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   LG Heidelberg - 11 O 8/15 KfH   

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LG Heidelberg - 11 O 8/15 KfH (https://dejure.org/9999,80366)
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Kurzfassungen/Presse


    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • juve.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zankapfel Gelita: Familienfehde beim weltgrößten Gelatinehersteller

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 29.04.2019 - 15 U 138/16

    Informationspflichten des Geschäftsführers einer Schutzgemeinschafts-Versammlung

    Die ... AG, vertreten durch einen besonderen Vertreter, hat zwischenzeitlich zwei Teilklagen vor dem Landgericht Heidelberg (11 O 8/15 KfH und 12 O 46/16 KfH) auf Schadensersatz gegen zwei Vorstandsmitglieder und vier Aufsichtsratsmitglieder sowie gegen den hiesigen Beklagten Ziffer 1 erhoben mit der Behauptung, ihre Beteiligung an der ... sei an die ... unter Wert verkauft worden, wodurch ihr, der ... AG, ein Schaden in Höhe von 39, 55 Mio. ? entstanden sei.

    In der beim Landgericht Heidelberg erhobenen Klage (Az.: 11 O 8/15 KfH) seien nähere Einzelheiten zur Unterwertveräußerung der Beteiligung an der ... dargelegt worden.

    Darüber hinaus hat der Kläger - jedenfalls zum maßgeblichen Zeitpunkt der Abstimmung in der Schutzgemeinschaft (vgl. auch die nicht rechtskräftige Klageabweisung in den Verfahren 11 O 8/15 und 12 O 46/16 vor dem Landgericht Heidelberg, zit. nach juris) - allenfalls vage Verdachtsmomente für eine Pflichtwidrigkeit aufgezeigt.

  • LG Heidelberg, 28.07.2016 - 2 O 240/14

    Klage unter Gesellschaftern einer als BGB-Innengesellschaft ausgestalteten

    Inzwischen hat die G., vertreten durch einen besonderen Vertreter, vor dem Landgericht Heidelberg Teilklage (Aktenzeichen: 11 O 8/15 KfH) auf Zahlung von 10 Mio. EUR gegen zwei Vorstandsmitglieder und vier Aufsichtsratsmitglieder erhoben mit der Behauptung, die Beteiligung der G. an der RPS sei an die C. unter Wert verkauft worden, wodurch der G. ein Schaden in Höhe von 39, 55 Mio. EUR entstanden sei (Klageschrift des besonderen Vertreters, Anlage K 55).

    Entsprechend seinem Auftrag habe er beim Landgericht Heidelberg Klage erhoben (Az.: 11 O 8/15 KfH) und in dieser Klage auch nähere Einzelheiten zur Unterwertveräußerung der Beteiligung an der RPS dargelegt.

  • LG Heidelberg, 28.08.2019 - 12 O 8/19

    Haftung eines nicht wirksam bestellten besonderen Vertreters einer Gesellschaft

    Denn schon aus dem Hauptversammlungsprotokoll (Anl. K 1 S. 8) geht hervor, dass die Beklagte und ihre Organe, aber auch die betroffenen Aktionäre im damaligen Zeitraum durch andere Auseinandersetzungen stark belastet waren (LG Mannheim 24 O 39/14 (OLG Karlsruhe 7 U 82/15); LG Heidelberg 2 O 240/14; LG Heidelberg 12 O 23/14 KfH; LG Heidelberg 2 O 133/15; LG Heidelberg 11 O 8/15 KfH; LG Heidelberg 11 O 37/15 KfH).
  • LG Heidelberg, 06.04.2016 - 12 O 14/16

    Aktiengesellschaft: Umfang des Auskunftsanspruchs des besonderen Vertreters zur

    Mit Klageschrift vom 12.03.2015 hat die Antragstellerin, vertreten durch den Antragsteller im Wege der Teilklage Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Antragstellerin auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Veräußerung der Beteiligung an der RPS in Anspruch genommen (Az. 11 O 8/15 KfH).

    Das Gericht gab im Schadensersatzprozess (11 O 8/15 KfH) der klagenden Partei auf, den Vortrag zu den angeblichen Schadensersatzansprüchen gegen Aufsichtsratsmitglieder zu vertiefen, insbesondere vorzutragen, wer von den Organmitgliedern vom Vorliegen von Sonderinteressen wann etwas gewusst habe oder hätte wissen müssen.

  • LG Heidelberg, 04.12.2015 - 11 O 37/15

    Aktiengesellschaft: Informations- und Auskunftsrechte des besonderen Vertreters;

    In der mündlichen Verhandlung im Schadensersatzprozess vor dem Landgericht Heidelberg (Az. 11 O 8/15 KfH) hat die Kammer den Kläger darauf hingewiesen, dass sein Vortrag zu den angeblichen Schadensersatzansprüchen gegen Aufsichtsratsmitglieder nicht ausreiche und insbesondere vorgetragen werden müsse, wer von den Organmitgliedern vom Vorliegen von Sonderinteressen wann etwas gewusst habe oder hätte wissen müssen.
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