 5 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2010 - 11 LA 477/09

    Rücknahme einer durch Ehe mit einer Deutschen erteilten Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LB 301/11
    Sie dokumentiert sich nach außen im Regelfall in einer gemeinsamen Lebensführung, also in dem erkennbaren Bemühen, die alltäglichen Dinge des Lebens miteinander in organisatorischer, emotionaler und geistiger Verbundenheit zu bewältigen (vgl. Senatsbeschl. v. 29.6.2010 - 11 LA 477/09 -, juris, Rn. 5, m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - 19 A 1448/07

    Anspruch eines russischen Staatsangehörigen auf Einbürgerung unter Hinnahme von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LB 301/11
    Dies gilt auch im vorliegenden Fall, da dem Kläger diese Ausreisemodalitäten bekannt gewesen sein müssen und nicht ersichtlich ist, warum er nicht zumindest mit Hilfe seiner Ehefrau und jedenfalls anteilig eigenen Arbeitsverdienstes den ihm genannten Betrag von 500 EUR hätte zahlen können (vgl. zur Zumutbarkeit der Zahlung entsprechender Beträge etwa auch Ziffer 12.1.2.3.2.2 StAR-VwV, wonach eine unzumutbare Bedingung im Sinne des § 12 Satz 2 Nr. 3 2. Fallgruppe StAG insbesondere vorliegt, wenn die bei der Entlassung zu entrichtenden Gebühren (einschließlich Nebenkosten wie zum Beispiel Beglaubigungskosten) ein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen des Einbürgerungsbewerbers übersteigen und mindestens 1.278,23 Euro (umgerechnet von 2.500 DM) betragen, sowie dazu OVG NRW, Urt. v. 26.11.2009 - 19 A 1448/07 -, juris, Rn. 38 ff.).
  • VGH Bayern, 13.11.2009 - 19 ZB 09.2530

    Anforderungen an den Verschuldensbegriff

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LB 301/11
    Der Kläger hätte in der Vergangenheit rechtzeitig den Antrag auf Bewilligung eines dauerhaften Auslandsaufenthaltsrechts mit Rückkehrberechtigung (PRE) stellen sowie die geforderte Gebühr zahlen müssen (vgl. Bayr. VGH, Beschl. v. 13.11.2009 - 19 ZB 09.2530 -, juris, Rn. 9) und muss gegenwärtig klären, ob dies heute noch erfolgversprechend nachgeholt werden kann, hilfsweise Anträge auf eine Rückkehrberechtigung aus einem bzw. mehreren anderen, nicht ersichtlich ausgeschlossenen Gründen stellen.
  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LB 301/11
    Da er erst im Alter von über 30 Jahren in das Bundesgebiet eingereist ist, hier rechtmäßig nur etwas über drei Jahre gelebt sowie sich zwischenzeitlich auch noch mehrere Wochen im Heimatland sowie mehrfach im sonstigen Ausland aufgehalten hat und über keine familiären oder ehelichen Bindungen im Bundesgebiet verfügt - ob die Verbindung zu seiner deutschen Freundin, die er heiraten wollte, noch fortbesteht, ist nach Aktenlage offen -, kann er sich insoweit auch nicht erfolgreich auf eine "Verwurzelung" (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urt. v. 14.2.2012 - 1 C 7/11 -, juris, Rn. 20, m. w. N.) im Bundesgebiet berufen.
  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 3.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Einbürgerung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LB 301/11
    aa) Das ist nur der Fall, wenn das in Rede stehende Ausreisehindernis - hier vorrangig die fehlende Rückkehrberechtigung nach Kuba - weder aktuell vom Ausländer beseitigt werden kann noch auf einem fortwirkenden eigenen Fehlverhalten des Ausländers beruht (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.4.2011 - 1 C 3/10 - juris).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LB 301/11
    Ob der so bestimmte Streitgegenstand zugleich auch die Erteilung einer "gleichwertigen" Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 27 AufenthG, hilfsweise nach den §§ 22 ff. AufenthG mit einschließt (vgl. zur Bestimmung des Streitgegenstandes im Aufenthaltsrecht: BVerwG, Urt. v. 11.1.2011 - 1 C 22/09 -, juris, Rn. 19 - 23, m. w. N.), kann offen bleiben; denn andere als die im konkretisierten Antrag benannten Rechtsgrundlagen kommen vorliegend nicht ernsthaft in Betracht.
  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LB 301/11
    Hierauf ist bereits im Zulassungsbeschluss vom 19. September 2011 hingewiesen und der Kläger zudem mit gerichtlicher Verfügung vom 9. Januar 2012 ausdrücklich zur Bestimmung des maßgeblichen Zeitraums aufgefordert worden, ohne dass er einen oder mehrere abweichende Zeiträume in der Vergangenheit, auf die sich sein Antrag beziehen solle, und zusätzlich das erforderliche (vgl. Kraft, a. a. O., Rn. 21; BVerwG, Urt. v. 22.6.2011 - 1 C 5/10 -, juris, Rn. 14, m. w. N.) besondere Rechtsschutzbedürfnis für eine vergangenheitsbezogene Titelerteilung dargelegt hat.
  • OVG Niedersachsen, 20.10.2009 - 11 LB 56/09

    Ermessensausweisung i.S.d. Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bzgl. eines in

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2011 - 8 ME 120/11

    Notwendigkeit des Fortbestehens der mit dem deutschen Ehepartner bestehenden

  • VGH Bayern, 13.09.2006 - 24 ZB 06.1770
  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11

    Sperrwirkung der Abschiebung; nachträgliche Befristung der Sperrwirkung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 2 B 6.17

    Erteilung eines Visums zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland, der

    In diesem Zusammenhang ist bei zweckgebundenen und befristeten Aufenthaltstiteln u.a. die Rückkehrbereitschaft eines Ausländers in den Blick zu nehmen (vgl. zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AusIG: BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 1 B 113.96 -, juris Rdn. 7 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Juni 2012 - 11 LB 301/11 -, juris Rdn. 47; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2007 - OVG 2 N 38.07 -, juris Rdn. 5).
  • VG Oldenburg, 06.02.2013 - 11 A 4367/12

    Langjähriger rechtmäßiger Aufenthalt; Lebensunterhaltssicherung; atypischer Fall;

    Es reicht für § 31 Abs. 4 Satz 2 AufenthG vielmehr aus, wenn der Ausländer zuvor einen Anspruch auf eine erstmalige Verlängerung nach § 31 Abs. 1 AufenthG gehabt hatte (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 1 C 5.10 -, juris Rn. 13; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Juni 2012, 11 LB 301/11, juris Rn. 33).
  • VG Magdeburg, 27.06.2019 - 4 A 437/17

    Streitgegenstand bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer

    Bei einem Verpflichtungsbegehren ohne nähere zeitliche Bestimmung ist aber regelmäßig anzunehmen, dass es auf die Verpflichtung des begehrten Verwaltungsakts ex nunc gerichtet ist (vgl. ausdrücklich zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis: BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 16.14 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 11 S 1770/13 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 28. Juni 2012 - 11 LB 301/11 -, juris).
  • VG Augsburg, 24.05.2022 - Au 1 K 22.89

    Nachträgliche Beschränkung einer Aufenthaltserlaubnis zur ehelichen

    In der späteren Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft liegt vielmehr deren Neubegründung, so dass die nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG erforderliche Mindestbestandszeit der ehelichen Lebensgemeinschaft erneut zu laufen beginnt (vgl. Dienelt, in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl., 2020 Rn. 20 zu § 31 AufenthG, Zimmerer, in BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, 11. Edition, Stand 15.4.2022 Rn. 16 zu § 31 AufenthG, so auch OVG Lüneburg, U.v. 28.6.2012 - 11 LB 301/11 - juris Rn. 34 zur früheren Rechtslage).
  • VG Frankfurt/Oder, 10.05.2023 - 3 L 25/23
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung gehört zu den durch § 5 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG geschützten Interessen auch das im Aufenthaltsrecht niedergelegte öffentliche Interesse an einer geregelten Zuwanderung; es steht demnach der Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen vorübergehenden Aufenthalt entgegen, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass der Antragsteller bereit ist, nach dem Ablauf des beantragten befristeten Aufenthaltes wieder in den Heimatstaat zurückzukehren (OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Juni 2012 - 11 LB 301/11 -, juris Rn. 47; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. März 2018 - OVG 2 B 6.17 -, juris Rn. 21; vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 31. Mai 1995 - 17 A 3538/92-, juris Rn. 6 ff.).
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