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   LG Bonn, 15.05.2018 - 11 O 49/17   

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LG Bonn, 15.05.2018 - 11 O 49/17 (https://dejure.org/2018,21817)
LG Bonn, Entscheidung vom 15.05.2018 - 11 O 49/17 (https://dejure.org/2018,21817)
LG Bonn, Entscheidung vom 15. Mai 2018 - 11 O 49/17 (https://dejure.org/2018,21817)
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  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 79/94

    Preisrätselgewinnauslobung III - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl

    Auszug aus LG Bonn, 15.05.2018 - 11 O 49/17
    Dem Zweck des Gesetzes, die Klage- bzw. Antragsbefugnis der Verbände auf solche Fälle zu beschränken, die die Interessen einer erheblichen Zahl von Wettbewerbern berühren, die Mitglieder des Verbandes sind, wird nach Auffassung des BGH dann hinreichend Rechnung getragen, wenn das Gericht im Rahmen des Freibeweises die Überzeugung gewinnen kann, dass es dem Verband bei der konkreten Rechtsverfolgung nach der Struktur seiner Mitglieder um die ernsthafte kollektive Wahrnehmung der Mitgliederinteressen geht (BGH, I ZR 79/94, Preisrätselgewinnauslobung III, juris-Tz. 26 unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung; BGH, I ZR 197/06, Sammelmitgliedschaft VI, juris-Tz. 12).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

    Auszug aus LG Bonn, 15.05.2018 - 11 O 49/17
    Dem Zweck des Gesetzes, die Klage- bzw. Antragsbefugnis der Verbände auf solche Fälle zu beschränken, die die Interessen einer erheblichen Zahl von Wettbewerbern berühren, die Mitglieder des Verbandes sind, wird nach Auffassung des BGH dann hinreichend Rechnung getragen, wenn das Gericht im Rahmen des Freibeweises die Überzeugung gewinnen kann, dass es dem Verband bei der konkreten Rechtsverfolgung nach der Struktur seiner Mitglieder um die ernsthafte kollektive Wahrnehmung der Mitgliederinteressen geht (BGH, I ZR 79/94, Preisrätselgewinnauslobung III, juris-Tz. 26 unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung; BGH, I ZR 197/06, Sammelmitgliedschaft VI, juris-Tz. 12).
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   LG Wuppertal, 30.01.2018 - 11 O 49/17   

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LG Wuppertal, Entscheidung vom 30.01.2018 - 11 O 49/17 (https://dejure.org/2018,10262)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - 11 O 49/17 (https://dejure.org/2018,10262)
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  • OLG Düsseldorf, 23.10.1996 - 11 U 19/96
    Auszug aus LG Wuppertal, 30.01.2018 - 11 O 49/17
    Die Geltendmachung eines solchen vertraglichen Zahlungsanspruch setzt lediglich die Parteifähigkeit des Klägers voraus, die aufgrund seiner Eigenschaft als eingetragener und damit rechtsfähiger Verein vorliegt (vergleiche OLG Düsseldorf, NJWE-WettbR 1997, 109 ff.).
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