Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7114
OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05 (https://dejure.org/2007,7114)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.02.2007 - 11 LB 307/05 (https://dejure.org/2007,7114)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 11 LB 307/05 (https://dejure.org/2007,7114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kosten der Abschiebung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 67 Abs. 3 S. 1 AufenthG; § 83 Abs. 1 Nr. 2 AuslG; § 83 Abs. 4 S. 1 AuslG; § 50 Abs. 2 StVollzG; § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG
    Kostenhaftung für ausländerrechtliche Abschiebungen; Reduzierung des Tageshaftkostensatzes für einen Gefangenen im Strafvollzug im Rahmen einer Kostenanforderung; Verhältnismäßigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft gegenüber einer minderjährigen Ausländerin bei ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 83 Abs. 4 S. 1; AuslG § 83 Abs. 1 Nr. 2; StVollzG § 50 Abs. 2; VwKostG § 13 Abs. 1 Nr. 1; AuslG § 57 Abs. 2; FreihEntzG § 3
    D (A), Abschiebungshaft, Abschiebungskosten, Kosten, Haftkostenbeitrag, Höhe, Minderjährige, Kinder, Eltern, Mitverursachung, Rechtmäßigkeit, Prüfungskompetenz, Verwaltungsrechtsweg, Rechtsweg, Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    AufenthG § 67 Abs. 3 S. 1; ; AuslG § 82; ; AuslG § 83 Abs. 1 Nr. 2; ; AuslG § 83 Abs. 4 S.; ; FrhEntzG § 8 Abs. 1 S. 3; ; FrhEntzG § 8 Abs. 1 S. 3; ; VwKostG § 13 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten der Abschiebung - Abschiebungshaft, Abschiebungskosten, Tageshaftkostensatz, Veranlasser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenhaftung für ausländerrechtliche Abschiebungen; Reduzierung des Tageshaftkostensatzes für einen Gefangenen im Strafvollzug im Rahmen einer Kostenanforderung; Verhältnismäßigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft gegenüber einer minderjährigen Ausländerin bei ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1554 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 15.04

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kinder;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05
    Auf die Revision des Klägers zu 2) und der Beklagten, die im Revisionsverfahren die Funktionsnachfolge der Bezirksregierung angetreten hat, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 C 15.04 - die Entscheidung des Senats aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Bei § 83 AuslG handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Revisionsurt. v. 14.6.2005 - 1 C 15.04 -, DVBl. 2006, 53) um eine Regelung, die spezialgesetzlich den Umfang der Kostenhaftung u.a. für ausländerrechtliche Abschiebungen bestimmt.

    Mit dem Abschlag trägt die Beklagte den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts in dem Revisionsurteil vom 14. Juni 2005 (- 1 C 15.04 -, a. a. O.; vgl. auch Urt. d. Sen. v. 25.3.2004 - 11 LB 327/03 -, InfAuslR 2004, 361; VG Hamburg, Urt. v. 14.11.2001 - 22 VG 702/98 -, V. n. b.) Rechnung, wonach nur die tatsächlichen Kosten der Abschiebungshaft, nicht aber die (höheren) tatsächlichen Kosten für Gefangene im Strafvollzug beansprucht werden können.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Revisionsurteil vom 14. Juni 2005 - 1 C 15.04 -, a. a. O., verdeutlicht, dass diese Regelung, die als Schuldner von Kosten einer Abschiebung neben dem Ausländer (Abs. 1) noch den Verpflichtungsschuldner (Abs. 2), den Beförderungsunternehmer (Abs. 3), den Arbeitgeber (Abs. 4 Satz 1) und den Schleuser (Abs. 4 Satz 2) nennt, der Präzisierung und Erweiterung der fortbestehenden Veranlasserhaftung, nicht hingegen ihrer Begrenzung dient.

    aa) Nach den Maßstäben, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Revisionsurteil vom 14. Juni 2005 (- 1 C 15.04 -, a.a.O.) aufgestellt hat und an die der Senat gemäß § 144 Abs. 6 VwGO gebunden ist, hat der Kläger zu 2) einen Verursachungsbeitrag im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG bei der Beendigung des Aufenthalts seiner Tochter geleistet.

