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   OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 114/13   

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https://dejure.org/2014,27843
OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 114/13 (https://dejure.org/2014,27843)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.09.2014 - 11 LC 114/13 (https://dejure.org/2014,27843)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. September 2014 - 11 LC 114/13 (https://dejure.org/2014,27843)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Datenschutzrechtliche Zulässigkeit einer Videoüberwachung des Eingangsbereichs und der Treppenaufgänge zu den Geschäftsräumen eines Bürogebäudes; Einordnung des Eingangsbereichs sowie der Treppenaufgänge zu Geschäftsräumen eines Bürogebäudes als öffentlich zugängliche ...

  • Telemedicus

    Untersagungsverfügung gegen Videokameras im Treppenhaus

  • Telemedicus

    Untersagungsverfügung gegen Videokameras im Treppenhaus

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Zulässigkeit der Videoüberwachung im Treppenhaus eines Geschäftshauses / "Öffentlich zugängliche Räume"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Datenschutzrechtliche Zulässigkeit einer Videoüberwachung des Eingangsbereichs und der Treppenaufgänge zu den Geschäftsräumen eines Bürogebäudes; Einordnung des Eingangsbereichs sowie der Treppenaufgänge zu Geschäftsräumen eines Bürogebäudes als öffentlich zugängliche ...

  • kanzlei.biz

    Videoüberwachung im Eingangsbereich eines Bürogebäudes kann datenschutzrechtlich zulässig sein

  • datenschutz.eu

    Videoüberwachung im Eingangsbereich eines Bürogebäudes

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 1 Abs. 2 Nr. 3, 2 Abs. 4 S. 1, 3, 4a, 4e, 6b, 38, BDSG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BDSG § 1 Abs. 2 Nr. 3, § 2 Abs. 4 Satz 1, § 3 Abs. 1, 2 und 7, § 38 Abs. 5 und 6, § 4e Satz 1 Nr. 4, § 6b; NDSG § 22 Abs. 1 Satz 1
    Datenschutzrechtlich rechtmäßige Überwachung des Eingangsbereichs und der Treppenaufgänge eines Bürogebäudes durch vom Vermieter/Eigentümer installierte Videokameras

  • doev.de PDF

    Videoüberwachung des Eingangsbereiches und der Treppenaufgänge eines privaten Bürogebäudes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDSG § 6b Abs. 1 Nr. 3
    Datenschutzrechtliche Zulässigkeit einer Videoüberwachung des Eingangsbereichs und der Treppenaufgänge zu den Geschäftsräumen eines Bürogebäudes; Einordnung des Eingangsbereichs sowie der Treppenaufgänge zu Geschäftsräumen eines Bürogebäudes als öffentlich zugängliche ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eingangsbereich eines Bürogebäudes darf videoüberwacht werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Leitsatz und Auszüge)

    Videoüberwachung: Speicherung von Daten für 10 Tage zulässig

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung von Bürogebäuden ist zulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Videoüberwachung im Eingangsbereich

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung in Bürogebäuden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Erfolgreich im Streit um Videoüberwachung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Videoüberwachung des Eingangsbereiches und der Treppenaufgänge eines privaten Bürogebäudes

  • Jurion (Kurzinformation)

    Videoüberwachung im Eingangsbereich eines Bürogebäudes zulässig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zulässigkeit der Videoüberwachung in privatem Bürogebäude

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Überwachung mittels Videokamera im Büro-Eingangsbereich gerechtfertigt

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Videoüberwachung: Speicherung von Daten für 10 Tage zulässig

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Videoüberwachung in Bürogebäude

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung im Bürogebäude und Speicherung von Daten für 10 Tage ist zulässig

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung im privaten Bürogebäude

  • juve.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung: Unternehmen Voss darf weiter filmen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung eines Bürogebäudes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Installation von Videokameras zur Überwachung öffentlicher Bereiche eines Bürogebäudes zur Wahrnehmung des Hausrechts und zur Verhinderung weiterer Straftaten zulässig - Persönlichkeitsrecht der Betroffenen wird nur unerheblich beeinträchtigt

