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   OVG Niedersachsen, 28.11.2019 - 11 LC 606/18   

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OVG Niedersachsen, 28.11.2019 - 11 LC 606/18 (https://dejure.org/2019,43097)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.11.2019 - 11 LC 606/18 (https://dejure.org/2019,43097)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. November 2019 - 11 LC 606/18 (https://dejure.org/2019,43097)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 SOG ND 2005; § 64 SOG ND 2005; § 64 Abs 2 SOG ND 2005; § 66 Abs 1 SOG ND 2005; § 66 Abs 1 S 1 SOG ND 2005; § 66 Abs 1 S 2 SOG ND 2005; § 7 Abs 2 SOG ND 2005; § ... 1 Abs 1 Nr 2 VwKostG ND; § 13 Abs 3 VwKostG ND; § 5 Abs 1 S 1 VwKostG ND
    Amtshandlung; Auslagen; Bombe; Ersatzvornahme; Evakuierungskosten; Kampfmittel; Kampfmittelbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • va-ra.com (Kurzinformation)

    Grundstückeigentümer muss bei Bombenentschärfung Evakuierungskosten zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1313
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2019 - 11 LC 606/18
    Anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall zur Geltendmachung von polizeilichen Kosten bei sogenannten gewinnorientierten Hochrisikoveranstaltungen der deutschen Fußballbundesliga (Urt. v. 29.3.2019 - 9 C 4/18 -, juris) gebe es im vorliegenden Fall keinen speziellen Gebührentatbestand für Auslagen im Zusammenhang mit der Entschärfung von Kampfmitteln.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin sprechen die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29. März 2019 (- 9 C 4/18 -, juris) aufgestellten Grundsätze nicht für den Erfolg ihrer Klage.

    Eine solche gebührenrechtliche Inanspruchnahme des Nichtstörers verbiete das Verfassungsrecht nicht, sofern die Gefahr von "Doppelabrechnungen" für dieselbe staatliche Leistung vermieden werde (Urt. v. 29.3.2019 - 9 C 4/18 -, juris, Rn. 35 ff.).

    Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass Kosten für einzelne polizeiliche Maßnahmen, die gegen einzelne Störer ergriffen worden sind, diesen gegenüber geltend zu machen sind und nicht dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden dürfen (Urt. v. 29.3.2019 - 9 C 4/18 -, juris, Rn. 112).

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2000 - 11 L 312/00

    Gebührenbegriff; Gebührenpflicht; Kostenschuldner; Lebensmittelüberwachung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2019 - 11 LC 606/18
    Der niedersächsische Landesgesetzgeber hat sich bewusst für diesen weiten Zurechnungszusammenhang zwischen dem Verhalten eines Betroffenen und der gebührenpflichtigen Amtshandlung entschieden (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 8) und nicht gefordert, dass die Amtshandlung von dem Betroffenen willentlich herbeigeführt worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 22.5.2002 - 11 LA 100/02 -, NVwZ-RR 2002, 834, juris, Rn. 10, und v. 13.7.2000 - 11 L 312/00 -, juris, Rn. 13).

    Einen hinreichenden Anlass gibt danach auch derjenige, der eine bloße Ursache für die Amtstätigkeit setzt (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 11; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, GewArch 1981, 346), der objektiv einen Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz für Aufsichts- oder Ordnungsbehörden eine Ermächtigung für ein Einschreiten knüpft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2012 - 8 LA 3/12 -, juris, Rn. 18; Urt. v. 20.2.1984 - 6 OVG A 76/83 -, a.a.O., S. 466), oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (vgl. Senatsbeschl. v. 13.7.2000 - 11 L 312/00 -, juris, Rn. 14; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016 - 15 A 610/15 -, juris, Rn. 17; zum Vorstehenden: Niedersächsisches OVG, Urt. v. 3.5.2018 - 13 LB 80/16 -, juris, Rn. 33).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2019 - 11 LC 606/18
    Im vorliegenden Fall werden durch die Höhe der geltend gemachten Evakuierungskosten auch nicht die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 16.2.2000 - 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99 -, DVBl. 2000, 1275, juris) aus Art. 14 Abs. 1 GG folgenden Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für Altlasten überschritten.

    Zur Bestimmung der Grenze dessen, was einem Eigentümer unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes an Belastungen zugemutet werden darf, kann bei der Altlastensanierung als Anhaltspunkt das Verhältnis des finanziellen Aufwands zu dem Verkehrswert des Grundstücks nach Durchführung der Sanierung dienen (BVerfG, Beschl. v. 16.2.2000 - 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99 -, a.a.O., juris, Rn. 56).

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2005 - 11 ME 146/05

    Pflicht zur Kostentragung einer Kampfmittelbeseitigung durch einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2019 - 11 LC 606/18
    Dementsprechend kann auch die Belastung eines Grundstückseigentümers mit Kosten einer Kampfmittelbeseitigung unverhältnismäßig sein, wenn der Verkehrswert unter den geltend gemachten Kosten liegt (Senatsbeschl. v. 3.11.2005 - 11 ME 146/05 -, juris, Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 22.05.2002 - 11 LA 100/02

    Amtshandlung; Einbindung; Gebühr; Gebührenpflicht; Kostenschuldner;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2019 - 11 LC 606/18
    Der niedersächsische Landesgesetzgeber hat sich bewusst für diesen weiten Zurechnungszusammenhang zwischen dem Verhalten eines Betroffenen und der gebührenpflichtigen Amtshandlung entschieden (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 8) und nicht gefordert, dass die Amtshandlung von dem Betroffenen willentlich herbeigeführt worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 22.5.2002 - 11 LA 100/02 -, NVwZ-RR 2002, 834, juris, Rn. 10, und v. 13.7.2000 - 11 L 312/00 -, juris, Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 80/16

    Erhebung einer Gebühr für Amtshandlungen im Rahmen der infektionshygienischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2019 - 11 LC 606/18
    Einen hinreichenden Anlass gibt danach auch derjenige, der eine bloße Ursache für die Amtstätigkeit setzt (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 11; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, GewArch 1981, 346), der objektiv einen Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz für Aufsichts- oder Ordnungsbehörden eine Ermächtigung für ein Einschreiten knüpft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2012 - 8 LA 3/12 -, juris, Rn. 18; Urt. v. 20.2.1984 - 6 OVG A 76/83 -, a.a.O., S. 466), oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (vgl. Senatsbeschl. v. 13.7.2000 - 11 L 312/00 -, juris, Rn. 14; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016 - 15 A 610/15 -, juris, Rn. 17; zum Vorstehenden: Niedersächsisches OVG, Urt. v. 3.5.2018 - 13 LB 80/16 -, juris, Rn. 33).
  • BVerwG, 14.06.2006 - 3 A 6.05

    Kriegsfolgelasten; Staatspraxis; Kampfmittelräumung.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2019 - 11 LC 606/18
    Kosten, die der Gefahrenabwehrbehörde für solche Vor- und Nacharbeiten entstehen, fallen unter die nach § 66 Abs. 1 Satz 1 Nds. SOG zu erstattenden Kosten der Ersatzvornahme (vgl. Senatsbeschl. v. 14.8.2018 - 11 LA 118/17 - zu Kosten für Sondierungsmaßnahmen; Senatsbeschl. v. 13.6.2008 - 11 LA 413/07 - zu Kosten für Aushubmaßnahmen; Senatsbeschl. v. 13.12.2005 - 11 LA 243/04 - zu Kosten für Begleitmaßnahmen, u.a. Einziehen von Spundwänden und Erdarbeiten; siehe auch BVerwG, Urt. v. 14.6.2006 - 3 A 6/05 -, NVwZ-RR 2007, 75, juris, Rn. 16, zu Kosten für Vor-, Neben- und Nacharbeiten als Kosten einer Kampfmittelräumung).
  • OVG Niedersachsen, 26.11.2012 - 8 LA 3/12

    Vorliegen von Zweifeln im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 3 BÄO bei Bestehen von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2019 - 11 LC 606/18
    Einen hinreichenden Anlass gibt danach auch derjenige, der eine bloße Ursache für die Amtstätigkeit setzt (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 11; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, GewArch 1981, 346), der objektiv einen Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz für Aufsichts- oder Ordnungsbehörden eine Ermächtigung für ein Einschreiten knüpft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2012 - 8 LA 3/12 -, juris, Rn. 18; Urt. v. 20.2.1984 - 6 OVG A 76/83 -, a.a.O., S. 466), oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (vgl. Senatsbeschl. v. 13.7.2000 - 11 L 312/00 -, juris, Rn. 14; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016 - 15 A 610/15 -, juris, Rn. 17; zum Vorstehenden: Niedersächsisches OVG, Urt. v. 3.5.2018 - 13 LB 80/16 -, juris, Rn. 33).
  • VG Hannover, 22.09.2016 - 15 A 610/15

    Anlass; anlasslos; Betriebskontrolle; Gebühren; Kosten; Lebensmittelkontrolle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2019 - 11 LC 606/18
    Einen hinreichenden Anlass gibt danach auch derjenige, der eine bloße Ursache für die Amtstätigkeit setzt (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 11; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, GewArch 1981, 346), der objektiv einen Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz für Aufsichts- oder Ordnungsbehörden eine Ermächtigung für ein Einschreiten knüpft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2012 - 8 LA 3/12 -, juris, Rn. 18; Urt. v. 20.2.1984 - 6 OVG A 76/83 -, a.a.O., S. 466), oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (vgl. Senatsbeschl. v. 13.7.2000 - 11 L 312/00 -, juris, Rn. 14; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016 - 15 A 610/15 -, juris, Rn. 17; zum Vorstehenden: Niedersächsisches OVG, Urt. v. 3.5.2018 - 13 LB 80/16 -, juris, Rn. 33).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.08.1980 - 9 A 114/78
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2019 - 11 LC 606/18
    Einen hinreichenden Anlass gibt danach auch derjenige, der eine bloße Ursache für die Amtstätigkeit setzt (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 11; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, GewArch 1981, 346), der objektiv einen Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz für Aufsichts- oder Ordnungsbehörden eine Ermächtigung für ein Einschreiten knüpft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2012 - 8 LA 3/12 -, juris, Rn. 18; Urt. v. 20.2.1984 - 6 OVG A 76/83 -, a.a.O., S. 466), oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (vgl. Senatsbeschl. v. 13.7.2000 - 11 L 312/00 -, juris, Rn. 14; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016 - 15 A 610/15 -, juris, Rn. 17; zum Vorstehenden: Niedersächsisches OVG, Urt. v. 3.5.2018 - 13 LB 80/16 -, juris, Rn. 33).
  • VG Göttingen, 11.05.2020 - 1 A 259/18

    Einzelhaltung; Kaninchen; Stallhaltung; Tierhaltung

    Zu einer Amtshandlung Anlass gibt derjenige, der einen Tatbestand setzt, der die Behörde zur Vornahme einer Amtshandlung veranlasst (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 28.11.2019 - 11 LC 606/18 -, juris Rn. 39, m.w.N.).
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