    Nach den vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Revisionsurteil vom 14. Juni 2005 (- 1 C 15.04 -, a.a.O.) entwickelten Grundsätzen ist die Rechtmäßigkeit der Abschiebungshaft Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Ausländers.

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LB 327/03

    Inanspruchnahme für die Kostenerstattung einer Abschiebung nach Albanien;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05
    Auf die mit Beschluss vom 13. Oktober 2003 (11 LA 104/03) zugelassene Berufung der Bezirksregierung hat der Senat die erstinstanzliche Entscheidung mit Urteil vom 25. März 2004 - 11 LB 327/03 - teilweise abgeändert.

    Mit dem Abschlag trägt die Beklagte den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts in dem Revisionsurteil vom 14. Juni 2005 (- 1 C 15.04 -, a. a. O.; vgl. auch Urt. d. Sen. v. 25.3.2004 - 11 LB 327/03 -, InfAuslR 2004, 361; VG Hamburg, Urt. v. 14.11.2001 - 22 VG 702/98 -, V. n. b.) Rechnung, wonach nur die tatsächlichen Kosten der Abschiebungshaft, nicht aber die (höheren) tatsächlichen Kosten für Gefangene im Strafvollzug beansprucht werden können.

    a) Wie bereits im Urteil des Senats vom 25. März 2004 - 11 LB 327/03 -, a. a. O., ausgeführt, kommt der Kläger zu 2) als Kostenschuldner für die auf seine Tochter entfallenden Abschiebungskosten in Betracht.

  • OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 164/02

    Unverhältnismäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft gegenüber Minderjährigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05
    Soweit die zivilgerichtliche Rechtsprechung (OLG Köln, Beschl. v. 11.9.2002 - 16 Wx 164/02 -, NVwZ-Beil. I 8/2003, 64; OLG Braunschweig, Beschl.v . 18.9.2003 - 6 W 26/03 -, InfAuslR 2004, 119; OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.8.2004 - 20 W 245/04 -, veröffentl. in juris) die Ausländerbehörde im Falle Minderjähriger als verpflichtet ansieht, im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung als milderes Mittel zur Vermeidung von Abschiebungshaft die Unterbringung in geeigneten Jugendeinrichtungen in Erwägung zu ziehen, handelt es sich ersichtlich um Fallgestaltungen, in denen die Ausländerbehörde beabsichtigte, Maßnahmen zur Sicherung der Abschiebung allein gegen einen Minderjährigen zu ergreifen.

    Es ist nachvollziehbar, dass bei Minderjährigen, die allein, also ohne Eltern oder andere Verwandte, abgeschoben bzw. in Abschiebungshaft genommen werden sollen, die Vollziehung einer Haftanordnung zu dauerhaften psychischen Schäden führen kann (OLG Köln, Beschl. v. 11.9.2002 - 16 Wx 164/02 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76

    nachträglicher Rechtsschutz gegen Abschiebehaft - Art. 104 Abs. 2 GG, § 13 Abs. 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05
    Der Senat hat in diesem Zusammenhang u.a. auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen, wonach es einer sinnvollen Ordnung der Rechtswege entspreche, dass verschiedene Gerichte nicht aufgrund desselben Sachverhalts über dieselbe Rechtsfrage befinden sollen (Urt.v. 23.6.1981 - 1 C 93.76 -, NJW 1982, 536; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 13.12.2005 - 2 BvR 447/05 -, NVwZ 2006, 579, wonach hinsichtlich der Zuweisung der Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer des Gewahrsams gemäß § 19 Abs. 1 NGefAG und des nachträglichen Feststellungsverfahrens gemäß § 19 Abs. 2 NGefAG an das zuständige Amtsgericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2005 - 11 ME 390/04

    Rechtsmäßigkeit des polizeilichen Gewahrsams als Vorfrage der Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05
    Der Senat hat in anderem rechtlichen Zusammenhang, nämlich zu der landesrechtlichen Vorschrift des § 19 Abs. 2 NGefAG, die freiheitsentziehende Maßnahmen im Gefahrenabwehrrecht regelt, entschieden, dass mit der Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Freiheitsentziehungsmaßnahme ein einheitlicher Rechtsweg zur Verfügung steht, der eine parallele Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte ausschließt (Beschl. v. 21.11.2003 - 11 PA 345/03 -, NVwZ 2004, 760; Beschl. vom 12.7.2005 - 11 ME 390/04 -, NVwZ-RR 2006, 34).
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05
    Der Senat hat in diesem Zusammenhang u.a. auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen, wonach es einer sinnvollen Ordnung der Rechtswege entspreche, dass verschiedene Gerichte nicht aufgrund desselben Sachverhalts über dieselbe Rechtsfrage befinden sollen (Urt.v. 23.6.1981 - 1 C 93.76 -, NJW 1982, 536; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 13.12.2005 - 2 BvR 447/05 -, NVwZ 2006, 579, wonach hinsichtlich der Zuweisung der Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer des Gewahrsams gemäß § 19 Abs. 1 NGefAG und des nachträglichen Feststellungsverfahrens gemäß § 19 Abs. 2 NGefAG an das zuständige Amtsgericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 245/04

    Zurückweisungshaftanordnung für einen minderjährigen Ausländer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05
    Soweit die zivilgerichtliche Rechtsprechung (OLG Köln, Beschl. v. 11.9.2002 - 16 Wx 164/02 -, NVwZ-Beil. I 8/2003, 64; OLG Braunschweig, Beschl.v . 18.9.2003 - 6 W 26/03 -, InfAuslR 2004, 119; OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.8.2004 - 20 W 245/04 -, veröffentl. in juris) die Ausländerbehörde im Falle Minderjähriger als verpflichtet ansieht, im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung als milderes Mittel zur Vermeidung von Abschiebungshaft die Unterbringung in geeigneten Jugendeinrichtungen in Erwägung zu ziehen, handelt es sich ersichtlich um Fallgestaltungen, in denen die Ausländerbehörde beabsichtigte, Maßnahmen zur Sicherung der Abschiebung allein gegen einen Minderjährigen zu ergreifen.
  • BVerwG, 13.04.1978 - 2 C 7.75

    Allgemeine Leistungsklagen - Vorverfahren - Widerspruchsverfahren - Gerichtszweig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05
    Es muss allerdings nicht abschließend geklärt werden, ob im vorliegenden Fall wegen des Entscheidungsmonopols der ordentlichen Gerichtsbarkeit und wegen der Rechtskraft der zugrunde liegenden Entscheidung des Amtsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.4. 1978 - 2 C 7.75 -, Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 11) eine Inzidentprüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte zu verneinen ist.
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2003 - 11 PA 345/03

    Freiheitsbeschränkung; Gefahrenabwehr; Ingewahrsamnahme; Kostenerstattung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05
    Der Senat hat in anderem rechtlichen Zusammenhang, nämlich zu der landesrechtlichen Vorschrift des § 19 Abs. 2 NGefAG, die freiheitsentziehende Maßnahmen im Gefahrenabwehrrecht regelt, entschieden, dass mit der Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Freiheitsentziehungsmaßnahme ein einheitlicher Rechtsweg zur Verfügung steht, der eine parallele Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte ausschließt (Beschl. v. 21.11.2003 - 11 PA 345/03 -, NVwZ 2004, 760; Beschl. vom 12.7.2005 - 11 ME 390/04 -, NVwZ-RR 2006, 34).
  • OLG Braunschweig, 18.09.2003 - 6 W 26/03