Besprechungen u.ä. (3)

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Videoüberwachung: Speicherung von Daten für 10 Tage zulässig

  • swd-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Videoüberwachung in Bürogebäuden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eingangsbereich eines Bürogebäudes darf videoüberwacht werden! (IMR 2014, 487)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 502
  • NJ 2015, 216
  • DVBl 2014, 1464
  • K&R 2014, 836
  • DÖV 2014, 1065
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • AG Hamburg, 22.04.2008 - 4 C 134/08

    Unzulässige Video-Überwachung im Kundenbereich einer Kaffeehausfiliale

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 114/13
    Es werden keine Einblicke in höchstpersönliche Bereiche der Intim- und Privatsphäre - wie dies etwa bei der Überwachung von Toiletten, Umkleidekabinen, Duschen, Saunen, ärztlichen Behandlungsräumen oder Privaträumen und Gastronomiebetrieben (vgl. zu letzterem etwa AG Hamburg, Urt. v. 22.4.2008 - 4 C 134/08 -, juris) der Fall wäre - und keine Einblicke in Arbeitsbereiche der in dem Bürogebäude der Klägerin tätigen Beschäftigten ermöglicht (zur Frage der Videoüberwachung am Arbeitsplatz vgl. EGMR, Entscheidung v. 5.10.2010 - 420/07 -, EuGRZ 2011, 471; BAG, Urt. v. 21.6.2012 - 2 AZR 153/11 -, NJW 2012, 3594; ArbG Düsseldorf, Beschl. v. 29.4.2011 - 9 BV 183/10 -, juris).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 06.01.2009 - 12 C 155/08
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 114/13
    Zudem hat sie diese vom - wenn auch erst nachträglichen eingeholten - Einverständnis ihrer Mieter abhängig gemacht (vgl. zu diesem Erfordernis etwa AG Tempelhof-Kreuzberg, Urt. v. 6.1.2009 - 12 C 155/08 -, juris).
  • ArbG Düsseldorf, 29.04.2011 - 9 BV 183/10

    Kündigung zweier Ausschankmitarbeiter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 114/13
    Es werden keine Einblicke in höchstpersönliche Bereiche der Intim- und Privatsphäre - wie dies etwa bei der Überwachung von Toiletten, Umkleidekabinen, Duschen, Saunen, ärztlichen Behandlungsräumen oder Privaträumen und Gastronomiebetrieben (vgl. zu letzterem etwa AG Hamburg, Urt. v. 22.4.2008 - 4 C 134/08 -, juris) der Fall wäre - und keine Einblicke in Arbeitsbereiche der in dem Bürogebäude der Klägerin tätigen Beschäftigten ermöglicht (zur Frage der Videoüberwachung am Arbeitsplatz vgl. EGMR, Entscheidung v. 5.10.2010 - 420/07 -, EuGRZ 2011, 471; BAG, Urt. v. 21.6.2012 - 2 AZR 153/11 -, NJW 2012, 3594; ArbG Düsseldorf, Beschl. v. 29.4.2011 - 9 BV 183/10 -, juris).
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 114/13
    Es werden keine Einblicke in höchstpersönliche Bereiche der Intim- und Privatsphäre - wie dies etwa bei der Überwachung von Toiletten, Umkleidekabinen, Duschen, Saunen, ärztlichen Behandlungsräumen oder Privaträumen und Gastronomiebetrieben (vgl. zu letzterem etwa AG Hamburg, Urt. v. 22.4.2008 - 4 C 134/08 -, juris) der Fall wäre - und keine Einblicke in Arbeitsbereiche der in dem Bürogebäude der Klägerin tätigen Beschäftigten ermöglicht (zur Frage der Videoüberwachung am Arbeitsplatz vgl. EGMR, Entscheidung v. 5.10.2010 - 420/07 -, EuGRZ 2011, 471; BAG, Urt. v. 21.6.2012 - 2 AZR 153/11 -, NJW 2012, 3594; ArbG Düsseldorf, Beschl. v. 29.4.2011 - 9 BV 183/10 -, juris).
  • BayObLG, 24.01.2002 - 2St RR 8/02

