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   OVG Niedersachsen, 13.11.2009 - 11 ME 440/09   

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https://dejure.org/2009,6847
OVG Niedersachsen, 13.11.2009 - 11 ME 440/09 (https://dejure.org/2009,6847)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.11.2009 - 11 ME 440/09 (https://dejure.org/2009,6847)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. November 2009 - 11 ME 440/09 (https://dejure.org/2009,6847)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erkennungsdienstliche Behandlung zur Strafverfolgungsvorsorge im Bereich der Drogenkriminalität

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Eignung von Fingerabdrücken, Handflächenabdrücken und Handkantenabdrücken als Maßnahme der erkennungsdienstlichen Behandlung; Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bei Auffinden größerer Mengen eines Betäubungsmittels

  • Judicialis

    StPO § 81 b Alt. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81b Alt. 2
    Eignung von Fingerabdrücken, Handflächenabdrücken und Handkantenabdrücken als Maßnahme der erkennungsdienstlichen Behandlung; Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bei Auffinden größerer Mengen eines Betäubungsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eignung von Fingerabdrücken, Handflächenabdrücken und Handkantenabdrücken als Maßnahme der erkennungsdienstlichen Behandlung; Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bei Auffinden größerer Mengen eines Betäubungsmittels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 63
  • DÖV 2010, 193
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2009 - 11 ME 440/09
    Ihre Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung in kriminalpolizeilichen Sammlungen dient nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - der vorsorgenden Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kriminalpolizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten zugewiesen sind (BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - BVerwG 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225 m.w.N.).

    Die Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich dementsprechend danach, ob der Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - BVerwG 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 ff. = NJW 1983, 772 ff.; BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2009 - 11 ME 440/09
    Auch nach §§ 153 ff. oder § 170 Abs. 2 StPO eingestellte Strafverfahren können bei der Beurteilung der Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen berücksichtigt werden, soweit sich aus ihnen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Betroffene auch zukünftig Anlass zu polizeilichen Ermittlungen geben könnte (vgl. im Zusammenhang mit der Speicherung erhobener Daten: BVerfG, Beschl. v. 1.6.2006 - 1 BvR 2293/03 - Beschl. v. 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 -, NJW 2002, 3231 f.).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2009 - 11 ME 440/09
    Die Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich dementsprechend danach, ob der Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - BVerwG 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 ff. = NJW 1983, 772 ff.; BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 LC 372/06

    Erkennungsdienstliche Behandlung einer Prostituierten; Wahrung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2009 - 11 ME 440/09
    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß darf im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten stehen (vgl. Urteile des Senats v. 26.2.2009 - 11 LB 431/08 -, v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 - u. v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds.VBl. 2007, 42).
  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03

    Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Einstellung gemäß § 170 Abs. 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2009 - 11 ME 440/09
    Auch nach §§ 153 ff. oder § 170 Abs. 2 StPO eingestellte Strafverfahren können bei der Beurteilung der Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen berücksichtigt werden, soweit sich aus ihnen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Betroffene auch zukünftig Anlass zu polizeilichen Ermittlungen geben könnte (vgl. im Zusammenhang mit der Speicherung erhobener Daten: BVerfG, Beschl. v. 1.6.2006 - 1 BvR 2293/03 - Beschl. v. 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 -, NJW 2002, 3231 f.).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 11 LB 431/08

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung zum Zweck der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2009 - 11 ME 440/09
    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß darf im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten stehen (vgl. Urteile des Senats v. 26.2.2009 - 11 LB 431/08 -, v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 - u. v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds.VBl. 2007, 42).
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LB 53/06

    Rechtmäßigkeit einer angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2009 - 11 ME 440/09
    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß darf im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten stehen (vgl. Urteile des Senats v. 26.2.2009 - 11 LB 431/08 -, v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 - u. v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds.VBl. 2007, 42).
  • VGH Bayern, 02.06.2003 - 24 ZB 03.682
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2009 - 11 ME 440/09
    Erkennungsdienstliche Unterlagen sind insoweit geeignet, sowohl die Identifizierung von Dealern als auch von Rauschmittelabnehmern zu fördern und damit zur Eindämmung und Aufklärung entsprechender Straftaten beizutragen (vgl. Beschlüsse des Senats v. 10.8.2009 - 11 LA 401/08 - u. v. 18.5.2009 - 11 ME 188/09 - Bay.VGH, Beschl. v. 2.6.2003 - 24 ZB 03.682 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16

    Rechtsgrundlage für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Zum einen gehören Drogendelikte wegen der damit häufig verbundenen Drogensucht zu einem Deliktstypus, bei dem nach kriminalistischem Erfahrungswissen generell eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit besteht (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 13.11.2009 - 11 ME 440/09 -, NdsVBl 2010, 52; BayVGH, Beschl. v. 06.12.2011 - 10 ZB 11.365 -, juris).

    Der präventiven Arbeit der Polizei kommt jedoch gerade bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität besondere Bedeutung zu, um entsprechende Straftaten aufklären und eindämmen zu können (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 13.11.2009, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 06.12.2011, a.a.O.).

    Gerade im Bereich von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz können daher Ergebnisse, die durch eine erkennungsdienstliche Behandlung gewonnen werden, die präventive Arbeit der Polizei bei der Identifizierung von Dealern und Abnehmern fördern (vgl. Senat, Urt. v. 07.03.2007, a.a.O.; vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 13.11.2009, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2010 - 11 ME 288/10

    Anwendbarkeit einer sofortigen vollziehbaren Anordnung nach § 81b Alt. 2

    Ob nicht bereits der vom Antragsteller eingeräumte mehrfache strafbare Erwerb und Besitz von Marihuana im Jahr 2008 seine erkennungsdienstliche Behandlung gerechtfertigt hätte (vgl. Senatsbeschl. v. 13.11.2009 - 11 ME 440/09 -, NdsVBl. 2010, 52 ff.), ist in diesem Verfahren unerheblich.
  • VG Würzburg, 12.04.2012 - W 5 K 11.757

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Drogendelikt

    Dies gilt umso mehr, als es sich vorliegend um Delikte im Bereich der Drogenkriminalität handelt und darüber hinaus Minderjährige involviert sind (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2011, Az.: 10 ZB 11.365, Rd.Nrn. 4, 7 in juris; OVG Lüneburg, B.v. 13.11.2009, Az.: 11 ME 440/09, Rd.Nrn. 9 f. in juris).

    Das gilt sogar dann, wenn lediglich ein Fall des sog. "Eigenverbrauchs" vorliegt, so dass von strafrechtlicher Verfolgung abgesehen werden kann (OVG Lüneburg, B.v. 13.11.2009, a.a.O., Rd.Nr. 10 in juris).

    Im vorliegenden Fall gilt das umso mehr, als der präventiven Arbeit der Polizei im Bereich der Drogenkriminalität besondere Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2011, a.a.O.; OVG Lüneburg, B.v. 13.11.2009, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2016 - 1 M 131/16

    Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr bleibt die Führung der Dienstgeschäfte

    Hierdurch ist die begehrte Akteneinsicht jedenfalls mit heilender Wirkung nachgeholt worden, so dass eine Verletzung des Anspruchs des Antragstellers auf Gewährung rechtlichen Gehörs ausscheidet (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 13. November 2009 - 11 ME 440/09 -, juris Rn. 5; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage 2014, § 45 Rn. 145).
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2010 - 11 LA 468/10

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung wegen

    Ein weiter gehender Verdacht, etwa des regelmäßigen Cannabis- (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 26.10.2010 - 11 PA 360/10 -, v. 28.6.2010 - 11 ME 121/10 - und allgemein v. 13.11.2009 - 11 ME 440/09 -, Nds. VBl. 2010, 52) oder eines anderes ("härteren") Betäubungsmittelmissbrauchs (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 22.11.2010 - 11 LA 440/10 -) oder gar einer anderen Form des strafbaren Umgangs mit Betäubungsmitteln außer dem Eigenverbrauch, wird hingegen grundsätzlich ein hinreichendes öffentliches (Strafverfolgungs-)Interesse begründen und damit auch eine erkennungsdienstliche Behandlung rechtfertigen.
  • VG Lüneburg, 29.02.2012 - 3 B 10/12

    Cannabis; Cannabiskonsum; Daldrup-Tabelle; Drogenkonsum; Erkennungsdienstliche

    Eine Unverhältnismäßigkeit ist allerdings nicht gegeben, wenn ein weitergehender Verdacht, etwa des regelmäßigen Cannabiskonsums (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 26.10.2010 - 11 PA 360/10 -, v. 28.6.2010 - 11 ME 121/10 - und allgemein v. 13.11.2009 - 11 ME 440/09 -, Nds. VBl. 2010, 52) oder eines anderen ("härteren") Betäubungsmittelmissbrauchs (vgl. Senatsbeschl. v. 22.11.2010 - 11 LA 440/10 -) oder einer anderen Form des strafbaren Umgangs mit Betäubungsmitteln außer dem Eigenverbrauch (vgl. Senatsbeschl. v. 24.2.2011 - 11 ME 15/11 -) besteht.
  • VG Oldenburg, 29.06.2010 - 7 A 1634/09

    Sicherstellung; präventive Gewinnabschöpfung

    Der Rechtsprechung des Nds. OVG zufolge (Beschluss vom 13. November 2009 - 11 ME 440/09) genügen solche - wenn auch sehr knappen - Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit und die Auswertung des bekannten Sachverhaltes in einer Prognoseentscheidung um darzulegen, dass die Behörde ihr Ermessen erkannt und dieses auch ausgeübt hat.
  • VG Aachen, 24.08.2015 - 6 K 297/14

    Polizeirecht; erkennungsdienstliche Behandlung; Betäubungsmittel;

    vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Nds. OVG), Beschluss vom 13. November 2009 - 11 ME 440/09 - VG Aachen, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 6 K 1655/08 - .
  • VG Hamburg, 17.04.2018 - 19 E 1490/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen Erwerbs von Cannabis; Wiederholungsgefahr;

    Zutreffend verweist diese auf eine nach kriminalistischen Erkenntnissen bei Betäubungsmitteldelikten generell hohe Rückfallwahrscheinlichkeit (vgl. VGH Mannheim Beschl. v. 5.4.2016, 1 S 275/16, VBlBW 2016, 424, juris 11; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.11.2009, 11 ME 440/09, NdsVBl 2010, 52, juris Rn. 9; VGH München, Beschl. v. 06.12.2011, 10 ZB 11.365, juris Rn. 4).
  • VG Aachen, 19.11.2010 - 6 K 2372/09

    Rechtmäßigkeit von erkennungsdienstlichen Maßnahmen bei späterem Wegfall der

    Insofern ist es durchaus denkbar, dass für künftige Ermittlungsverfahren im Bereich der Drogenkriminalität auch Finger- und Handflächenabdrücke der Klägerin nützlich sein können, vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13. November 2009 - 11 ME 440/09 -, ; VG Aachen, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 6 K 1655/08 -, a.a.O.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2022 - 5 A 1480/21

    Vorladung einer Person zur erkennungsdienstlichen Behandlung aus

  • VG Hannover, 21.06.2023 - 5 A 1626/21

    Ausweisungsinteresse; Bleibeinteresse; generalpräventives Ausweisungsinteresse;

  • VG Würzburg, 28.09.2011 - W 5 S 11.758

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Begründung des Sofortvollzugs

  • VG Würzburg, 26.10.2011 - W 5 S 11.829

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Unschuldsvermutung

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