    Freiheitsentziehungsverfahren: Vermeidung von Haft bei Abschiebung Minderjähriger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05
    Soweit die zivilgerichtliche Rechtsprechung (OLG Köln, Beschl. v. 11.9.2002 - 16 Wx 164/02 -, NVwZ-Beil. I 8/2003, 64; OLG Braunschweig, Beschl.v . 18.9.2003 - 6 W 26/03 -, InfAuslR 2004, 119; OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.8.2004 - 20 W 245/04 -, veröffentl. in juris) die Ausländerbehörde im Falle Minderjähriger als verpflichtet ansieht, im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung als milderes Mittel zur Vermeidung von Abschiebungshaft die Unterbringung in geeigneten Jugendeinrichtungen in Erwägung zu ziehen, handelt es sich ersichtlich um Fallgestaltungen, in denen die Ausländerbehörde beabsichtigte, Maßnahmen zur Sicherung der Abschiebung allein gegen einen Minderjährigen zu ergreifen.
  • VG Lüneburg, 07.03.2003 - 2 A 13/02

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Abschiebungskosten; Ausländer; Haftkostenbeitrag;

  • VG Hamburg, 14.11.2001 - 22 VG 702/98
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 3 B 17.09

    Abschiebung; Arbeitgeber; Ausländer; Beschäftigung; Erwerbstätigkeit; nicht

    In seinem Urteil vom 22. Februar 2007 (11 LB 307.05, InfAuslR 2007, 295 = juris Rn. 36) macht das OVG Lüneburg geltend, die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Abschiebungshaft sei den Amtsgerichten zugewiesen, was eine parallele Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte ausschließe.
  • OVG Hamburg, 18.09.2009 - 3 So 93/09

    Zur Kostenerstattungspflicht nach § 66 Abs 1 AufenthG 2004 - Inzidentprüfung der

    Im Fall der Anordnung von Abschiebungs-, Zurückschiebungs- oder Verbringungshaft kommt hinzu, dass diese durch die ordentliche Gerichtsbarkeit in Gestalt des Amtsgerichts erfolgt, was es als problematisch erscheinen lassen könnte, deren Rechtmäßigkeit durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Rahmen des sich später anschließenden Kostenheranziehungsverfahrens überprüfen zu lassen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 22.2.2007, InfAuslR 2007, 295, 299; Funke-Kaiser, a. a. O., § 67 Rn 18).

    Gleichwohl sind die Gerichte eines jeden Gerichtszweigs, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, jedenfalls dann zur rechtswegübergreifenden Inzidentprüfung entscheidungserheblicher Vorfragen befugt, wenn die an sich zuständigen Gerichte des anderen Gerichtszweigs (gegenüber denselben Prozessparteien) noch nicht rechtskräftig über die betreffende Vorfrage entschieden haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.4.1978, Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 11; OVG Lüneburg, Urt. v. 22.2.2007, a. a. O.; Beschl. v. 12.7.2005, NVwZ-RR 2006, 34, 35; VGH Mannheim, Urt. v. 13.5.2004, NVwZ-RR 2005, 247; zur rechtswegübergreifenden Prüfungskompetenz bei mehreren, verschiedenen Rechtswegen zugeordneten Anspruchsgrundlagen vgl. § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG).

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 8 PA 28/10

    Erfordernis einer abgeschlossenen Abschiebung und einer tatsächlichen Beendigung

    Für den weiteren Abschiebungsversuch vom 16. Februar 2006 sind die Beförderungskosten in Höhe von 157, 20 EUR nach § 67 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG i.V.m. Nr. 108.1.4.2 Kostentarif, die Personalkosten in Höhe von 450, 00 EUR nach § 67 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Satz 2 AufenthG i.V.m. Nr. 108.1.4.1 Kostentarif und die tatsächlichen Kosten der Abschiebungshaft in Höhe von 4.926,53 EUR nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG i.V.m. Nr. 4.3 Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport - Ausländerangelegenheiten; Kosten der Abschiebung - vom 13. Juli 2004 (Nds. MBl. S. 525) und Erlass des Niedersächsischen Justizministeriums - Tageshaftkostensatz für Abschiebungsgefangene - vom 16. April 2007 - 4402 I - 301.72 - (vgl. zum Ansatz der Abschiebungshaftkosten in der tatsächlich entstandenen Höhe: BVerwG, Urt. v. 14.6.2005 - 1 C 15/04 -, BVerwGE 124, 1, 7 f., und der Berechnung dieser Kosten: Niedersächsisches OVG, Urt. v. 22.2.2007 - 11 LB 307/05 -, InfAuslR 2007, 295, 296 ff.) grundsätzlich festsetzungsfähig.
  • VG Berlin, 28.05.2013 - 21 K 342.12