    Verwertbarkeit von Videoüberwachungsaufnahmen aus einem Kaufhaus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 114/13
    In strafrechtlicher Hinsicht unterliegt die Videoaufnahme, die den Täter beim Diebstahl filmt, keinem Verwertungsverbot (vgl. hierzu etwa BayObLG, Beschl. v. 24.1.2002 - 2 St RR 8/02 -, NJW 2002, 2893).
  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11

    Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 114/13
    Es reicht aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes aus, wenn die Präzisierung mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden möglich ist (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urt. v. 25.1.2012 - BVerwG 6 C 9.11 -, BVerwGE 141, 329, NordÖR 2012, 413, juris Rdnr. 38 ff, und vorgehend OVG Hamburg, Urt. v. 22.6.2010 - 4 Bf 276/07 -, NordÖR 2010, 498 m.w.N.).
  • EGMR, 05.10.2010 - 420/07

    Vereinbarkeit einer vom Arbeitgeber angeordneten und durch eine Detektei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 114/13
    Es werden keine Einblicke in höchstpersönliche Bereiche der Intim- und Privatsphäre - wie dies etwa bei der Überwachung von Toiletten, Umkleidekabinen, Duschen, Saunen, ärztlichen Behandlungsräumen oder Privaträumen und Gastronomiebetrieben (vgl. zu letzterem etwa AG Hamburg, Urt. v. 22.4.2008 - 4 C 134/08 -, juris) der Fall wäre - und keine Einblicke in Arbeitsbereiche der in dem Bürogebäude der Klägerin tätigen Beschäftigten ermöglicht (zur Frage der Videoüberwachung am Arbeitsplatz vgl. EGMR, Entscheidung v. 5.10.2010 - 420/07 -, EuGRZ 2011, 471; BAG, Urt. v. 21.6.2012 - 2 AZR 153/11 -, NJW 2012, 3594; ArbG Düsseldorf, Beschl. v. 29.4.2011 - 9 BV 183/10 -, juris).
  • LG München I, 21.10.2011 - 20 O 19879/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Installation von Überwachungskameras an einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 114/13
    Hinsichtlich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist zwischen drei Sphären zu unterscheiden, innerhalb derer das Persönlichkeitsrecht betroffen sein kann: die Individualsphäre, die Privatsphäre und die Intimsphäre (zu dieser Unterscheidung vgl. etwa LG München I, Urt. v. 21.10.2011 - 20 O 19879/10 -, juris, Rdnr. 27 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 22.06.2010 - 4 Bf 276/07

    Umfang der erlaubten polizeilichen Videoüberwachung von hamburgischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 114/13
    Es reicht aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes aus, wenn die Präzisierung mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden möglich ist (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urt. v. 25.1.2012 - BVerwG 6 C 9.11 -, BVerwGE 141, 329, NordÖR 2012, 413, juris Rdnr. 38 ff, und vorgehend OVG Hamburg, Urt. v. 22.6.2010 - 4 Bf 276/07 -, NordÖR 2010, 498 m.w.N.).
  • VG Mainz, 24.09.2020 - 1 K 584/19

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen eine datenschutzrechtliche Verwarnung und

    Das von einer Kamera aufgezeichnete Bild einer Person fällt unter den Begriff "personenbezogene Daten", sofern es die Identifikation der betroffenen Person ermöglicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2019 a.a.O., juris, Rn. 43; SaarlOVG, Urteil vom 14. Dezember 2017 a.a.O., juris, Rn. 38; OVG Nds, Urteil vom 29. September 2014 - 11 LC 114/13 - juris, Rn. 28 f.; Schild, in: BeckOK Datenschutzrecht, 33. Ed. 1. August 2020, DS-GVO, Art. 4, Rn. 14b).

    Darüber hinaus kann es bei Betroffenen an der erforderlichen Einwilligungsfähigkeit fehlen, etwa bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (vgl. OVG Nds, Urteil vom 29. September 2014 a.a.O., juris, Rn. 33).

    Auch der Einsatz von Wachpersonal wäre mit hohen, unzumutbaren Kosten verbunden (vgl. SaarlOVG, Urteil vom 14. Dezember 2017 a.a.O., juris, Rn. 47; OVG Nds, Urteil vom 29. September 2014 a.a.O., juris, Rn. 57).

    Dies sind das durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Recht der von den Kameras erfassten Personen auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz ihrer personenbezogenen Daten, während sich der Kläger in erster Linie auf sein Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG berufen kann, welches durch Beschädigungen seiner Werbeanlage beeinträchtigt würde und welches er durch die Überwachungsmaßnahme präventiv schützen sowie im Falle einer Sachbeschädigung den Verantwortlichen aufdecken möchte (vgl. SaarlOVG, Urteil vom 14. Dezember 2017 a.a.O., juris, Rn. 48 f.; OVG Nds, Urteil vom 29. September 2014 a.a.O., juris, Rn. 63).

    Heimliche Überwachungsmaßnahmen greifen jedoch besonders schwerwiegend in die Rechte der betroffenen Personen ein (vgl. OVG Nds, Urteil vom 29. September 2014 a.a.O., juris, Rn. 64).

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 11 LC 59/16

    Betrauung eines gemischtwirtschaftlichen Unternehmens mit der Erbringung von

    Die Videoüberwachung erfüllt das Merkmal des "Beobachtens" im Sinne des § 6 b BDSG (Senatsurt. v. 29.9.2014 - 11 LC 114/13 -, NordÖR 2015, 82, juris, Rn. 41).

    Als Zweck, der ein berechtigtes Interesse begründet, sind die Verfolgung von Straftaten, die im Zusammenhang mit der Fahrgastbeförderung stehen, und die Sicherung von Beweismaterial zur Aufklärung der begangenen Straftaten anzuerkennen (Senatsurt. v. 29.9.2014 - 11 LC 114/13 -, a.a.O., juris, Rn. 52).

    Die Erforderlichkeit bestimmt sich nach objektiven Maßstäben (Senatsurt. v. 29.9.2014 - 11 LC 114/13 -, a.a.O., juris, Rn. 55; Scholz, in: Simitis, a.a.O., § 6 b, Rn. 86; Becker, in: Plath, a.a.O., § 6 b, Rn. 20).

    Sie erhöht die Effektivität der Abschreckung, weil der potentielle Täter damit rechnen muss, dass seine Tat aufgezeichnet wird und die Aufzeichnung nicht nur für seine Identifizierung, sondern auch als Beweismittel in einem Strafverfahren zur Verfügung stehen wird (BVerwG, Urt. v. 25.1.2012 - 6 C 9/11 -, BVerwGE 141, 329, juris, Rn. 30 und 45; Senatsurt. v. 29.9.2014 - 11 LC 114/13 -, a.a.O., juris, Rn. 48).

    Das Gewicht des Eingriffs wird maßgeblich durch Art und Umfang der erfassten Informationen, durch Anlass und Umstände der Erhebung, den betroffenen Personenkreis und die Art und den Umfang der Verwertung der erhobenen Daten bestimmt (Senatsurt. v. 29.9.2014 - 11 LC 114/13 -, a.a.O., juris, Rn. 63; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 6.4.2017 - 12 B 7.16 -, juris, Rn. 32; Scholz, in: Simitis, a.a.O., § 6 b Rdnr. 23; Düsseldorfer Kreis, Orientierungshilfe "Videoüberwachung durch nicht öffentliche Stellen", Beschluss vom 16.9.2015, Seite 5).

