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   OVG Niedersachsen, 23.03.2001 - 11 MA 1128/01   

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https://dejure.org/2001,22379
OVG Niedersachsen, 23.03.2001 - 11 MA 1128/01 (https://dejure.org/2001,22379)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.03.2001 - 11 MA 1128/01 (https://dejure.org/2001,22379)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. März 2001 - 11 MA 1128/01 (https://dejure.org/2001,22379)
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Beschränkungen des

    unter Abänderung der Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. März 2001 - 11 MA 1128/01 - und des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 22. März 2001 - 7 B 11/01 - im Wege der einstweiligen Anordnung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Lüneburg vom 10. März 2001 wieder herzustellen und.
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 11 LC 290/03

    Voraussetzungen für das Bestehen von Wiederholungsgefahr in

    Ein Begehren der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V. und der "Grüne Liste Wendland e. V." auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die für sofort vollziehbar erklärte Allgemeinverfügung blieb ohne Erfolg (Beschl. d. VG Lüneburg v. 22.03.2001 - 7 B 11/01 - Beschl. d. erk. Sen. v. 23.03.2001 - 11 MA 1128/01 - Beschl. d. BVerfG v. 26.03.2001 - 1 BvQ 15.01 -).

    Die Rechtswidrigkeit der Allgemeinverfügung ergebe sich auch aus dem Vortrag der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg in dem Verfahren 7 B 11/01 (vgl. dazu Beschl. d. VG v. 22.3.2001 und Beschl. d. Sen. v. 23.03.2001 - 11 MA 1128/01 - sowie Beschl. d. BVerfG v. 26.03.2001 - 1 BvQ 15.01 -).

  • VG Lüneburg, 16.03.2006 - 3 A 143/04

    Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Versammlungsrechtes bei einem

    Soweit mit Blockadeaktionen die Schienenstrecke betroffen ist, sind sie von vornherein nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt, und sie stellen eine nicht hinzunehmende Verletzung der öffentlichen Sicherheit dar (vgl. VG Lüneburg, Beschluss v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01;. BVerfG Beschl v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001 Seite 1411; Beschl. v. 12.3.1998 - 1 BvR 2165/96 -).
  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 16/01

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Beschränkungen des

    Durch Beschluss vom 24. März 2001 lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag im Wesentlichen unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 22. März 2001 - 7 B 11/01 - sowie des Oberverwaltungsgerichts vom 23. März 2001 - 11 MA 1128/01 - ab.
  • VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 253/01

    Fraktion; Grundrecht; Grundrechtsfähigkeit; Grundrechtsträger;

    Diese Indizien sind von der 7. Kammer des erkennenden Gerichts in dem Verfahren 7 B 11/01 mit Beschluss vom 22. März 2001 (bestätigt vom Nds. OVG mit Beschl. v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 -, siehe hierzu auch den Beschl. des BVerfG v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 -, a.a.O.) im einzelnen geprüft und als zutreffend angesehen worden.
  • VG Lüneburg, 18.11.2005 - 3 B 80/05

    Verbot einer Versammlung auf Grund einer zuvor ergangenen

    Soweit mit Blockadeaktionen die Schienenstrecke betroffen ist, sind sie von vornherein nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt, und sie stellen eine nicht hinzunehmende Verletzung der öffentlichen Sicherheit dar (vgl. VG Lüneburg, Beschluss v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01;. BVerfG Beschl v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001 Seite 1411; Beschl. v. 12.3.1998 - 1 BvR 2165/96 -).
  • VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03

    Versammlungsverbot in Form einer Allgemeinverfügung; Castortransport

    Denn eine Sitzblockade auf den Schienen einer dem öffentlichen Eisenbahnverkehr dienenden Schienenstrecke stellt zumindest einen Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung - EBBO - dar und kann darüber hinaus auch als Transportgefährdung gemäß § 315 StGB strafbar sein (vgl. hierzu den Beschluss der 7. Kammer des erkennenden Gerichts v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01; Beschl. des BVerfG v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 - a.a.O.).
  • VG Lüneburg, 10.11.2003 - 3 B 84/03

    Allgemeinverfügung; Castor; Versammlung

    Denn eine Sitzblockade auf den Schienen einer dem öffentlichen Eisenbahnverkehr dienenden Schienenstrecke stellt zumindest einen Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung - EBBO - dar und kann darüber hinaus auch als Transportgefährdung gemäß § 315 StGB strafbar sein (vgl. hierzu den Beschluss der 7. Kammer des erkennenden Gerichts v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01; Beschl. des BVerfG v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 - a.a.O.).
  • VG Lüneburg, 11.11.2002 - 3 B 76/02

    Erlass einer Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung

    Denn eine Sitzblockade auf den Schienen einer dem öffentlichen Eisenbahnverkehr dienenden Schienenstrecke stellt zumindest einen Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung - EBBO - dar und kann darüber hinaus auch als Transportgefährdung gemäß § 315 StGB strafbar sein (vgl. hierzu den Beschluss der 7. Kammer des erkennenden Gerichts v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - und den Beschl. des BVerfG v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 - a.a.O.).
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