    Heranziehung zu den Kosten einer versuchten Zurück- bzw. Abschiebung

    Er hat insbesondere nicht auf die Entscheidung des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1978 Bezug genommen, wonach es einem allgemeinen Rechtsgrundsatz entspricht, dass vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Regelungen dem Gericht eines jeden Gerichtszweigs die Inzidentprüfungskompetenz auch in Bezug auf rechtswegfremde Vorfragen zusteht, sofern die an sich zuständigen Gerichte über diese Frage noch nicht rechtskräftig entschieden haben (vgl. Urteil vom 13. April 1979 - 2 C 7.75 - Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 11, Leitsatz und S. 18; dem haben sich verschiedene Obergerichte angeschlossen, vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 18. September 2009 - 3 So 93/09 - Juris Rdnr. 11; VGH Mannheim, Urteile vom 19. Oktober 2005 - 11 S 646/04 - Juris Rdnr. 49 und vom 13. Mai 2004 - 1 S 2052/03 - Juris Rdnr. 21; OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Februar 2007 - 11 LB 307/05 - Juris Rdnr. 36 und Beschluss vom 12. Juli 2005 - 11 ME 390/04 - Juris Rdnr. 6 m.w.N. aus der Literatur).
  • VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 128/20

    Haftung des Ausländers für Kosten eines stornierten Fluges als erster

    Vielmehr darf der Leistungserbringer aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität Sachverhalte typisieren und pauschalieren (vgl. NdsOVG, Urteil vom 22.02.2007 - 11 LB 307/05 -, juris, Rn. 26).
  • VG Bayreuth, 05.05.2023 - B 6 K 20.1410

    Erfolglose Klage gegen Abschiebungskosten

    Dabei musste er nicht im Einzelnen ermitteln, welche Kosten genau der Kläger in der AHE ... verursacht hatte, sondern durfte den Sachverhalt "Unterbringung in der sächsischen Abschiebehafteinrichtung" typisieren und pauschal über Tagessätze abrechnen (OVG Lüneburg, U. v. 22.02.2007 - 11 LB 307/05 - InfAuslR 2007, 295/297).
  • OVG Sachsen, 09.03.2012 - 3 A 720/10

    Zur Berechnung der Kosten für die Abschiebungshaft gemäß § 67 Abs 1 Nr 2 AufenthG

    Allerdings kann dabei - wie der erkennende Senat in seinem Zulassungsbeschluss vom 14. September 2010 unter Bezugnahme auf einen älteren Beschluss vom 9. Juli 2010 (3 A 123/09) angeführt hat - unter Heranziehung von § 173 VwGO i. V. m. § 287 Abs. 1 und 2 ZPO auch eine Schätzung bzw. Pauschalierung und Typisierung vorgenommen werden, wenn die konkrete Berechnung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre (so auch NdsOVG, Urt. v. 22. Februar 2007 - 11 LB 307/05 -, juris Rn. 26; VGH BW a. a. O.).
  • OVG Hamburg, 18.10.2007 - 4 Bf 75/06

    D (A), Abschiebungskosten, Kostenrecht, Personalkosten, Verjährung,

    Aufwendungen für die Beschaffung eines Passersatzpapiers sind, wenn diese im Rahmen der Vorbereitung einer Abschiebung entstehen, Verwaltungskosten i.S.v. § 83 Abs. 1 Nr. 2 AuslG (vgl. z.B. OVG Lüneburg, Urt. v. 22.2.2007 - 11 LB 307/05 -, juris Rdnrn. 17, 28, 30 und 34; VG Stuttgart, Urt. v. 18.3.2005 - 17 K 4860/04 -, juris Rdnr. 17; Funke-Kaiser, a.a.O., § 67 AufenthG Rdnr. 12; Renner, a.a.O., § 67 AufenthG Rdnr. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht