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   OVG Niedersachsen, 29.01.2016 - 11 OB 272/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,855
OVG Niedersachsen, 29.01.2016 - 11 OB 272/15 (https://dejure.org/2016,855)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.01.2016 - 11 OB 272/15 (https://dejure.org/2016,855)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Januar 2016 - 11 OB 272/15 (https://dejure.org/2016,855)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 75 S. 3 VwGO; § 94 VwGO; § 9 VwVfG; § 10 S. 2 VwVfG; § 24 VwVfG
    Untätigkeitsklage bzgl. der Verpflichtung der Behörde zum Entscheid über einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Aussetzung des Antragsverfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Vorgreiflichkeit einer Entscheidung über die Eingabe bei der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untätigkeitsklage bzgl. der Verpflichtung der Behörde zum Entscheid über einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Aussetzung des Antragsverfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Vorgreiflichkeit einer Entscheidung über die Eingabe bei der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untätigkeitsklage bzgl. der Verpflichtung der Behörde zum Entscheid über einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Aussetzung des Antragsverfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Vorgreiflichkeit einer Entscheidung über die Eingabe bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 367
  • DÖV 2016, 400
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 4 S 2071/10

    Aussetzung des Verfahrens wegen Nichtentscheidung über einen Widerspruch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2016 - 11 OB 272/15
    Ob ein zureichender Grund vorliegt, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu entscheiden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.11.2010 - 4 S 2071/10 -, NVwZ-RR 2011, 224, juris, Rn. 3).
  • BVerwG, 08.01.2004 - 7 B 58.03

    Ersatzgrundstück; Untätigkeitsklage; zureichender Grund; Gesetzesänderung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2016 - 11 OB 272/15
    Erforderlich ist, dass der in Frage stehende Grund mit der Rechtsordnung in Einklang steht (BVerwG, Beschl. v. 8.1. 2004 - 7 B 58.03 -, juris, Rn. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2022 - 2 L 16/20

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven

    Die unterschiedlichen Zwecke sind dann von der Behörde zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen (zum Ganzen: NdsOVG, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 11 OB 272/15 - juris Rn. 7, m.w.N.).

    Eine Aussetzung des Verwaltungsverfahrens kann daher vom Verfahrensermessen gedeckt sein, wenn die beabsichtigte Sachentscheidung ganz oder teilweise von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das Gegenstand eines anderen Verwaltungsverfahrens oder Rechtsstreits ist (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 29. Januar 2016, a.a.O., Rn. 10, m.w.N.).

  • VG Göttingen, 10.04.2019 - 1 B 488/18

    Evidenzkontrolle; Fahrtenbuchauflage; Messfoto, Qualität des;

    Daraus folgt nach Auffassung der erkennenden Kammer, dass die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde - hier die Antragsgegnerin - im Rahmen des ihr zustehenden Verfahrensermessens (vgl. §§ 9 f. VwVfG i. V. m. § 1 Abs. 1 Nds. VwVfG, näher dazu Nds. OVG, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 11 OB 272/15 -, zit. nach juris Rn. 7 m. w. N.) berechtigt ist, die ihr zugeleitete Verfahrensakte der Bußgeldbehörde unverzüglich zurückzugeben, wenn ersichtlich ist, dass sich dieser die Täterschaft einer bestimmten Person im Ordnungswidrigkeitenverfahren hätte aufdrängen müssen oder sie sich entsprechenden Erkenntnissen gar verschlossen hat.
  • VG Berlin, 09.09.2022 - 19 L 234.22
    Die unterschiedlichen Zwecke sind dann von der Behörde zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Januar 2016 - OVG 11 OB 272/15 -, BeckRS 2016, 41845 Rn. 7).
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