Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.01.2006 - 11 ME 20/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8658
OVG Niedersachsen, 24.01.2006 - 11 ME 20/06 (https://dejure.org/2006,8658)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.01.2006 - 11 ME 20/06 (https://dejure.org/2006,8658)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - 11 ME 20/06 (https://dejure.org/2006,8658)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,8658) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 1 VersG; Art. 8 GG
    Verbot einer rechtsextremistischen Versammlung am Holocaust-Gedenktag; Rechtlichen Folgen der Verweigerung eines Kooperationsgespräches durch den Versammlungsveranstalter; Rechmäßigkeit eines Protests gegen den § 130 Strafgesetzbuch (StGB); Voraussetzungen für eine ...

  • Judicialis

    GG Art. 5; ; GG Art. 8; ; StGB § 130; ; VersG § 15 I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verbot rechtsextremistischer Demonstration in Lüneburg am 28. Januar 2006 ist rechtmäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbot einer rechtsextremistischen Versammlung am Holocaust-Gedenktag; Rechtlichen Folgen der Verweigerung eines Kooperationsgespräches durch den Versammlungsveranstalter; Rechmäßigkeit eines Protests gegen den § 130 Strafgesetzbuch (StGB); Voraussetzungen für eine ...

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versammlung, die im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Holocaust-Gedenktag die Straffreiheit der Volksverhetzung fordert, kann verboten werden - Verbot rechtsextremistischer Demonstration in Lüneburg am 28. Januar 2006 ist rechtmäßig

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2006 - 11 ME 20/06
    Der Antragsteller begründet seine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses vor allem damit, dass dieser von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (wie etwa Beschl. v. 14.5.1985, BVerfGE 69, 315, 353; Beschl. v. 1.5.2001, DVBl. 2001, 1134) abweiche.

    Zwar trifft es zu, dass das Bundesverfassungsgericht eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung im allgemeinen nicht als ausreichend ansieht, um eine geplante Versammlung zu verbieten (vgl. etwa BVerfGE 69, 315, 353; Beschl. v. 26.1.2001, a.a.O.).

    Reichen sie zur Gefahrenabwehr nicht aus, kann die Versammlung verboten werden (vgl. BVerfGE 69, 315 ).".

  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2006 - 11 ME 20/06
    Des weiteren habe sich das Verwaltungsgericht zu Unrecht auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 - (NJW 2001, 1409, 1410) berufen.

    "Die öffentliche Ordnung kann auch verletzt sein, wenn Rechtsextremisten einen Aufzug an einem speziell der Erinnerung an das Unrecht des Nationalsozialismus und den Holocaust dienenden Feiertag so durchführen, dass von seiner Art und Weise Provokationen ausgehen, die das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger erheblich beeinträchtigen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 -, DVBl 2001, S. 558).

  • BVerfG, 11.04.2002 - 1 BvQ 12/02

    Unter Berücksichtigung des Schutzgehalts von GG Art 8 für Versammlungsverbot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2006 - 11 ME 20/06
    Ist er dazu nicht bereit, scheiden seine Angaben als Grundlage für die von der Behörde vorzunehmende Gefahrenprognose aus, wenn tatsächliche Anhaltspunkte darauf hindeuten, dass der Veranstalter in Wahrheit eine Versammlung plant, die eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedeutet (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 11.4.2002, DVBl. 2002, 970).
  • BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 22/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2006 - 11 ME 20/06
    Der Antragsteller begründet seine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses vor allem damit, dass dieser von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (wie etwa Beschl. v. 14.5.1985, BVerfGE 69, 315, 353; Beschl. v. 1.5.2001, DVBl. 2001, 1134) abweiche.
  • OVG Thüringen, 12.04.2002 - 3 EO 261/02

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; Demonstration;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2006 - 11 ME 20/06
    Die Verweigerung der Kooperation kann außerdem - zusammen mit anderen Umständen - Rückschlüsse auf die eigentlich bezweckten Intensionen des Veranstalters zulassen (vgl. Thür. OVG, Beschl. v. 12.4.2002 - 3 EO 261/02 -, NVwZ 2002, 208).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2006 - 11 ME 20/06
    Der Antragsteller übersieht aber, dass das Bundesverfassungsgericht seine Auffassung im - bereits vom Verwaltungsgericht erwähnten - Senatsbeschluss vom 23. Juni 2004 (NJW 2004, 2814) wie folgt präzisiert hat:.
  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2006 - 11 ME 20/06
    Gleiches gilt, wenn ein Aufzug sich durch sein Gesamtgepräge mit den Riten und Symbolen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft identifiziert und durch Wachrufen der Schrecken des vergangenen totalitären und unmenschlichen Regimes andere Bürger einschüchtert (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, NVwZ 2004, S. 90 ).
  • BVerfG, 16.08.2005 - 1 BvQ 25/05

    Versammlungsfreiheit; einstweilige Anordnung des BVerfG (Folgenabwägung; doppelte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2006 - 11 ME 20/06
    Dass die Verfassungsmäßigkeit des § 130 Abs. 4 StGB noch nicht abschließend geklärt und wissenschaftlich umstritten ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.8.2005, NJW 2005, 3204 = DVBl 2005, 1262), kann selbstverständlich im Rahmen einer Versammlung thematisiert werden.
  • BVerfG, 01.03.2002 - 1 BvQ 5/02

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2006 - 11 ME 20/06
    Die Ablehnung einer Tonbandaufnahme durch die Versammlungsbehörde ist aber, wie das Bundesverfassungsgericht im Beschl. v. 1. März 2002, NVwZ 2002, 982, festgestellt hat, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 26.01.2006 - 1 BvQ 3/06

    Demonstration in Lüneburg am 28. Januar 2006 darf stattfinden

    unter Aufhebung der Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 24. Januar 2006 - 11 ME 20/06 - und des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 20. Januar 2006 - 3 B 3/06 - die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Verbotsverfügung der Stadt Lüneburg vom 19. Januar 2006 - 32 31 03 - in der Fassung vom 20. Januar 2006 wiederherzustellen.
  • BVerfG, 27.01.2006 - 1 BvQ 4/06

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen den

    Dabei berief die Antragsgegnerin sich insbesondere auf Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Lüneburg (Beschluss vom 20. Januar 2006 - 3 B 3/06 -) und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Beschluss vom 24. Januar 2006 - 11 ME 20/06 -).
  • VG Gelsenkirchen, 26.01.2006 - 14 L 101/06

    Demonstration am 28. Januar 2006 in Dortmund bleibt verboten

    Das erkennende Gericht folgt insoweit der ausführlichen und überzeugenden Begründung in den vorgenannten Beschlüssen des VG Lüneburg vom 20. Januar 2006 - 3 B 3/06 - und des Niedersächsischen OVG vom 24. Januar 2006 - 11 ME 20/06 -, die sich zu der im wesentlichen gleichgelagerten Problematik des Verbots eines ebenfalls für den 28. Januar 2006 beabsichtigten Aufzugs mit Kundgebung in Lüneburg unter dem Thema "Keine Demonstrationsverbote - Meinungsfreiheit erkämpfen" verhalten.

    Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 11 ME 20/06 - Auch vorliegend ist vom Antragsteller - trotz Kenntnis der einschlägigen Ausführungen des Niedersächsischen OVG - nicht ansatzweise substantiiert worden, warum, wenn die Demonstration in E. ebenso wie die angekündigten Protestmärsche in Lüneburg, Celle, Karlsruhe und Stuttgart Teil einer größer angelegten Kampagne gegen "staatliche Repression" und Verfolgung des "nationalen Widerstands" sein soll, diese Versammlungen in vergleichbarer Weise nicht zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt werden können, zumal es nicht um einen besonders aktuellen und insofern unwiederbringlichen Anlass geht.

  • OVG Niedersachsen, 08.06.2007 - 12 ME 224/07

    Antrag einer politischen Partei zwecks Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

    Mit der Notwendigkeit einer solchen Abwägung im Rahmen einer Ermessensentscheidung gelten im Straßenrecht andere Maßstäbe als etwa im Versammlungsrecht (vgl. dazu z. B. NdsOVG, Beschl. v. 24.01.2006 -11 ME 20/06 -, NordÖR 2006, 108).
  • VG Stuttgart, 26.01.2006 - 5 K 632/06

    Verbot einer Versammlung oder eines Aufzugs wegen Gefährdung der öffentlichen

    Soweit dem gegenüber in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (Pressemitteilung ÖVG Niedersachsen, Beschl. v. 24.01.2006 - 11 ME 20/06 -) die Auffassung vertreten wird, der 28.01.2006 stehe in einem so engen zeitlichen Zusammenhang mit dem 27.01.2006 und sei daher wegen des Mottos "Keine Demonstrationsverbote - Meinungsfreiheit" und damit der Forderung nach Straffreiheit der Volksverhetzung geeignet, nicht nur die Ehre der Opfer des Nationalsozialismus zu missachten, sondern das Anstandsgefühl der Minderheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu verletzen und damit den öffentlichen Frieden gravierend zu stören, vermag dem die Kammer nicht zu folgen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht