Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 12.09.2008 - 11 ME 476/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1789
OVG Niedersachsen, 12.09.2008 - 11 ME 476/07 (https://dejure.org/2008,1789)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.09.2008 - 11 ME 476/07 (https://dejure.org/2008,1789)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. September 2008 - 11 ME 476/07 (https://dejure.org/2008,1789)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1789) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vertrieb von Lotterieprodukten über Kunden Service Terminals von Sparkassen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 4 NGlüSpG; § 4 Abs. 1 GlüStV
    Zulässigkeit des Vertriebs von "Lotto 6 aus 49" (einschließlich der dazu gehörigen Lotterien) über Kunden Service Terminals von niedersächsischen Sparkassen; Erlaubnis zur Vermittlung eines öffentlichen Glücksspiels durch Annahmestellen; Ziele des Staatsvertrages zum ...

  • Judicialis

    Nds. Gesetz über das Lotterie- und Wettwesen; ; Nds. Glücksspielgesetz; ; Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland; ; Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland; ; VwG... O § 123; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • kanzlei.biz

    Kein Lotto am Kunden Service Terminal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lotterievertrieb: Annahmestelle; Begrenzung der Wettleidenschaft; Kunden Service Terminal; Lotterievertrieb; Lotto 6 aus 49; Sparkassen; Unerlaubtes Glücksspiel; Untersagungsverfügung; Übergangsregelungen; Vertriebserlaubnis, -weg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 4 GlüStV; 4, 5, 22, 23 NGlüSpG
    Kein Glücksspiel am Bankautomat

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verbot des Lottospielens über Kunden Service Terminals von Niedersächsischen Sparkassen bestätigt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit des Vertriebs von "Lotto 6 aus 49" (einschließlich der dazu gehörigen Lotterien) über Kunden Service Terminals von niedersächsischen Sparkassen; Erlaubnis zur Vermittlung eines öffentlichen Glücksspiels durch Annahmestellen; Ziele des Staatsvertrages zum ...

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Service-Terminals in Sparkassen zur Lotto-Annahme nicht zugelassen

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Verbot des Lottospielens über Sparkassen-Terminals

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Service-Terminals in Sparkassen zur Lotto-Annahme verboten

  • blogspot.com (Pressemitteilung)

    Verbot des Lottospielens über Kunden Service Terminals von Niedersächsischen Sparkassen bestätigt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verbot des Lottospielens über Sparkassen-Terminals

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verbot des Lottospielens über Kunden Service Terminals von Nds. Sparkassen bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lottospielverbot über Kunden Service Terminals der Sparkasse bestätigt - Möglichkeit zum Wetten darf nicht zu einem allerorts verfügbaren "normalen" Gut des täglichen Lebens werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 538
  • DVBl 2008, 1399 (Ls.)
  • DÖV 2009, 87
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2008 - 11 ME 476/07
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2007 die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten unter Beachtung der Entscheidung neu zu regeln.

    Das öffentliche Interesse an einer mit sofortiger Wirkung vorgenommenen Untersagung überwiege auch deshalb, weil das KST-Projekt der Zielrichtung des Lotteriestaatsvertrages und dem durch das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 28. März 2006 (a. a. O.) geschaffenen Übergangsrecht zuwiderlaufen würde.

    Der Antragsgegner könne sich in diesem Zusammenhang auch nicht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (a. a. O.) berufen.

    Diese Vorgabe beruht auf der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts im - auch auf die damalige Rechtslage in Niedersachsen übertragbaren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.10.2007 - 1 BvR 973/05 -) - Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - (BVerfGE 115, 276 = NJW 2006, 1261 = DVBl. 2006, 625 = GewArch 2006, 199), dass Sportwetten - dies gilt aber auch für die in Rede stehenden Lotterien - in der Vergangenheit unter der Maxime "weites Land - kurze Wege -" im Zusammenhang mit Zeitschriften- und Tabakläden oder ähnlichen klein- oder mittelständischen Gewerbebetrieben wie ein allerorts verfügbares "Gut des täglichen Lebens" vorgehalten worden seien, was den Zielen der Bekämpfung der Suchtgefahren und der Begrenzung der Wettleidenschaft aber widerspreche.

    Denn die Einführung des in Rede stehenden Vorhabens und der damit geplante neue Vertriebsweg ist generell - wie der Senat oben ausgeführt hat - mit den Vorgaben im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (a. a. O.) und den darauf fußenden Regelungen des zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielrechts nicht vereinbar.

    Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (a. a. O.) dürfte die herausragende Bedeutung auch der Vertriebswege für die verfassungsrechtlich gebotene Ausrichtung des Glücksspielangebots am Ziel der Bekämpfung der Spielsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft allgemein festgestanden haben.

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08

    Zulässigkeit einer Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2008 - 11 ME 476/07
    Nach Angaben eines Vertreters der Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung des Senats vom 8. Juli 2008 (vgl. Senatsbeschl. v. 8.7. 2008 - 11 MC 71/08 -, S. 14 BA) gab es in Niedersachsen im Juli 2008 2.459 Annahmestellen.

    § 24 Satz 1 Nr. 2 NGlüSpG ermächtigt das für Inneres zuständige Ministerium, dazu durch Verordnung Vorschriften unter Berücksichtigung der Einwohnerzahlen im Umkreis des jeweiligen Geschäftsraums zu erlassen (vgl. Senatsbeschl. v. 8.7. 2008, a. a. O., S. 14 f BA).

    Das Verwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hingewiesen, dass beispielsweise ein Einschreiten gegen private Anbieter oder Vermittler von in Niedersachsen nicht konzessionierten Sportwetten rechtlich kaum durchsetzbar wäre, würde der Antragsgegner zugleich - sei es durch Erteilung einer entsprechenden Genehmigung, sei es durch Absehen von einer Untersagungsverfügung - eine Ausweitung der Vertriebsstruktur der Antragstellerin zulassen (vgl. zu diesem Aspekt auch Senatsbeschl. v. 8.7. 2008, a. a. O., S. 15 f. d. BA).

  • BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 973/05

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2008 - 11 ME 476/07
    Diese Vorgabe beruht auf der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts im - auch auf die damalige Rechtslage in Niedersachsen übertragbaren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.10.2007 - 1 BvR 973/05 -) - Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - (BVerfGE 115, 276 = NJW 2006, 1261 = DVBl. 2006, 625 = GewArch 2006, 199), dass Sportwetten - dies gilt aber auch für die in Rede stehenden Lotterien - in der Vergangenheit unter der Maxime "weites Land - kurze Wege -" im Zusammenhang mit Zeitschriften- und Tabakläden oder ähnlichen klein- oder mittelständischen Gewerbebetrieben wie ein allerorts verfügbares "Gut des täglichen Lebens" vorgehalten worden seien, was den Zielen der Bekämpfung der Suchtgefahren und der Begrenzung der Wettleidenschaft aber widerspreche.
  • VG Hannover, 20.08.2007 - 10 A 3139/07

    Genehmigungsbedürftigkeit der Einführung des Vertriebs von Lotterieprodukten über

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2008 - 11 ME 476/07
    Die Antragstellerin hat gegen diesen Bescheid am 18. Juni 2007 Klage erhoben (10 A 3139/07).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 489/07

    Private Vermittlung von Sportwetten in Niedersachsen weiterhin unzulässig

    Ein Modellversuch ist allerdings durch den Antragsgegner als Aufsichtsbehörde unterbunden worden (bestätigt durch Urteil VG Hannover v. 20.8.2007 - 10 A 3139/07 - Beschl.v. 20.8.2007 - 10 B 3140/07 - Berufung und Beschwerde sind zurzeit anhängig beim Senat unter 11 LC 488/07 bzw. 11 ME 476/07).
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2011 - 11 LC 348/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unions- und

    Der Beklagte ist dementsprechend in der Vergangenheit ordnungsrechtlich nicht nur mittelbar gegen ausländische Sportwettenveranstalter, sondern auch gegen die TLN (vgl. Senatsbeschl. v. 12.9.2008 - 11 ME 476/07 -, juris) sowie gegen deutsche und ausländische Staatsangehörige bei unerlaubten Pokerturnieren (Senatsbeschl. v. 10.8.2009 - 11 ME 67/09 -, juris), Hausverlosungen (vgl. VG Göttingen, Beschl. v. 12.11.2009 - 1 B 247/09 -, juris) oder Lotterien vorgegangen.
  • OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07

    Das staatliche Sportwettenmonopol im Freistaat Sachsen ist rechtmäßig.

    Gleiches gilt für die zwischen den Beteiligten strittige (vgl. zuletzt den Schriftsatz des Antragstellers vom 10.6.2009) Frage, ob die vom Antragsgegner befürwortete Aufstellung von SB-Terminals in den Annahmestellen mit dem Ziel der effektiven Bekämpfung der Spielsucht in Einklang steht oder ggf. untersagt werden muss (vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 12.9.2008 - 11 ME 476/07, ZfWG 2008, 395 zur Unzulässigkeit des Vertriebs von Lotterieprodukten über Kunden-Service-Terminals von Sparkassen).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 11 ME 130/17

    Absoluter Verfahrensfehler; Begründungspflicht; Dauerverwaltungsakt;

    Dies folgt daraus, dass es sich bei der streitgegenständlichen Untersagungs- und Entfernungsanordnung um einen sog. Dauerverwaltungsakt handelt, der in seinen Wirkungen auf Dauer angelegt ist und sich nicht in einem einmaligen Ge- bzw. Verbot erschöpft (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 46/12 -, BVerwGE 147, 81 ff., juris, Rn. 32; Senatsbeschl. v. 12.9.2008 - 11 ME 476/07 -, NdsVBl 2008, 352 ff., juris, Rn. 18; Senatsbeschl. v. 8.7.2008 - 11 MC 71/08 -, NdsVBl 2008, 31 ff., juris, Rn. 28; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.12.2009 - 6 S 1110/07 -, ZfWG 2010, 24 ff., juris, Rn. 15; Bayerischer VGH, Urt. v. 18.12.2008 - 10 BV 07.558 -, ZfWG 2009, 27 ff., juris, Rn. 20).
  • VG Göttingen, 29.04.2009 - 1 B 54/09
    Ein Modellversuch ist allerdings durch den Antragsgegner als Aufsichtsbehörde unterbunden worden (bestätigt durch Urteil VG Hannover v. 20.8.2007 - 10 A 3139/07 - Beschl.v. 20.8.2007 - 10 B 3140/07 - Berufung und Beschwerde sind zurzeit anhängig beim Senat unter 11 LC 488/07 bzw. 11 ME 476/07).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08
    Ein Modellversuch ist allerdings durch den Antragsgegner als Aufsichtsbehörde unterbunden worden (bestätigt durch Urteil VG Hannover v. 20.8.2007 - 10 A 3139/07 - Beschl. v. 20.8.2007 - 10 B 3140/07 - Berufung und Beschwerde sind zurzeit anhängig beim Senat unter 11 LC 488/07 bzw. 11 ME 476/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht