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   OVG Niedersachsen, 12.05.2005 - 11 ME 92/05   

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https://dejure.org/2005,12748
OVG Niedersachsen, 12.05.2005 - 11 ME 92/05 (https://dejure.org/2005,12748)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.05.2005 - 11 ME 92/05 (https://dejure.org/2005,12748)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 11 ME 92/05 (https://dejure.org/2005,12748)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 2 S. 3 HundGNI; § 5 Abs. 3 S. 3 HundGNI; § 5 Abs. 5 HundGNI
    Klage gegen die Feststellung der Gefährlichkeit und gegen die Versagung der Erlaubnis für das Halten eines Hundes; Hinweis an die Behörde auf eine gesteigerte Aggressivität oder eine über das natürliche Maß hinausgehende Angriffslust eines Hundes; Gefährlichkeit eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen die Feststellung der Gefährlichkeit und gegen die Versagung der Erlaubnis für das Halten eines Hundes; Hinweis an die Behörde auf eine gesteigerte Aggressivität oder eine über das natürliche Maß hinausgehende Angriffslust eines Hundes; Gefährlichkeit eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 631 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2005 - 11 ME 92/05
    Dieses geschieht in der Regel durch eine Absenkung der Gefahrenschwelle von einer direkten "Gefahrenabwehr" zur "Vorsorge" gegen drohende Schäden (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 3.7.2002 - 6 CN 8.01 - DVBl. 2002, 1562).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2012 - 11 ME 423/11

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes aufgrund vorherigen Beißens eines

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 12. Mai 2005 (- 11 ME 92/05 -, Nds. VBl. 2005, 213) ausgeführt hat, hatte der Nds. Gesetzgeber mit der Regelung in § 3 Abs. 2 NHundG (v. 12.12.2002 i. d. F. vom 30.10.2003, Nds. GVBl. 2003, 2; 2003, 367) auf die (u. a. durch Medienberichte über Beißvorfälle beeinflusste) geänderte Wahrnehmung der durch Hunde gegebenen Gefahren in der Bevölkerung reagiert und schon mit dem NHundG a. F. eine Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe geschaffen, mit denen nicht erst einer auf Tatsachen begründeten Gefahr, sondern bereits einer möglichen Gefahr (Gefahrenverdacht oder Besorgnispotential) begegnet werden sollte.
  • VG Osnabrück, 12.12.2011 - 6 B 96/11

    Hund; Feststellung der Gefährlichkeit

    Die zunächst abzuschließende Haftpflichtversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 5 NHundG) kann, sollte der Bescheid letztlich doch aufgehoben werden, gekündigt werden, so dass die finanzielle Belastung nur für einen vorübergehenden Zeitraum besteht (so bereits Nds. OVG, B. v. 12.5.2005 - 11 ME 92/05 -, a.a.O.).

    Soweit die allgemeine Lebenserfahrung ihrer zuständigen Verwaltungsmitarbeiter zur Beurteilung ausreicht, kann sie von Rechts wegen darauf verzichten (so Nds. OVG, B. v. 12.5.2005 - 11 ME 92/05 -, http://www.dbovg.niedersachsen.de); dabei dürfte es sich indes zugleich um Sachverhalte handeln, die in einem Verwaltungsrechtsstreit bezüglich der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes der tatrichterlichen Würdigung ohne Beiziehung eines Sachverständigen in gleicher Weise zugänglich sind.

    Ziel des § 7 NHundG ist eine derartige "Vorsorge" gegen möglicherweise erst drohende Schäden (so bereits Nds. OVG, B. v. 12.5.2005 - 11 ME 92/05 -, http://www.dbovg.niedersachsen.de), die der Gesetzgeber jedoch mit eine Einschätzung der Gefährlichkeit des einzelnen Hundes verknüpft.

    Dies bedeutet indes, dass die Entscheidung, ob Tatsachen den Verdacht der Gefährlichkeit rechtfertigen, nicht deshalb generell ohne Beiziehung einschlägigen Sachverstands getroffen werden kann und muss, weil ein vom Gesetzgeber vorgesehener nachfolgender Wesenstest dies hinderte (so aber wohl noch Nds. OVG, B. v. .12.5.2005 - 11 ME 92/05 -, http://www.dbovg.niedersachsen.de).

  • VG Oldenburg, 17.10.2005 - 2 B 3417/05

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes

    Für die Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes gemäß § 3 Abs. 2 NHundG ist die Einholung der Stellungnahme des behördlichen Tierarztes nicht regelmäßig oder gar zwingend erforderlich, sondern (nur) dann, wenn aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung eine ausreichende Feststellung nach § 3 NHundG nicht getroffen werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 11 ME 92/05 -, NdsVBl. 2005, 231 = NVwZ-RR 2005, 631 LS; abweichend vom Beschluss der Kammer vom 2. April 2004 - 2 B 528/04 -, Juris).

    Bei einem nur offenen Ausgang des Hauptsacheverfahrens ist dem öffentlichen Interesse der Vorrang einzuräumen, soweit nach der gesetzgeberischen Wertung ein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung hat (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 11 ME 92/05 -, NdsVBl. 2005, 231 = NVwZ-RR 2005, 631 LS).

    Ziel des § 3 NHundG ist eine derartige "Vorsorge" gegen möglicherweise erst drohende Schäden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12. Mai 2005, a.a.O.).

    Angesichts des oben genannten Beschlusses des Nds. OVG vom 12. Mai 2005 (a.a.O.) hält die Kammer an dieser Rechtsprechung aber nicht mehr fest.

  • VG Oldenburg, 13.06.2014 - 7 A 766/14

    Anderes Tier; Beißen; Feststellung; Gefahrenvorsorge; Gefährlich; Hund;

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 12. Mai 2005 (- 11 ME 92/05 -, Nds. VBl. 2005, 213) ausgeführt hat, hatte der Nds. Gesetzgeber mit der Regelung in § 3 Abs. 2 NHundG (v. 12.12.2002 i. d. F. vom 30.10.2003, Nds. GVBl. 2003, 2; 2003, 367) auf die (u. a. durch Medienberichte über Beißvorfälle beeinflusste) geänderte Wahrnehmung der durch Hunde gegebenen Gefahren in der Bevölkerung reagiert und schon mit dem NHundG a. F. eine Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe geschaffen, mit denen nicht erst einer auf Tatsachen begründeten Gefahr, sondern bereits einer möglichen Gefahr (Gefahrenverdacht oder Besorgnispotential) begegnet werden sollte.

    Wie der Senat mit Beschluss vom 12. Mai 2005 (- 11 ME 92/05 -, Nds.VBl. 2005, 213, juris, Rn. 7) dargelegt hat, hatte der Nds. Gesetzgeber mit der Regelung in § 3 Abs. 2 NHundG a.F. (v. 12.12.2002 i.d.F. vom 30.10.2003, Nds.GVBl. 2003, 2; 2003, 367) auf die geänderte Wahrnehmung der durch Hunde gegebenen Gefahren in der Bevölkerung reagiert und eine Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe geschaffen, mit der nicht erst einer auf Tatsachen begründeten Gefahr, sondern bereits einer möglichen Gefahr (Gefahrenverdacht oder Besorgnispotential) begegnet werden sollte.

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2013 - 11 PA 294/12

    Möglichkeit der Infragestellung einer auf Grund eines zu Recht angenommenen

    Wie der Senat mit Beschluss vom 12. Mai 2005 (- 11 ME 92/05 -, Nds.VBl. 2005, 213, juris, Rn. 7) dargelegt hat, hatte der Nds. Gesetzgeber mit der Regelung in § 3 Abs. 2 NHundG a.F. (v. 12.12.2002 i.d.F. vom 30.10.2003, Nds.GVBl. 2003, 2; 2003, 367) auf die geänderte Wahrnehmung der durch Hunde gegebenen Gefahren in der Bevölkerung reagiert und eine Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe geschaffen, mit der nicht erst einer auf Tatsachen begründeten Gefahr, sondern bereits einer möglichen Gefahr (Gefahrenverdacht oder Besorgnispotential) begegnet werden sollte.
  • VG Osnabrück, 22.02.2013 - 6 A 136/11

    Feststellung der Gefährlichkeit; gefährlicher Hund; Ausnahme; artgerechtes

    geklärt sind, dass schon bei einem bloßen Verdacht der Gefährlichkeit der betreffende Hund wie ein tatsächlich gefährlicher Hund zu behandeln ist (Nds. OVG, B. v. 12.5.2005 - 11 ME 92/05 -).

    Danach bestimmt sich auch die Reichweite der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der behördlichen Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes, weshalb eine Beweisaufnahme auch bei widerstreitenden Zeugenaussagen nicht geboten erscheint, wenn die Tatsache der Verletzung eines anderen Tieres als solche feststeht (Nds. OVG, B. v. 31.8.2012 - 11 ME 221/12 - B. v. 27.7.2010 - 11 PA 265/10 - B. v. 12.5.2005 - 11 ME 92/05 -).

  • VG Oldenburg, 22.10.2021 - 7 A 2701/21

    Beißen; Feststellung; Gefahrenvorsorge; Gefährlich; Hund; Prüfungspflicht;

    Für die Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes ist insbesondere in der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 31. August 2012 - 11 ME 221/12 - und Beschluss vom 18. Januar 2012 - 11 ME 423/11 -, jew. juris < und www.rechtsprechung.niedersachsen.de >, mwN. aus der Senatsrechtsprechung) geklärt und ausreichend, dass aufgrund von Tatsachen der Verdacht der Gefährlichkeit dieses Hundes besteht, und dass schon bei einem bloßen Verdacht der Gefährlichkeit der betreffende Hund wie ein tatsächlich gefährlicher Hund zu behandeln ist (Nds. OVG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 11 ME 92/05 -, juris, Nds. VBl. 2005, 213).

    Danach bestimmt sich auch die Reichweite der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der behördlichen Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes, weshalb eine Beweisaufnahme auch bei widerstreitenden Zeugenaussagen nicht geboten erscheint, wenn die Tatsache der Verletzung eines anderen Tieres als solche feststeht (Nds. OVG, Beschluss vom 31. August 2012 - 11 ME 221/12 - Beschluss vom 27. Juli 2010 - 11 PA 265/10 - Beschluss vom 12. Mai 2005 - 11 ME 92/05 -).

  • VG Osnabrück, 30.07.2015 - 6 B 51/15

    Gefährlicher Hund; Ausnahme; artgerechtes Verhalten

    dahingehend geklärt, dass schon bei einem bloßen Verdacht der Gefährlichkeit der betreffende Hund wie ein tatsächlich gefährlicher Hund zu behandeln ist (Nds. OVG, B. v. 12.5.2005 - 11 ME 92/05 -).

    Danach bestimmt sich auch die Reichweite der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der behördlichen Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes, weshalb eine Beweisaufnahme auch bei widerstreitenden Zeugenaussagen nicht geboten erscheint, wenn die Tatsache der Verletzung eines anderen Tieres als solche feststeht (Nds. OVG, B. v. 31.8.2012 - 11 ME 221/12 - B. v. 27.7.2010 - 11 PA 265/10 - B. v. 12.5.2005 - 11 ME 92/05 -).

  • VG Osnabrück, 22.02.2013 - 6 A 183/10

    Gefährlicher Hund; Auflage; Maulkorb; Feststellung der Gefährlichkeit

    dahingehend geklärt, dass schon bei einem bloßen Verdacht der Gefährlichkeit der betreffende Hund wie ein tatsächlich gefährlicher Hund zu behandeln ist (Nds. OVG, B. v. 12.5.2005 - 11 ME 92/05 -).

    Danach bestimmt sich auch die Reichweite der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der behördlichen Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes, weshalb eine Beweisaufnahme auch bei widerstreitenden Zeugenaussagen nicht geboten erscheint, wenn die Tatsache der Verletzung eines anderen Tieres als solche feststeht (Nds. OVG, B. v. 31.8.2012 - 11 ME 221/12 - B. v. 27.7.2010 - 11 PA 265/10 - B. v. 12.5.2005 - 11 ME 92/05 -).

  • VG Osnabrück, 22.02.2013 - 6 A 125/12

    Gefährlicher Hund; Feststellung der Gefährlichkeit

    geklärt, dass schon bei einem bloßen Verdacht der Gefährlichkeit der betreffende Hund wie ein tatsächlich gefährlicher Hund zu behandeln ist (Nds. OVG, B. v. 12.5.2005 - 11 ME 92/05 -).

    Danach bestimmt sich auch die Reichweite der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der behördlichen Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes, weshalb eine Beweisaufnahme auch bei widerstreitenden Zeugenaussagen nicht geboten erscheint, wenn die Tatsache der Verletzung eines anderen Tieres als solche feststeht (Nds. OVG, B. v. 31.8.2012 - 11 ME 221/12 - B. v. 27.7.2010 - 11 PA 265/10 - B. v. 12.5.2005 - 11 ME 92/05 -).

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2013 - 11 LA 100/13

    Ausräumen des Verdachts der Gefährlichkeit eines Hundes infolge eines tödlichen

  • VG Magdeburg, 12.12.2012 - 1 B 349/12

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes

  • VG Magdeburg, 24.05.2012 - 1 B 122/12

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2023 - 3 L 60/22

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes; zeugenschaftliche Sachaufklärung

  • VG Stade, 24.02.2010 - 1 A 77/09

    Regelung eines speziellen Verfahrens für eine erneute Überprüfung und Aufhebung

  • OVG Niedersachsen, 03.07.2023 - 11 LA 110/22

    Gefährlichkeit eines Hundes; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Wiederaufgreifen

  • VG Oldenburg, 04.10.2012 - 7 B 4451/12

    Auflage; Feststellung; Gefährlichkeit; Hund; Sofortige Vollziehung

  • VG Magdeburg, 23.01.2020 - 1 B 272/19

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nach Biss einer Paketzustellerin;

  • VG Braunschweig, 28.11.2006 - 5 B 312/06

    Aufschiebende Wirkung; Begleithundeprüfung; Beißvorfälle; Beteiligung an

  • VG Osnabrück, 06.06.2008 - 6 A 25/07

    Drittschützende Wirkung einer Befugnis, behördlich die Gefährlichkeit eines

  • VG Magdeburg, 25.11.2014 - 1 A 255/12

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes

  • VG Oldenburg, 17.01.2007 - 2 B 5180/06

    Anordnung; Beschränkung; Bestimmtheit; Hund; Inhalt; Leinenzwang;

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