  • OVG Saarland, 14.12.2017 - 2 A 662/17

    Videoüberwachung des Verkaufsraums einer Apotheke

    Insoweit weiche das Verwaltungsgericht von der Entscheidung des OVG Lüneburg - 11 LC 114/13 - vom 29.4.2014 ab.

    Im Ausgangspunkt genügt grundsätzlich jedes rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Interesse(OVG Lüneburg, Urteil vom 29.9.2014, 11 LC 114/13, juris; Becker in: Plath, BDSG/DSGVO, 2. Aufl. 2016, § 6b BDSG, Rdnr. 17; Onstein in Auernhammer, DSGVO/BDSG, Kommentar, 5. Aufl. 2017, § 6b Rdnr. 33).

    In der Rechtsprechung ist eine Frist von bis zu zehn Wochentagen noch als angemessen erachtet worden(OVG Lüneburg, Urteil vom 29.9.2014 - 11 LC 114/13 -, juris).

  • VG Saarlouis, 29.01.2016 - 1 K 1122/14

    Videoüberwachung in einer Apotheke

    OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.09.2014 - 11 LC 114/13 - , juris.

    OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.09.2014 - 11 LC 114/13 -, juris.

    OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.09.2014 - 11 LC 114/13 -, juris.

    OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.09.2014 - 11 LC 114/13 -, juris.

    OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.09.2014 - 11 LC 114/13 -, juris.

  • OLG Celle, 04.10.2017 - 3 Ss OWi 163/17

    Unzulässige Aufzeichnung und Weitergabe von mittels einer sogenannten Dash-Cam

    Die durch den Betroffenen durchgeführte Beobachtung kann insbesondere auch nicht auf die Vorschrift des § 6b BDSG gestützt werden, die als lex specialis für die hier zu beurteilende Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume eine abschließende Regelung enthält und als solche auch den allgemeineren Vorschriften der §§ 28 ff. BDSG vorgeht (vgl. OVG Lüneburg v. 29.09.2014 - 11 LC 114/13, Rn. 39 juris).
  • VG Göttingen, 31.05.2017 - 1 A 170/16

    Andere Verkehrsteilnehmer; Bestimmtheit; Dashcam; Datenschutzrechtliche

    Diese personenbezogenen Daten werden mittels einer Datenverarbeitungsanlage (vgl. EuGH, Urteil vom 11.12.2014 - C 212/13 -, Leitsatz Nr. 2; Nds. OVG Lüneburg, Urteil vom 29.09.2014 - 11 LC 114/13 -, Rn. 29, jeweils juris) vom Kläger als nicht-öffentliche Stelle im Sinne des § 2 Absatz 4 Satz 1 BDSG erhoben und bei Bedarf verarbeitet und genutzt.

    Soweit streitig ist, ob hierunter auch bloße Kamera-Monitor- Systeme als "verlängertes Auge" ohne nachfolgende Aufzeichnung oder Auswertung fallen (s. Nds. OVG Lüneburg, Urteil vom 29.09.2014, a.a.O. mit weiteren Hinweisen), kommt es vorliegend hierauf nicht an.

  • VG Hannover, 13.03.2023 - 10 A 1443/19

    Speicherdauer Videoüberwachung; Videoüberwachung an einer

    Eine solch abstrakte Gefährdungslage wird beispielsweise bei Einkaufszentren und Kaufhäusern angenommen (vgl. zur alten Rechtslage Nds. OVG, Urt. v. 29.09.2014 - 11 LC 114/13 -, NJW 2015, 502, 505 Rn. 44; vgl. zur Anwendbarkeit dieser Grundsätze auch im Anwendungsbereich der DSGVO Taeger, in Taeger/Gabel, DSGVO - BDSG - TTDSG, 4. Aufl. 2022, Art. 6 Rn. 135).

