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   OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18   

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OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18 (https://dejure.org/2019,6226)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.02.2019 - 11 LB 497/18 (https://dejure.org/2019,6226)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 11 LB 497/18 (https://dejure.org/2019,6226)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Behörden bluffen nicht: Werbung für Online-Poker auch weiterhin unzulässig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verbot von Online-Casinos und Online-Poker in § 4 Abs. 4 GlüStV ist verfassungskonform und verstößt nicht gegen Europarecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Internet-Werbeverbot von Online-Poker in Deutschland weiterhin rechtmäßig

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18
    "... Wie der Senat (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 - BVerwGE 140, 1), das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - NVwZ 2008, 1338) und der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteile vom 8. September 2009 - C-42/07 [ECLI:EU:C:2009:519], Liga Portuguesa -, vom 8. September 2010 - C-316/07 [ECLI:EU:C:2010:504], Markus Stoß - und - C-46/08 [ECLI:EU:C:2010:505], Carmen Media - und vom 30. Juni 2011 - C-212/08 [ECLI:EU:C:2011:437], Zeturf -) zum damaligen § 4 Abs. 4 GlüStV 2008 bereits entschieden haben, ist ein generelles Internetverbot für öffentliches Glücksspiel mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit und dem allgemeinen Gleichheitssatz sowie mit Unionsrecht vereinbar.

    Verfassungsrechtlich ist dem Gesetzgeber unter Beachtung der Sachgesetzlichkeiten bei der Bestimmung der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Maßnahme ein Einschätzungs- und Prognosespielraum eingeräumt, der erst dann überschritten wird, wenn seine Erwägungen so offensichtlich fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die angegriffene gesetzgeberische Maßnahme sein können (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - NVwZ 2008, 133; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 ).

    Die zuständigen Landesbehörden werden durch das Erlaubniserteilungsverfahren in die Lage versetzt, unmittelbar Einfluss auf die Zahl und die Personen der auf dem Glücksspielmarkt tätigen Veranstalter und Vermittler zu nehmen (vgl. dazu bereits BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - NVwZ 2008, 1338).

    Darüber hinaus ist die ausnahmsweise Erlaubniserteilung für Lotterien sowie Sport- und Pferdewetten im Internet nach § 4 Abs. 5 GlüStV 2012 an strenge Voraussetzungen geknüpft, die dem spezifischen Gefährdungspotenzial des Online-Glücksspiels Rechnung tragen (vgl. zur Übergangsregelung des § 25 Abs. 6 GlüStV 2008: BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - NVwZ 2008, 1338).

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 11 ME 61/16

    Bestimmtheit; Dienstleistungsfreiheit; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspiel;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18
    Der Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Online-Pokerspielen steht ein strukturelles Vollzugsdefizit weiterhin nicht entgegen (Fortführung der Rspr. des Nds. OVG, Beschl.v.17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, juris, und Beschl. v. 12.4.2018 - 11 LA 501/17 -, juris, im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 8 C 18/16 -, juris).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterliegt der Erlaubnisvorbehalt keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil er unabhängig von einem etwaigen unionsrechtswidrigen Glücksspielmonopol den verfassungs- und unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung im Wege einer präventiven Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen dient (BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 -, NVwZ 2013, 1481, juris, Rn. 53; Senatsbeschl. v. 12.4.2018 - 11 LA 501/17 -, juris, Rn. 19, Beschl. v. 14.3.2017 - 11 ME 236/16 -, juris, Rn. 28, Beschl. v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 -, juris, Rn. 5, und v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, juris, Rn. 25; vgl. auch: Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 20).

    Der Senat folgt diesen Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, juris, Rn. 30).

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass ein strukturelles Vollzugsdefizit im Bereich der Online-Casinospiele und Online-Pokerspiele (Beschl. v. 31.7.2017 - 11 ME 220/16 - und v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, a.a.O., juris, Rn. 40) nicht besteht.

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18
    "... Wie der Senat (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 - BVerwGE 140, 1), das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - NVwZ 2008, 1338) und der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteile vom 8. September 2009 - C-42/07 [ECLI:EU:C:2009:519], Liga Portuguesa -, vom 8. September 2010 - C-316/07 [ECLI:EU:C:2010:504], Markus Stoß - und - C-46/08 [ECLI:EU:C:2010:505], Carmen Media - und vom 30. Juni 2011 - C-212/08 [ECLI:EU:C:2011:437], Zeturf -) zum damaligen § 4 Abs. 4 GlüStV 2008 bereits entschieden haben, ist ein generelles Internetverbot für öffentliches Glücksspiel mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit und dem allgemeinen Gleichheitssatz sowie mit Unionsrecht vereinbar.

    Auch der besonders leichte und ständige Zugang zu den im Internet angebotenen Spielen sowie die potenziell große Menge und Frequenz von Spielangeboten in einem Umfeld, das überdies durch die Isolation des Spielers, durch Anonymität und durch fehlende soziale Kontrolle gekennzeichnet ist, stellen Faktoren dar, die die Entwicklung von Spielsucht und übermäßige Ausgaben für das Spielen begünstigen und deshalb die damit verbundenen negativen sozialen und moralischen Folgen vergrößern können (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 - BVerwGE 140, 1 , unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - C-46/08, a.a.O., Carmen Media - Rn. 102 f., 105).

    Wenn schon das generelle Internetverbot angemessen war (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 - BVerwGE 140, 1 ), gilt dies erst recht für ein Internetverbot, von dem für bestimmte Fallgruppen im Erlaubniswege Ausnahmen gemacht werden können.

  • EuGH, 30.04.2014 - C-390/12

    Pfleger u.a. - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Charta der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18
    Die staatlichen Stellen verfügen im besonderen Bereich der Veranstaltung von Glücksspielen über ein ausreichendes Ermessen, um festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben (vgl. EuGH, Urteil vom 30. April 2014 - C-390/12 [ECLI:EU:C:2014:281], Pfleger -).

    Gleichwohl obliegt es dem Mitgliedstaat, der sich auf ein Ziel berufen möchte, mit dem sich eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen lässt, dem Gericht, das über diese Frage zu entscheiden hat, alle Umstände darzulegen, anhand derer dieses Gericht sich vergewissern kann, dass die Maßnahme tatsächlich den sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergebenden Anforderungen genügt (vgl. EuGH, Urteile vom 8. September 2010 - C-316/07, a.a.O., Markus Stoß - Rn. 71, vom 15. September 2011 - C-347/09 [ECLI:EU:C:2011:582], Dickinger/Ömer - Rn. 54 und vom 30. April 2014 - C-390/12, a.a.O., Pfleger -).

    Das nationale Gericht muss eine Gesamtwürdigung der Umstände vornehmen, unter denen die streitigen restriktiven Rechtsvorschriften erlassen und durchgeführt worden sind (vgl. EuGH, Urteile vom 30. April 2014 - C-390/12, a.a.O., Pfleger -, vom 11. Juni 2015 - C-98/14 [ECLI:EU:C:2015:386], Berlington Hungary - und vom 14. Juni 2017 - C-685/15 [ECLI:EU:C:2017:452], Online Games -).

  • EuGH, 11.06.2015 - C-98/14

    Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18
    Das nationale Gericht muss eine Gesamtwürdigung der Umstände vornehmen, unter denen die streitigen restriktiven Rechtsvorschriften erlassen und durchgeführt worden sind (vgl. EuGH, Urteile vom 30. April 2014 - C-390/12, a.a.O., Pfleger -, vom 11. Juni 2015 - C-98/14 [ECLI:EU:C:2015:386], Berlington Hungary - und vom 14. Juni 2017 - C-685/15 [ECLI:EU:C:2017:452], Online Games -).

    Eine begrenzte Erlaubnis von Glücksspielen im Rahmen von Sonder- oder Ausschließlichkeitsrechten kann der Verwirklichung der im Allgemeininteresse liegenden Ziele des Verbraucherschutzes und des Schutzes der Sozialordnung dienen, da sie die Spiellust und den Betrieb der Spiele in kontrollierte Bahnen lenkt (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - C-98/14, a.a.O., Berlington Hungary -).

    Eine nationale Regelung ist nur dann geeignet, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (EuGH, Urt. v. 11.6.2015 - C-98/14 -, juris, Rn. 64).

  • EuGH, 14.06.2017 - C-685/15

    Online Games u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18
    Das nationale Gericht muss eine Gesamtwürdigung der Umstände vornehmen, unter denen die streitigen restriktiven Rechtsvorschriften erlassen und durchgeführt worden sind (vgl. EuGH, Urteile vom 30. April 2014 - C-390/12, a.a.O., Pfleger -, vom 11. Juni 2015 - C-98/14 [ECLI:EU:C:2015:386], Berlington Hungary - und vom 14. Juni 2017 - C-685/15 [ECLI:EU:C:2017:452], Online Games -).

    Dass es bei der Prüfung der unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeit einer restriktiven nationalen Regelung im Bereich der Glücksspiele nicht nur auf die Zielsetzung dieser Regelung im Moment ihres Erlasses ankommt, sondern auch auf die nach ihrem Erlass zu bewertenden Auswirkungen (vgl. EuGH, Urteile vom 30. Juni 2016 - C-464/15 [ECLI:EU:C:2016:500], Admiral - und vom 14. Juni 2017 - C-685/15, a.a.O., Online Games -), führt zu keiner anderen Beurteilung.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil ausdrücklich berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 30.6.2016 - C-64/15 -, juris, und Urt. v. 14.6.2017 - C-685/15 -, juris) bei der Prüfung der unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeit einer restriktiven nationalen Regelung im Bereich der Glücksspiele nicht nur auf die Zielsetzung dieser Regelung zum Zeitpunkt ihres Erlasses, sondern auch auf die nach ihrem Erlass zu bewertenden Auswirkungen abzustellen ist.

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterliegt der Erlaubnisvorbehalt keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil er unabhängig von einem etwaigen unionsrechtswidrigen Glücksspielmonopol den verfassungs- und unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung im Wege einer präventiven Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen dient (BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 -, NVwZ 2013, 1481, juris, Rn. 53; Senatsbeschl. v. 12.4.2018 - 11 LA 501/17 -, juris, Rn. 19, Beschl. v. 14.3.2017 - 11 ME 236/16 -, juris, Rn. 28, Beschl. v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 -, juris, Rn. 5, und v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, juris, Rn. 25; vgl. auch: Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 20).

    Einen Anspruch auf Duldung einer unerlaubten Tätigkeit vermittelt das Unionsrecht auch bei Unanwendbarkeit der Monopolregelung nicht (BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 -, a.a.O., juris, Rn. 56).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18
    Über den Monopolsektor hinausgreifend fordert das Kohärenzgebot, dass eine die Dienstleistungsfreiheit einschränkende Regelung nicht durch eine gegenläufige mitgliedstaatliche Politik in anderen Glücksspielbereichen mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial in einer Weise konterkariert werden darf, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Juni 2013 - 8 C 10.12 - BVerwGE 147, 47 Rn. 31 ff., 51 ff. m.w.N. und vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 ).

    Hingegen verpflichten die unionsrechtlichen Grundfreiheiten den Mitgliedstaat nicht zu einer sämtliche Glücksspielsektoren und föderale Zuständigkeiten übergreifenden Gesamtkohärenz glücksspielrechtlicher Maßnahmen (BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 10.12 - BVerwGE 147, 47 Rn. 53 und 55).

  • BFH, 16.09.2015 - X R 43/12

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18
    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Urt. v. 16.9.2015 - X R 43/12 -, juris) führt nicht zu einer anderen Beurteilung.

    Das Glücksspielrecht erfasst auch Betätigungen, die sich als Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel darstellen (BFH, Urt. v. 16.9.2015 - X R 43/12 -, juris, Rn. 61).

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18
    Der Erlaubnisvorbehalt kann der Klägerin zu 1. auch unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Februar 2016 - C-336/14 (Ince) - (NVwZ 2016, 369, juris) entgegengehalten werden.

    Der Europäische Gerichtshof hat in der genannten Entscheidung festgestellt, dass die Dienstleistungsfreiheit aus Art. 56 AEUV einen Mitgliedstaat daran hindert, die ohne Erlaubnis erfolgte Vermittlung von Sportwetten in seinem Hoheitsgebiet an einen Wirtschaftsteilnehmer, der in einem anderen Mitgliedstaat eine Lizenz für die Veranstaltung von Sportwetten innehat, zu ahnden, wenn die Erteilung einer Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten daran geknüpft ist, dass der genannte Wirtschaftsteilnehmer eine Konzession nach einem Konzessionserteilungsverfahren wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden erhält und das vorlegende Gericht feststellt, dass dieses Verfahren den Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und das daraus folgende Transparenzgebot nicht beachtet, und soweit trotz des Inkrafttretens einer nationalen Bestimmung, nach der privaten Wirtschaftsteilnehmern eine Konzession erteilt werden kann, die von den nationalen Gerichten für unionsrechtswidrig befundenen Bestimmungen, mit denen ein staatliches Monopol auf die Veranstaltung und die Vermittlung von Sportwetten eingeführt wurde, faktisch weiter angewendet werden (EuGH, Urt. v. 4.2.2016 - C-336/14 -, a.a.O., juris, Rn. 85).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • BVerwG, 07.11.2018 - 8 B 29.18

    Dienstleistungsfreiheit; Glücksspielstaatsvertrag; Konzession; Sportwetten;

  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2018 - 11 LA 501/17

    Rechtsstreit um die Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von

  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2399

    Verbot von Internetwerbung für Glücksspiele

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2009 - 1 S 203.08

    Poker als Glücksspiel

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2009 - 11 ME 67/09

    Pokervariante "Texas Hold´em" als Glücksspiel

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

  • EuGH, 03.06.2010 - C-258/08

    Ladbrokes Betting & Gaming und Ladbrokes International - Art. 49 EG -

  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2011 - 6 S 2255/10

    Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen im

  • EuGH, 30.06.2011 - C-212/08

    Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen kann gerechtfertigt sein,

  • EuGH, 15.09.2011 - C-347/09

    Ein Monopol für Internet-Glücksspiele kann nur gerechtfertigt werden, wenn mit

  • VGH Bayern, 24.01.2012 - 10 CS 11.1670

    Untersagungsanordnung an die Muttergesellschaft neben der Tochtergesellschaft;

  • EuGH, 24.01.2013 - C-186/11

    Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland

  • BVerwG, 22.01.2014 - 8 C 26.12

    Entgelt; Gewinn; Gewinnchance; Glücksspiel; Glücksspielbegriff; notwendiger

  • EuGH, 28.01.2016 - C-64/15

    BP Europa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Allgemeines

  • OVG Saarland, 12.05.2016 - 1 B 199/15

    Einschreiten gegen Glücksspiel im Internet

  • EuGH, 30.06.2016 - C-464/15

    Admiral Casinos & Entertainment - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV -

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2016 - 11 ME 157/16

    Dienstleistungsfreiheit; Erlaubnisverfahren; Erlaubnisvorbehalt;

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2017 - 11 ME 236/16

    Bestimmtheitsgebot; Bietagent; Countdown Auktion; Dienstleistungsfreiheit;

  • EuGH, 28.02.2018 - C-3/17

    Die ungarischen Rechtsvorschriften über die Erteilung von Konzessionen zum

  • OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 11 LA 24/16

    Bestimmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Live-Abschnittswette; Live-Ereigniswette;

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.07.2019 - 4 MB 14/19

    Untersagung unerlaubten Online-Glücksspiels hat vorerst Bestand

    Ob die Antragstellerin gegenwärtig tatsächlich - selbst oder durch Dritte - als Vermittlerin auftritt, ist nach zutreffender Auffassung des Verwaltungsgerichts keine Frage der Bestimmtheit (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 28.02.2019 - 11 LB 497/18 -, juris Rn. 31).

    Damit setzt sich die Beschwerde wiederum nicht auseinander.Besondere Anforderungen an die Bestimmtheit ergeben sich insoweit auch nicht (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 28.02.2019 - 11 LB 497/18 -, juris Rn. 32).

    Geklärt ist, dass es sich beim Erlaubnisvorbehalt um eine nicht monopolbezogene Regelung handelt, die der präventiven Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen sowie den legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung dient (BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 8 B 36/14 -, juris Rn. 23; OVG Lüneburg, Urt. v. 28.02.2019 - 11 LB 497/18 -, juris Rn. 40 m.w.N.).

    Lt. OVG Lüneburg spricht sie eher für als gegen die unionsrechtliche Verhältnismäßigkeit des Internetverbots (Urt. v. 28.02.2019 - 11 LB 497/18 -, juris Rn. 65).

    Insgesamt wirkt diese Studie daher spekulativ und wenig überzeugend (so schon OVG Lüneburg, Urt. v. 28.02.2019,- 11 LB 497/18 -, juris Rn. 69).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob strukturelle Vollzugsdefizite vorliegen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 28.02.2019 - 11 LB 497/18 -, juris Rn. 74 m.w.N.).

    Die Endfassung des Berichts soll zum Projektende im Dezember 2019 vorgelegt werden" (OVG Lüneburg, Urt. v. 28.02.2019 - 11 LB 497/18 -, juris Rn. 68).

  • OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23

    Rückforderungsanspruch gegen den Veranstalter von unerlaubten

    Letztlich durfte der nationale Gesetzgeber auch nach dem Jahr 2017 davon ausgehen, dass Online-Casinospiele, virtuelle Automatenspiele und Online-Pokerspiele ein höheres Gefährdungspotenzial als Sportwetten haben (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 28.02.2019 - 11 LB 497/18, BeckRS 2019, 3831 Rn. 48 und OVG Münster Beschluss vom 30.03.2020 - 13 B 1696/19, BeckRS 2020, 28151 Rn. 18, wonach im Forschungsbericht der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung "Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland - Ergebnisse des Surveys 2017 und Trends" vom 15.02.2018 der Anteil der Personen mit mindestens problematischem Glücksspielverhalten bei Internet-Casinospielen 18, 4% betrug, bei Online-Sportwetten hingegen lediglich 4, 1% und bei Live-Wetten 5, 8%).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2019 - 1 N 46.18

    Internetverbot für Glücksspiel

    Nach diesem Urteil, dem sich auch der Senat anschließt, steht das Internetverbot mit Verfassungs- und Unionsrecht im Einklang, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 - (BVerwGE 140, 1), das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - NVwZ 2008, 1338) sowie der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteile vom 8. September 2009 - C-42/07 [...], Liga Portuguesa -, vom 8. September 2010 - C-316/07 [...], Markus Stoß - und - C-46/08 [...], Carmen Media - und vom 30. Juni 2011 - C-212/08 [...], Zeturf -) zum damaligen § 4 Abs. 4 GlüStV 2008 entschieden haben (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteile vom 28. Februar 2019 - 11 LB 497/18 - juris Rn. 44 ff. [betr. Online-Pokerspiele] sowie - 11 LC 242/16 - juris Rn. 53 ff. [betr. Online-Casinospiele] jeweils m.w.N.).

    Eine solche Gesamtkohärenz folgt für das hier allein interessierende Glücksspiel nach § 4 Abs. 4 GlüStV auch nicht aus den zitierten Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in der "Entscheidung vom 08.09.2010", die zum staatlichen Monopol auf Sportwetten und Lotterien ergangen ist (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Februar 2019, a.a.O., juris Rn. 74 ff. m.w.N.).

    Ferner ist die von den Klägerinnen zur Technik der Geolokalisation zitierte Rechtsprechung nach den Ausführungen im angegriffenen Urteil (S. 21) durch den technischen Fortschritt revidiert worden, was sich besonders anschaulich an der neuen Einschätzung der Geolokalisation durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 14. März 2017 - 11 ME 236/16 - (juris Rn. 40 unter Verweis auf das Urteil des BGH vom 28. April 2016 - I ZR 23/15 - NJW 2016, 3310, juris, Rn. 31 f. zum Geo-Targeting; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Februar 2019, a.a.O., juris Rn. 44 ff. m.w.N.) zeige.

  • OLG Frankfurt, 19.01.2023 - 8 U 102/22

    Aus Unionsgründen konzessionsloses Wettbüro haftet nicht für verlorene

    So ist zum einen sorgfältig zu unterscheiden, ob es - wie hier - ausschließlich um grundsätzlich nach § 4 Abs. 1 bzw. 4 und 5 GlüStV genehmigungsfähige Sportwetten- oder zumindest auch um Online-Casino-Angebote (wie etwa in den vom Kläger zitierten Urteilen des OVG Lüneburg vom 28. Februar 2019 - 11 LB 497/18 und des OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Juli 2019 - 4 MB 14/19 oder dem Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 8. April 2022 - 23 U 55/21) geht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2020 - 13 B 1696/19
    vgl. in diesem Sinne auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 6 S 2759/18 -, ZfWG 2019, 492 = juris, Rn. 15 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Juli 2019 - 4 MB 14/19 -, ZfWG 2019, 387 = juris, Rn. 14 ff.; Nds. OVG, Urteile vom 28. Februar 2019 - 11 LC 242/16 -, ZfWG 2019, 284 = juris, Rn. 59 ff., und vom 28. Februar 2019 - 11 LB 497/18 -, ZfWG 2019, 275 = juris, Rn. 63 ff.

    vgl. dazu: Nds. OVG, Urteile vom 28. Februar 2019 - 11 LB 497/18 -, ZfWG 2019, 275 = juris, Rn. 64 ff., und - 11 LC 242/16 -, ZfWG 2019, 284 = juris, Rn. 77 ff.; Banz/Becker, Glücksspielsucht in Deutschland, Häufigkeit und Bedeutung bei den einzelnen Glücksspielformen, ZfWG 2019, 212 (222), wonach bei den als risikoreich eingestuften Online-Casinospielen zu erwarten sei, dass es relativ lange dauern werde, bis sich Veränderungen des Marktes in einem Anstieg mindestens problematischer Spieler bemerkbar mache, da sich ein Suchtverhalten nicht "über Nacht" entwickle.

    vgl. dazu im Einzelnen: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 6 S 2759/18 -, ZfWG 2019, 492 = juris, Rn. 17; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Juli 2019 - 4 MB 14/19 -, ZfWG 2019, 387 = juris, Rn. 21 ff.; Nds. OVG, Urteile vom 28. Februar 2019 - 11 LB 497/18 -, ZfWG 2019, 275 = juris, Rn. 66, 69, und - 11 LC 242/16 -, ZfWG 2019, 284 = juris, Rn. 79, 82.

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2020 - 11 LA 479/18

    Ereigniswette; Live-Abschnittswetten; Live-Endergebniswette; Live-Wette;

    Einer detaillierten textlichen Beschreibung der von der Verfügung im Einzelnen erfassten Glücksspiele bedarf es dagegen nicht (vgl. auch Senatsurt. v. 28.2.2019 - 11 LB 497/18 -, juris, Rn. 27; Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, GewArch 2017, 385, juris, Rn. 31; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, ZfWG 2016, 443, juris, Rn. 26).
  • OVG Saarland, 29.03.2019 - 1 A 398/17

    Untersagung von Wetten auf den Ausgang von in Deutschland konzessionierten

    Zudem ist bei der Beurteilung des Suchtpotentials verschiedener Glückspielarten nicht nur pathologisches, sondern auch schon problematisches Spielverhalten zu berücksichtigen, so dass die ausschließliche Befragung von aufgrund ihrer Glückspielsucht stationär behandelten Patienten nicht ausreicht.(so überzeugend OVG Lüneburg, Urteil vom 28.2.2019 - 11 LB 497/18 -, Juris, Rdnr. 66).
  • VGH Bayern, 21.12.2021 - 23 ZB 17.2446

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem glücksspielrechtlichen

    Der seit 2008 unverändert gebliebene Erlaubnisvorbehalt war weiter unabhängig von unions- bzw. verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Ausgestaltung des Monopols anwendbar (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 20 und B.v. 16.10.2020 - 23 CS 19.2009 - juris Rn. 23; OVG NW, U.v. 25.2.2014 - 13 A 351/12 - juris Rn. 51 sowie 13 A 2018/11 - juris Rn. 186; NdsOVG, U.v. 28.2.2019 - 11 LB 497/18 - juris Rn. 40 sowie 11 LC 242/16 - juris Rn. 53; OVG Schleswig-Holstein, B.v. 3.7.2019 - 4 MB 14/19 - juris Rn. 16).
  • VG Schleswig, 30.06.2020 - 12 B 27/20

    Generelles Verbot von Online-Glücksspielen in Schleswig-Holstein

    Lt. OVG Lüneburg spricht sie eher für als gegen die unionsrechtliche Verhältnismäßigkeit des Internetverbots (Urt. v. 28.02.2019 - 11 LB 497/18 -, juris Rn. 65).

    Insgesamt wirkt diese Studie daher spekulativ und wenig überzeugend (so schon OVG Lüneburg, Urt. v. 28.02.2019,- 11 LB 497/18 -, juris Rn. 69).

  • OVG Hamburg, 18.08.2021 - 4 Bs 193/21

    Spielhalle; Betriebsuntersagungs- und Schließungsverfügung gemäß § 15 Abs. 2 GewO

    Auch die Rechtsprechung hat das bis zum 30. Juni 2021 geltende Verbot von Online-Casinospielen wegen der spezifischen, durch die Forschung belegten besonderen Gefahren des Anbietens von Glücksspielen im Internet als verhältnismäßig angesehen (vgl. EuGH, Urt. v. 28.2.2018, C-3/17, juris Rn. 41; BVerwG, Urt. v. 26.10.2017, 8 C 18.16, juris Rn. 40 ff., 43; OVG Schleswig, Beschl. v. 3.7.2019, 4 MB 14/19, juris Rn. 17 ff.; OVG Lüneburg, Urt. v. 28.2.2019, 11 LB 497/18, juris Rn. 44 ff.).
  • VGH Bayern, 16.10.2020 - 23 CS 19.2009

    Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2021 - 13 B 626/20
  • VGH Bayern, 16.08.2021 - 15 CS 21.2022

    Anordnung zur Duldung der Betretung eines Grundstücks

  • OVG Sachsen, 20.12.2019 - 6 B 44/19

    Glückspielrechtliche Untersagungsverfügung; Verbundverbot; kein Verstoß gegen

  • VG Düsseldorf, 27.09.2019 - 15 L 1749/19

    Gradführung sonstiger ausländischer Hochschulgrad "Philosophiae Doctor en

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