    Die Klägerin bezieht sich weiterhin auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. September 2014 (- 11 LC 114/13 -, juris), in dem für Videoaufzeichnungen eine Speicherdauer von zehn Tagen für zulässig erachtet wurde.

  • VG Hannover, 10.02.2016 - 10 A 4379/15

    Daseinsvorsorge; gemischt wirtschaftliche Unternehmen; gemischt wirtschaftliches

    (Nur) insoweit ist der Anwendungsbereich der Vorschrift eröffnet, weil die digitale Aufzeichnung und Speicherung von Fotos und Videoaufnahmen im Rahmen einer Videoüberwachung eine Erhebung, ggf. Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Sinne von § 3 Abs. 1 BDSG ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 29.09.2014 - 11 LC 114/13 -, www.dbovg.niedersachsen., Rn. 29; Dammann, in: Simitis, BDSG, 7. Aufl. 2011, Rn. 4, 66 zu § 3).
  • VG Schwerin, 18.06.2015 - 6 B 1637/15

    Datenschutz; Aufnahmen einer touristischen Webcam; Bestimmbarkeit von Personen

    Eine Identifizierung muss zumindest mit weiteren Hilfsmitteln mit noch verhältnismäßigem Aufwand möglich sein (vgl. dazu auch Scholz in Simitis, BDSG, 8. Aufl., § 6b Rn. 67; Brink in Brink/Wolff, Datenschutzrecht, 1. Aufl., § 6b BDSG Rn. 40; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.09.2014 - 11 LC 114/13 -, juris Rn. 43; VG Ansbach, Urt. v. 12.08.2014 - AN 4 K 13.01634 -, juris Rn. 38).

    Ein Überwiegen der Interessen der Betroffenen muss dabei nicht positiv festgestellt werden, es reicht aus, wenn Anhaltspunkte für ein Überwiegen dieser Interessen nicht ausgeräumt werden können (vgl. Gola/Schomerus, a.a.O., § 6b Rn. 19; Scholz in Simitis, a.a.O., § 6b Rdnr. 23 und 92; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.09.2014 - 11 LC 114/13 -, juris Rn. 63).

  • VG Weimar, 03.08.2022 - 3 K 820/21
    Auch in einer entsprechenden Empfehlung der Datenschutzkonferenz seien mindestens 72 Stunden als angemessen erachtet worden; das Oberverwaltungsgericht Lüneburg habe sogar 10 Tage zugesprochen (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 29. September 2014, Az.: 11 LC 114/13, Rn. 69 - zitiert nach juris).

    Die aufgrund der Abschreckungswirkung einer Videoüberwachung mögliche Verhinderung von Straftaten zum Nachteil des Eigentümers des überwachten Objekts und die Sicherung von Beweismaterial zur Aufklärung von begangenen Straftaten stellen ebenfalls ein berechtigtes Interesse dar (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 29. September 2014, Az.: 11 LC 114/13, Rn. 55 m.w.N. - zitiert nach juris).

    Maßgeblich bei der Bestimmung dieser Frist ist deswegen die Beantwortung der Frage, ob die Speicherdauer mit Blick auf die Aufklärung von etwaigen Rechtsverstößen praktikabel und damit angemessen ist (vgl. insoweit auch OVG Niedersachsen, Urteil vom 29. September 2014, a.a.O., Rn. 69).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2015 - 6 S 2234/13

    Erledigte sportwettenrechtliche Untersagungsverfügung;

  • VG Hannover, 10.10.2023 - 10 A 3472/20

    Aufkläung von Straftaten; Begehung durch Personal; Gaststätte;

  • LG Flensburg, 10.01.2022 - I Qs 29/21

    Verwertbarkeit der Aufzeichnung der Videoüberwachung am Personaleingang einer

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